Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

    • heiloleiter schrieb:

      Und damit brauche ich ihm auch nicht kommen.
      hast du in dem Fall auch garnicht nötig.... einen Schadensersatzanspruch hättest ausschliesslich DU (gegenüber dem Handyzerstörer....), aber keinesfalls der Bieter. Und der hat (auch) keinen irgendwie gelagerten Anspruch, da wie bereits geschrieben, die Auktion berechtigt abgebrochen wurde....
      Wie ich oben schrieb: EINMAL noch den Grund des Abbruchs schildern, sofort dabeischreiben: "Keine weitere Brieffreundschaft, Fall ist somit erledigt....". Weitere Post von dem in die Rundablage, erst wenn er TATSÄCHLICH offoziell tätig werden sollte, weitere Reaktionen deinerseits. Dann kannste ja hier nochmal nachfragen.... Aber so ist der Fall (erstmal) für dich in trockenen Tüchern
    • Tja das würde ich ja gerne, aber ich habe mir bei ebay alles "dusselig gesucht". Man muss erst wählen zwischen Konto/Kaufen u. Verkaufen, dann Artikel-Nr..... usw. um Kontakt zu ebay zu bekommen.
      und bei der ArtikelNr. fängt das Problem schon an, die ist ja nicht mehr da, weil die Auktion beendet worden ist.
      Habe schon die Festnetznummer von ebay gewählt, war dann 20 Min. in der Warteschleife, keine Nerven dafür.
      Ebay Community gibt auch nicht wirklich Auskunft.
      Früher gab es mal bei ebay ne Kundenhotline.
    • heiloleiter schrieb:

      Aber ich verstehe immer noch nicht, warum sich Ebay dieses Mitgliedes nicht annimmt. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
      Warum sollte Herr Ebay? Mal aussen vorlassend jetzt die Frage, ob der mit realen Daten angemeldet ist und/oder eine Ebaysperre hat....: ein potentieller Käufer hat zunächst den Anspruch, dass bei einem vorzeitigen Abbruch er (als Höchstbieter) den angebotenen Artikel erworben hat. So ist das bereits mehrfach auch richterlich bestätigt worden. Denn die AGB Ebays und verbunden damit das BGB sagen nunmal aus, dass da (zunächst) ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
      Bei berechtigtem Abbruchgrund ist der Kaufvertrag garnicht zustande gekommen... aber um das muss dann auch u.U. eben nachweisbar sein und vor Gericht standhalten. Und jemand, der mit dem An- und Verkauf seinen Lebensunterhalt bestreitet, kann man nicht vorwerfen, dass er sich billiger Einkaufsquellen bedient. Das macht jeder Obst- und Gemüsehändler so.
      Und bei NICHTberechtigtem Abbruchgrund kann so einem Kaufmann schon ein Schaden entstehen, dessen Ersatz er einfordern kann. Darauf weist Herr Ebay bei jedem Auktionsabbruch auch hin....
    • ich würde in diesem Fall auch garnicht erst Zeit und ev. Geld investieren, um die Daten herauszufinden.... wozu wenn doch der Abbruchgrund berechtigt ist. Ok... interessant währe es definitiv wenn die Daten bekannt wären, aber grossartigen Aufstand würd ich da nicht machen wollen...
    • Das verstehe ich schon. Nur bei google den Mitgliedsnamen eingeben, erscheint ein Forum, wo raus hervorgeht, das eben jenes Mitglied seit 2013 diese Masche bei Abbrüchen so betreibt und mit mehreren Namen,
      Accounts, aus versch. Länderstandorten usw. angemeldet ist. Das ist alles reell?
    • Wenn das gefakte Daten sind, ist es nicht in Ordnung. Sollte er selbst (der richtige Name also) bei Ebay eine Sperre haben, schonmal garnicht mehr. Wäre nicht der erste, wird auch im Fall des Falles nicht der letzte sein, der diese Masche reitet. Ich sag ja nur: IM GRUNDE sind solche Forderungen in Ordnung... mit gefakten Daten garnicht. Dazu sollte man natürlich die Kontaktdaten des Accounts haben (vor allem wenn der Abbruchgrund eben NICHT berechtigt war, das wäre dann in dem fall eben der Strohhalm, an dem man sich dann noch retten könnte). Bei berechtigten (und nachweisbaren) Abbrüchen ist das unnötig.... Denn ER muss ja einfordern und ggf. vor Gericht ziehen.
    • Schreibe an die Mailadresse die bei ebay im Impressum hinterlegt ist. Schildere den Sachverhalt, du hast eine Auktion abgebrochen und der Höchstbietende fordert dich zur Kauftragserfüllung auf und um zu prüfen ob die Ansprüche berechtigt sind, du die Daten über deinen "Kaufvertragspartner" benötigst, oder so ähnlich.
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    • schumiline schrieb:

      Wenn es so passiert ist wie du erzählst dann war es eine unverschuldete Beschädigung und die Auktion wurde berechtigt beendet (meiner Meinung nach).


