Kanzlei U+C mahnt für The Archive AG das Anschauen von Redtube-Filmen ab

    • Der Kern ist doch: "Die bei den Tests durchgeführten Aktionen beruhen technisch auf üblichen Internet-Technologien"

      Dieser (Teil-)Satz wäre nur zulässig, wenn es denn eine Technologie gäbe, die zu den behaupteten Leistungen fähig wäre, und deren Anwendung dann zunächst üblich werden müsste, bevor ein solcher Satz keine erweisliche Unwahrheit postuliert. Eine Technologie, die nach Einschätzung aller mit Internet-Technologien vertrauten Personen nicht existiert, weil sie mit den technischen Voraussetzungen kollidiert, kann gar nicht üblich sein, sie ist ja nicht mal denkbar, geschweige denn bekannt.

      Genauso gut könnte ein Gutachter behaupten, ein Privatdetektiv hätte einen Ladendieb durch Gedankenlesen identifiziert und dies sei ja nun mal die übliche Technologie. So etwas ist kein Gutachten, sondern ein ausreichender Grund, die Feststellung der Schuldfähigkeit durch ein psychiatrisches Gutachten unter Anwendung durchaus sehr üblicher Technologien anzuordnen, bevor man sich mit dem Dummschwätzer auf der Ebene des Strafrechts beschäftigt, um noch ganz andere übliche Technologien aus dem Bereich der Erziehungswissenschaften zur Anwendung zu bringen. Die Prügelstrafe gehört ja leider hierzulande nicht mehr zu den üblichen Technologien, ihre Abschaffung war voreilig, wie man anhand dieses Falles betrübt festzustellen hat.

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    • #220

      Lassen wir das als Verteidigung von Dr. Schorr gelten?

      Natürlich ist das keine Entschuldigung und auch ganz sicher keine Verteidigung von Herrn Dr. Schorr. Es ist die Darstellung, wie sowas läuft und es liegt am Richter, zu prüfen ob die richtigen Fragen gestellt und beantwortet wurden.
      Bei den meisten Gutachten (gerade im Baubereich) die ich so im Jahr lese, schüttle ich mit dem Kopf, wenn ich dann den Vergleich des Gerichtes lese, welcher sich auf das Gutachten beruft, dann wird mir meist richtig schlecht.

      Dieser Dr. Schorr hat nichts anderes begutachtet und dann niedergeschrieben wie die Tatsache, dass er ein Programm gestartet hat, daraus Daten ersehen konnte und dass es somit funktioniert. Das hätte seine Büroangestellte (sorry, ist keinerlei Anspielung) sicher auch gekonnt, aber deren Geschreibsel hätte vor Gericht nicht durchgewunken werden können.

      Es ist schon sehr traurig, aber wohl inzwischen die Regel, dass Richter einem sogenannten Gutachten völlig blind folgen und hieraus eine Entscheidung treffen.
      Muss man nicht verstehen, ist aber so.
    • Es ist schon sehr traurig, aber wohl inzwischen die Regel, dass Richter einem sogenannten Gutachten völlig blind folgen und hieraus eine Entscheidung treffen.
      Muss man nicht verstehen, ist aber so.


      Richter sind in der Regel Laien, daher werden Gutachter eingesetzt. Anhand der Gutachten macht sich der Richter dann ein Bild von einem Vorgang oder Sache und bildet sich sein Urteil.
      Versierte Richter jedoch hinterfragen auch gerne mal die Aussagen von Gutachter, wenn ihnen etwas unklar ist, sie etwas nicht verstehen oder Zweifel haben.

      So wie das Gutachten verfasst ist, hätte ich eigentlich erwartet, dass es vom LG Köln Nachfragen gibt. Wie wir ja inzwischen wissen, haben die meisten Richter jedoch den Vorgang blind durchgewunken.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • biguhu schrieb:

      OK, da frage ich mich aber schon, ob der Begriff "Gutachten" nicht geschützt ist.


      Nein. aber das ist nicht der Punkt, der Punkt ist, daß die Patentanwälte Diehl dreist herumlügen bzw. die Öffentlichkeit in die Irre zu führen versuchen.

      Selbstverständlich wurde in dem Schriebs die Funktionsweise der Software begutachtet, ob das nun beauftragt war oder nicht ("übliche Internettechnologien"). Es wird ja sogar ausdrücklich zugesagt, daß das ganze rechtskonform sei ("keine Bedenken erkennen läßt"). Diese Aussage ist überhaupt nur möglich, wenn man die Funktionsweise kennt.

