Kanzlei U+C mahnt für The Archive AG das Anschauen von Redtube-Filmen ab

    • Piratenpartei veröffentlicht geheime U+C Mandantenvereinbarung

      meiner Meinung nach ist das Betrug hoch 10


      Die Sache stinkt in der Tat zum Himmel. Wollen wir mal hoffen, dass es die Richter genauso sehen werden.

      Hier noch ein interessanter Link, zu einem Bericht von RA Solmecke, wo er über die veröffentliche Mandatsvereinbarung der Piratenpartei berichtet.

      Direkter Link auf die Seite der Piratenpartei ( hier klicken )

      Nachfolgend ein Auszug vom Bericht des Herrn RA Solmecke:



      Heute wird die Piratenpartei eine Mandatsvereinbarung veröffentlichen, die die Kanzlei U+C vor einigen Jahren mit ihren Mandanten abgeschlossen hat. (Eine Diskussionsrunde dazu zusammen mit dem Informanten und weiteren Details soll um 22 h auf der Webseite der Piraten stattfinden - unbedingt einklinken und zuhören, das wird spannend!) Seinerzeit ging es um Filesharing Abmahnungen. Uns wurde diese Vereinbarung zur Prüfung vorab vorgelegt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass darin eine illegale Erfolgsvereinbarung zu sehen ist, die zusätzlich noch die Abgemahnten benachteiligt. Welche Vereinbarungen die Kanzlei U+C in den aktuellen Redtube-Streaming Fällen mit der Mandantin The Archive AG getroffen hat, ist uns nicht bekannt. Aber schon die Tatsache, dass jahrelang aufgrund einer rechtsunwirksamen Mandantenvereinbarung abgemahnt worden ist, dürfte den ein oder anderen Staatsanwalt aufhorchen lassen. Bevor wir dazu unsere gutachterliche Stellungnahme für die Piratenpartei veröffentlichen, wollen wir zunächst erklären wo hier der Knackpunkt liegt:

      Quelle: wbs-law.de
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Habe gerade das hier bei Google gefunden:

      it-recht-deutschland.de/?tag=amandas-secrets
      Damit kann es als sehr wahrscheinlich angesehen werden, dass mittels eines Virus
      Videos der Plattform “redtube.com” geladen werden, anders können wir
      die Häufigkeit der zwischenzeitlichen Meldungen uns nicht erklären.

      Dies klärt aber noch nicht, ob der Virus tatsächlich dem Zweck dient,
      Streams aufzurufen und dies dann dem (vermeintlichen) Rechteinhaber
      mitzuteilen.

      Hiergegen könnte eine Nachricht sprechen, die wir ebenfalls per Mail
      erhalten haben. Hierin wurden wir darauf hingewiesen, dass in den
      Kommentaren bei dem bereits zitierten Kollegen Udo Vetterder Nutzer TKowalski
      berichtet hat, dass er nach Erhalt einer Abmahnung seinen
      Browserverlauf durchsucht hat, dort aber nicht die Domain “redtube.com”
      sondern einen Eintrag einer Domain namens “retdube.net” gefunden hat.

      Diese Seite wurde offenbar erst am 21. Juli 2013 anonym über Panama angemeldet und zeigt, wenn man sie aufruft (bitte nicht nachmachen!) das Angebot von redtube.com an.

      Insoweit erscheint es uns als nahezu sicher, dass über die Domain “retdube.net” das Surfverhalten des Nutzers auf “redtube.com” aufgezeichnet und damit auch für Dritte zugänglich gemacht wird, ohne dass es einer Anfrage bei redtube.com bedürfte.
      Das letzte Wort dieses Beitrages möchten wir aber demjenigen Menschen überlassen, der uns auf diesen Umstand hingewiesen hat:

      Wenn hinter dieser Sache wirklich so viel böswillige Planung stecken

      sollte dann ist der Schritt mit einem Virus evtl. einfach selber für

      entsprechende Seitenabrufe zu sorgen auch gar nicht mehr so

      unrealistisch und aus dem Reich der Spionagefilme.

      Dem hätte ich nichts hinzuzufügen.
      Ich Glaube, dass hier Ra Sebastian und U&C einige dringende Erkklärungen schuldig sind. Denn wenn das nachgeprüft werden kann, sind alle Abmahnungen hinfällig. Im Gegenteil. Da wird ganz schnell Schadenersatz an die Leute fällig, die bereits gezahlt haben.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Zunächst mal wird das dann eine ABM für Staatsanwälte ...