      Edit: Evtl. lässt dich der Höchstbietende zufrieden wenn er ein Foto von dem beschädigten Gegenstand erhält.
      Sehe ich auch so, heiloleiter wird ihren Mann ja kaum aufgefordert haben ihr iPad als Frisbee zu missbrauchen. Das mit dem Foto wäre jedoch in jedem Fall zu empfehlen, unbedingt aussagekräftige Beweisbilder anfertigen die belegen das das iPad kaputt ist und diese auch dem Höchstbieter mitteilen.
      Denn das die Geschichte erstmal eher unglaubwürdig klingt sollte jedem klar sein, aber wenn zumindest mal bewiesen wird das das iPad wirklich kaputt ist, wirkt es gleich viel glaubwürdiger.
    • @Heiner.Hemken

      Nun verunsichere bitte die Hilfesuchenden nicht. Das berechtigte Interesse ergibt sich bereits daraus, dass wsdesign versucht, mit verschiedenen Identitäten aufzutreten. Dir ist sicher nur entgangen, dass sich wsdesign mal als Frau, mal als Mann ausgibt. Dagegen möchte aber der Geschäftspartner aber schon wissen, wem er da eigentlich Geld überweist. Und somit sollte zumindest einem nicht öffentlichen Austausch gar nichts im Wege stehen, zumal du gar nicht wissen kannst, wer was weiter gegeben hat.

      Edit: Bezug: Datenschutzproblematik um den ebay-Account wsdesign
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @'biguhu
      nun mal langsam lieber biguhu.

      Ich bin dieser w........

      Und bitte mal mit den Unterstellungen aufhören, wenn diese nicht geprüft sind.
      Ich bin noch nie unter verschiedenen Identitäten aufgetreten. Wenn sich andere User irgendwelche Phantasien zusammenreimen, muss dieses noch lange nicht stimmen.
      Ich bin noch nie als irgendetwas aufgetreten, sondern nur als w........ Mein eBay-Account existiert bereits seit 2002, und einen anderen hatte ich nie und habe ich nicht. Ich habe auch nie meinen eBay-Namen geändert. Meine Daten sind echt, nur mein PayPal-Konto läuft über meine Freundin. Das hat aber hier nichts zu suchen.
      Nur weil der TE (tmm)damals Unwahrheiten erzählte, müssen diese noch lange nicht stimmen.
      Er hat sich dann später übrigens noch als !unbekannt! registriert, und wieder Lügen erzählt, um das ganze anzuheizen.

      heiloleiter hat aber definitiv gegen das BDSG verstossen. Weil sie Ihr von eBay gegebene vertrauliche Daten, Unbekannten weiter gegeben hat.

      Oder kannst du bitte mal erläutern, wer hinter Auktionshilfe steckt?! Warum ist das Impressum nicht vollständig? Warum ist diese Seite nicht in Deutschland registriert? Also WEM hat Sie die Daten gegeben?
      Und warum hat Sie mich nicht gefragt, oder darüber informiert?

      Ich finde zwar, dass hier gute Arbeit geleistet wird, aber einiges sollte doch hinterfragt werden, BEVOR man irgendwelche Behauptungen von sich gibt.

      Aber was hat dieses Forum zu verstecken?

      Ich frage auch hiermit offiziell, welche Daten habt Ihr über mich.
      Außerdem verlange ich, dass sämtliche Daten über mich gelöscht werden, inkl. meines eBay-Namens (den könnt Ihr ja anonymisieren). Meinen Account könnt Ihr allerdings lassen, ich will ja mit diskutieren. Außer Ihr wollt das jetzt nicht mehr.

      Eine Bestätigung darüber verlange ich natürlich auch, diese könnt Ihr mir, über meine eMail- oder Realadresse, zukommen lassen. Diese habt Ihr ja. Und nicht vergessen, wer hier überhaupt dahinter steht, denn ich möchte schon wissen, WER hier überhaupt meine Daten hat!

      Hier sind die Abbrecher immer die armen Unschuldigen, die, wenn sie nur behaupten berechtigt abgebrochen zu haben, alles geglaubt wird. Nur stimmt das meistens nicht. Aber der Höchstbieter ist immer der Dumme. Und sobald man nachgefragt, wird man gleich in die Ecke Abbruchjäger geschoben.
      Und hier wird über diesen bösen Höchstbieter(z.B. mich) geschimpft, und Unwahrheiten oder auch nur Halbwahrheiten erzählt.
      Ich bin mit Sicherheit kein Abbruchjäger, wenn überhaupt, dann bitte ein Schnäppchenjäger.
      Ich mache gerne Schnäppchen und kaufe gerne günstig, und wenn mal einer unberechtigt abbricht, dann nehme ich das gerne mit.
      Und nur um das richtig zu stellen, ich finde die typischen Abbruchjäger, welche unberechtigte Forderungen stellen, auch nicht in Ordnung. Aber nachfragen und prüfen, sollte doch wohl erlaubt sein.

