Käufer behauptetet, unvollständigen Artikel bekommen zu haben

    • petergabriel schrieb:



      Du bist keineswegs der große coole Zampano,sondern Dir scheint langsam klar zu werden,was Sache ist,denn sonst würdest Du nicht so reagieren.

      Fazit:DU stehst Dir selbst im Weg.Und mit Deiner selektiven Wahrnehmung ist Hopfen und Malz verloren.






      Lieber Herr Gabriel,

      3500 mache ich in einer Woche wenn es läuft...ABER 3500 sind nun mal auch ein Jahr tanken oder 3500 Bier oder 10 Besuche im Puff.

      und natürlich möchte ich aus der Sache bestmöglich rauskommen.

      Ihre Rückschlüsse auf Mich, dass nennt man auch Projektion in der Psychologie.

      Lassen Sie mich mit Ihren persönlichen "Anpisserein" in Ruhe. Danke.

      ______________________________________________________________________________

      Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.



      <<<<Frage2:>>>>

      >>>>>Warum hast Du, wenn nicht geschehen, keine Anzeige/Strafantrag gegen unbekannt gestellt?>>>>



      Daran habe ich nicht gedacht...aber mal im Ernst...was bringt das? Paypal lässt das kalt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von simi89 ()

    • Paypal ist leider ein Top-Betrüger-Instrument, besonders im internationalen Handel. Daher würde ich mir eher einen Arm abhacken lassen, als einen ausländischen Käufer mit PP bezahlen zu lassen. Noch nicht mal kleinere Beträge...

      An der Stelle des TE würde ich zunächst abwarten, sollte PP tatsächlich eine Forderung aufmachen, würde ich einen sehr kundigen, PP-spezialisierten RA befragen. Einfach nicht zahlen, ist hier sicher keine gute Idee, bei dem Betrag würden die bestimmt klagen.
    • Ungenügendes Wissen...

      simi89 schrieb:

      Ihre Rückschlüsse auf Mich, dass nennt man auch Projektion in der Psychologie.

      Lassen Sie mich mit Ihren persönlichen "Anpisserein" in Ruhe. Danke.


      ....in einem Fachgebiet sollte man nicht durch den unzutreffenden Gebrauch von Fachausdrücken aus diesem Bereich,aber an der falschen Stelle platziert, offenbaren.

      Der "Rest" läßt mich kalt und interessiert mich nicht( mehr)!

      Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen dicken Dämpfer einstecken müssen.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      Du solltest Dir darüber im klaren sein,daß Du nach dem Regelwerk von PP keine Argumente hast,Deiner Zahlungspflicht denen gegenüber zu entkommen.
      ...
      Tschuldigung, das seh' ich aber ganz anders: Painpal ist hierzulande weder Gesetzgeber noch Richter. In deren "AGB" dürften etliche Punkte enthalten sein, die einer eingehenden rechtlichen Prüfung in Deutschland nicht standhalten. Eine Zahlungspflicht ergibt sich ggf. nicht aus windigen AGB einer kriminellen Firma, allenfalls aus einem richterlichen Urteil.

      Immerhin ist Painpal schon im Prozess ganz plötzlich eingeknickt. Allerdings erst, nachdem der Richter durchblicken lassen hat, in welche Richtung er tendiert. Plötzlich hat der sog. "Zahlungsdienstleister" einen Vergleich angeboten, bei dem - äußerst ungewöhnlich - die Tragung der gesamten Gerichtskosten sowie der Anwaltskosten der Gegenseite (Online-Händler) angeboten worden ist. Die vorbehaltlose Auszahlung des einbehaltenen Betrages an den Händler sowieso.

      Alles, damit nur ja kein ungünstiges Urteil zustande kommt.
    • simi89 schrieb:

      Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.


      Na gut. Ich würde dir dennoch eine Erstberatung beim spezialisierten Fachanwalt empfehlen. Insbesondere würde ich mal die Sache mit der Zollinhaltserklärung abklären. Falls dir das auf die Füße fallen kann, würde ich selbige eher stillhalten. Falls nicht, mußt du entscheiden, ob du abwarten oder selbst aktiv werden willst.