      Und auch wenn die Hoffnung (bei mir) recht gering ist, gerade unter früher sehr bekannten Abmahnanwälten gab es ja schon einige Breitseiten der Justiz.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Aus obiggem Link ein Kommentar den ich hier mal voll reinstelle:


      By Zappy 8. Dezember 2013 - 15:50

      Hallo zusammen,

      also ich bin gerade aus eine Interessante Sache gestoßen.

      Der Kommentar #83 zu dem Artikel im Lawblog (lawblog.de/index.php/archives/…en-fragezeichen/#comments)
      erwähnt einen Aufruf der Website: 266403.reTDube dot net (ACHTUNG: nur
      aufrufen wenn ihr wisst was ihr tut!) zum fraglichen Zeitpunkt.

      ReTDube dot net leitet auf reDTube dot com um, ist aber nicht wie redtube dot com
      in Luxemburg registriert sondern verschleiert die Identität des Domain
      Eigentümers über einen Anonymizerdienst in Panama.

      Interessant ist dass die domain reTDube.net erst am 21.07.2013 erstellt wurde (also kurz vor den vermeintlichen Vergehen)!

      REDTUBE.COM:

      “Creation Date: 2008-04-21

      Registrant City: Luxembourg”

      RETDUBE.NET:

      “Creation Date 21-jul-2013″

      Noch VIEL interessanter is jedoch ein Kommentar hier(forum.golem.de/read.php?78399,3579086,3579109):

      “habe gestern auch so eine abmahnung erhalten.

      nun habe ich auch meine log’s durchsucht und was interessantes entdeckt –

      ich war auf – redtube.com – aber nicht um diese zeit .

      um diese zeit zeigt mein log dieses:

      hit.trafficholder dot com/transfer.php?http://49655.movfile dot net

      49655.movfile dot net/

      49655.retdube dot net/”

      Movfile.net wurde am 22-jul-2013 registriert, der Besitzer ist auch
      über den Anonymizerdienst in Panama verschleiert und leitet zur Zeit auf
      pornup.com(damals auf retdube?) um.

      trafficcholder.com bietet eine sehr zweifelhafte Dienstleistung an: man kann dort Seitenaufrufe kaufen und verkaufen.

      - Wenn man also will dass eine Seite von echten Nutzern aus einem
      bestimmten Land aufgerufen wird kann man dort diese Dienstleistung
      bestellen

      - Vice versa: wenn man zufällig ein Botnetzbetreiber ist kann man dort
      Seitenaufrufe verkaufen die man dann von seinen Bots aufrufen lässt

      Fassen wir zusammen (alles rein hypothetisch natürlich):

      Man könnte also eine anonymisierte Website erstellen welche auf ein
      urheberrechtlich geschütztes Werk umleitet (dessen Urheberrecht man
      selbst hält).

      Dann kauft man eine Dienstleistung, bei einem ausländischem Anbieter,
      welche darin besteht durch infizierte Rechner irgend eines Botnetzes (in
      Deutschland) auf die eigene website zuzugreifen.

      Dann speichert man die IP-Adressen und leitet die Anfrage an die Seite
      mit dem Urheberrechtlich geschützten Werk weiter (damit der Zugriff auch
      wirklich erfolgt ist, es könnte ja sein dass später mal der eigentliche
      Anbieter gefragt wird ob der Zugriff auch wirklich stattfand).

      Das würde auch die Sache mit dem Virus erklären, nur dass in diesem
      Fall der Virus nicht von unseren abmahnenden Freunden stammen würde,
      sondern von einem der Botnetzbetreiber deren Traffic sie über einen
      Dienstleister in Anspruch genommen hätten.

      MfG,

      Zappy

      (Bitte keine genannten Links anklicken es sei denn Ihr wisst was Ihr tut. Habe versucht die Links zu entschärfen. Krennz)

      Wenn das nachprüfbar ist, dann gute Nacht Herr Sebastian.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Ich habe in den letzten Tagen soviel zu dem Thema gelesen, dass man mir bitten nachsehen mag, wenn folgendes hier irgendwo bereits erwähnt oder verlinkt worden ist. Mittlerweile ist der Nachweis geführt worden, dass die Archive AG, die die Rechte an den Filmchen inne haben möchte, und die Firma Firma itGuards Inc., deren Software GLADII 1.1.3 angeblich die IP-Adressen ermittelt hat, sehr eng miteinander verflochten sind. So eng, dass man fast schon zwangsläufig auf den Gedanken kommen muss, diese Abmahnwelle war in betrügerischer Weise bis ins Detail geplant.

