Ware versichert versendet, aber nicht angekommen!

    • hasjana schrieb:

      mal eine Frage:

      ich lese hier zwar: "Verkauft am 18,10,2013 ein Hany in wert von 270 Euro" ...

      ... wurde das Handy denn wirklich für 270 Euro verkauft, oder meint der Verkäufer, es ist (oder war mal) 270 Euro wert ? wäre ja nicht das erste mal, daß jemand denkt, er bekommt den ehemaligen Neupreis ersetzt
      Nein das Handy war neu und noch original verschweißt. Und der jetzige Wert dieses Handy beträgt in allen Offiziellen Märkten 345 Euro. Es wurde für 270 Euro verkauft.
      Die 50 Euro + 4,90 Euro Versandkosten sind heute bei mir angekommen. Der Widerspruch wird erst morgen bei Dhl ankommen.-
    • Hallo,

      DHL hat schon meinen 2.Widerspruch abgelehnt ohne einer begründung? Sie sagen mir dass der Ersatzbetrag von 54.90 Euro ausreicht. Ich habe da angerufen und sie sagten mir, alle belege sind vorhanden. Sie müssen nochmals widersprechen. Ich habe jetzt gestern wieder zum 3.mal Widersprochen. Was soll ich machen? Das kann doch nicht sein dass da Mitarbeiter sitzen und einfach jemanden ablehnen.

      Mfg
    • Nun, wenn eine Quittung über den wirklichen Preis existiert, bzw. es gibt ja auch den Beleg über den verkauf,
      dann würde ich DHL widersprechen und sie mit einer Frist von 10 Arbeitstagen auffordern, den gesamten Betrag zu überweisen, ansonsten würdest Du Strafanzeige wegen Veruntreuung stellen.


      § 266
      Untreue

      (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • So,und nicht anders!

      mijanne2007 schrieb:

      Nun, wenn eine Quittung über den wirklichen Preis existiert, bzw. es gibt ja auch den Beleg über den verkauf,
      dann würde ich DHL widersprechen und sie mit einer Frist von 10 Arbeitstagen auffordern, den gesamten Betrag zu überweisen, ansonsten würdest Du Strafanzeige wegen Veruntreuung stellen.


      Die Fristsetzung ist besonders wichtig,weger der Weihnachtsfeiertage biete sich ein Fristende um den 10.Januar an.

      Und bitte:in dieser Angelegenheit NICHT telefonieren,sondern schreiben.Adresse gibt's bei Google!

      Begründung:Telefonate landen IMMER bei "Level 1",das ist die "routinemäßige" Ablehnungsfront.Dieser bist Du ja schon zweimal begegnet.....

      Nur "Level 2" dh.konkrete sowie entscheidungsbefugte Sachbearbeiter werden sich dann mit Deiner Sache beschäftigen,WENN Du per Brief vorträgst.

      Wenn das nicht hilft,schreibst Du MIT der Kopie Deiner Anzeige an die Geschäftsführung.Das wird Dir helfen!

      petergabriel
    • Seh' ich genau so. Bei derartigen Konflikten gilt (für mich) grundsätzlich: keine E-Mail, keine Anrufe, da keinerlei Erfolgsaussicht. Nicht nur bei eBay sitzen in der ersten Reihe vollkommen kompetenzlose Hilfsarbeiter, die genau drei Aufgaben haben:

      1. Abwimmeln
      2. Abwimmeln
      3. Abw...

      Wenn's hart kommt: Schreibebrief an den Vorstand - vorab per Fax. Fristsetzung nicht vergessen. Das wird dann doch eher für voll genommen.
    • Obwohl ich es befürworten würde - den DHL-Vorstand wg. Untreue hinter Gitter zu bringen, dürfte nicht einfach sein. Anders gesagt: eine Strafanzeige ist schnell formuliert, schnell abgeschickt. Genau so schnell ist ein Ermittlungsverfahren auch wieder eingestellt: die Forderung der Staatsanwaltschaft nach Stellungnahme zur Beschuldigung beantwortet ein Referendar zwischen zwei Tassen Kaffee mit einigen Textbausteinen. Einem Großunternehmen ist so kaum beizukommen.