      Aus der Nummer können sich Diehl und Konsorten nicht mit einer Presseerklärung rauswieseln. Offensichtlich bekommt man bei der Diehl und Partner GbR Gefälligkeitsgutachten, die deren Mitarbeiter wider besseren Wissens zusammenfälschen.

      Ich halte Herrn Dr. Schorr für einen Hochstapler. Es gibt nicht einen einzigen Computerwissenschaftler, der auch nur eine Idee darüber hätte, wie eine solche Datensammlung ohne Infiltration eines der beiden Kommunikationsendpunkte bzw. ohne DPI auf dem Kommunikationsweg möglich sein könnte. Weil es schlicht nicht möglich ist.

      Als redlicher Wissenschaftler hätte er schreiben müssen: Über die Funktionsweise der Software ist nichts bekannt. Die Frage der Legalität der Datenerhebung kann dementsprechend vorliegend nicht beurteilt werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Wenn dann die Fragen nicht so gestellt werden, wie von anderen erwartet und/oder extra haarscharf am eigentlichen Thema vorbei, dann ist das ungeschickt oder beabsichtigt.

      MAg sein. Aber wenn ein FAchmann einen Stream als Download bezeichnet, dann ist das vorsätzlich falsch. Oder ganz einfach unqualifiziert.

      biguhu schrieb:

      hat ein Gutachten nicht ein Mindestmaß an Gehalt mit sich zu führen
      Nein, hat es nicht. Man spricht da von einem guten Gutachten und einem weniger guten Gutachten. Je nachdem, welches Gehalt der Gutachter mit sich führt. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Bislang haben 110 Menschen beim Landgericht Beschwerde gegen die Herausgabe ihrer Anschriften im Fall Redtube beantragt.


      Das ist das Problem. Genau das.

      Bei 10.000+ Betroffenen bedeutet das 1%.

      Wenn da 5.000 einzelne Beschwerden eingetroffen wären, hätte sich das liebe LG Köln wohl sehr genau überlegt, wie sorgfältig es zukünftig mit solchen bulk-Entscheidungen umgeht. Aber wenn eine Fehlentscheidung diesen Ausmaßes nichtmal in adäquat Mehrarbeit ausartet, warum sollte sich dann was an den Zuständen ändern?

      Die Betroffenen sind offenbar allesamt mit dem derzeitigen Stand zufrieden. Von der Idee, sich auch zu wehren, hat noch keiner was gehört. Und ja, das betrifft auch denjenigen, von dem ich eingangs berichtet hatte, obwohl ich dem natürlich als allererstes geraten hatte, gegen den evident rechtswidrigen Auskunftsbeschluß vorzugehen.
    • Bislang haben 110 Menschen beim Landgericht Beschwerde gegen die Herausgabe ihrer Anschriften im Fall Redtube beantragt.

      Das ist wirklich mehr als bedenklich, gerade weil man sich ja in dieser Sache nicht über mangelnde Infos aus TV, Presse und I-Net beschweren kann.
    • Es gibt eine neue Entwicklung. Das LG Köln verneint in einem Urteil das Streaming gegen URHG verstösst.



      ra-dr-graf.de/blog/2014/01/27/…htsvestoss-bei-streaming/
      Aus den Urteilsgründen:



      “Wie nunmehr u.a. durch die eingereichten Abmahnschreiben bekannt
      geworden ist, handelte es sich jedoch tatsächlich um
      Verletzungshandlungen, die durch das Ansehen eines so genannten
      „Streams“ auf der Plattform www.redtube.com
      begangen worden sein sollen, womit das Abspielen einer Video-Datei im
      Webbrowser des Nutzers im Raume steht. Die Kammer neigt insoweit der
      Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei
      grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des
      Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG
      darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend
      höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei
      nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich
      rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage
      regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein.”
      Na dann, hauen wir mal richtig drauf und verklagen Urmann und Consoprten , sowie die anderen Geldgeilen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Hier das Urteil im PDF Format:
      Dateien
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Weiter gehts

      Heise online ist da durch einen Leser auf Unstimmigkeiten getroffen:
      heise-online-Leser Oliver Lehmann
      war am 18. Januar ohnehin beruflich im Silicon Valley unterwegs und
      machte einen Abstecher in die 97 South Second Street in San Jose. Von
      diesem Besuch berichtete er uns: Unter der von ITGuards angegebenen
      Firmenadresse fand er das NextSpace-Bürocenter vor, "einen
      genossenschaftlich organisierten Bürodienstleister, bei dem man
      Briefkästen, Büros und andere Annehmlichkeiten mieten kann". Im
      Eingangsbereich befinde sich eine Sammlung von Schildern und Zetteln,
      offensichtlich mit den Namen und Logos der Unternehmen, die unter dieser
      Adresse zu finden sind. Allerdings: "Das Unternehmen ITGuards war hier
      nicht vertreten."

