Betrugsverdacht von eBay-User wsdesign bei vorzeitig beendeten eBay-Auktionen

    • Immer wieder interessant, wie viele Abbrecher erst einen unberechtigten Grund angeben und sich dann hinterher erst auf den eigentlich ursächlichen und selbstredend berechtigenden Grund zurückbesinnen...

      Und beim Abbruchgrund "weil Artikel nicht mehr verfügbar" hat man sich natürlich auch nur verklickt, man meinte ja schließlich "weil Artikel defekt/verloren"

      Und weil ich jetzt Kreativ bin: VK hatte einen Interessent, hat deshalb die Auktion beendet (hat er ja so gesagt) und danach ist ihm dummerweise noch das Gerät runtergefallen. Nun berichtete er dieses Missgeschick seinem Kollegen (diese Nebensächlichkeit mit dem anderen Interessenten verschwieg er selbstredend) und dieser machte ihm prompt ein Angebot und kaufte das Handy :D

      Könnte so gewesen sein und eben deshalb ist es völlig latte ob der Kollege letztlich das Handy in defektem Zustand erworben hat, das könnte man als unstrittig hinnehmen. Denn bewiesen werden muss einzig, was genau nun ursächlich für den Abbruch war. Und hier hat sich der VK mit seiner Aussage eben ordentlich ins Knie (oder auch in beide) geschossen.

      Aber das wird der Verkäufer sicher alles wissen. Genau wie er als einziger die Wahrheit kennt. Nur wird er sicher auch wissen, zumindest gehe ich mal ganz dreist davon aus, das ihm die Wahrheit völlig egal ist und er hier nur mal ordentlich seinem Ärger Luft und den ach so bösen Abbru.. pardon, Schnäppchenjäger, schlecht reden wollte.
      Denn warum auch sollte man zu seinem Fehler stehen, wenn man sich doch augenscheinlich so leicht mit einer Schutzbehauptung vor den Konsequenzen dessen drücken kann. Insbesondere wenn man nach seinem eigenen Rechtsempfinden doch gar nichts falsch gemacht hat.
    • Ich habe nicht gesagt, dass ich nichts falsch gemacht habe oder sonstiges. Natürlich hätte ich direkt mit dem Fakt, dass das Handy kaputt ist, rausrücken können.

      Tatsächlich bin ich einsichtig und sehe Fehler ein und habe definitiv nicht richtig gehandelt, noch habe ich den richtigen Abbruchgrund angeklickt. Warum auch immer, weiß ich nun nicht, hab mich auch nicht ordentlich damit befasst. Wie man auch sieht, meine erste Auktion und mangelnde Kenntnisse was eBay angeht. Dennoch habe ich mich VOR Abbruch darüber belesen, dass ich ohne Konsequenzen abbrechen kann, wenn ich einen triftigen Grund dazu habe und den hatte ich.

      Aber auch dir, Pandora danke ich für deine Behauptungen, die andersrum ja so wahnsinnig verkehrt sind!
      Ich muss mich vor dir nicht offen legen und die Beweggründe für mein Handeln und Tun erläutern, denn auch dafür gibt es Gründe..

      Deine Kreativität in allen Ehren - entspricht aber nicht den Tatsachen. Einen Zwischenintetessenten gab es nicht, außer man bezeichnet Wsdesign als diesen..
    • Bin ja nicht so häufig der Meinung von Pandora, was Abbrüche anbelangt.
      Hier muss ich jedoch mal schnell die Seiten wechseln, denn es sieht wirklich sehr arg konstruiert aus.

      Helfen wird dir sicherlich die Aussage deines Kollegen, der sicherlich bei einem authorisierten Fachhändler reparieren lies und dies auch belegen kann.
      Oder er hat selbst repariert und kann die Belege der Ersatzteile vorlegen.
      Fotos des defekten Handys würden natürlich auch helfen.

