Artikel ersteigert, will ihn aber nicht mehr - was mache ich da?

    • Du solltest..




      nicht so bildungsbürgerarrogant sein und die in der lateinischen Sprache nicht(so)beschlagenen Forianer bezüglich der " Dekodierung Deines kryptischen Sprachusus" nicht so herablassend behandeln.

      Klassischer Fall(psychoanalytisch interpretiert) von Eigen-und Fremdwahrnehmung(volkstümlich: Balken und Streichholz),Eule!!

      Daher übernehme ich dies in der mir eigenen soziale Kompetenz:

      q= quod
      e= erat
      d= demonstrandum

      Zu deutsch:

      Was aufzuzeigen war!

      petergabriel
    • Blaues Wesen schrieb:


      wie bitte erklärt sich, dass er letztens Anfragte, weil er aus Geldnot auf komplizierteste Weise sich Problemen schuf, indem er vor Geldeingang versendete und dann seinem Geld hinterher rennen mußte?


      Es haben jetzt in der Zwischenzeit alle Bezahlt, nur bei einem musste ich nachhacken, liegt wohl an den Artikeln und somit entsprechender "Klientel", die es nicht nötig hat wegen 100 Euro jemanden übers Ohr zu hauen. Geldnot ist durch das Habenwollen eben dieses Artikels entstanden, ich wollte es unbedingt ersteigern weil relativ selten, ohne Geld geht das schlecht. Jetzt bekomme ich es geschenkt, von einer Person die mir sehr nahe steht (ein Understatement), damit habe ich nicht gerechnet. Nun verschenke ich auch keine Ringe aus dem Kaugummiautomaten zu Weihnachten, aber etwas gleichwertiges zu schenken UND den Artikel zu bezahlen wird schwer... so, das ist das Problem.

      Das ich hier nachfrage, oft sind vergleichsweise einfach erscheinende Sachverhalte rechtlich nicht unproblematisch, und es ist wie bei einer ernsthaften Erkrankung, wenn man anfängt sich selbst zu behandeln, hat man einen Trotel als Arzt, da frage ich dann lieber nach. Ok, ich bin ehrlich, ich habe gehofft, jemand hat eine kreative, weil konfliktfreie Lösung zu bieten.

      Es ist mir aber heute, nachdem ich die Frage gestellt habe klar geworden, das es keinen vernünftigen Weg gibt als zu bezahlen und liefern zu lassen, alles andere ist nicht in Ordnung, stellt sich der Verkäufer nach der ersten Anfrage quer, können schon rechtliche Probleme entstehen. Also werde ich mir was einfallen lassen müssen.

      Danke für die zahlreichen Antworten und Unterstützung.
    • Nein, ich werde nicht nachfragen, das ist mir hier an den Beiträgen eines gewissen Mitforanden klar geworden, der hätte noch beim Telefonat mit mir Schon das bereitliegende Formular rausgeholt um der Polizei mit einer Vorlage die Arbeit abzunehmen. Ich stelle einfach wieder ein paar Sachen ein... dann gleicht sich das aus. Trotzdem danke für den Hinweis.
    • Ich kann mich nur anschließen, warum machst du es dir so schwer?

      Wenn bei mir jemand nett nachfragt, sein Profil es nicht hergibt, dass dieses Vorgehen ein Dauerzustand bei ihm ist, kann ich nur sagen, ich würde mich darauf einlassen, einer Rückabwicklung zuzustimmen.

      Ich weiß nicht, was genau du gekauft hast. Eingestellt werden von einem Privaten sehr häufig "Staubfänger". Man braucht es selbst nicht, wegschmeißen will man nicht. Es wäre auch zu schade. Also warum nicht zu Geld machen? Da ist die Zeit vor Weihnachten ideal, weil viele Leute Geschenke suchen.
      Gut, ich wäre den Staubfänger dann auch gern vor Weihnachten los, aber es kommt nicht wirklich auf eine Woche mehr oder weniger an.

