Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

    • Heiner.Hemken schrieb:

      In dem der Kläger einfach durch Vorführen zeigt, wir es abläuft.
      da er dazu aber einen andern PC, eine andere Verbindung, einen anderen Browser und andere Sicherheitseinstellungen nutzt und das vor allen zu einem anderen Zeitpunkt :!: ist das mMn kaum beweiskräftig, besonders, wenn der Richter schon mal andere Erfahrungen gemacht hat.

      Heiner.Hemken schrieb:

      Man darf davon ausgehen, dass der sich irrende auch lernfähig ist
      Das Problem ist ja, dass man von den ablaufenden abgelaufenen Vorgängen hinterher nichts mehr sieht! Es steht dann ja nicht in der Auktion:

      :!: durch das erste Gebot wurde ein anfangs vorhandener Sofortkaufpreisangebot von X Euro aufgehoben


      Dann wär einem der Irrtum nach dem ersten Versuch klar. So wie es ist, muss man sich ja, gerade WEIL man sich über diese Funktion geirrt hatte, ersteinmal nicht nur über die Art des Irrtums sondern auch überhaupt über das Vorhandensein eines solchen Irrtums klar werden. Bis dahin kann man auch an eine Disfunktion aus technischen Gründen glauben. Gerade bei Ebay und auch gerade, wenn man sicherheitshalber z. B. Scripte abgeschaltet hat und an daraus entstehende Fehlfunktionen gewöhnt ist,
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Also wenn irgendwas mit einem Angebot nicht so läuft wie ich es gedacht habe, schau ich spätestens DANN doch die Grundlagen an. In den "Betriebsanleitungen" der Bucht steht das doch alles drin, es muss nur gelesen werden! Und da hapert es. Das Formular zum verkauf ist schnell aufgerufen, die Euintragungen sind schnell gemacht und das Angebot online gestellt. Und dann ist was nicht so wie man es glaubt und man beendet die Auktion einfach so.... ohne die dabei erscheinenden Warnhinweise zu beachten. Und das Ganze dann mehrfach.... Dazu gehört schon eine Portion Chuzpe.
      Gerade ein Nutzer, der sich auf seine Unerfahrenheit beruft, darf nicht davon ausgehen dass ihm ein Richter das durchgehen lässt. Spätestens beim Ignorieren der Warnmeldung bei vorzeitiger Beendigung des Angebots dürfte da Sense sein.... und damit zu argumentieren, dass man ja berechtigt abgebrochen hätte, würde der Unerfahrenheit widersprechen. Wer nach "vorzeitiger Beendigung" und "Berechtigung dazu" nachlesen kann, dem ist durchaus zuzumuten, dass er sich auch über die anderen Funktionen eingelesen hat....
      Da wäre dann immer noch die Frage nach der Artikelnummer.... dann könnte man auch besser was dazu sagen...
    • bachkarte schrieb:

      Habe auch gerade mit diesem Sp....... zu tun, könnte mir bitte mal jemand, der ihm etwas geschickt hat, die Adresse zukommen lassen, dann freut sich mein Anwalt, danke.

      bachkarte schrieb:

      Da ich keine Lust hatte, mich wegen ein paar Euro vor Gericht herumzuschlagen, mit ungewissem Ausgang, habe ich der Dame Schadenersatz geleistet
      Wie kommt es zu diesem totalen Sinnungswandel innerhalb weniger Tage? Zunächst angriffslustig und dann gleich die Lust verloren?

      Ich glaube bisher sind die Daten, die hinter wsdesign stehen, hier noch nicht bekannt. Kannst du so nett sein und bitte alles dir Bekannte dazu an kontakt@auktionshilfe.info schicken?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das ist jetzt aber auch egal, denn eindeutig war sein Fall aufgrund der wiederholten Abbrüche nun nicht. Und mit der Zahlung ist die Kiste jetzt aber zu, keine Ungewissheit ob da evtl irgendwann noch ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang folgt, kein weiterer Einsatz von Zeit/Nerven etc.
    • Ihr habt doch wohl selbst gross und breit argumentiert, dass ich da wohl kaum eine Chance hätte also, was hätte ich wohl sonst machen sollen ?
      Hat mich genug Nerven gekostet, dass ich mich mit dieser unverschämten Person herumschlagen musste und das Ebay nichts unternommen hat, obwohl klar ersichtlich ist, was da " gespielt " wird. Bin mal gespannt, wer sich hier noch alles meldet........
    • Hallo miteinander, ich bin neu hier. Leider schlage ich mich seit Tagen auch mit wsdesign herum. Ich hatte ein iPad eingestellt zur Auktion und es stand bei ca. 40,50 EUR als ich das Angebot vorzeitig beenden musste.
      Ich hatte mich mit meinem Partner gestritten und in seiner Wut hat er mein ipad durch die Gegend gepfeffert, so dass ich es nicht mehr verkaufen konnte.
      Dummerweise habe ich in meiner Wut und den Tränen nahe die Auktion zwar abgebrochen, jedoch nur mit dem Hinweis, dass der Artikel nicht mehr zu verkaufen. Und seitdem nervt wsdesign nur noch, schlägt mir § um die Ohren,
      setzt mir aktuell eine Frist bis zum 25.9.2015, soll mich juristisch beraten lassen usw. Als ob ich noch schon genug andere private Sorgen hätte.....
      Hat jemand Erfahrung mit ihm, ob er wirklich eine Klage durchsetzt. Wäre dankbar für Antworten.
      Ich hatte ihm zwar zwischendurch erläutert, dass eine 3. Person unbeabsichtigt das Gerät beschädigt hätte, aber ich bin ihm doch keine Rechenschaft schuldig. Soll Foto senden.