      Ansonsten würde ich dich eher in einer schwachen Position sehen........... aber wie immer nur meine persönliche Meinung.
    • Ich mag Typen wie wsdesign wie Bauchschmerzen, würde versuchen – wäre ich betroffen – ihn dran zu bekommen. Er betreibt das doch gewerblich, so viele Freunde und Bekannte von ihm suchen bestimmt kein Handy. Und wenn er es denen teurer verkauft, ist das meiner Meinung nach gewerblich. So altruistisch ist dieser Schnäppchenjäger sicher nicht, die Handys zu diesen Schnäppchenpreisen weiter zu geben. Dann gäbe es noch den Schwachpunkt, warum er nicht sein eigenes Konto nutzt. Aber dennoch hast Du, Fabelbunt, so krasse Fehler gemacht, dass Du vor Gericht kaum Chancen haben wirst. Die lassen sich keine Geschichten vom Pferd erzählen und auch uneidliche Falschaussagen sind strafbar.
    • Danke Pewebe!

      Ich habe den gesamten Threat hier gelesen und bin deiner Meinung, was das Konto etc. angeht. Und mal ehrlich - niemand deckt seinen Freundeskreis mit günstigen Telefonen usw. ein, außer er bekommt die auf diese Art und Weise.

      Ich habe mich bereits an eBay gewandt und dort die Geschichte erläutert und hoffe nun auf eine interne Klärung! Ich habe spät mit der sprach heraus gerückt und auch einen falschen Grund angegeben und dennoch weder gelogen oder mir eine Geschichte aus den Fingern gesaugt und kann alles belegen..
    • Ich weiß ja nicht, wie Ihr darauf kommt, dass ich bei eBay nicht mein eigenes Konto benutze.

      Wieder mal nicht richtig gelesen?!

      Mein eigenes Konto ist bei eBay angegeben, seit 14 Jahren, ich habe nur kein eigenes PayPal-Konto, weil ich das nicht will und auch nicht haben muss.

      Also Vorsicht mit irgendwelchen Behauptungen, die nicht stimmen.

      Und wie viel ich kaufe kann niemand wissen, und ist auch nicht verboten und geht niemand etwas an.

      Aber lieber Fabelbunt dann belege doch Deine Geschichte.
      Deine Aussagen:

      1. am 18.02. um 20.17 Uhr

      "...ich habe einen potentiellen Käufer gehabt und die Auktion deswegen beendet.
      Noch ist das aber nicht verkauft.."

      2. am 18.02. um 21.03 Uhr

      "...Das Telefon wurde soeben abgeholt und ist somit verkauft. Außerdem lag ein Fehler vor und das Handy war nicht wie beschrieben und somit ist der Abbruch begründet gewesen!..."

      3. am 18.02. um 21.33 Uhr

      "...Dieser hat es trotz kaputter Rückseite gekauft, da ich mir nicht erneut die Mühe machen wollte es reparieren zu lassen! Und durch einen Defekt bin ich berechtigt eine Auktion zu beenden!..."

      4. am 18.02. um 22.03 Uhr

      "...Ich habe abgebroche, da ich heute feststellte, dass die Rückseite gebrochen war und ein Kollege dieses dann heute kaufte!..."

      Die Metallrückseite bricht beim runterfallen und das Glas bleibt heil???

      5. am 18.02. um 22.36 Uhr

      "...Die Bilder sind auch vorgestern entstanden und nicht heute morgen, als ich die kaputte Rückseite bemerkte!..."

      Hier im Thread behauptest Du:





      Fabelbunt schrieb:

      Und ja, ich habe berechtigt abgebrochen, weil ich in einem unachtsamen Moment das Handy hab fallen lassen.


      dazu bei eBay zu lesen:


      -Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt


      Wenn man es fallen lässt, ist es ja nicht unverschuldet!









      Fabelbunt schrieb:

      Ja, es ist verkauft, aber für einen Minimalbetrag, weil es eben kaputt gegangen ist! Dies passierte übrigens morgens und der Verkauf ging Nachmittags/Abends über die Bühne, da war die Auktion bereits abgebrochen.




      Fabelbunt schrieb:

      Auf Arbeit hab ich mich darüber ausgekotzt, dass das Handy kaputt ist und mir das Geld und die Zeit für die Reperatur fehlt. Somit hat's ein Kollege genommen.


      Das passt alles nicht so recht zusammen.

      Und die Auktion und die Bilder kann sich ja jeder mal selbst ansehen, und ein Urteil bilden.

      Aber Du kannst mir mal gerne ein aussagekräftiges Bild von der defekten Rückseite schicken, aber bitte mit einem handgeschriebenen Zettel daneben, auf dem Dein eBay-Name und das aktuelle Datum darauf ist.

