Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

    • Ich habe ohne Forderungen zu stellen 3x gefragt, und jedesmal eine andere Antwort bekommen.
      Du schließt dann natürlich gleich daraus das dieser berechtigt abgebrochen hat?

      Weißt Du denn warum der handgeschriebene Zettel sein sollte?

      Beantworte bitte auch Du meine Fragen von #299
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Du hast ein Beweisfoto gefordert!!!! Oder nicht?
      Das steht dir nicht zu.
      Und es ist auch wurscht, wofür der handgeschriebene Zettel sein sollte.
      Ich habe nicht gefordert, sondern danach gefragt und ihr damit die Möglichkeit gegeben, diese Sache sofort zu beenden.
      Muss sie nicht, kann sie aber. Wo ist da das Problem?

      Und was mir zusteht, hast Du, Gott sei Dank, nicht zu entscheiden.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Danach sollte dann doch besser dein RA freundlich fragen.

      Mit Vollmacht und Nennung seines Mandanten
      Und? Wie oft hast du das schon auf diesem normalen und soliden Weg, nach einer freundlichen Anfrage, praktiziert?
      Also anstatt miteinander zu reden, würdest Du gleich in die Vollen gehen?!
      Man kann manches in 2 Minuten klären, oder wie Du es machen würdest gleich alles auffahren.
      Verhältismäßig geht anders!
    • Nach der dritten Frage, machte ich, immer noch freundlich, auf die eBay-AGB aufmerksam. Daraufhin wurden mir bereits etwas angedroht!


      Vor Rechtsanwälten habe ich sicher keine Angst, warum auch!?

      Nur sehe ich diese Möglichkeit als letzten Weg, und nicht als ersten. Und ich gehe nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

      Aber da ich morgen früh raus muss, mache ich hier für heute Schluss.

      Für Dich habe ich aber noch etwas zum nachdenken.

      Wenn man jemanden seine Fehler vorhält, gibt es zwei Arten von Menschen.

      Die einen beschimpfen einen, oder gehen sogar auf einen los, und die anderen sagen Danke.

      Ich zähle mich zu letzteren, und Du Dich? ;)

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    • bergsteiger schrieb:

      Nach der dritten Frage, machte ich, immer noch freundlich, auf die eBay-AGB aufmerksam. Daraufhin wurden mir bereits etwas angedroht!


      Vor Rechtsanwälten habe ich sicher keine Angst, warum auch!?

      Nur sehe ich diese Möglichkeit als letzten Weg, und nicht als ersten. Und ich gehe nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

      Aber da ich morgen früh raus muss, mache ich hier für heute Schluss.

      Für Dich habe ich aber noch etwas zum nachdenken.

      Wenn man jemanden seine Fehler vorhält, gibt es zwei Arten von Menschen.

      Die einen beschimpfen einen, oder gehen sogar auf einen los, und die anderen sagen Danke.

      Ich zähle mich zu letzteren, und Du Dich? ;)
      Ich beschimpfe deswegen keinen, das ist überhaupt nicht mein Stil.
      Ich drohe auch nicht.
      Aber, dein Lamentier über die Beschimpfungen und Lügen einiger Abbrecher, die ich dir durchaus glaube, damit z. B. hinterlässt du den Eindruck des gebeutelten Höchstbietenden :)

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    • Zur Diskussion über das PayPal-Konto "der Freundin", das von wsdesign nach eigenem Bekunden genutzt wird:

      Ich stimme @Pfeffersagg008 in seiner Argumentation nicht zu,
      dennoch rate ich auch im Fall wsdesign, genau wie in anderen Fällen, in denen Vertragspartner und Zahlungsempfänger/Zahlungsleistender nicht identisch sind, insoweit zur Vorsicht, als dass sich der betroffene Verkäufer rückversichern sollte, was es damit auf sich hat und auch feststellen sollte, wer diese Person ist, von der ich eine Zahlung erhalte oder an die ich leisten soll.

      Man sollte dabei berücksichtigen, dass PayPal als Zahlungsdienstleister, im Gegensatz zu Banken im eigentlichen Sinne, kein Gemeinschaftskonto kennt. Berücksichtigen muss man auch den Stellenwert von Mailverkehr als Beweismittel.

      Als betroffener Verkäufer würde ich, wenn ich eine Zahlung von einer dritten Person erhalte (wsdesign erfüllt seinen Teil des wegen unberechtigtem Auktionsabbruch entstandenen KV und überweist den Betrag des Höchstgebotes vom PayPal-Konto der Freundin, damit ich den Auktionsgegenstand dann auch liefern kann) oder wenn ich ein Schadenersatz leisten soll auf dieses PayPal-Konto der Freundin), wie folgt vorgehen:

      - von eBay die Accountdaten meines Vertragspartners wsdesign anfordern
      - die erhaltenen Accountdaten über das für den angegebenen Wohnsitz zuständige Einwohnermeldeamt prüfen - dazu muss der Behörde das "berechtigte Interesse" vom Verkäufer unter Einreichung entsprechender Unterlagen dargelegt werden
      - Auskunft von wsdesign verlangen, was es mit diesem "PayPal-Konto der Freundin" auf sich hat, wer diese Person namentlich/Anschrift ist
      - Aufsetzen eines schriftlichen Kaufvertrages unter Nennung des Zahlungsempfängers/-leistendes und diesen an die bestätigte Anschrift von wsdesign senden. Erst nach Rücklauf des unterschriebenen KV würde ich als Verkäufer dann meinen Teil des KV erfüllen (Auktionsgegenstand liefern) bzw. Schadenersatz leisten.

