Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

    • Ich kann die Argumentation bzw. Vorwürfe von Pfeffersagg teilweise auch nicht nachvollziehen.
      Ws geht aber wie selbstverständlich davon aus, ein Abbrecher müsse ihm Frage und Antwort stehen und ihm irgendwelche Beweise vorlegen.

      Damit stellt er erst einmal jeden Abbrecher unter Generalverdacht, was m. E. äußerst unseriös ist.


      Schließlich ist ein Abbruch nicht nur technisch möglich, sondern es gibt einige Gründe, die zum Abbruch berechtigen.
      Er kann natürlich freundlich nach dem Abbruchgrund fragen, wenn der angegebene Grund im beendeteten Angebot (Banner) und das wiedereingestellte Angebot bzw. keine Wiedereinstellung ihm nicht plausibel erscheinen.

      Aber auf Auskunft und Beweise bestehen, scheint er zwar für sein gutes Recht zu halten, das ist es aber im Vorfeld eines Rechtsstreites mitnichten.

      Sondern, sofern er selbst keine Beweise vorlegen kann, ist es einfach eine Belästigung und Unterstellung, die Druck auf den Abbrecher ausübt und ggf. dessen Unerfahrenheit ausnutzen soll.

      Geht aus dem beendeten Ebay-Angebot zusammen mit der ersten Antwort des VK eindeutig hervor, dass das Gerät z. B. an Ebay vorbei an Mäxchen Müller verkauft wurde, dann ist er mit seiner Behauptung auf der relativ sicheren Seite und dann machen die Hinweise auf Ebay-AGB und evtl. Rechtsweg auch Sinn, sonst nicht.

      Wird er mit "Angebot enthielt Fehler" konfrontiert oder "steht nicht mehr zur Verfügung" (ggf. also auch Diebstahl bzw. Defekt oder Totalschaden), dann ist es, im Rahmen einer außergerichtl. Einigung, an ihm Belege für etwaige Vorwürfe vorzulegen.

      Dass er aber auch in solchen Fällen hartnäckig Beweise einfordert, spricht nicht für einen normalen Höchstbietenden, der auf den möglichen Rechtsweg verweist, weil der unberechtigte Abbruch offensichtlich ist.

      Er jagt und zwar dem bequemen Weg hinterher, ohne Prozessrisko und ohne eigene Belege, eine Lieferung bzw. Schadensersatzzahlung zu bewirken und nutzt damit die Unerfahrenheit von Usern aus, die sich nicht zu wehren wissen bzw. einfach nur ihre Ruhe haben wollen.

      Für normales und freundliches Schnäppchenjägerverhalten halte ich das nicht. Im Gegenteil.
      Ein erfahrener User, der sich mit der Abbruchthematik auskennt, weiß ganz genau, dass es nicht richtig ist, jeden Abbrecher unter Generalverdacht zu stellen, weil es eben nicht nur (wenige) unberechtigte Abbruchgründe, sondern (mehr) berechtigte gibt.

      Auf seine Art und Weise außergerichtlich abzukassieren, auch wenn ein unberechtigter Abbruch nicht offensichtlich ist, sondern nur evtl. möglich, weshalb er ja vement Belege fordert und Druck ausübt, statt selbst welche zu liefern, ist einfach unsolide.
    • Aber auf Auskunft und Beweise bestehen, scheint er zwar für sein gutes Recht zu halten, das ist es aber im Vorfeld eines Rechtsstreites mitnichten.

      (Hervorhebung von mir)

      Danke Mira,
      endlich mal wieder jemand (soweit ich mich erinnern kann) der seit pandarul, genau auf diesen Fakt hinweist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ich würde solche Belästigungsmails, in denen er nicht nur höflich anfragt, sondern vehement auf Auskunft und Beweise besteht, Ebay melden.
      Mit dem Verweis, dass ihm schließlich ohne belästigende Druckausübung, der Rechtsweg freistünde.
      Keine Ahnung, ob das bei Ebay zeitnah etwas bewirkt, aber wenn solche Meldungen öfters eingehen, wird Ebay vielleicht auch einmal aufmerksam.