      Nur wenn du nicht mal nachfragen würdest, von mir aus käme ich natürlich nicht auf die Idee, dir den Rücktritt anzubieten.
    • petergabriel schrieb:


      Daher übernehme ich dies in der mir eigenen soziale Kompetenz:

      besserwisserischen attitüde. *scnr*
      würdest du wissen und vor allem verstanden haben, was "soziale kompetenz" ausmacht, dann würdest du dich nicht an "q.e.d." hochziehen.


      erklär mal lieber, wieso du vanvog wegen warenbetrug anzeigen möchtest.
      denn:
      Beim Warenbetrug verspricht der Täter die Lieferung einer Ware, die er entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität liefert. Ziel des Betrügers ist es die Zahlung des Käufers zu erlangen ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Der Warenbetrug kommt sehr häufig im Rahmen eines Kaufs über das Internet vor. Online Aktionsplattformen wie eBay eignen sich besonders gut, um vermeintliche Kaufverträge abzuschließen.

      quelle: wbs-law.de/e-commerce/der-ware…stfall-tun-koennen-44635/

      zum einen fehlen hier die merkmale des betrugs und zum anderen: vanvog ist der KÄUFER!
      ich bin wirklich gespannt, wie du daraus einen warenbetrug stricken möchtest, aber vermutlich wirst du die antwort darauf schuldig bleiben.


      PS und OT:
      Character is a victory, not a gift

      ernstgemeinte frage: hast du das eigentlich auch verstanden, was dies zitat aussagen soll?


      oyvey schrieb:

      Eine solche Frage dürfte in diesem Forum von einem Mitglied was schon lange hier ist einfach nicht fallen. :wallbash

      manchmal werden aber auch threads eröffnet, weil man andere meinungen hören will bzw. wissen, ob man evtl. was übersehen hat. einige eröffnen auch threads, weil sie dann den link dem handelspartner mailen können, damit der mitlesen kann.


      @vanvog
      du stellst dich aber auch an. an einer verwarnung wegen eines unbezahlten artikels ist noch keiner gestorben - die erste wird übrigens aus kulanz von ebay (ohne nachweis einer zahlung) gelöscht. außerdem kann sich dein verkäufer die provision über "transaktion abbrechen" zurückholen OHNE das du verwarnt wirst und wenn der das kostenlose einstellwochenende genutzt hat bzw. der artikel mit 1.-EUR gestartet ist, dann hat der auch keine einstellgebühren gezahlt. ob schadensersatz anfiele, müßte man erstmal sehen - evtl. geht der artikel auch für mehr weg (weihnachten naht!) und der verkäufer müsste den auch vorher geltend machen.
      sag dem verkäufer, was sache ist und frag, wie ihr euch einigen könnt. das kann doch nicht so schwer sein!
      in diesem/deinem fall wär eine "anzeige wegen warenbetrug" völliger blödsinn (definition s.o.). die hätte nur die konsequenz, daß die beamten auch mal was zu lachen haben auf dem revier.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • pewebe schrieb:


      Ich hatte mal einen Fall, wo ich mich verkauft habe. Habe dem Verkäufer sofort die doppelte Differenz zum Nächstbietenden angeboten,
      worauf der – als der Nächstbietende die Second Chance Offer annahm – einwilligte.

      Genauso hätte ich das als Verkäufer auch gehandhabt.

      Das Problem hier ist doch, daß man von so vielen problematischen Transaktionen, von cholerischen Verkäufern und rüpelnden Käufern liest, daß man darüber ganz aus den Augen verliert, daß sowas eben NICHT die Regel ist. Die weitaus meisten Ebayer sind freundlich, ggfls. auch kompromißbereit und eben nicht ständig darauf aus, ihr (manchmal nur vermeintliches) Recht durchzusetzen.

      Also ganz klar: Ehrlich währt am Längsten. Ab mit dem Kopf ins kalte Wasser und den Verkäufer nett angeschrieben und erklärt, was los ist. Sich entschuldigen und darauf hinweisen, daß man natürlich die Differenz bei etwaigem Minderlös zahlen wird und ebenso, daß man einem einvernehmlichen Abbruch natürlich umgehend zustimmen wird, damit der Verkäufer die Provision erstattet bekommt.

