Rechtsstreit und Entscheidungsschwierigkeiten

    • Rechtsstreit und Entscheidungsschwierigkeiten

      Guten Tag Com!!!

      wo fang ich an... es geht um den eBay-User "i7igula" und den Artikel: "261300777651" /



      Am 5.10 habe ich bei ihm eine Neue GTX-690-Grafikkarte für 450€ ersteigert (Neuwert: ~955€). Er wollte sie mir nicht schicken, ich bin ab zum Anwalt und er hat ihn eine Frist gesetzt... morgen (5.12) läuft die 3. Frist aus.

      Schön und gut. Nun schreiben deren Anwälte meinem Anwalt, dass die Forderung von 505€ zu viel ist, da es sich um eine gebrauchte Grafikkarte handelt. Das stimmt nicht!


      Hier zitiere ich einfach mal den Brief, den mir mein Anwalt geschrieben hat:

      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.

      Anhang:
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      Außerdem verstehe ich den Brief von meinem Anwalt nur schwer, vor allem weil er ja auch von einer gebrauchten Karte ausgeht !?
      Was würdet ihr mir denn raten ? Habt ihr da zufällig Erfahrung gemacht ? Theoretisch müsste ich ja dann so 2 Jahre warten, um 300€ mehr als bis dato zu bekommen. (wäre für mich kein Problem, wenn das sicher wäre)


      :S :S :S




      lg
      mahula
    • Bei einem derart lächerlichen (aus Anwaltssicht!) Streitwert hat die Gegenseite sich gar nicht erst was angeschaut, also ob die Karte als neu eingestellt war. Kann man sie drauf hinweisen und eine Kopie der AB mitschicken, vielleicht verbessern Sie ihr Vergleichsangebot.

      Dein Anwalt will dir mitteilen, daß man einem nackten nicht in die Tasche greifen kann und du deshalb die 200,- fürs Nichtstun annehmen solltest.

      Was mich stören würde ist das Wort "Kostenaufhebung". Das heißt du sollst deinen Anwalt zahlen. Kommt natürlich nicht in Frage.
    • Hmmm okay,

      also ich denke ich werde dann meinen Anwalt schreiben, dass er denen schreiben soll, dass die Ware als Neu verkauft wurde und wir auf eine Erhöhung des Vergleichsangebot hoffen.

      Denn um die 200€ zu bekommen, müsste ich ja auch noch die Anwaltskosten von ihm bezahlen =/
      Und normalerweise sind es doch so 150€ ? :thumbdown:


      Omg, das ist doch der
      Ja xD Deshalb braucht er doch auch das Geld :P

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    • Er hat die Graka, ausserhalb der Ibäh-Plattform, an einen Dritten gegeben und hat damit gegen die ibhäh AGB und etliche BGB§§ verstossen.

      Er ist noch Azubi, also z.Zt. nichts zu holen.

      Wenn ich das richtig verstanden habe bietet er einen Schadenersatz von 200€. Damit kannst Du gerade Deine RAes bezahlen. Ich nehme sie, bezahle meinen RA, und mache mir vom verbleibenden Rest einen netten Nachmittag.

      Dann kaufe ich mir bei einem echten Provider eine neue Graka, da habe ich dann auch noch 2 Jahre Garantie drauf.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Er hat die Graka, ausserhalb der Ibäh-Plattform, an einen Dritten gegeben und hat damit gegen die ibhäh AGB und etliche BGB§§ verstossen.

      Er ist noch Azubi, also z.Zt. nichts zu holen.

      Wenn ich das richtig verstanden habe bietet er einen Schadenersatz von 200€. Damit kannst Du gerade Deine RAes bezahlen. Ich nehme sie, bezahle meinen RA, und mache mir vom verbleibenden Rest einen netten Nachmittag.

      Dann kaufe ich mir bei einem echten Provider eine neue Graka, da habe ich dann auch noch 2 Jahre Garantie drauf.
      Naja, von den 200€ die ich bekommen würde, müsste ich dann auch noch DEREN Anwalt bezahlen :D
      Mein Anwalt wird von meiner RSV bezahlt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • Nee, Kostenaufhebung heißt "jeder zahlt seins".

      Ob deine RSV das so toll findet? Selbstbeteiligung?

      Dein Anwalt kostet 162,8 Euro = 1,5 Gebühr (Vergleich) aus Streitwert bis 600 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer plus 20 Euro Auslagenpauschale (letztere ist verhandelbar).

      Anwälte stehen übrigens immer auf Vergleiche, weil da eine höhere Gebühr (1,5 statt 1,3 oder wie vorliegend am wahrscheinlichsten 1,0) angesetzt wird.
    • pandarul schrieb:

      Nee, Kostenaufhebung heißt "jeder zahlt seins".

      Ob deine RSV das so toll findet? Selbstbeteiligung?

      Dein Anwalt kostet 162,8 Euro = 1,5 Gebühr (Vergleich) aus Streitwert bis 600 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer plus 20 Euro Auslagenpauschale (letztere ist verhandelbar).

      Anwälte stehen übrigens immer auf Vergleiche, weil da eine höhere Gebühr (1,5 statt 1,3 oder wie vorliegend am wahrscheinlichsten 1,0) angesetzt wird.
      Öh, also mach ich dann nur einen Gewinn von ~30€ ? :o

      Du meintest ja:
      Was mich stören würde ist das Wort "Kostenaufhebung". Das heißt du sollst deinen Anwalt zahlen. Kommt natürlich nicht in Frage.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • Ja, wenn sich der klar Schuldige vergleichen will, wäre es für mich das Minimum, daß er alle durch ihn verursachten Kosten zahlt.