      Lehmann erzählte, er habe bei der Empfangsdame nach einem Mitarbeiter
      des Unternehmens ITGuards gefragt. Ihm sei daraufhin mitgeteilt worden,
      dass dieses Unternehmen lediglich für 75 US-Dollar monatlich ein
      Postfach angemietet hatte, selbst dieses aber zu Dezember 2013 gekündigt
      hat. Lehmann weiter: "Ich fragte, ob denn jemals Räume für betriebliche
      Tätigkeiten gemietet worden waren, was verneint wurde."
      Hier stellt sich die Frage, wie diese offensichtlich nicht einmal
      mehr existente Briefkastenfirma in der Lage gewesen sein soll,
      massenhaft Streaming-Vorgänge auf fremden Webseiten technisch und
      rechtlich einwandfrei zu dokumentieren. In einem recht inhaltsarmen Gutachten, dass die Patentanwaltskanzlei Diehl&Partner im März 2013 zur angeblichen Ermittlungssoftware Gladii 1.1.3 erstellt hat, wird dies nicht erläutert.

      heise.de/newsticker/meldung/Re…auf-den-Leim-2103801.html
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Es gibt eine neue Entwicklung. Das LG Köln verneint in einem Urteil das Streaming gegen URHG verstösst.



      ra-dr-graf.de/blog/2014/01/27/…htsvestoss-bei-streaming/
      Aus den Urteilsgründen:



      “Wie nunmehr u.a. durch die eingereichten Abmahnschreiben bekannt
      geworden ist, handelte es sich jedoch tatsächlich um
      Verletzungshandlungen, die durch das Ansehen eines so genannten
      „Streams“ auf der Plattform www.redtube.com
      begangen worden sein sollen, womit das Abspielen einer Video-Datei im
      Webbrowser des Nutzers im Raume steht. Die Kammer neigt insoweit der
      Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei
      grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des
      Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG
      darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend
      höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei
      nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich
      rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage
      regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein.”
      Na dann, hauen wir mal richtig drauf und verklagen Urmann und Consoprten , sowie die anderen Geldgeilen.

      Die wollen doch wohl nicht Urmann & Complizen die Lebensgrundlage rauben? Die müssten danach ja arbeiten gehen, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie wollen doch nur das Recht durchsetzen, wie Urmann in Interviews gerne betont, um mehr geht es diesen Anwälten doch nicht. Wo bleiben eigentlich die weiteren Abmahnungen in Zusammenhang mit RedTube, wie von Urmann großmäulig angekündigt?
    • Urmann und Consorten ist das gaqnze wohl zu heiss geworden. Sie b ehaupten zwar, dass sie eine grossartige Haftpflichtversicherung haben, doch die wird Urmann wohl heftig auf die Finger geklopft haben und jegliche Deckung von Forderungen Betroffener rechtmässig versagen.

      Urmann und Consorten haben hier mehr als fahrlässig gehandelt und dürften auf Grund der AGB des Versicherers sämtliche Haftung selber tragen müssen.


      Pewebe sieht das richtig: Urmann und Complizen :lach:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Ich wundere mich, dass der Berliner Anwalt Sebastian überhaupt nicht mehr in den Massenmedien genannt wird.
      Der hat es doch an den Massenabzocker ähhh Massenabmahner Urmann weiter gegeben.

      Ich warte ja weiter auf die von Urmann großmäulig angekündigten weiteren Abmahnungen in 5-stelliger Zahl Anfang Februar.
    • Zitat aus o.g. Link:

      "Zudem seien die Lieferanten über die finanzielle Situation der Fleischfabrik informiert gewesen "

      Zitatende



      Ah ja... "Herr Lieferant... sie wissen ja dass ich pleite bin und nicht löhnen kann. Liefern se mir dann doch büdde noch 24 Tonnen bestes Rindsviech vom Feinsten...."



      Ja nee is klar...