      Die allgemeine Meinung geht dahin, daß PayPal nur mit ihren Inkassofritzen droht und aus gutem Grund nicht klagt, allerdings geht es hier um mehr als nen Euro fuffzig, garantieren kann dir das keiner. Wenn du abwarten und aussitzen willst, ist dein PayPal-Account auf alle Zeiten passé. Gegen einen negativen und lahmgelegten Account an sich wirst du wenig unternehmen können.

      Sobald PayPal allerdings eine Forderung (dein Konto auszugleichen) an dich stellt, kannst du sie auffordern, von selbiger innerhalb einer angemessenen Frist verbindlich zurückzutreten. Tun sie das nicht, könntest du den Spieß umdrehen, direkt vor Gericht und ihnen eine negative Feststellungsklage um die Ohren hauen. Argumentation wäre natürlich u.a., daß eine "PayPal-entscheidet-nach-gutdünken-ohne-Einspruchsmöglichkeit-aufgrund-von-Hörensagen"-Klausel einen Verbraucher unangemessen benachteiligt und deshalb nichtig ist. Näheres dazu erklärt dir dein Anwalt.

      Unabhängig von allem solltest du deinen Fall der luxemburgischen Bankenaufsicht melden. Die CSSF ist die für PayPal zuständige Regulierungsbehörde. In Luxemburg ist Deutsch eine Amtssprache.

      cssf.lu/en/top/contact/
      (Rechts ist die Postanschrift und Mailaddy, per Mail wäre ok, du bekommst eine Eingangsbestätigung.)

      Ich werfe noch in Andenken an ein paar Recherchen von weiter oben in den Raum: Für gewerbliche Händler, manche würden sagen "Kaufleute", gelten weit weniger strenge Anforderungen an AGB-Klauseln als für Verbraucher. Falls der Einwand kommen sollte, du hättest da was zum Zwecke des Wiederverkaufs angekauft, solltest du darauf vorbereitet sein. Das hat auch Einfluß auf den Gerichtsstand, für Verbraucher ist der am Wohnsitz, während Gewerbliche da noch ein wenig argumentieren müssen, damit der in Deutschland liegt. Auch hier gilt, näheres vom Anwalt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • An Petergabriel und Simi, bitte unterlasst doch eure kleinen Spitzen.


      Für eine falsche Zollinhaltserklärung dürftest du dich max. im Empfängerland rechtlich verantworten dürfen. Du möchtest wahrscheinlich nict zufällig gerade dort Urlaub machen?

      In Bezug auf deine Rechte gegenüber PP sollte das m.E. nichts ausmachen. Solltest du einen Anwalt aufsuchen wollen, solltest du ihn trotzdem informieren.



      Und mal an alle!
      Ich verstehe diese " besondere Aufregung" wegen der Summe genauso wenig. Natürlich ist es ärgerlich - aber mehr eben auch nicht.
      Guckt ggf. mal über den eigenen Tellerrand.
    • Konjunktiv, Panda. Ich hatte ihn genutzt. ;)
      Aber ich gebe zu, ich habe es trotzdem missverständlich ausgedrückt.

      Trotzdem kann man von einem privaten VK nicht erwarten, dass er weiß, dass er diese für die Ausfuhr eines normalen Gebrauchsgegenstandes auch einholen muss.
      Da unterscheidet der Zoll in der Verfolgung tatsächlich zwischen Privat und gewerblichem Handel und tut das auch nicht.
    • Lesen ist schwer!

      petergabriel schrieb:

      Du solltest Dir darüber im klaren sein,daß Du nach dem Regelwerk von PP keine Argumente hast,Deiner Zahlungspflicht denen gegenüber zu entkommen.

      Die einzige Chance bestünde darin,einen findigen Anwalt zu finden,der PP erfolgreich vor Gericht zerrt und ein Urteil erwirkt,daß PP nicht berechtigt ist,den Betrag überhaupt zu beanspruchen.


      @weristdasdenn:

      Ich bin sicher Du hättest Deinen Beitrag nicht verfaßt,wenn Du den ZWEITEN Satz meines Postings gelesen hättest.

      Warum??

      petergabriel
    • Und Du glaubst ernsthaft dass ich mir ca. 130 Beiträge gründlich durchlese, bevor ich schreibe? Habe mich vollkommen darauf verlassen, dass ich von mir übersehene Beiträge standesgerecht um die Ohren geschlagen bekomme.