      Der entscheidende Links:

      blog.kowabit.de/porno-sein/
      blog.kowabit.de/abmahnindustri…ie-ecke-und-schaemt-euch/
      blog.kowabit.de/wix-test-sind-…em-selben-ei-entsprungen/
      blog.kowabit.de/loesungsmoeglichkeit/

      Ich greife mal ein Zusammenfassendes Zitat heraus, empfehle aber die eingehende Lektüre aller Seiten:

      Ein Aspekt für die Glaubwürdigkeit der bisher genannten Firmen sind Ihre Webvisitenkarten, auch Homepage genannt. Die Webseiten von The Archive AG (the-archive.ch / the-archive.de) und von itGuards Inc (itguards.net) liegen beide auf dem selben Server (216.185.152.151) bei dem Webseitenbaukastenanbieter WIX.COM (an dieser Stelle muss ich immer lachen). Auch im Quelltext beider Webseiten steht die gleiche NutzerID (var siteHeader = {“id”:”c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6″, “userId”:”6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b”}) , was den Hinweis ergibt, dass beide Firmen aus dem selben Ei gekrochen sind. (Nachtrag: Hier der WIX-Test!) Damit ist dann auch klar, dass die Software völlig ungeeignet ist, sofern sie überhaupt existiert. Ein Landgericht hätte aus diesem Grunde kein Recht gehabt, dem Auskunftsersuchen stattzugeben, da der Sachverhalt vermutlich nur mit einem Gefälligkeitsgutachten unterstützt wurde, um glaubwürdiger zu sein. Ich persönlich würde auch den Gutachter anzeigen! Denn vergessen wir nicht, dass die Firma itGuards Inc am 21.03.2013 gegründet wurde, die Software gutachterlich am 22.03.2013 überprüft wurde und bereits am 14.03.2013 die Webdomain von itGuards anonym gesichert wurde, damit man nicht herausfindet, wer der Inhaber ist. Am 28.03.2013 wurde dann, wahrscheinlich aus prahlerischen Gründen, die deutsche Domain the-archive.de gesichert. Hier jedoch korrekt auf den Namen der schweizer Firma, da bei der DENIC Anonymitaet nicht gerne gesehen wird.

      Kurzum: Für die Websites beider Firmen sind dieselben Personen verantwortlich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dann kan ich mir das mit den Viren, bzw. Diensten von Botnetzen sehr gut vorstellen.

      Da wurde was konstruiert, um einmal das LG Köln zu übertölpeln und zum Anderen U&C dazu zu veranlassen tausende Abmahnungen loszulassen.

      Normalerweise, so kenne ich das von den Fileabmahnern, geht die Kohle an den Abmahner und nicht an den Rechteinhaber. Der Abmahner entnimmt sein Honorar und leitet den Rest an den Rechteinhaber weiter. Hier ist das nicht der Fall.

      Nur, sollte das Ganze gerichtsfest nachgewiesen werden hat U&C ein Problem. Denn die sind im Zweifel gegenüber den zu unrecht Zahlenden Schadenersatzpflichtig.

      Die Abz0cker sind in dem Falle nicht U&C, sondern die Betreiber von Archive und Ra Sebastian.

      Für mein Dafürhalten eine riesige Abmahnblase, denn den Nachweis, dass Archive Rechteinhaber ist ist auch noch nicht erbracht. Behaupten kann man viel. Wo sind die Urkunden?

      Dementsprechend schreibe ich U&C erst mal an und bitte mir die Vollmacht und die Nachweise das Archive die Rechte innehat vorzulegen. Eine einfache Versicherung genügt da nicht.

      Sind es deutche Produktionen kommt in der Regel der Hinweis der GÜFA, dass unrechtmässige Vervielfältigung und die Zugänglichmachung des Filmes für Minderjährige verboten ist bei amerikanischen Filmen kommt ein Hinweis des FBI oder zumindest der Hinweis, dass alle Personen über 18 sind und am Ende jeden Filmes kommt ein Copyrighthinweis.

      Ein Hinweis an U&C.

      Um allem aus dem Wege zu gehen widerrufen Sie alle Abmahnungen für die Archive und halten in Zukunft die Füsse still.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

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    • Jetzt kann man nur jedem Abgemahnten raten eine Strafanzeige wegen Datenmissbrauch zu erstatten und allen anderen Usern die Aktenzeichen zur Verfügung zu stellen. Geht in den einzelnen Foren über Persönliche Nachrichten (PN/PM) Notfalls, wenn es anders nicht klappt, dürft Ihr das über Rechti.de. werde dann ein extra Forum eröffnen. Vlt eröffnet hier auch biguhu einen geschützten Bereich wo sich die Betroffenen austauschen können.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Das stimmt so nicht, der Abmahner muß alles vorfinanzieren, wie das in diesem Fall geschehen sein soll ist mir nicht wirklich klar.