      Was bei mir oft geholfen hat: ein Schreiben an den Vorstand des Unternehmens mit exakter und sachlicher Beschreibung des Sachverhaltes, d.h. des Problems, der Darstellung der bisherigen Behandlung des Vorganges durch das Unternehmen und damit verbunden die eindringliche Bitte, die Angelegenheit zur Erledigung bitte in die Hände eines MA zu legen, der des Lesens und Schreibens kundig ist. Wenn Du für voll genommen werden willst - keine Drohung mit Staats- Rechts- und sonstigen Anwälten.

      Per Einschreiben/vorab per Fax. Damit wird deutlich, dass es kein Spaß ist. Natürlich behandelt kein Vorstand ein solches Problem selbst, die Angelegenheit landet aber i.d.R. tatsächlich an einer Stelle, wo sie ernstgenommen und sachgerecht behandelt wird.

      Wem das zuviel ist - der kann die Sache m.E. nur schleifen lassen und hoffen, dass sie im Sande verläuft. Also sich genau so verhalten wie DHL...
    • Aber vielleicht wird sich ein Sachbearbeiter mehr rein hängen wenn ein Schreiben an den Vorstand geht, man könnte ja im CC noch eine Tageszeitung einbinden.......

      Ich hatte mal Probleme mit einer VW Werkstatt, nach einem Brief nach WOB an Dr Piech ging auf einmal alles schnell und das ganze wurde zu meiner Zufriedenheit geregelt, einschließlich Entschuldigung der Werkstatt
    • mijanne2007 schrieb:

      ...
      dann würde ich DHL widersprechen und sie mit einer Frist von 10 Arbeitstagen auffordern, den gesamten Betrag zu überweisen, ansonsten würdest Du Strafanzeige wegen Veruntreuung stellen.


      § 266
      Untreue

      (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


      Also das hätte ich gerne noch einmal erläutert, wieso hier die DHL über fremdes Vermögen verfügen bzw. fremde Vermögensinteresse wahrnehmen durfte. Wo liegt hier der Mißbrauch? Ebenso wo ist hier die Betreuung?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Hallo,

      Ich mal wieder, Habe mit DHL auf Facebook geschattet. Da sagte mir ein Mitarbeiter dass sie die Rechnung von ebay benötigen obwohl ich sie schon geschickt habe. Ok, kein Problem, ich schick es nochmal hin. Kurz darauf sagte mir der Mitarbeiter per Facebook Chat dass sie auch den Kaufvertrag benötigen um welchen Preis ich das Handy gekauft habe. Ich glaube will mich da der Mitarbeiter verarschen? Das Handy war mit einem Vertrag und war viel günstiger als ich es in Ebay verkauft hatte. Da sagte mir der Mitarbeiter, wir zahlen nur das aus, was sie da auch bezahlt haben. Da war der Mitarbeiter nicht mal einverstanden den Betrag von ebay zu überweisen. Das kann doch nicht wahr sein? Das Handy kostete sehr wenig weil es mit ein 2 Jahres Vertrag war. Und genau den Betrag will mir DHL erstatten. Und den ebay-Verkauf, daran haben sie kein Intresse. Hab ihn gefragt wo es denn in den Agb's stehen würde und bekam keine Antwort.

      Lg
    • Wie meinen sie des ganz genau? Ich kann die Rechnung so zusagen wirklich nicht vorlegen weil der Preis was ich bezahlt habe für das Handy unter 20 Euro liegt. Der Vertrag ist aber dagegen teuer. Und in meinem Freundeskreis besitzt niemand ein Samsung Galaxy S4 Mini. Wie soll ich da vorgehen? Und was meinst du mit einer bereinigten Rechnung?