Rechtsstreit und Entscheidungsschwierigkeiten

    • Daran ist gar nichts interessant.

      Die Gegenpartei wird zur Kostenminderung anerkennen (ohne mündliche Verhandlung) und du bekommst einen Titel, den du in x Jahren dann vielleicht vollstrecken lassen kannst. Falls du rausfindest, wie dann seine ladungsfähige Anschrift lautet.

      Prinzipiell ist ein Vergleich nicht falsch, du bekommst wie ich schon sagte Geld fürs Nichtstun, sofort und ohne Risiko. Nur die Kosten deines Anwaltes hat dein Schuldner eben anzuerkennen. Aber das mußt du halt wissen.
    • Ich bin 18, unerfahren und verstehe das jetzt irgendwie nicht :O

      Also laut Angaben meiner Eltern gibt es keine Selbstbeteiligung bei unser privaten Familien-RSV.

      Ich habe dem Anwalt geschrieben:
      Soweit alles verstanden, doch liege ich mit der Annahme richtig, dass die Kostenaufhebung bedeutet, dass wir unseren und er seinen Anwalt bezahlt ?

      Da unsere RSV Ihnen unsere Selbstbeteiligung ja bereits bezahlt, haben wir sonst keine weiteren Kosten zu tragen, oder ?
      (2. Satz kommt bei ihm falsch an, ist anders gemeint)

      Anwalt:

      Bezug nehmend auf Ihre Email vom 04.12.2013 möchte ich Ihnen bestätigen, dass Kostenaufhebung bedeutet, dass jede Partei seine Anwaltskosten selbst trägt.

      Unverständlich ist für mich Ihre Angabe, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Ihre Selbstbeteiligung bereits bezahlt habe. Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtsschutzversicherung die anwaltliche Vergütung mit Ausnahme der Selbstbeteiligung bezahlt. Die Selbstbeteiligung muss der Mandant dann selber bezahlen. Insofern darf ich um Aufklärung bitten, zumal mir eine Kostendeckungszusage von Ihnen nur mündlich übermittelt wurde, schriftlich allerdings noch nicht vorliegt.
      Grundsätzlich möchte ich mit +200€ aufn Konto von der Sache wegkommen, ohne das ich dem Anwalt noch irgendwas aus eigener Tasche bezahlen muss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • mahula schrieb:

      Also laut Angaben meiner Eltern gibt es keine Selbstbeteiligung bei unser privaten Familien-RSV.


      Ok, das ist mal eine definitive Aussage.

      (Nebenbaustelle: dann seid ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch versichert, weil eine Police ohne SB in der Regel so viel teuerer ist, daß man die 150,- einer Selbstbeteiligung nach 2 schadensfreien Jahren wieder rein hätte.)

      Natürlich hat dein Anwalt deine Anmerkung falsch verstanden.

      Du wolltest schreiben "unsere RSV hat Sie ja schon bezahlt". Nö, hat sie nicht, es steht ja noch gar nicht fest, was er kostet, denn das ist von deiner Entscheidung abhängig, wie es weiter geht. Sie hat ihm Deckungszusage gegeben und wird ihn komplett bezahlen, wenn sie das zugesichert hat. Das wiederum wissen nur dein Anwalt und deine Versicherung, ob sie im Falle eines Vergleichs die vollen Kosten trägt. Wenn, wie geschrieben, der Anwalt noch nix schriftlich hat, wird es höchste Zeit, daß die Versicherung ihm das zukommen läßt!

      Mal die ganzen Horrorgeschichten von Kündigung usw. beiseite geräumt, denn ihr werdet nicht gleich rausgeworfen, nur weil ihr mal 160 Euro quietsch verursacht habt. Natürlich ist es richtig, daß keine Versicherung es gerne sieht, wenn sie zahlen muß. Nochmal, ein vernünftiger Vergleichsvorschlag sieht so aus, daß deine Gegenpartei sämtliche Kosten übernimmt. Klar, das summiert sich so, daß der Kollege auch gleich die 505,- hätte zahlen können. Hat er aber nicht, sein Problem.

