Kanzlei U+C mahnt für The Archive AG das Anschauen von Redtube-Filmen ab

    • *alte_eule* schrieb:

      mijanne2007 schrieb:

      Mir ist allerdings völlig rätselhaft, wie die mit dem Kapital die ganzen Anwaltskosten etc. vorfinanziert haben?????


      Gegenfrage: Mussten sie das?

      Gängige Praxis auch bei Anwälten ist doch wohl, dass mit der Tätigkeit schon begonnen wird, ehe Geld fließt.
      Gut, in dieser Größenordnung findet allgemein vorher eine Bonitätsprüfung statt. Wenn ich das richtig verfolgt habe, kannte man sich, da fällt das schon mal aus.

      Ich gehe jetzt nochmal weiter und unterstelle, dass bei dem zu erwartendenden Geldeingang ohnehin kein Risiko in Bezug auf die Kostendeckung gesehen wurde.



      Müssen sie:
      § 97a Abmahnung

      (2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise
      1.
      Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
      2.
      die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,
      3.
      geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
      4.
      wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
      Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam.
      (3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte



      wurden keine Aufwendungen gemacht, wofür will man dann Ersatz?????
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ein sehr interessanter Artikel, der hinreichend Aufschluß über die Seriosität der Kanzlei Auskunft gibt:

      regensburg-digital.de/warum-en…icht-die-lizenz/09122013/

      PORNO-ANWÄLTE MACHEN WIEDER SCHLAGZEILEN
      „Warum entzieht man U+C nicht die Lizenz?“

      Die berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen („Porno-Pranger“) hat eine neue Geschäftsidee entdeckt. Sie ist ähnlich dubios wie diverse Abmahnwellen in der Vergangenheit. Ein Zivilgericht hatte das Gebahren der Kanzlei kürzlich als „unmoralisch, unseriös und vorsätzlich sittenwidrig“ klassifiziert. Andere Rechtsanwälte sehen durch U+C den Ruf ihres Berufsstandes beschädigt. Die Regensburger Staatsanwaltschaft indes hat daran nichts auszusetzen.

      gerichtSie machen mal wieder Schlagzeilen. Sie verschicken wieder einmal Abmahnungen im Tausenderpack und wieder einmal wirkt dieses Vorgehen höchst dubios. Die Rede ist von der Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen, berühmt geworden durch das Vorhaben, einen „Porno-Pranger“ einzurichten. Gestoppt wurden diese Idee schließlich durch mehrere Gerichte und die Landesdatenschutzbehörde. Die Ankündigung von U+C, dagegen vorzugehen, blieb ein folgenloses Lippenbekenntnis. Die Kanzlei gab klein bei.

      „Vorsätzlich sittenwidrig“

      In einem Fall bescheinigte im Juli 2013 das Amtsgericht Regensburg U+C und ihrem Mandaten, einem bekannten Internetabzocker, „vorsätzlich sittenwidrig“ gehandelt zu haben. Über die Berufung ist noch nicht entschieden. Neben diesem Zivilverfahren gab es auch strafrechtliche Ermittlungen. Die Erhebung einer Anklage wollte die Regensburger Staatsanwaltschaft laut Auskunft von Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl vom Ausgang des Zivilverfahrens abhängig machen. Aber irgendwie scheint es nun schneller gegangen zu sein. Doch dazu später.

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      Die neuste Geschäftsidee von U+C

      Derzeit machen die geschäftstüchtigen Anwälte um Thomas Urmann nämlich mit einer neuen Geschäftsidee Schlagzeilen: Sie mahnen mutmaßliche Nutzer der kommerziellen Porno-Seite Redtube.com ab, die sie sich dort angeblich raubkopierte Pornos angesehen haben sollen. „Es handelt sich offensichtlich um eine veritable Abmahnwelle“, schreibt dazu Lawblogger Udo Vetter. „Unser Kanzleipostfach quillt über mit Rückfragen von Betroffenen.“ Verschiedenen Berichten zufolge soll es sich um über 10.000 Fälle handeln, in denen U+C von den Betroffenen rund 250 Euro sowie eine Unterlassungserklärung verlangt.

      Diese neue Abmahnwelle ist in vielfacher Hinsicht bemerkenswert. Und das ganz abseits von der Frage, wie U+C eigentlich an die IP-Adressen der angeblichen Redtube-Nutzer gekommen ist.

