Ist er, ist abgeklärt.
Muss zwar nicht so weit kommen, da es Mehrkosten für Wsdesign geben wird, aber gut..
Muss zwar nicht so weit kommen, da es Mehrkosten für Wsdesign geben wird, aber gut..
Fabelbunt schrieb:
Und ja, ich habe berechtigt abgebrochen, weil ich in einem unachtsamen Moment das Handy hab fallen lassen.
dazu bei eBay zu lesen:
-Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt
Wenn man es fallen lässt, ist es ja nicht unverschuldet!
Fabelbunt schrieb:
Ja, es ist verkauft, aber für einen Minimalbetrag, weil es eben kaputt gegangen ist! Dies passierte übrigens morgens und der Verkauf ging Nachmittags/Abends über die Bühne, da war die Auktion bereits abgebrochen.
Fabelbunt schrieb:
Auf Arbeit hab ich mich darüber ausgekotzt, dass das Handy kaputt ist und mir das Geld und die Zeit für die Reperatur fehlt. Somit hat's ein Kollege genommen.
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Fabelbunt schrieb:
Der Hintergrund ist der Selbe, da die Fotos bei mir in der Küche auf dem Boden gemacht wurden und das Ausgangsbild tatsächlich auch das Selbe ist, da die zwei Ausgangsrisse doch schon vorher bestanden, ich diese aber nicht gesehen habe. Durch den Sturz wurden diese noch größer.
Fabelbunt schrieb:
Die Risse, die das Foto zeigen, welches ich Wsdesign geschickt habe, sind durch den Sturz verlängert worden. Das habe ich aber erst gesehen, als ich die Fotos danach nochmal angeguckt habe - sprich gestern.
pewebe schrieb:
...
Die lassen sich keine Geschichten vom Pferd erzählen und auch uneidliche Falschaussagen sind strafbar.