      Und nu mach was draus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      mahula schrieb:

      Also laut Angaben meiner Eltern gibt es keine Selbstbeteiligung bei unser privaten Familien-RSV.
      Nochmal, ein vernünftiger Vergleichsvorschlag sieht so aus, daß deine Gegenpartei sämtliche Kosten übernimmt. Klar, das summiert sich so, daß der Kollege auch gleich die 505,- hätte zahlen können. Hat er aber nicht, sein Problem.

      Und nu mach was draus.
      Aber was ist denn wenn er die nicht bezahlen kann ? Das wäre dann doch genau das gleiche, als wenn ich vor Gericht gehe und die 505€ verlange, oder net ?

      Wem & wie schreibe ich das, wenn ich verlange das "der Typ" sämtliche Kosten übernimmt ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • Du besorgst jetzt erstmal deinem Anwalt schriftlich von der RSV, daß er bezahlt wird.

      Dann teilst du ihm mit, daß du einem Vergleich nur zustimmst, wenn die Gegenseite alle Kosten trägt.

      Die RSV wird sich dann die Kohle von deinem Gegner zurückholen.
    • pandarul schrieb:


      Mal die ganzen Horrorgeschichten von Kündigung usw. beiseite geräumt, denn ihr werdet nicht gleich rausgeworfen, nur weil ihr mal 160 Euro quietsch verursacht habt. Natürlich ist es richtig, daß keine Versicherung es gerne sieht, wenn sie zahlen muß.


      Gleich nicht, nur noch ein Fall und schon ist es nach der vorherrschenden Meinung vorbei mit der RS und wenn man sie wirklich mal braucht, weil z.B. auch der Verkehrsrechtsschutz mit dranhängt, und es um die 100-fachen Beträge geht, dann ist keine mehr da.

      Sollte der TE geboten haben, wissentlich, dass das Angebot zu gut ist... mit der Absicht, die Lieferung notfalls auf dem Rechtsweg durchzusetzen, sollte es sich auch mal etwas an die eigene Nase fassen. Wie sah das jetzt genau aus, hat TE erst überwiesen und dann nicht geliefert bekommen aber sein Geld gleich zurück? Wenn nicht, sollte er sich mal darüber Gedanken machen.
    • vanvog schrieb:

      pandarul schrieb:


      Mal die ganzen Horrorgeschichten von Kündigung usw. beiseite geräumt, denn ihr werdet nicht gleich rausgeworfen, nur weil ihr mal 160 Euro quietsch verursacht habt. Natürlich ist es richtig, daß keine Versicherung es gerne sieht, wenn sie zahlen muß.


      Gleich nicht, nur noch ein Fall und schon ist es nach der vorherrschenden Meinung vorbei mit der RS und wenn man sie wirklich mal braucht, weil z.B. auch der Verkehrsrechtsschutz mit dranhängt, und es um die 100-fachen Beträge geht, dann ist keine mehr da.

      Sollte der TE geboten haben, wissentlich, dass das Angebot zu gut ist... mit der Absicht, die Lieferung notfalls auf dem Rechtsweg durchzusetzen, sollte es sich auch mal etwas an die eigene Nase fassen. Wie sah das jetzt genau aus, hat TE erst überwiesen und dann nicht geliefert bekommen aber sein Geld gleich zurück? Wenn nicht, sollte er sich mal darüber Gedanken machen.
      Ich habe die Ware gekauft, er hat mir gesagt das er sie verschicken wird... paar Tage später meinte er, das er die Ware schon verkauft habe.
      Dann hab ich ne Frist gesetzt und dann halt zum Anwalt.

      Meine 453€ habe ich erst vor einer Woche zurückbekommen.
    • Mich mal kurz einmische:

      Es gibt derzeit einige Rechtsschutzversicherer, die auf die vereinbarte Selbstbeteiligung verzichten, wenn in den letzten X Jahren kein Schaden angefallen ist.
      Hierzu muss der Vertrag den neuesten Bedingungen entsprechen, d. h. in den letzten X Jahren (je nach Gesellschaft) umgestellt worden sein.