      Sollte es schlüssig sein, bin ich gerne bereit, von meinen Forderungen zurückzutreten.
    • Bergsteiger "Vorsicht mit irgendwelchen Behauptungen, die nicht stimmen"! Daraus besteht dein kompletter letzter Post.

      Auch du hast gestern ein Bild vom beschädigten Handy bekommen. Warum wird das dann nun von deiner Seite aus nochmal aufgewärmt?

      Die Punkte, die du jetzt aufzählst und versuchst zu zerreden, stehen so bereits seit meinem ersten Post, wo du bereits kommentiertest.
      Hast du es so nötig, immer wieder das gleiche zu sagen/zu schreiben, weil dir nichts aussagekräftiges mehr einfällt?

      Also - nachdem ich dir gestern das Foto geschickt habe, ist das Thema gegessen und ich bitte dich, mich nun in Ruhe zu lassen. Ich habe dann doch wichtiges zu tun.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fabelbunt ()

    • Wo hast Du denn das Bild hingeschickt?
      Ich habe nichts bekommen.

      Solange ich kein schlüssiges Bild bekommen habe, ist gar nichts gegessen.

      Ich zerrede nichts, sondern stelle nur Deine widersprüchlichen Aussagen zusammen.

      Aber Du kannst das Bild auch gerne hier einstellen!
    • Ich habe vor einer halben Stunde ein verpixeltes Bild bekommen, auf dem nicht wirklich was zu erkennen ist.
      Und soweit ich erkennen kann(anhand des Hintergrunds) ist es das gleiche Bild wie in der Auktion, nur schlechter aufgelöst.

      Also durch ist das bestimmt nicht, außer ich bekomme ein Bild auf dem auch etwas zu erkennen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von bergsteiger ()

    • Kaiolito - deinen Kommentar habe ich jetzt erst gesehen..

      Mein Kollege übernimmt die Reparatur selbst und kann dies auch durch Rechnungen von Ersatzteilen etc. belegen. und lässt sich dieses natürlich auch belegen, da ich ihm von den Problemen erzählt habe.

      Wsdesign hat bei eBay ein Bild des Handys bekommen, was aber qualitativ nicht minderwertig ist oder nichts zu erkennen ist. Ich kann dieses gerne auch hier per Nachrichten versenden.

      Der Hintergrund ist der Selbe, da die Fotos bei mir in der Küche auf dem Boden gemacht wurden und das Ausgangsbild tatsächlich auch das Selbe ist, da die zwei Ausgangsrisse doch schon vorher bestanden, ich diese aber nicht gesehen habe. Durch den Sturz wurden diese noch größer.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fabelbunt ()

    • Lad das Bild doch mal hier hoch, über das eBay Nachrichtensystem versendete Bilder werden dabei von eBay automatisch verkleinert. bergsteiger hat also sehr wohl nur ein verpixeltes Bild erhalten, das du es in besserer Qualität gesendet hast ist jedoch durchaus möglich.

      Und leider hast du auch die Aussage meines vorherigen Posts verkannt. Es geht nicht darum ob dein Kollege letztlich ein defektes Gerät von dir erworben hat, daran wird niemand zweifeln. Wenn bergsteiger von seiner Forderung ablässt wenn du dies glaubhaft macht, solltest du eigentlich froh sein und mal die Füße stillhalten. Rechtlich musst du nämlich beweisen was ursächlich für den Abbruch war und nicht wie viele zum Abbruch berechtigende Gründe denn noch alles vorlagen. Und aufgrund deiner Aussage müsstest du dazu eben beweisen das es keinen Interessenten gab und du demzufolge gelogen hast.
      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…ktuell&nr=72300&linked=pm

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Ich dachte, das hätte ich bereits gesagt. :)
      Das Handy ist morgens herunter gefallen, kurz nachdem hab ich die Auktion abgebrochen. Danach hab ich erst mit meinem Kollegen gesprochen und dieser hat das Handy dann abends abgeholt. So habe ich es auch Wsdesign geschrieben. Ich habe lediglich verschwiegen, dass das Handy kaput war und der Schaden sich vergrößerte.

      Falls das nicht die von dir geforderte Antwort ist, reden/schreiben wir gerade gar fürchterlich aneinander vorbei, Pandora.