      Unabhängig davon, kann man ja immer noch in Ruhe abwägen, ob man auf seine Forderung eingeht (weil eindeutig berechtigt), evtl. außergerichtl. einen Vergleich aushandelt oder gelassen die Verwirklichung seiner Drohungen abwartet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • @buguhu ,

      Im ganz normalen Geschäftsgeschehen, wenn alles seinen geregelten Gang geht, ist es mir gleich.

      Wenn mich aber einer unter Druck setzt, dann forsche ich nach.
      Ein Mitglied gibt ein PayPal Konto an, welches zu seinem acc gehört und zu seinem Namen. Es ist damit sein PP-Konto. Wie kann das auf einen fremden Namen lauten?

      Freundin - was ist das haftungsmäßig?
      Habe ich mit der Freundin, die nirgendwo erwähnt ist, einen Vertrag?
      Es zählt nur der Vertrag und das, was im Vertrag festgehalten ist. Da stehen zwei Parteien. Da steht nichts von einer Freundin. Damit existiert die für mich nicht. Damit bin ich zu nichts verpflichtet, was auf Namen der Freundin läuft.
      Diese Person ist mir nicht bekannt und ich lehne jegliche Aktivitäten diesbezüglich ab.


      In diesem Falle des thread-Themas gibt es den Abbrecher, den Jäger und eine ominöse Freundin, die keiner kennt und von der keiner etwas weiß.
      Es ist nicht mehr nur ein Geschäft zwischen zwei Parteien, sondern es erscheint auf einmal eine dritte Partei.
      D.h. , der Jäger zieht die Masche nicht allen durch, sondern zu zweit. Die Freundin ist voll involviert und gehört zum Jäger.

      Bei einem eventuellen Rechtsstreit müsste dann schon zu dieser Konstellation Stellung bezogen werden.
    • @Mirabella Neumann
      Du stellst aber genau so Sachen in den Raum, die Du gar nicht wissen kannst.

      Wie kommst Du darauf, dass ich grundsätzlich Druck aufbaue?
      Ich arbeite derzeit ca 14 Stunden pro Tag, da habe ich gar nicht die Zeit für sowas.

      Falls ein Abbruch nicht schon selbsterklärend berechtigt ist, ja soetwas kommt auch vor, frage ich freundlich und höflich nach, warum denn abgebrochen wurde. Ob ein Fehler beim Einstellen gemacht wurde oder ob der Artikel vielleicht noch zu haben ist.

      Ich frage auch nicht bei allen Abbrüchen, und ich biete auch keine kleinen Summen. Natürlich ist das Gebot erst mal klein, wenn nur nach einem Gebot abgebrochen wird.

      Und stell Dir mal vor, ich kaufe auch normal bei eBay oder auch anderswo.
      Wenn aber einer unberechtigt abbricht, dann nehme ich das gerne mit. Es ist aber nicht so, dass ich alles um jeden Preis haben muss. Frag doch mal barbo07, wie wir uns geeinigt haben.

      Falls aber einer berechtigt abbricht, aber den Anschein macht unberechtigt abgebrochen zu haben, und ich gehe, mal angenommen, das Prozessrisiko ein, dann wird der sich auch die Frage vom Richter gefallen lassen müssen, warum er nicht gleich damit rausgerückt ist.
      (Stichwort: Schadensminderungsobliegenheit)

      Wir wollen doch mal festhalten, dass erst einmal ein Vertrag zustande gekommen ist. Das kann der Höchstbieter bei Abbruch beweisen. Der Abbrecher muss daraufhin nachweisen, das er berechtigt abgebrochen hat, und somit kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.

      Aber man kann ja auch einfach miteinander normal reden, und sich nicht wie ein bockiges Kind verhalten.
      Was ist dabei, wenn man freundlich gefragt wird, und man antwortet genau so freundlich und macht dann den berechtigten Grund klar? Dann ist doch alles schon wieder vorbei und gut ist.