      Manche mögen das für übertrieben erachten, aber ich frage mich, wenn ich schon an ein (vertrags-)fremdes Konto leisten soll, wer garantiert mir dann, dass nicht hinter dem Account wsdesign auch eine ganz andere Person steckt? Als betroffener Verkäufer möchte ich da schon sicher sein und ob angesichts der Vorgeschichte, die sich regelmäßig im Streit um vorzeitig abgebrochene Auktionen entwickeln könnte, ein besonderes gegenseitiges Vertrauensverhältnis besteht, würde ich jetzt auch nicht annehmen wollen.
    • Ich sag ja, du vereimerst uns:

      Mirabella Neumann schrieb:

      "Ich machte ihr bereits 3x das Angebot, mir ein Bild von dem defekten iPad zu schicken, mit einem handgeschriebenen Zettel daneben, worauf ihr eBay-Name und das aktuelle Datum stehen sollte.
      Und falls der Schaden klar ersichtlich ist, würde ich von meinen Forderungen zurücktreten."

      bergsteiger schrieb:

      Ich habe ohne Forderungen zu stellen 3x gefragt, und jedesmal eine andere Antwort bekommen.
      Du schließt dann natürlich gleich daraus das dieser berechtigt abgebrochen hat?

      Weißt Du denn warum der handgeschriebene Zettel sein sollte?
      Du wolltest doch offenbar von deinen Forderungen, ich nehme an Lieferung bzw. Schadensersatz, nur dann zurücktreten, wenn sie deiner weiteren Forderung ein Beweisfoto zu schicken, nachkommt.
      Das ist nicht "ohne Forderungen", sondern das sind genau genommen 2.
      Und irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass du es sehr unverständlich fandst, dass sie deiner Aufforderung erst nach 4 Tagen nachgekommen ist (oder nach 4Mal?).
      Das ist keine normale Korrespondenz, das ist Belästigung.
      Du bedrängst doch die Leute, um so deine (angeblichen) Ansprüche durchzusetzen.
      Normale Korrespondenz:
      Man weist die Leute auf die AGB hin, belegt, dass der Abbruch unberechtigt war und schlägt eine Lösung vor und nicht, was du da veranstaltest.
      Das ist nämlich völlig daneben.

      Und da dir ja die umgehende Beantwortung deiner Fragen so wichtig ist, hast du die Frage von Oldschmatter in Post 277 sicher nur übersehen.......

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    • Ähnlich wie oldschmatterhand würde auch ich verfahren. Nur ich würde vorerst nicht liefern.
      Wir wissen, wie es mit dem Wahrheitsgehalt in den postings von Bergsteiger aussieht. Solchen Personen traue ich doch nicht über den Weg.

      Bei Geschäften mit derart Personen, die ihre Gelder über Fremdkonten laufen lassen, tut sich der Verdacht der Geldwäsche auf.
      Warum macht er das ?
      Wieso hat er kein eigenes PayPal-Konto? oder doch? Wenn ja, wie wird es verwendet?
      Er will es nicht, na und, ich will kein Geld von fremden, mir unbekannten Personen.

      Bei mir würde noch eine kleine Strafanzeige rausgehen.
      Ob ein Richter bei Verdacht auf Geldwäsche, mich dazu verurteilt, dies mit dem völlig fremden Konto einer nicht verifizierten Person ( keiner weiß, ob die existiert ) einfach so hinzunehmen, bezweifle ich stark.
    • Ich dachte nicht, dass ich jemals in die Situation kommen würde, einen Abbruchjäger zu verteidigen. Das was du hier aber veranstaltest, das schießt weit über das Ziel hinaus, Pfeffersagg! Es gibt hier nicht die geringsten Anzeichen für illegale Aktivitäten, also auch nicht für Geldwäsche. Möglicherweise soll das Finanzamt von seinen Einnahmen nichts mitbekommen. Gut, das wäre ein naheliegender Verdacht, mehr aber auch nicht.

      Du bist doch gar nicht betroffen, schmeißt aber mit unsinnigen Ratschlägen nur so herum. Wenn du damit auf die Schnauze fallen würdest, wäre das dann sicher nicht schlimm. Böse ist es, wenn die Verkäufer, die nur darauf warten, dass ihnen jemand nach dem Mund redet, den Mist, den du hier vor dir gibst, als Lösung ansehen und mit baden gehen.

      Sorry für die direkten Worte, aber sonst verstehst du ja nicht, welchen Schaden du hier mit deinen absurden Aussagen anrichten kannst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.