      Dann hat er das Recht auf Erstattung seiner Kosten wenn zu Recht abgemahnt wurde:

      § 97a Abmahnung

      (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
      (2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise
      1.
      Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
      2.
      die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,
      3.
      geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
      4.
      wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
      Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam.
      (3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte
      1.
      eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und
      2.
      nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist.
      Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.
      (4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Naja, bei ca. 10.000 Abmahnungen mit rund 1000 EUR...
      wenn da nur 10 % aus Scham stillschweigend zahlen...
      macht das immer noch 1. Mio.

      Was ist da schon die Vorfinanzierung einer Hilfskraft, die den Serienbrief 10.000 x ausdruckt, eintütet und und bei der Post zur Frankierung abgibt?
      2000-3000 EUR? Dann noch leistungsfähigen Comp., Drucker, Papier, Toner etc. nochmals so 2000-3000 EUR, dann noch Rechte an irgend einer Software mt .... wenn da 50.000 vorfinanziert werden müssen, wäre das doch schon recht lukrativ. Was mich inzw. brennend interessiert...
      ... wer zahlt eigentlich die schon mal weiter oben von mir angefragte Arbeitszeit der Gerichte für diverse Dokumente, damit man das oder jenes darf?
      Müssen diese Kosten auch vom Abmahner vorfinanziert werden oder trägt diese Kosten der Steuerzahler?
      Da kenn eich mich überhaupt nicht aus.
      Ich wurde noch nie abgemahnt oder hätte gar eine Möglichkeit jemanden anderen abzumahnen, ergo habe ich mich nie mit irgendwelchen Hintergründen beschäftigt!

      Wie läuft das ab?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Damas

      der Abmahner muß die gesamten Kosten für den Anwalt vorfinanzieren,
      wenn er das nicht kann, darf er nicht abmahnen.

      Von daher wäre es sicher interessant, wie der Abmahner vor Gericht belegen will, wie er die Anwaltskosten bezahlt hat.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Haben wir uns eigentlich die Namen angeschaut, die hinter dieser dubiosen Archive AG stecken? Ich glaube nicht. Mal schauen, wohin uns das führt.

      Philipp Wiik

      Gemeinsam mit Peter Matthias Gründer der The Archive AG. Am 08.11.2013 vom Verwaltungsrat zum Direktor der The Archive AG gewechselt. Gründer der Wiik Consulting GmbH, die sich auf den Erwerb und die Verwertung von Urheber- und anderen immateriellen Rechten spezialisiert hat.

      Peter Matthias

      Mitbegründer von The Archive AG. Schied am 11.04.2013 wieder aus und ist heute Direktor der Midas Consulting AG.

      Ralf Reichert

      Seit 08.11.2013 Verwaltungsrat bei The Archive AG.


      Die Verantwortlichen für die Abmahnwelle dürften demnach Philipp Wiik und Ralf Reichert sein. Beide sind deutsche Staatsbürger, was den einen oder anderen Deutschen angesichts der jüngsten Ereignisse beschämen könnte.

      Hier noch die Links zu den anderen Protagonisten:

      RA Daniel Sebastian

      Kanzlei Urmann und Collegen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Deutsche Pornoexperten: Über die Schweiz abkassieren

      Ich kopiere mal die Handelsregistereinträge hier rein.

      Übersicht
      Eintrag ins Handelsregister: 23.03.2011
      Rechtssitz der Firma:Bassersdorf (ZH)


      UID:CHE-305.748.231
      Handelsregister-Nummer: CH-020.3.036.349-0
      Handelsregisteramt: Kanton Zürich

      Zweck
      Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten, Liegenschaften erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung des Zwecks als geeignet erscheinen.

      SHAB: 217 / 2013 vom 08.11.2013
      The Archive AG, in Bassersdorf, CH-020.3.036.349-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 69 vom 11.04.2013, Publ. 7142760).
      Eingetragene Personen neu oder mutierend: Reichert Ralf, deutscher Staatsangehöriger, Offenbach am Main (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift;
      Wiik Philipp, deutscher Staatsangehöriger, Bassersdorf, Direktor, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift].

      SHAB: 069 / 2013 vom 11.04.2013
      The Archive AG, in Bassersdorf, CH-020.3.036.349-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 61 vom 28.03.2011, Publ. 6093624).
      Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Matthias Peter, deutscher Staatsangehöriger, Kembs (FR), Direktor, mit Einzelunterschrift.