      Aber beginnen wir mit dem User heiloleiter.

      Dieser brach ab, ich fragte warum, keine Antwort.
      Ich fragte wieder, und bekam zur Antwort: "nicht mehr zu verkaufen".
      Meine Frage warum. Die Antwort darauf: "Private Gründe".
      Ich wies darauf auf die eBay-AGB §6 zu 6. hin, dass mit dem Höchstbieter ein Vertrag zustande kam.
      Darauf bekam ich zur Antwort, dass der Artikel durch eine 3. Person leider irreparabel zerstört worden ist.
      Und als weiteren Satz:"... Abstand zu nehmen, da ich ansonsten in meiner Berufsausübung des öffentlichen Rechtes selber tätig werden müsste...",
      was ich nebenbei, bereits nach § 240 StGB, als Nötigung empfinde.

      Ich machte ihr bereits 3x das Angebot, mir ein Bild von dem defekten iPad zu schicken, mit einem handgeschriebenen Zettel daneben, worauf ihr eBay-Name und das aktuelle Datum stehen sollte.
      Und falls der Schaden klar ersichtlich ist, würde ich von meinen Forderungen zurücktreten.
      Das einzige was man bekommt, sind Beschimpfungen, und was man doch für ein böser Abbruchjäger ist.
      Als ich dann etwas erklären und richtig stellen wollte, bekam ich zur Antwort:" UUUaaahhh gggääähhnn".

      Nun mal ehrlich, was hättet Ihr an meiner Stelle gedacht? Wenn da keine Bilder kommen, damit wäre doch die Angelegenheit sofort erledigt.
      Am Sonntagmittag, bekam ich endlich die Bilder, warum nicht gleich, warum 4 Tage warten!?

      Über die anderen Anschuldigungen, werde ich in einer der nächsten Nachrichten eingehen. Es kann aber etwas dauern, da ich beruflich sehr eingebunden bin.
      Und auch dann wird sich plötzlich alles etwas anders darstellen. Natürlich kann ich auch alles nachweisen, ich habe ja alles gespeichert.

      Also erstmal alles genauer hinterfragen!
    • @bergsteiger
      Wenn du die letzten Postings verfolgt hast, hast du sicherlich gelesen dass wir hier lediglich unsere Einschätzung über die jeweilige individuelle Sachlage abgeben, erstmal ob die Auktion berechtigt oder unberechtigt abgebrochen wurde u.s.w., wir sind in unserer Meinung neutral.

      Auch und zu dem raten wir grundsätzlich so, sollten die Daten des "Kaufvertragspartner" vorliegend geprüft werden (von dem jeweiligen Kaufvertragspartner), bei einem vollzogenen Kauf erhalten die Parteien von ebay automatisch diese Information. Bei einem Gebotsabbruch nunmal nicht, da du aber nun an den Gebotsabbrecher herangetreten bist und auf Kaufvertragserfüllung pochst, kannst du sicher nachvollziehen dass die Person seinen "Kaufvertragspartner" kennen möchte. Es hat daher eine rechtliche Grundlage nach den Daten bei ebay zu fragen und auch ist es sein Recht eine Person seines Vertrauens einzubeziehen und um Rat zu fragen.


      bergsteiger schrieb:

      Und bitte mal mit den Unterstellungen aufhören, wenn diese nicht geprüft sind.
      Ich habe nachgeschaut und kann keine Unterstellungen erkennen, erkläre dir aber gerne nochmal den Hintergrund...

      Wir haben hier bereits einschläge Erfahrungen gemacht, dass es ebay-Mitglieder gibt die auf gefälschte Identitäten auf ebay agieren, es gilt also festzustellen ob die Person realbestehend ist oder ein Fake.


      bergsteiger schrieb:

      Ich machte ihr bereits 3x das Angebot, mir ein Bild von dem defekten iPad zu schicken, mit einem handgeschriebenen Zettel daneben, worauf ihr eBay-Name und das aktuelle Datum stehen sollte.


      Das ist natürlich der einfachste Weg und wurde auch bereits so angeregt, allerdings ist @heiloleiter hierzu nicht vepflichtet den Beweis dazulegen dass er berechtigt abgebrochen hat.


      bergsteiger schrieb:

      Das einzige was man bekommt, sind Beschimpfungen, und was man doch für ein böser Abbruchjäger ist.
      Auf dieser Basis sollte man nicht schreiben, ich hoffe ihr könnt eure künftige Korrespondenz sachlich weiterführen um eine Klärung herbeizuführen.

      Meine Frage an dich @bergsteiger, du hast ja nun die Diskussion verfolgt und auch die Einschätzung der Angelegenheit gelesen, bestehst du weiterhin auf Vertragserfüllung mit dem Wissen dass es sich um einen berechtigten Auktionsabbruch gehandelt hat?
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!