      Sollte jemand weitere Details benötigen, gebe ich sie ihm gerne. Denn ich habe mein Ebayprofil auf privat eingeschränkt aufgrund der Sache.

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    • Schau Dir den §6 AGB bei ebay mal an: ( letzter Satz )

      Berechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots
      Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:
      Sie haben sich [b]beim Eingeben des Angebots geirrt. [/b]
      Beispiele:
      - wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels
      - Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis
      Es ist Ihnen[b] unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen.[/b]
      Beispiele:
      - Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt

      Weise den Höchstbietenden darauf hin.
      Du kannst grundsätzlich niemanden davon abhalten, Dich zu verklagen, bist aber erst dem Richter gegenüber verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass es so war, wie Du geschrieben hast.
    • das habe ich schon.
      Im Moment gehts hin und her. Ich habe herausgefunden, dass dieses Mitglied in den letzten 30 Tagen bei 29 versch. Verkäufern mitgeboten hat und mein Erstbieter "riecht" auch nach Abbruchjäger: ist neues Mitglied seit 31.8.2015 und hat bei über 1.000 Artikeln mitgeboten, was ja selbstverständl. nicht verkehrt ist. Aber das sieht doch nach System aus. Es muss doch möglich sein, dass man diesen wsdesign bei ebay abmahnen kann.
      Ich hätte gerne was hochgeladen, habe aber leider die Endung .wps ich erhalte die Nachricht : ungültige Dateiendung.

      Desweiteren teilt mir wsdesign mit, dass er überhaupt keinen Anwalt brauche, um meine Daten sprich Adresse, Beruf usw. bei Ebay zu bekommen. Das würde ich schon sehen.
    • heiloleiter schrieb:

      Im Moment gehts hin und her. Ich habe herausgefunden, dass dieses Mitglied in den letzten 30 Tagen bei 29 versch. Verkäufern mitgeboten hat und mein Erstbieter "riecht" auch nach Abbruchjäger: ist neues Mitglied seit 31.8.2015 und hat bei über 1.000 Artikeln mitgeboten, was ja selbstverständl. nicht verkehrt ist. Aber das sieht doch nach System aus. Es muss doch möglich sein, dass man diesen wsdesign bei ebay abmahnen kann.
      Bei wievielen Auktionen jemand mitbietet zu welchem Höchstbetrag ist völlig unwichtig. Das würde nur etwas bedeuten, wenn er bei tatsächlichen Auktionsgewinnen nicht zahlen könnte. Jeder kann auf soviel Artikel bieten wie er auch (nötigenfalls) in der Lage wäre zu bezahlen.... Und billig einkaufen um ev. teuer zu verkaufen ist auch nichts Anrüchiges....
      Das ist aber, wenn der Fall so stimmt wie du geschildert hast, völlig uninteressant auch. Denn der Artikel ist dann ohne dein Verschulden kaputt gegangen. Und das ist dann ein berechtigter Abbruchgrund...

      heiloleiter schrieb:

      Desweiteren teilt mir wsdesign mit, dass er überhaupt keinen Anwalt brauche, um meine Daten sprich Adresse, Beruf usw. bei Ebay zu bekommen. Das würde ich schon sehen.
      Der kann an deine Daten kommen wie er will... völlig uninteressant.... Das soll nur eine Drohkulisse sein...

      Schreib dem nochmal deinen Fall und dass das Gerät völlig im Eimer ist, du deshalb berechtigt abgebrochen hast und er dich deswegen nicht nochmal belästigen solle....
      Heb das kaputte Gerät allerdings auf! Sollte der doch versuchen per Klage etwas zu erreichen, hast du den Beweis in der Hand....
    • Das einzige was der Höchstbietende machen kann (aber dass kannst du auch) sind die bei ebay hinterlegten Adressdaten über den vermeintlichen Kaufvertragspartner bei ebay anzufordern.

      Wenn es so passiert ist wie du erzählst dann war es eine unverschuldete Beschädigung und die Auktion wurde berechtigt beendet (meiner Meinung nach).

      Edit: Evtl. lässt dich der Höchstbietende zufrieden wenn er ein Foto von dem beschädigten Gegenstand erhält.
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