      Wie man sieht - vollkommen zurecht... [Blockierte Grafik: http://www.smiliemania.de/smilie132/00008353.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werisdasdenn ()

    • werisdasdenn schrieb:

      Und Du glaubst ernsthaft dass ich mir ca. 130 Beiträge gründlich durchlese, bevor ich schreibe?


      Ich hätte nichts dazu geschrieben, aber deine Reaktion ist unangemessen.

      In diesem Forum wird zumindest erwartet, dass du sie überfliegst, um einen Gesamteindruck zu haben. Und wenn es um ein Statement zu einem einzelnen Posting zu geht, solltest du es auch jeweils ganz gelesen haben.
      Solltest du gekommen sein, um zu trollen, können wir dem auch schnell ein Ende bereiten.
    • Entschuldige: wer ist denn jetzt "wir"? Spielt hier Herr Kleinschmidt den Forumseigentümer? Mir soll keiner erzählen, er arbeite sich vor einem Erst-Posting durch dutzende oder hunderte Wortmeldungen. Was soll dann die Forderung an einen anderen?

      Im übrigen ist die Vorhersage, dass der TE wohl einen mächtigen Dämpfer bekommen werde, nicht nur unangemessen, sondern anmaßend. Seine Chancen im Rechtsstreit kann hier wohl kaum jemand ausreichend genau einschätzen. Eine beleidigte Retourkutsche dieser Art zeugt weder von Respekt noch von Anstand.
    • werisdasdenn schrieb:

      Entschuldige: wer ist denn jetzt "wir"?

      Schau mal hier rein: auktionshilfe.info/index.php?page=Team
      Dann weist du wer alles zum wir gehört.

      werisdasdenn schrieb:

      Mir soll keiner erzählen, er arbeite sich vor einem Erst-Posting durch dutzende oder hunderte Wortmeldungen. Was soll dann die Forderung an einen anderen?

      Doch genau das wird dir jeder Stammposter hier erzählen, wenn er erstmals zu einem Thema schreiben möchte, dass bereits länger disskutiert wird.
      Schon aleine um dem Faden der Diskussion folgen zu können. Das Stichwort hat dir @alte eule schon gegeben:

      *alte_eule* schrieb:

      n diesem Forum wird zumindest erwartet, dass du sie überfliegst
    • werisdasdenn schrieb:


      Im übrigen ist die Vorhersage, dass der TE wohl einen mächtigen Dämpfer bekommen werde, nicht nur unangemessen, sondern anmaßend. Seine Chancen im Rechtsstreit kann hier wohl kaum jemand ausreichend genau einschätzen. Eine beleidigte Retourkutsche dieser Art zeugt weder von Respekt noch von Anstand.


      zum verständnis: wer ist jetzt beleidigt? ?(

      zum rechtstreit:
      es gibt erfahrungen hinsichtlich solcher geschichten, also was paypal tut, wie man dann reagieren sollte und was letztendlich dabei rumkommt. in der vergangenheit war es so, das paypal es zu keinem rechtstreit hat kommen lassen, sonst wär das längst bekannt geworden.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Zum Rechtsstreit hat PP es (als Beklagte) schon kommen lassen, nicht jedoch zu einem Urteil. Um eine genaue Quelle angeben zu können, müsste ich die letzten 20 - 30 c't-Hefte durchforsten - dort war der Fall beschrieben. Dazu fehlt mir leider die Zeit.

      Mir geht es weniger darum, wer wieviel Recht hat, sondern darum, dass man gegen PP sehr wohl ankommen kann. Zumindest wenn man nicht eBay-Händler ist und die beiden "Dienstleister" noch braucht. Allerdings nicht mit einem RA der Fraktion "Feld, Wald & Wiese".
    • pandarul schrieb:

      während Gewerbliche da noch ein wenig argumentieren müssen, damit der in Deutschland liegt. Auch hier gilt, näheres vom Anwalt.

      Kleine Hilfestellung für den Anwalt: Artikel 5 EuGVVO.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Gerichtsstand aus unerlaubter Handlung, ja. Danke für die Quelle. Die Frage ist, ob das geht, wenn man erstmal feststellen lassen möchte, daß die der Klage zugrunde liegende Handlung unerlaubt ist. Ei oder Huhn? Ich halte mich da was die exakte Argumentation angeht lieber bedeckt, da habe ich keine Ahnung. Aber irgendwozu muß so ein Anwalt ja auch gut sein, gell? :)