Gefälsche Royal Oak ersteigert und bezahlt

    • Gefälsche Royal Oak ersteigert und bezahlt

      Hallo, Ich habe eine Royal Oak Uhr bei ebay.uk ersteigert, der Verkäufer hat seinen Wohnsitz ebenfalls ausserhalb Deutschlands!

      Der Preis der Uhr betrug rund 1500 euro, doch wie sich heraustellte handelte es sich laut Uhrenmacher um eine recht gute Fälschung!
      Der Verkäufer schrieb er kenne sich nicht allzugut mit dem Modell aus etc. und habe sie als Schuldentilgung erhalten, sein Profil machte aber einen sehr seriösen eindruck!

      Seine Worte waren "This has been given to me by someone to service a debt along with some other items. I am not overly familiar with this brand or the exact details of this model and its second hand value, hence placing it on ebay to see what it fetches.

      It comes with display box but no papers - I am unaware of its exact model number, the information above was given to me by the previous owner"

      Das macht im nachhinein sehr Sinn um sich aus der Sache rausreden zu können!

      Wie kann ich rechlich gegen ihn vorgehn?! das Geld habe ich ja unwiederuflich überwiesen....

      Hilft da eine Anzeige? der verkäufer befindet sich nicht in D!

      Was sollte ich tun um mein Geld zurück zu bekommen?
      Was kann ihm rechtlich drohen, bzw. wie kann ich druck auf ihn ausüben?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mike79 ()

    • Da hilft Dir NICHTS!

      Tu so als ob der Uhrmacher NICHT recht hat!

      Ansonsten gibt es meiner Ansicht nach NICHTS und NIEMAND,das/der Dich weiterbringen würde.

      Nach den Erläuterungen zu urteilen,hat der Vk NICHT gewußt(im Sinne von Absicht),daß er Dir ein Fake verkaufen KÖNNTE.

      Er war aber klug genug,sich durch die Artikelbeschreibung auch für diese Eventualität sprachlich einwandfrei(!!) vernünftig abzusichern.

      DU hast KEINE Fragen gestellt und den Artikel "as is" gekauft!

      Ob Du etwas liest oder nicht,ist alleine DEIN Problem,das ändert aber nichts daran,daß DU für DEIN Gebot dh.Verhalten bzw.Unterlassen einer Nachfrage JETZT die Konsequenzen zu tragen hast.

      "Pech gehabt"

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Hmmm Er sagte mir so eine Uhr kostet im einkauf rund 100euro.

      War aber erst nach inspizieren des Innenlebens zu erkennen das es sich um ein Plagiat handelt!

      Nun weiss ich ja um die Fälschung bescheid, aber die 1500 euro schmerzen doch!

      Weiterverkauf und ebenfalls auf unwissend machen kommt deshalb nicht in Frage, habe ich denn wirklich keine Möglichkeit ihn zu belangen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mike79 ()

    • Leider ist er Privatverkäufer, in der Artikelbeschreibeung steht jedoch 14 Tage Rückgaberecht!

      Deshalb dachte ich ja er wäre seriös(was er möglicherweise ja dennoch sein mag, und auch nur aus Unwissenheit handelt)!

      Im Besitz der Uhr bin ich jetzt 9 Tagen und seit 2 weiss ich um die Fälschung bescheid, bisher kam noch keine Reaktion auf meine e-mails, das Rückgaberecht in Anspruch zu nehmen!
      Ich habe das ungute Gefühl keine Antwort mehr zu bekommen.... könnte das nicht ein Angriffspunkt sein?
    • Nun Rückgaberecht oder nicht, da das Angebot von Fälschungen bei eBay nicht erlaubt ist, hat er natürlich eine echte Uhr zu liefern.

      Das Problem ist nur, daß du einen privaten VK in seinem Heimatland rechtlich angehen müßtest, und wenn es um englisches Recht geht, darfst du in der Tat mit anteiligen Kosten rechnen, die du nicht wiederbekommst und die in der Größenordnung deines Verlustes liegen.
    • pandarul schrieb:

      Nun Rückgaberecht oder nicht, da das Angebot von Fälschungen bei eBay nicht erlaubt ist, hat er natürlich eine echte Uhr zu liefern.