      Du machst übrigens gar keinen Gewinn, du bekommst einen Teil deines Schadens ersetzt.

      edit: vielleicht stellt dein Anwalt auch nur rund 100 Euro in Rechnung, indem er einen Gegenstandswert bis 300 Euro ansetzt. Eigentlich bemißt sich der aber nach der ursprünglichen Forderung und nicht nach dem Vergleich. Mußt du absprechen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Wieso werden da 3 Fristen gesetzt, sobald die erste verstrichen ist lässt man den Anwalt Klage einreichen auf Schadenersatz für eine neue GraKa, den Wert sollte man aber zeitnah bestimmen lassen, denn die Inflation ist sehr hoch, kommt es erst Ende 2014 zum Prozess dann ist der versteigerte Artikel nur noch 50 Euro wert

      Urteil und dann abwarten bis es pfändbares gibt
    • Also es ist jetzt so, das die RSV unsere Selbstbeteiligung zahlt. Mein Vater meint, das die das nur bei Unternehmen verlangen.
      (Er hat da angerufen und gefragt)
      dann ist der versteigerte Artikel nur noch 50 Euro wert
      Nein, an dem Artikel ändert sich nichts am Preis.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • Schönes Beispiel dafür, daß Rechtsanwälte ihre Mandandschaft links liegen lassen, wenn für sie nichts zu holen ist. Außerdem können die alle nicht lesen. Der VK mit dem Punktestand von 1(!) hat einen neuen Artikel angeboten.
      Artikelzustand:
      Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist).


      Wenn er das nicht so gemeint hat, ist das der dürftigen Angebotbeschreibung nicht zu entnehmen. Ich würde unter Beachtung der eigenen Kosten das Vergleichsangebot annehmen. Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Du kannst natürlich noch auf den Gewinn von des Kaisers Siegelring aus dem Kaugummiautomaten abzielen, aber momentan hält sich die Begeisterung noch in Grenzen.

      Aber schön, ihr habt jetzt beide "Rechtserfahrung". Das ist doch was fürs Leben. Unterm Strich hat der VK mit seiner Überlassung an "Bekannte" schön in die Exkremente gegriffen. Verkaufserlös abzüglich Vergleich abzüglich eigene RA-Kosten, da bleibt nicht viel. Dumm gelaufen. Hoffentlich ist der VK lernfähig.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • grafiksammler schrieb:

      es besteht ja auch noch die Möglichkeit dem Azubi Ratenzahlung anzubieten und die gesamte Forderung plus Anwaltskosten durchzusetzen.
      Ich schätze 200€ sind in Ordnung. Soweit ich eben diese Selbstbeteiligung nicht zahlen muss.
      Denn sonst muss ich für 300€ mehr ja xx Jahre warten... lohnt sich net.

      Danke für eure Beiträge :)

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    • mahula schrieb:

      grafiksammler schrieb:

      es besteht ja auch noch die Möglichkeit dem Azubi Ratenzahlung anzubieten und die gesamte Forderung plus Anwaltskosten durchzusetzen.
      Ich schätze 200€ sind in Ordnung. Soweit ich eben diese Selbstbeteiligung nicht zahlen muss.
      ...


      Hm, wenn der Rechtschutzvertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht, will mir nicht einleuchten, warum die RSV die nicht von Euch verlägen sollte. Nur weil die keine anderen Formulare für Privatkunden und Unternehmen haben, kann wohl kaum ein möglicher Grund sein.

      Sinnvoll wäre es mMn, daß Du von Deiner Seite ein Vergleichsangebot unterbreitest, in dem neben einem höheren Schadensbetrag mindestens der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt als Kostenausgleich gefordert wird.
    • Einfacher wäre es wenn man aushandelt das die Gegenseite neben dem Schadenersatz noch sämtliche Kosten übernimmt die bisher angefallen sind und die RSV außen vor bleibt

      Rechnet man über die RSV ab und in naher Zukunft kommt noch so ein Fall dann flattert mit ziemlicher Sicherheit die Kündigung in den Briefkasten, einschließlich Eintrag in schwarze Liste der Versicherer
    • Sternchen schrieb:

      Einfacher wäre es wenn man aushandelt das die Gegenseite neben dem Schadenersatz noch sämtliche Kosten übernimmt die bisher angefallen sind und die RSV außen vor bleibt

      Rechnet man über die RSV ab und in naher Zukunft kommt noch so ein Fall dann flattert mit ziemlicher Sicherheit die Kündigung in den Briefkasten, einschließlich Eintrag in schwarze Liste der Versicherer
      Naja, laut meinem Vater kann es da keine Probleme geben.
      Deswegen hat man ja auch solch eine RSV !? um eben nicht selber zahlen zu müssen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • mahula schrieb:

      Naja, laut meinem Vater kann es da keine Probleme geben.
      Deswegen hat man ja auch solch eine RSV !? um eben nicht selber zahlen zu müssen.


      Wenn dein Vater sich da mal nicht täuscht, hat man innerhalb einer bestimmten Zeit 2 Fälle, egal ob gewonnen oder verloren dann fliegt man gnadenlos raus, das ist schon lange üblich, kannst ja mal Google benutzen

      Da hilft es auch nicht wenn man dort noch andere Verträge hat

      Der Verursacher des Schadens hat dich so zu stellen als wäre der Schaden nie entstanden, also auch die Kosten für den außergerichtlichen Rechtsstreit zu tragen

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