Anbieter beendet Auktion vorzeitig trotz Gebot

    • Anbieter beendet Auktion vorzeitig trotz Gebot

      Habe in einer Auktion geboten, nun nahm der Anbieter das Angebot raus und sagt;

      "Im übrigen darf ein Verkäufer bis 13 Stunden vor Auktionsende den Artikel herausnehmen selbst wenn Gebote da sind, also kann von einem Vertrag nicht gesprochen werden, da ich mit Ihnen keinen abgeschlossen habe."

      Stimmt das? Dürfen Verkäufer ihre Auktionen, speziell wenn Angebote abgegeben wurden, einfach so beenden?
    • Alpha Hotel schrieb:

      "Im übrigen darf ein Verkäufer bis 13 Stunden vor Auktionsende den Artikel herausnehmen selbst wenn Gebote da sind, also kann von einem Vertrag nicht gesprochen werden, da ich mit Ihnen keinen abgeschlossen habe."
      Stimmt das? Dürfen Verkäufer ihre Auktionen, speziell wenn Angebote abgegeben wurden, einfach so beenden?
      NEIN - so "einfach" ist es nun auch wieder nicht...

      nenn` mal bitte die entsprechende Ebay-Artikelnummer oder den Ebay-Nick des Verkäufers....
    • Hallo,
      Ihr Gebot für den Artikel (181264541483) wurde gestrichen/zurückgezogen Den Grund für die Streichung des Gebotes können Sie in der Gebotsübersicht einsehen.
      (...)
      Mit freundlichen Grüßen,
      eBay

      ebay.de/itm/Kohler-Gemueseraff…nc&_trksid=p2047675.l2557


      Nicht mehr verfügbar ist doch keine taugliche Ausrede (Zwischenverkauf wäre dann doch immer die Lösung, wenn ich für 1€ reinstellen will und dann mit dem anscheienden Ergebnis nicht zufrieden bin) und selbst dann bin ich der Meinung, haben wir einen gültigen Vertrag und ich habe Anspruch auf Lieferung bzw Ersatzbeschaffung auf Losten des Verkäufers, oder bin ich da falsch gewickelt?
    • Hier
      pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
      ist mehr oder weniger erklärt, das es einen Kaufvertrag gibt mit dem Höchsbietenden gibt

      und hier
      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
      ist erklärt, wann ein Angebot vorzeitig beendet werden darf. Ist ein sehr eng gesteckter Rahmen.

      Das Problem ist, Du musst Dein Recht selbst durchsetzen. Da wird die Plattform, die den Vertrag vermittelt hat, sich raushalten.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Na ja, dass ebay ihren Kunden unter Zahlung deren Gebǘhr erlaubt, die Auktion vor Ablauf aufzukündigen, sind deren Spiele und Regeln (Verkäufer vs. ebay).

      Ich habe aber einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen. (VK vs K)

      EBay schreibt hierzu ja auch:
      "Kein Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots liegt vor, wenn Sie den Artikel während der Angebotsdauer anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben (siehe dazu AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11). Ebenso liegt kein Grund zur vorzeitigen Beendigung vor, wenn sie es sich anders überlegt haben und den Artikel nun doch nicht mehr verkaufen möchten (siehe dazu AG Paderborn, Urt. v. 6.12.2012)."
    • Da hast Du etwas missverstanden: ebay erlaubt keine vorzeitige Beendigung. Das kann ebay nicht und daher auch die beiden "Rechts"-links von deren hp.
      Es gibt Ausnahmefälle, die der Gesetzgeber vorgibt und nichts anderes steht da.
      .
      Aber Dein Problem bleibt bestehen: Du musst Dein Recht selbst durchsetzten. Wie weit willst Du gehen?
      Du kannst per e-mail auf die Gesetzeslage hinweisen udn einfordern.
      Du kannst per Einschreiben - sofern Du die Postadresse des Anbieters hast - einfordern.
      Du kannst einen Anwalt einsetzten.
      Du kannst klagen.

      Irgendwo auf diesem Wege, wird der Anbieter irgendwann nachgegeben müssen.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • der Verkäufer ist Dir einen Nachweis schuldig -
      wobei es zu diesem Thema bereits Unmengen von Forenberichten / Postings gibt -
      schau` mal hier rein - Posting von zahline

      community.ebay.de/t5/Verkaufen…u-verkaufen/qaq-p/1465526

      wenn der VK Dir keinen Nachweis über die Zerstörung /Diebstahl des Artikels (Schadensmeldung bei der Versicherung, Tagebuch-Nr. der Örtlichen Polizeidienststelle wg. Diebstahls) vorlegen kann, hat el-Verkäufer verdammt schlechte Karten....