      @Pfeffersagg008
      Du hast mit dem Höchstbieter einen Vertrag.
      Wie Du das Geld bekommst, ist doch völlig egal. Ich könnte ja auch einen Boten zu Dir schicken.
      Ist das Geld deswegen weniger wert?
      Oder hast Du deswegen plötzlich keinen Vertrag mit mir?

      Und beantworte endlich mal die Fragen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bergsteiger ()

    • Im normalem Geschäftsverkehr ist es normalerweise egal, von welchem Konto bzw. Kontoinhaber Zahlungen erfolgen, allerdings ist Skepsis durchaus angebracht, denn so läuft es z. B. auch bei Dreiecksbetrug.
      Ebenso ist Vorsicht verständlich, wenn Schadensersatzzahlungen an ein unbekanntes PayPal-Konto (= Emailadresse) erfolgen sollen, vor allen Dingen bei jemandem wie ws, der sein Ziel, zumindest zuweilen, mit fragwürdigen Methoden verfolgt.
      Er ist nämlich nicht der arme gebeutelte Höchstbietende, der seine (angeblichen) Ansprüchen auf solide Art und Weise durchsetzt, auch wenn es vielleicht noch Schlimmere gibt.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      der sein Ziel, zumindest zuweilen, mit fragwürdigen Methoden verfolgt.
      Er ist nämlich nicht der arme gebeutelte Höchstbietende, der seine (angeblichen) Ansprüchen auf solide Art und Weise durchsetzt, auch wenn es vielleicht noch Schlimmere gibt.
      Erkläre doch mal was Du mit fragwürdigen Methoden meinst. Und bitte nur was Du sicher weißt.

      Wo habe ich angegeben, dass ich der arme gebeutelte Höchstbieter bin?

      Erkläre doch mal, wie es laut Deiner Definition aussieht, Ansprüche auf solide Art und Weise durchzusetzen.

      Kein Problem, dann antworte morgen, mir reichts für heute auch.
    • Pfeffersagg008 schrieb:

      Freundin - was ist das haftungsmäßig?
      Von was für einer Haftung redest du?

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Habe ich mit der Freundin, die nirgendwo erwähnt ist, einen Vertrag?
      Nein, aber du erzählst sicher gleich, wofür diese Feststellung relevant ist.

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Es zählt nur der Vertrag und das, was im Vertrag festgehalten ist.
      Dann kläre uns doch mal auf, was im Vertrag bzgl. der Abwicklung festgehalten ist. Wenn du im übrigen von einer Vertragserfüllung ausgehst, dann hast du die Ware zu versenden. Wo genau taucht da jetzt die Freundin auf?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • heiloleiter schrieb:

      Dummerweise habe ich in meiner Wut und den Tränen nahe die Auktion zwar abgebrochen, jedoch nur mit dem Hinweis, dass der Artikel nicht mehr zu verkaufen. Und seitdem nervt wsdesign nur noch, schlägt mir § um die Ohren,

      heiloleiter schrieb:

      Ich hatte ihm zwar zwischendurch erläutert, dass eine 3. Person unbeabsichtigt das Gerät beschädigt hätte, aber ich bin ihm doch keine Rechenschaft schuldig. Soll Foto senden.
      Natürlich verlasse ich mich nicht nur auf ihre Aussagen, lieber Bergsteiger, sondern zitiere natürlich auch dich.
      Moment.
    • @Pfeffersagg008
      Bei allem Respekt, aber könntest du dich nicht einfach mal ein wenig informieren und hier nicht fortwährend so einen Mist verzapfen. Es fing an mit der Definition von Schnäppchenjägern und deren Rechten, dann Versteuerung und Meldungen ans FA und jetzt soll es eine Pflicht geben, ausschließlich eigene Konten zur Zahlungsabwicklung zu nutzen ?