      Alles andere wäre Quatsch und riecht auch ziemlich streng nach sich nen Kopf um ungelegte Eier machen. Darüber, was man macht, wenn der Verkäufer rigoros ablehnt, kann man dann immer noch nachdenken. Allerdings zz - ziemlich zügig - denn die Nachdenkensfrist, die man sich selbst eingeräumt hat, hat den Verkäufer sicher nicht erfreut.

      An irgendwelche Strafanzeigen braucht man nichtmal zu denken, das ist totaler Unsinn. Der Verkäufer könnte den zivilrechtlichen Weg gehen und die Abnahme und Erfüllung des Kaufvertrages einklagen. Nur: Wer macht denn sowas? Es ist ein langer Weg, mit für den Verkäufer insofern ungewissem Ausgang, als daß er möglicherweise zwar ein entsprechendes Urteil hat, aber auf seinen Kosten sitzen bleibt, weil beim Käufer nichts zu holen ist. Es soll Leute geben, die sich mit nicht durchsetzbaren Titeln die Wände tapezieren können...
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Der Bieter hinter mir bekam den Artikel zu dem Preis, den er geboten hatte und ich bezahlte die doppelte Differenz
      zu meinem Gebot. Das war etwas älteres Hochpreisiges. Ich habe dem Verkäufer damals 10 DM überwiesen.
      Hatte vorher zu schnell kurz vor Schluss geboten und erst nach dem Gewinn gesehen, dass das Ersteigerte nicht so
      alt ist, wie zuvor gedacht.
    • Vanvog,
      das mit der Anzeige ist absoluter Quatsch, ob "sozial kompetent" oder "sozial inkontinent"!
      Einen Fehler hast du gemacht, nämlich die totzustellen.
      Du bist selbst VK, versetze dich in seine Lage!

      Solche Probleme ergeben sich bei mir nicht, der Tip zum Hörer zu greifen wurde dir schon gegeben.
      Wie lange hast du dich schon totgestellt?
      Dementsprechend einigungsbereit dürfte dein VK sein!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @vanvog


      Zu dem von Dir immer wieder mal m.M. nach völlig hilflos/manipulativ eigeflochtenen "Auktionshilfe-Klüngel" gehöre ich nun beiileibe nicht - falls es diesen überhaupt gibt!
      Aber inzwischen gehst Du mir auch gehörig mit Deinen "gefakten Anfragen" auf die Nerven.
      .
      Lass es einfach bleiben, sonst komme ich noch auf die Idee, Deine Anfragen und Kommentare zu Anfragen höchst ironisch auseinanderzunehmen - und glaube mir DU, stehts dann nackig da!
      .
      Lege Dir bitte ein Hobby zu, dass nicht "auktionshilfe.de" heißt.
      Probier es z.B. doch bitte auf der ebay-Com. Da gehörst Du m. bescheiden M. auch definitiv hin 8)
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Ausnahmsweise stimme ich mal nicht in das "vanvog-bashing" ein.

      Totstellen ist und war Mist.
      Wie hoch ist die Differenz zum nächtsten Gebot unter Dir ? Setzen wir mal voraus, dass es nicht der Haus-Pusher vom Dienst war ...

      Anrufen oder anmailen, ggf. auf die SCO-Möglichkeit hinweisen, und dem VK die Differenz und eine Kleinigkeit drüber als Entschädigung anbieten.

      Ich selbst habe das bisher nur als VK so erlebt und auch akzeptiert.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • dieselente schrieb:

      Wie hoch ist die Differenz zum nächtsten Gebot unter Dir ?


      Entweder 1,- oder 5,-, je nachdem ob <> 500 Euro. Deshalb hatte ich ja die Frage oben gestellt.

      pages.ebay.de/help/buy/bid-increments.html

      Allerdings erscheint mir das gar nicht sinnvoll, wenn der Höchstbieter nicht will, werden die meisten Zweitbieter wohl eher nur zu dem Preis kaufen wollen, der ohne ihn entstanden wäre, also einen Erhöhungsschritt über dem dritten Gebot.

      Im Übrigen sinkt die Chance auf eine erfolgreiche SCO mit der Länge der Zeitkoordinate.