      Bergsteiger/Wsdesign lässt nicht von seinen Forderungen ab. Ich habe den Schaden dargestellt, den Vorgang nochmal beschrieben und auf etwas Verständnis gehofft. Alles reicht nicht und es wird mehr und mehr verlangt..
    • Das ist nicht wahr, ich verlange immer noch das gleiche.

      Ein aktuelles Bild von der defekten Rückseite, auf dem der jetzige Schaden ersichtlich ist, mit einem handgeschriebenen Zettel daneben, auf dem Dein eBay-Name und das aktuelle Datum darauf ist.

      Nicht mehr und nicht weniger.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von bergsteiger ()

    • Fabelbunt schrieb:

      Der Hintergrund ist der Selbe, da die Fotos bei mir in der Küche auf dem Boden gemacht wurden und das Ausgangsbild tatsächlich auch das Selbe ist, da die zwei Ausgangsrisse doch schon vorher bestanden, ich diese aber nicht gesehen habe. Durch den Sturz wurden diese noch größer.
      Es geht nicht darum, ob ich dir glauben möchte oder nicht, aber bei allem Respekt: Deine Schilderungen müssen auf beteiligte Personen oder auch Dritte immer unglaubwürdiger erscheinen. Zunächst hast du behauptet, der Defekt sei durch einen Sturz entstanden. Jetzt gibt es wieder eine neue Version: Der Defekt war angeblich vorher schon da, ist aber nur noch größer geworden. Aber woher willst du denn wissen, dass der Defekt schon vorher existierte, wenn du ihn doch nicht bemerkt hast?

      Das erste, was du tun könntest - und danach ist hier bereits mehrfach gefragt worden - das Bild des defekten Handy hochladen. Wenn du doch im Recht bist, warum machst du es dir so schwer und rückst dich immer in ein nicht so vorteilhaftes Licht, anstatt die Angelegenheit endlich abzuschließen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Risse, die das Foto zeigen, welches ich Wsdesign geschickt habe, sind durch den Sturz verlängert worden. Das habe ich aber erst gesehen, als ich die Fotos danach nochmal angeguckt habe - sprich gestern.

      Ein anderes/neueres Bild kann ich zum aktuellen Zeitpunkt nicht schicken und habe bei Wsdesign auf etwas Verständnis gehofft, als ich ihm das Bild von vor dem Sturz geschickt und auch eine sachliche "Stellungnahme" geschickt habe..
    • Fabelbunt schrieb:

      Die Risse, die das Foto zeigen, welches ich Wsdesign geschickt habe, sind durch den Sturz verlängert worden. Das habe ich aber erst gesehen, als ich die Fotos danach nochmal angeguckt habe - sprich gestern.
      Du behauptest nun also, du hättest ein Handy mit Rissen eingestellt, die auf einem Foto erkennbar waren, die du aber vorher nicht bemerkt haben möchtest und deshalb auch nicht in der Artikelbeschreibung erwähnst hast? Du redest dich hier immer mehr um Kopf und Kragen. Und noch einmal: Stelle dieses Foto doch bitte hier ein!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • pewebe schrieb:

      ...
      Die lassen sich keine Geschichten vom Pferd erzählen und auch uneidliche Falschaussagen sind strafbar.
      Zumal der gegnerische Anwalt bei dem geringsten Zweifel auf eine vereidigte Aussage, deren Konsequenzen dann noch einmal vom Vorsitzenden deutlich gemacht wird, bestehen wird.

      Allein die chronologische Aufzählung beinhaltet soviele Ansatzpunkte, sowohl den Verkäufer als auch den vermeintlichen Zeugen, in sich widersprechende Aussage zu verwickeln, dass man da seitens des Klägers überhaupt nichts selbst machen muss. Die Beklagtenseite unterminiert ihre eigene Glaubwürdigkeit schon mit aller Kraft selbst.

      Interessant ist im Hinblick auf das Vorliegen der anfänglichen Beschädigung zuwissen, ob dem potentiellen Käufer, der ja nach der ersten Schilderung zum Abbruch des Angebotes geführt hat, auch diese Beschädigung mitgeteilt woden ist, oder ob diesem ein mangelfreies Gerät versprochen wurde.