      Kaum Schaden, dafür hohe Gebühren

      Das Betrachten von Videos („Streamen“) im Internet gilt nach derzeitiger Rechtsprechung im Gegensatz zum Filesharing nicht als illegale Vervielfältigung. „Ob das eventuelle Zwischenspeichern auf dem Gerät schon eine Vervielfältigung ist, haben die Gerichte bislang nicht geklärt“, schreibt dazu Udo Vetter. Es ist also juristisch höchst umstritten, ob hier ein illegales Verhalten der Betroffenen vorliegt.

      Der zweite Punkt sind die Gebühren. Als Schadenssumme werden lediglich 15,50 Euro in Rechnung gestellt. Der Rest der 250 Euro, die in Rechnung gestellt werden, sind Rechtsanwaltsgebühren (169,50 Euro) und Ermittlungskosten (65 Euro).

      Und schließlich: Überwiesen werden soll die gesamte Summe an den Rechteinhaber, einer Schweizer Aktiengesellschaft namens „The Archive AG“. Das ist äußerst erstaunlich, wo doch mindestens die Anwaltsgebühren an U+C gezahlt werden müssten.

      Wie beim Porno-Pranger: Die Masse macht’s!

      Vertretungsberechtigte der Schweizer AG sind übrigens zwei Deutsche. Aber der Firmensitz in der Schweiz macht es für die Betroffenen schwieriger, ihr Geld und entstandene Anwaltskosten zurückzufordern, sollte sich herausstellen, dass die Abmahnungen nicht gerechtfertigt sind. Und bei mehreren tausend Abgemahnten wird der eine oder andere sicher zahlen – aus Scham etwa. Die Masse macht’s – ähnlich wie bei der „Porno-Pranger“-Drohung.

      Ist das Ganze ein cleveres Geschäftsmodell in Kooperation von Anwalt und Mandanten. Zuzutrauen wäre es U+C. Das zeigt der eingangs erwähnte Fall.

      U+C und der Abzocker

      Im vergangenen Juli unterlag U+C in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Regensburg. Betrachtet man den Tenor des Urteils deutet einiges darauf hin, dass U+C zusammen mit dem bekannten Internetabzocker Frank Drescher gemeinsame Sache gemacht hatte, um Gebühren im sechsstelligen Bereich zu kassieren.

      Drescher hatte eine Handelsgesellschaft gegründet, über die er zwar so gut wie nichts verkaufte, dafür aber recht rasch begann, die Betreiber anderer Online-Shops wegen fehlerhafter AGBs abzumahnen. Binnen nicht einmal zwei Wochen wurden über 1.000 Abmahnungen verschickt und den Betroffenen jeweils 700 Euro in Rechnung gestellt. Ein Beklagter wehrte sich und bekam recht: Drescher habe die Handelsgesellschaft nur „als Fassade gegründet, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so die Möglichkeit zu schaffen, andere Online-Händler abzumahnen“, so der damals zuständige Richter.

      Amtsgericht: „Mit Minimalaufwand auf Kosten anderer Geld machen“



      Nach Überzeugung des Gerichts deutet einiges darauf hin, dass U+C und Drescher gemeinsame Sache gemacht haben, um „mit einem Minimalaufwand auf Kosten anderer Geld zu machen.“ Rechtsanwalt Urmann hatte, unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht, nichts oder zumindest nichts Erhellendes vor Gericht zu sagen gewusst.

      Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 18. März findet die Berufungsverhandlung am Landgericht Regensburg statt.

      „Es ist schlimm, zu beobachten, wie U+C dem Ruf der gesamten Anwaltschaft schadet“

      Der Rechtsanwalt Dr. Walter Felling hatte dieses Verfahren als „Musterprozess“ für zahlreiche Betroffene angestrengt. Zudem hatte er Strafanzeige sowohl gegen Drescher wie auch gegen U+C gestellt.

      Felling sieht durch die „Porno-Pranger“-Anwälte den ganzen Berufsstand am Pranger. ,„Es ist schlimm, zu beobachten, wie U+C dem Ruf der gesamten Anwaltschaft schadet“, sagt er uns am Telefon. „Ich kann nicht ernsthaft nachvollziehen, warum man diesen Anwälten nicht die Lizenz entzieht.“

      Die Regensburger Staatsanwaltschaft wird es wohl nicht sein. Diese nahm zwar Ermittlungen gegen Drescher und U+C auf und wollte, das bestätigte Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl gegenüber unserer Redaktion noch Mitte des Jahres, den weiteren Verlauf der Ermittlungen und die eventuelle Eröffnung eines Verfahrens vom Ausgang des Zivilprozesses abhängig machen.