      EDIT:

      O-Ton aus den Umstellungsangeboten z. B. der Allianz Rechtsschutzversicherung:
      Für Produkte mit vereinbarter Selbstbeteiligung gilt:
      Verzicht auf die Selbstbeteiligung bei Schadenfreiheit........ wenn in den letzten 5 Jahren kein........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      Mich mal kurz einmische:

      Es gibt derzeit einige Rechtsschutzversicherer, die auf die vereinbarte Selbstbeteiligung verzichten, wenn in den letzten X Jahren kein Schaden angefallen ist.
      Hierzu muss der Vertrag den neuesten Bedingungen entsprechen, d. h. in den letzten X Jahren (je nach Gesellschaft) umgestellt worden sein.

      EDIT:

      O-Ton aus den Umstellungsangeboten z. B. der Allianz Rechtsschutzversicherung:
      Für Produkte mit vereinbarter Selbstbeteiligung gilt:
      Verzicht auf die Selbstbeteiligung bei Schadenfreiheit........ wenn in den letzten 5 Jahren kein........
      Genau, bei der Allianz haben wir die nämlich her... außerdem dachte ich das die Selbstbeiteiligung vom Anwalt kommt >_>
      Jetzt bin ich etwas aufgeklärter. Btw. seit 10Jahren kein.... also scheint es in Ordnung zu sein.

      #edit:
      Mein Vater besteht darauf, dass die Versicherung das zahlen soll ^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • Genau, bei der Allianz haben wir die nämlich her...

      War ich mir fast sicher, aber danke für die Bestätigung.

      EDIT:

      Und noch zu der Mär, dass man nach zwei Schäden über den Jordan geht, was die RSV angeht. Das hängt grundsätzlich von der gesamten Geschäftsverbindung, der Gesellschaft und der Gesamtschadenquote ab. Außerdem hat stets der Vertreter ein Vetorecht, welches er innerhalb einer festgelegten Frist dann auch einlegen muss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • mahula schrieb:



      #edit:
      Mein Vater besteht darauf, dass die Versicherung das zahlen soll ^^


      Kann sie doch sofern beim Schuldner vorerst nix zu holen ist

      Und wenn der Schuldner eine Klage an den Hals bekommt dann sind die Kosten für ihn 4-stellig, denn die RSV wird sich das ganze per KFB wieder von dem zurück holen, wenn ihr eure RSV jetzt schon einbezieht dann würde ich das durchziehen

      @Kaiolito: Das ist keine Mär sondern traurige Tatsache, das ganze bezieht sich aber nicht nur auf RSV, Gebäudeversicherungen sind z.B auch betroffen, frag mal bei Hausbesitzern in Orkan oder Überschwemmungsgebieten ob die noch eine Elementarversicherung bekommen haben nach Kündigung wegen Schadenfällen, Xaver lässt grüßen

      Auch Teilkaskoversicherungen wickeln einen Hagelschlag noch ab, und dann Tschüß

      Wer im ADAC Plus auffällig wird fliegt auch dort

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Sag mal hast du auch eine eigene Meinung?

      Willst du einen Teil der Kohle ohne Risiko mit Nichtstun sofort? Dann vergleiche dich! Die Meinung des Forums ist, daß zu einem Vergleich gehört, daß die Gegenpartei Kostenübernahme vereinbart und nicht Kostenaufhebung.

      Oder willst du alles in ferner Zukunft, so dein Schuldner irgendwann man zahlungsfähig ist und sich nicht vor dir versteckt oder eine Privatinsolvenz hinlegt? Dann klage halt, wie gesagt, die Klage selbst ist unspektakulär und ohne Risiko. Du mußt aber den bezifferten Schaden nachweisen.