      Und lies auch mal genau, er hat kein eigenes PayPal-Konto, also nutzt er, sofern es erforderlich ist, das seiner Freundin. Es ist sogar bei seinem eBay-Account hinterlegt. Das ist aber alles völlig egal und für einen Vergleich kann ich auch das Konto von meinem Freund Iwan aus der Ukraine oder das Spendenkonto des DRK angeben. Wenn du aufgrund dessen nicht zahlen willst ist es deine Sache, aber auch dein Risiko wenn dir dann irgendwann eine Klage auf Schadensersatz ins Haus flattert. Und rechtfertigen muss er sich für sowas schon mal gar nicht, auch nicht vor Gericht.

      Und mal ganz davon ab, weder eBay noch PayPal kennen Gemeinschaftskonten. Insofern ist es nicht selten das sich Partner diese Konten Teilen und dabei ein Konto auf den einen und das andere auf den anderen Namen registriert ist.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Damit stellt er erst einmal jeden Abbrecher unter Generalverdacht, was m. E. äußerst unseriös ist.
      Natürlich absolut unberechtigt bei über 90% unberechtigten Abbrüchen. Aber ich vergaß, Statistiken interessieren dich ja nicht.

      Wird er mit "Angebot enthielt Fehler" konfrontiert oder "steht nicht mehr zur Verfügung" (ggf. also auch Diebstahl bzw. Defekt oder Totalschaden), dann ist es, im Rahmen einer außergerichtl. Einigung, an ihm Belege für etwaige Vorwürfe vorzulegen.
      Absoluter Schwachsinn

      Dass er aber auch in solchen Fällen hartnäckig Beweise einfordert, spricht nicht für einen normalen Höchstbietenden, der auf den möglichen Rechtsweg verweist, weil der unberechtigte Abbruch offensichtlich ist.Er jagt und zwar dem bequemen Weg hinterher. einfach nur ihre Ruhe haben wollen.
      Ignoriert er denn Bitten der User sie nicht weiter zu Kontaktieren ? Und hat er nicht etwa ein berechtigtes und nachvollziehbares Interesse, den VK auf eine möglichst genaue Begründung festnageln zu können, bevor sich dieser angesichts einer Klage eine wasserdichte Geschichte zu einer zu schwammigen Aussage ausdenkt ?

      Ein erfahrener User, der sich mit der Abbruchthematik auskennt, weiß ganz genau, dass es eben nicht nur (wenige) unberechtigte Abbruchgründe, sondern (mehr) berechtigte gibt.
      Ich dachte Statistiken interessieren dich nicht. Aber woher kommt bitte diese Erkenntnis ? Wie viele von dir bebotenen Auktionen wurden denn schon beendet bzw hast du einblick in die Statistiken von Schnäppchenjägern ?

      Kleiner Nachtrag: Wurde dieses Angebot Beweisbildern zu senden als Einzelnachricht oder in einem Gesprächsverlauf unterbreitet ? Das ist nämlich ein eklatanter unterschied.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Mit dir hat man nix als Arbeit, erst suche ich für dich ein Post heraus, das angeblich gelöscht wurde und nun sind also Zitate notwendig.

      bergsteiger schrieb:

      Aber beginnen wir mit dem User heiloleiter.

      Dieser brach ab, ich fragte warum, keine Antwort.
      Ich fragte wieder, und bekam zur Antwort: "nicht mehr zu verkaufen".
      Meine Frage warum. Die Antwort darauf: "Private Gründe".
      Ich wies darauf auf die eBay-AGB §6 zu 6. hin, dass mit dem Höchstbieter ein Vertrag zustande kam.
      Darauf bekam ich zur Antwort, dass der Artikel durch eine 3. Person leider irreparabel zerstört worden ist.
      Und als weiteren Satz:"... Abstand zu nehmen, da ich ansonsten in meiner Berufsausübung des öffentlichen Rechtes selber tätig werden müsste...",
      was ich nebenbei, bereits nach § 240 StGB, als Nötigung empfinde.