      U+C unterliegt vor Gericht. Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein.

      Tatsächlich wurde das Strafverfahren „mangels Tatverdacht“ eingestellt. Erstaunlicherweise, das ergibt eine Nachfrage unserer Redaktion, kurz nach der deutlichen Niederlage von U+C vor dem Amtsgericht. Eine Beschwerde dagegen hat die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg abgelehnt.




      Das ganze hat wirklich mehr als ein Geschmäckle , ich kann garnicht soviel k. wie mir hierbei übel wird.

      Leben wir in einem Rechtsstaat oder einer Bananenrepublik????
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Mijanne, da hast du mich falsch verstanden.

      Es geht darum, ob man dafür, dass ein Anwalt tätig wird, unbedingt in Vorkasse treten muss.
      Natürlich stellt der seinem Mandanten die Rechnung aus, der sie auch begleichen muss.

      Um die Reihenfolge für den Ersatz klar zu machen, ziehe ich mal die private Krankenversicherung zum Vergleich. Der Patient bekommt die Rechnung und bezahlt sie, die KV ersetzt den 'Schaden'.
      Das funktioniert in der Reihenfolge bei 20 Euro sicher immer, bei 20tsd schon nicht mehr immer. Da wird i.d.R. mit der Zahlung gewartet, bis die KV ersetzt hat.
    • @mijanne:

      Niemand verbietet, daß ein Anwalt auf Rechnung abmahnt. Richtig ist aber, daß The Archive AG diese Rechnungen auch alle bezahlen muß, unabhängig davon, ob die abgemahnten zahlen oder nicht.

      edit: @eule war schneller...

      Und du brauchst nicht so vorsichtig zu fragen, das ist garantiert nicht der Fall. Das ganze ist wie in #3 schon gesagt ein groß angelegter gewerbsmäßiger Betrug. In #7 hatte ich dazu was verlinkt, wie seinerzeit eine Vereinbarung zwischen Digiprotect und einem ihrer Rechtsvertreter geleakt ist, die verkürzt dargestellt besagte, daß die komplette Anwaltstätigkeit mindestens konstenneutral wäre. Es ist klar, daß Digitechs Nachfahren - ob nun in persona oder nur im Geiste - ähnlich agieren werden.

      Allerdings sind U+C fein raus, die machen hierbei ja offiziell nur den Dienstleister beim Briefe verschicken. Ob sich dieser RA Sebastian zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, wird das Ermittlungsverfahren zeigen.

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    • Nun, soweit ich informiert bin, sieht es angeblich rein rechtlich so aus:

      Der Geschädigte (also der Abmahner) muß sämtliche Anwalts- und Gerichtkosten vorfinanzieren.
      Erst wenn die Rechtsverletzung zugegeben oder per Verfahren bestätigt ist, kann man sich als Geschädigter seine Kosten zurück holen.
      Die Kosten selbst ergeben sich aus dem Streitwert und der Gebührenordnung für Anwälte.
      Das heißt, außer einem möglichen Schadensersatz hat der Abmahner nur Kosten.

      Ob die Realität anders aussieht möchte ich nicht beurteilen, da ein anderes Verhalten illegal wäre und so etwas wollen wir doch sicherlich niemandem unterstellen???????
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • pandarul schrieb:

      @mijanne:

      Niemand verbietet, daß ein Anwalt auf Rechnung abmahnt. Richtig ist aber, daß The Archive AG diese Rechnungen auch alle bezahlen muß, unabhängig davon, ob die abgemahnten zahlen oder nicht.