      Und jetzt entscheide und mach endlich einen Strich drunter, ist ja nicht zum Aushalten.
    • Das war nu ne Frage.

      edit:
      Wenn er nun gesagt bekommt das er die 200€ an mich zahlen muss... und für die RSV aufkommen muss, kann es doch sein das er diese 200€ gar nicht mehr zahlen möchte !?

      Ich frage soviel weil ich davon keine Ahnung habe und nichts falsch machen will.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von mahula ()

    • Nee.

      Du scheinst einem grundlegenden Mißverständnis aufzusitzen.

      Mit jedem hier abgegebenen Posting schwankst du in die eine oder andere Richtung. Ist dir klar daß das ein öffentliches Forum ist, in dem die Leute schreiben, was ihnen gerade paßt? Daß nicht mal sichergestellt ist, daß das irgendeinen Sinn ergibt? Geschweige denn daß es stimmen muß?

      Niemand kann dir die Entscheidung abnehmen. Niemand kann dir sagen, ob es die richtige ist. Du kannst den Thread noch aufblähen wie du willst, du wirst von denselben Postern immer wieder dieselben Meinungen bekommen. Oder du liest nochmal in Ruhe von vorne, gewichtest die erhaltenen Informationen, hältst Rücksprache mit deinem Anwalt (und damit meine ich nicht, daß du eine Mail schreiben sollst, es heißt Rücksprache!), deinem Vater und seiner Versicherung, klärst alle noch offenen Punkte ab und legst dich fest, wie du weiter vorgehen willst.

      edit: Das galt der Bemerkung, die du nun wegeditiert hast. Schwamm drüber.

      Wenn er nicht zahlen kann, wird er in Raten abstottern müssen. Im Vergleich vereinbart ihr meinetwegen 200,- mit sofortiger Fälligkeit und die Übernahme der Kosten. Alles weitere (diese einzutreiben) macht die Versicherung - oder auch nicht, falls es sich für sie nicht lohnt. Auf jeden Fall hast du dann nicht freiwillig zugestimmt, daß deiner RSV Kosten entstehen.

      mahula schrieb:

      Ich frage soviel weil ich davon keine Ahnung habe und nichts falsch machen will.


      Wir können dir keine selbstgemachten Lebenserfahrungen ersetzen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Auch wenn das nur eine Meinungsäußerung ist, schließe ich mich @pandarul an.
      Nimm den Vergleich ohne gegenseitige Kostenaufhebung, wenn er dir denn zugesagt wird.
      Auch wenn dich die Rechtsschutzversicherung nicht gleich kicken (also die deines Vaters, wenn ich das richtig verstanden habe) wird, so wird sie spätestens nach dem ersten oder zweiten erfolglosen Einfordern der bestehenden Forderung weitere Kostenzusagen verweigern.

      Mache den Job seit 30 Jahren und das ist halt die Praxis, außer dein Vater ist Großkunde mit einem Prämienvolumen von über 15.000 € jährlich, dann könnte es auch mit einem dritten oder vierten Versuch klappen, wenn der zweite erfolglos war. Irgendwann ist Schluss, denn die Versicherung muss gemäß ARB nur dann bezahlen, wenn Erfolgsaussicht besteht.
      Diese ist wohl nicht gegeben und gerade die AZ wird sich das nicht endlos anschauen.

      Außerdem musst du bedenken, dass eine Pfändung einer bestehenden Forderung ein neuer Schadenfall ist. Hier gilt dann, da Schadenfreiheit der letzten fünf Jahre nicht mehr gegeben ist, der Verzicht auf die Selbstbeteiligung nicht mehr.
      D. h. jetzt schon, in zwei oder drei Jahren zahlst du den Gerichtsvollzieher mit seinen Vollstreckungskosten selbst. Zusätzlich ist es ja auch so, dass du irgendwann aus dem Versicherungsschutz deiner Eltern automatisch rausfällst.
      Schließt du dann selbst eine Versicherung ab, sind Schadenfälle, die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind automatisch ausgeschlossen.