      Das Problem ist nur, daß du einen privaten VK in seinem Heimatland rechtlich angehen müßtest, und wenn es um englisches Recht geht, darfst du in der Tat mit anteiligen Kosten rechnen, die du nicht wiederbekommst und die in der Größenordnung deines Verlustes liegen.


      Natürlich habe Ich jetzt schon mit dem Gedanken gespielt sie ebenfalls wieder mit ähnlicher Beschreibeung auf Ebay.uk zu insereieren, es ist doch eine Stange Geld die mir da flöten geht!

      Aber einen anderen meine Dummheit ausbaden lassen ist auch nicht das Wahre...

      Auf was würde Ich mich damit denn einlassen bzw. wenn Ich ebenfalls auf unwissend mache?... im Prinzip habe ich es schon als Lehrgeld abgehakt, dennoch ist das echt ärgerlich!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mike79 ()

    • Eine Straftat bedarf des Vorsatzes. Bei ihm wohl schwerlich nachzuweisen. Natürlich kannst du Anzeige erstatten.

      Dein Geld bekommst du nur auf dem zivilrechtlichen Weg wieder; vielleicht nimmst du mal eine Erstberatung bei einem Anwalt wahr. Ich meine aber, daß du wenig Chancen hast, weil dich das ganze nach englischem Recht Geld kostet, daß du nicht wieder siehst (im Gegensatz zu hierzulande, wo der Verlierer alles zahlt, wenn er denn kann).
    • Du hast KEINE...

      Möglichkeit,außer der, dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen!

      Glaub es mir!

      Und bitte: DU hast den Fehler gemacht und DU mußt dafür geradestehen,denn DU hättest ihn(den Fehler)vermeiden können!

      Und noch etwas:

      a)laß bitte dieses "theoretisch",das hilft Dir nicht!
      b)Du hast doch einen sonst TOP Gegenstand erhalten.Warum glaubst Du eigentlich jetzt "blind"Deinem Uhrmacher??
      c)kannst Du Dir eigentlich NICHT vorstellen,daß der mit Deiner angeblichen "Fake" Uhr "eigene Pläne" verfolgen könnte??

      Wenn ich in meinem Bereich allen "Kunden" geglaubt hätte,die mir einzuflüstern versuchten,daß ich Fakes hätte,um mir diese dann für 'nen Appel und 'nen Ei abzuschwatzen,würde ich jetzt doof und erheblich ärmer dastehen.

      Du kannst es ja mal mit einer glaubwürdigen Geschichte mit der Rückgabe probieren.......

      petergabriel
    • Klar blöd gelaufen, vorallem da die Uhr ein Geschenk an meine Lebensgefährtin werden sollte!

      Der Markt an royal Oak's auf ebay.de ist ja sehr begrenzt, wie ist denn meine Rechtsicherheit innerhalb der EU?
      Habe Ich da mehr Sicherheit?... bin jetzt etwas verunsichert das man damit doch so einfach davon kommen kann!

      Werde die Angebote und Verkäufer in Zukunft ausgiebig prüfen und auf Gewerbliche Verkäufer setzen!
    • Man kann nicht "so einfach davonkommen".

      Problem a) ist einfach, daß du dich beim Privatverkäufer einem dir unbekannten Rechtsraum unterwirfst.

      Problem b) ist, daß du den Beweis führen mußt, daß diese Fälschung wirklich das ist, was dein Verkäufer ins Paket gesteckt hat (das ist allerdings auch in DE so).

      Lösung ist tatsächlich der Kauf vom gewerblichen, bei dem du ein Widerrufsrecht hast und den du in jedem Fall vor deinem zuständigen Amtsgericht zur Rechenschaft ziehen kannst, sollte das notwendig sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Also ich finde keine Auktion bei den Beendeten, die preislich in dem Bereich liegt.

      Kann TE die Artikelnummer nachreichen, ich habe nur eine gefunden, die vom Preis her passt und da sieht ein Blinder, dass es ein Fake ist, also kanns nicht gewesen sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()