@ Willi
Das ist bekannt.
Nur leider hat es hierzulande wohl noch keiner vor Gericht durchgefochten, dass er einer Täuschung unterlegen war.
Das ist bekannt.
*alte_eule* schrieb:
Es widerspricht zwar den Grundsätzen, aber die können solange über Bord geworfen werden, wie der VK keine Provisionserstattung will.
Nur leider hat es hierzulande wohl noch keiner vor Gericht durchgefochten, dass er einer Täuschung unterlegen war.