      "nur" zu behaupten das ein Artikel nicht mehr "verfügbar" wäre reicht nicht aus....

      wobei Du ohne weitere (vorerst für Dich kostenpflichtige) Aktivitäten nicht weiterkommen wirst.....
    • Damas schrieb:

      Da hast Du etwas missverstanden: ebay erlaubt keine vorzeitige Beendigung. Das kann ebay nicht und daher auch die beiden "Rechts"-links von deren hp.
      Es gibt Ausnahmefälle, die der Gesetzgeber vorgibt und nichts anderes steht da.


      Das stimmt nicht.

      Laut BGH VIII ZR 305/10 steht jede eBay-Auktion unter dem Vorbehalt, vorzeitig beendet zu werden, wobei die Berechtigung dazu sich aus den "eBay-Spielregeln" (Zitat!) bestimmt, worunter zumindest die AGB und der (bereits verlinkte) Grundsatz zur vorzeitigen Beendigung zu verstehen sind.

      Einen gesetzlich festgeschriebenen Grund, ein Angebot zu beenden, gibt es bei eBay nicht (weil §130 Abs. 1 technisch nicht möglich ist), vgl. LG Fulda 1 S 82/10.

      Soweit die übliche Richtigstellung.

      Selbstverständlich besteht ein Kaufvertrag, soweit sich der Anbieter nicht dazu äußert, warum das nicht der Fall sein sollte. Die Regeln sind insofern eindeutig und das es technisch möglich ist, sein Angebot zu beenden, bedeutet nicht, daß dazu auch die Berechtigung besteht. Kann oder will der Verkäufer seine Berechtigung nicht benennen (und ggf. wenigstens plausibel belegen), hat er ein Problem und muß in aller Regel zum gestrichenen Höchstgebot liefern.

      cody7888a schrieb:

      wenn der VK Dir keinen Nachweis über die Zerstörung /Diebstahl des Artikels (Schadensmeldung bei der Versicherung, Tagebuch-Nr. der Örtlichen Polizeidienststelle wg. Diebstahls) vorlegen kann, hat el-Verkäufer verdammt schlechte Karten....


      Auch das ist nicht richtig, insbesondere beim BGH-Urteil, wo es ja um einen Diebstahl ging, war dieser erst im Laufe des Verfahrens und erst auf Druck der Gegenpartei angezeigt worden. Der Beweis für den Diebstahl wurde hingegen mit einem Zeugen angetreten. Also hört bitte auf, immer zu behaupten, was der Verkäufer konkret muß. Den Nachweis erbringen, daß der laut eBay-AGB und -Grundsatz berechtigt war, vorzeitig zu beenden, klar. Aber wie er das tut ist ganz allein seine Sache!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • @AlphaHotel

      So bitter das ist und Wutgefühle auslöst: Du hast ja im Prinzip recht.
      ABER: lohnt sich nun die ganze Aufregung? Du wolltest eine gewisse Summe Geld für gebrauchte Ersatzteile ausgeben. Ich bin mir sicher, da gibt es noch mehr Möglichkeiten, wie du zu deinen Artikeln kommst.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • *alte_eule* schrieb:

      Was da wohl los war? Großbrand?


      Es ist jedenfalls nicht die klassische Artikelkombination, die man aus Gier an eBay vorbei verhökert. Es sei denn ein Interessent wollte alles auf einmal.

      Und bei einem Gebot von 6,- kann ich @Walter Reinhold nur zustimmen. @TE: Kauf dir ein Eis (oder zwei Glühwein) von dem nicht ausgegebenen Geld und habe eine schöne Zeit, statt dich durch eine eBay-Angelegenheit stressen zu lassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Nein, Panda,

      mir ging es um den Passus, dass man nicht beendet, wenn der Preis zu gering ausfällt.
      Diese Vorgehensweise war abgesehen von der Auktion, an der unser TE beteiligt war, rein rechtlich ok.
      Sie sagt aber doch einiges darüber aus, wie dieser VK tickt und wie glaubwürdig er ist, wenn er behauptet, ein Artikel sei untergegangen.