      SHAB: 061 / 2011 vom 28.03.2011
      The Archive AG, in Bassersdorf, CH-020.3.036.349-0, Blumenweg 3a, 8303 Bassersdorf, Aktiengesellschaft (Neueintragung).
      Statutendatum: 21.03.2011.
      Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann im In-und Ausland Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten, Liegenschaften erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung des Zwecks als geeignet erscheinen.
      Aktienkapital: CHF 100'000.00.
      Liberierung Aktienkapital: CHF 50'000.00.
      Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00.
      Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch eingeschriebene Briefe an die im Aktienbuch eingetragene Adresse.
      Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung vom 21.03.2011 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
      Eingetragene Personen: Wiik Philipp, deutscher Staatsangehöriger, Bassersdorf, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift;
      Matthias Peter, deutscher Staatsangehöriger, Kembs (FR), Direktor, mit Einzelunterschrift.

      Quelle:moneyhouse.ch


      Nachfolgend noch ein Link, zu einem Bericht der Handelszeitung. Wie man sieht, schlägt die Abmahnwelle auch in der Schweiz Wellen

      Deutsche Pornoexperten: Über die Schweiz abkassieren
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Nach einer Recherche der Anwaltskanzlei Weiß & Partner
      soll der Deutsche Ralf Reichert aus Offenbach Mitglied des
      Verwaltungsrats des Rechteinhabers The Archive AG sein. Dessen Name und
      der seiner Firma Intergroove falle seit Jahren in Zusammenhang mit Herrn
      Moses Pelham und indirekt mit der mittlerweile abgewickelten Firma Digiprotect. Dazu passt, dass die Kanzlei U+C in der Vergangenheit bereits mehrfach für Digiprotect tätig war.

      Rechtsanwalt Alexander Bräuer schreibt
      weiter: "Das Frankfurter Unternehmen Pelhams, für welches die Kanzlei
      Urmann und Collegen in den vergangenen Jahren unzählige
      Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen hatte, hatte sich von Digiprotect
      in die Firma "FDUDM2 GmbH" [...] umbenannt, die zwischenzeitlich
      Insolvenzantrag gestellt hat [...] Herr Ralf Reichert als
      Geschäftsführer von Intergroove und Moses Pelham sind sich seit Jahren
      durch eine wohl enge Geschäftsbeziehung bekannt; die Kanzlei Urmann und
      Collegen in deren Mitte."
      heise.de/newsticker/meldung/St…t-Nutzer-auf-2062918.html
      Das ist die Bande um Pelham-Naidoo und digiprotect
      Alles alte Bekannte.
      Wer heute noch eine Platte von dem Dauerbekifften kauft, finanziert dieses Porno_Scham_Abmahn_Geschäftsmodell indirekt!
    • @roflem

      Soweit alles korrekt, was Weiss und Partner geschrieben haben. Natürlich hat Urmann den Zusammenhang bestritten, siehe Bericht RA Solmecke, denn er hatte mit Urmann telefoniert

      Hier noch ein Zitat aus einem Update von RA Solmecke:

      UPDATE 12.12.2013 – 19:13 h: Ein Detail habe ich in meiner gestrigen Berichterstattung gar nicht erwähnt. Ich habe Herrn Urmann auch auf die Strafanzeige angesprochen, die jetzt von einem Kollegen gegen ihn erstattet worden ist. Er nahm die Sache gelassen. Pro Jahr, so seine Aussage, werden hunderte Strafanzeigen aufgrund der großen Tauschbörsen Abmahnungen gegen ihn erstattet. Bislang scheint das im Sande zu verlaufen… UPDATE ENDE



      Quelle: wbs-law.de
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • mijanne2007 schrieb:

      Mir ist allerdings völlig rätselhaft, wie die mit dem Kapital die ganzen Anwaltskosten etc. vorfinanziert haben?????


      Gegenfrage: Mussten sie das?

      Gängige Praxis auch bei Anwälten ist doch wohl, dass mit der Tätigkeit schon begonnen wird, ehe Geld fließt.
      Gut, in dieser Größenordnung findet allgemein vorher eine Bonitätsprüfung statt. Wenn ich das richtig verfolgt habe, kannte man sich, da fällt das schon mal aus.

      Ich gehe jetzt nochmal weiter und unterstelle, dass bei dem zu erwartendenden Geldeingang ohnehin kein Risiko in Bezug auf die Kostendeckung gesehen wurde.