      Ich machte ihr bereits 3x das Angebot, mir ein Bild von dem defekten iPad zu schicken, mit einem handgeschriebenen Zettel daneben, worauf ihr eBay-Name und das aktuelle Datum stehen sollte.
      Und falls der Schaden klar ersichtlich ist, würde ich von meinen Forderungen zurücktreten.
      Das einzige was man bekommt, sind Beschimpfungen, und was man doch für ein böser Abbruchjäger ist.
      Ich glaube, du verstehst unseren Rechtsstaat nicht.

      "Ich machte ihr bereits 3x das Angebot, mir ein Bild von dem defekten iPad zu schicken, mit einem handgeschriebenen Zettel daneben, worauf ihr eBay-Name und das aktuelle Datum stehen sollte.
      Und falls der Schaden klar ersichtlich ist, würde ich von meinen Forderungen zurücktreten."

      Sie hat dir den Grund genannt und es steht dir einfach nicht zu, auf diese Art und Weise und das auch noch 3-4mal, etwas anzufordern.
      Das soll keine Belästigung mit Druckausübung sein?
      Doch das ist es.

      Auch wenn du das offenbar nicht verstehen willst.
      Dafür gibt es den ganz normalen, soliden Rechtsweg.
      In diesem Fall wärst du allerdings voll aufgelaufen. Auch wenn ein Richter evtl. vielleicht (ich glaube es in diesem Fall nicht), etwas von Schadensminderungspflicht erzählt hätte.

      Da fällt es sich natürlich leicht "freundlich" von massiven Forderungen Abstand zu nehmen.
      Vereimere doch bitte andere.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • @Mirabella
      Ich habe dreimal gefragt und jedesmal eine andere Aussage bekommen.
      Also bohrte ich noch etwas nach.
      Als Sie mir das mit dem Schaden schrieb, machte ich sofort das Angebot, ein Bild davon zu schicken, und alles wäre erledigt gewesen.
      Wo ist da Druck? Und Nachfragen ist doch mit Sicherheit erlaubt.
      Ich behaupte doch gar nicht, dass Sie mir antworten muss.
      Von den Hintergründen wusste ich doch zu diesem Zeitpunkt nichts.
      Und deshalb hat es erstmal einen anderen Anschein gemacht.

      Also wo ist das Problem, dass gleich aus der Welt zu schaffen und gut ist?

      @Pandora

      habe ich erst falsch verstanden.
      Die Bilder kamen plötzlich, nach ca. 4 oder 5 Tagen, in dieser Zeit hat es keine Konversation gegeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bergsteiger ()

    • Doch Pandora, Statistiken interessieren mich, sie müssen es aber nicht.
      Und ich muss auch nicht akzeptieren, dass mich jemand auf diese Art und Weise mit Forderungen belästigt.
      Dann kommt es eben zu einem Rechtsstreit, damit scheint bergsteiger aber wiederum ein Problem zu haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Alles klar!
      Wenn man Dich normal und freundlich fragt, meldest Du diesen?
      Also statt die Angelegenheit gleich aus der Welt zu schaffen, spielst Du lieber "trotziges Kind"?!

      heiloleiter hat jedesmal was anderes gesagt, und so den Eindruck erweckt, unberechtigt abgebrochen zu haben. Warum dann nicht gleich eine ehrliche Anwort?

      bergsteiger schrieb:

      Wo habe ich angegeben, dass ich der arme gebeutelte Höchstbieter bin?

      Erkläre doch mal, wie es laut Deiner Definition aussieht, Ansprüche auf solide Art und Weise durchzusetzen.
      Hier warte ich noch auf eine Antwort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bergsteiger ()

    • Nein, wenn mich jemand einmal freundlich fragt, dann melde ich nicht.
      Wenn jemand mehrmals, also vehement, irgendwelche Forderungen stellt, die ihm gar nicht zustehen, dann finde ich eine Meldung nicht nur berechtigt, sondern auch erforderlich.

      3mal das "Angebot" ein Beweisfoto zu schicken mit handgeschriebenem Zettel und hast du nicht gesehen, nö, von mir nicht.
      Danach sollte dann doch besser dein RA freundlich fragen.

      Mit Vollmacht und Nennung seines Mandanten :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()