      Aber sie müßten doch einen Nachweis führen können, dass sie das auch bezahlen können????
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Und was hindert eine Anwaltskanzlei einen Vertrag abzuschließen, in der z.B. die Kosten viel zu niedrig angegeben sind oder aber als Wohlfahrtsunternehmen aufzutreten oder eine 1-EUR-Rechnung zu stellen mit der deren zu erbringende Leistung abgedeckt ist? Ich kann doch, wenn ich lustig bin, alles als Unternehmen verschenken? Wer will mich bitte daran hindern?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

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    • Dr.Schulte und Partner

      Eine sehr dubiose Rolle nimmt in meinen Augen auch die Kanzlei Dr.Schulte und Partner ein. Die Domain streaming-abmahnung.de wurde von jener Kanzlei bereits mehr als eine Woche vor Bekanntwerden der Abmahnwelle registriert (Quelle: Denic):

      Domain streaming-abmahnung.de
      Letzte Aktualisierung 29.11.2013
      Domaininhaber: Thomas Schulte
      Adresse: Malteserstrasse 170/172
      PLZ: 12277
      Ort: Berlin
      Land: DE

      Und am 2. und 3. Dezember, immer noch einige Tage, bevor reihenweise die ersten Berichte im Netz zu finden waren, war man bei Dr.Schulte und Partner bestens darüber informiert, welche Filme genau abgemahnt werden würden. Mit pathetischen und blumigen Worten versucht man, den Abgemahnten seitdem Hilfe anzubieten, um dabei selbst abzukassieren, versteht sich. Die Beiträge dort erwecken den Eindruck, als würde den Abgemahnten nur ein versierter Anwalt helfen. Dabei wird verschwiegen, dass es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen gibt und man sich das Geld für einen Anwalt, der möglicherweise mehr kostet als die Abmahnung, sparen sollte.

      Für mich stellt sich die Frage: Woher hatte die Kanzlei diese detaillierten Informationen deutlich vor der Öffentlichkeit? Für mich gibt es da nur eine plausible Antwort: Man war eingeweiht.
      Bilder
      • streaming-abmahnung_de.jpg

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      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • pandarul schrieb:

      Niemand verbietet, daß ein Anwalt auf Rechnung abmahnt. Richtig ist aber, daß The Archive AG diese Rechnungen auch alle bezahlen muß, unabhängig davon, ob die abgemahnten zahlen oder nicht.

      Ich weiß nicht, ob der Beitrag #81 von Auktions-Manni richtig wahrgenommen wurde. Er hat dort auf einen alten Mandantenvertrag von U&C hingewiesen, den die Piratenpartei die Tage veröffentlicht hatte.

      Man kann sicherlich nicht davon ausgehen, dass die RA Urman erneut einen solch "rechtsunwirksamen" Vertrag verfasst und unterschrieben hat. Aber dieser Vetrag lässt vermuten, dass er den Vetrag umformuliert haben könnte, so dass er u.U. rechtswirksam wird bzw. sein könnte.

      Es ist durchaus denkbar, dass RA Urmann auch diesmal wieder eine ähnliche Klausel wie damals eingebaut hat, der wie folgt lautete:

      (...)

      5. Abrechnungsmodus/Honorar

      a)(...)

      bb) Die Rechtsanwälte verpflichten sich, die von Seiten der Verletzer eingehenden Zahlungen auf einem gesonderten Konto zu vereinnahmen und ordnungsgemäß zu verbuchen. Das Konto wird dergestallt geführt, daß die Auftraggeberin die Möglichkeit hat, jederzeit den aktuellen Kontostand online abrufen zu können.

      cc) Jeweils bis zum dritten Werktages des Monats wird von Seiten der Rechtsanwälte gegenüber der Auftraggeberin wie folgt abgerechnet:

      (1) Abmahnverfahren, die zu keiner außergerichtlichen Zahlung seitens des Verletzers führen, werden von den Rechtsanwälten nicht in Rechnung gestellt. Eine Vergütung unterbleibt. (...)
      (2) Soweit die Durchführung der außergerichtlichen Abmhanverfahren zu Zahlung des geltend gemachten Pauschalbetrages oder eines geringeren Betrages durch den Verletzer führt und dieser betrag auf dem Konto der Rechtsanwälte eingegangen ist, stehen 38 % dieses Betrages der Auftraggeberin zu. (...)

      Nachzulesen auf der Seite 2 des alten Vertrages.

      Der vollständige Vertrag:
      Seite 1: nebelhorn-piratenradio.de/file…ertrag-100728-1546-s1.png
      Seite 2: nebelhorn-piratenradio.de/file…ertrag-100728-1546-s2.png
      Seite 3: nebelhorn-piratenradio.de/file…ertrag-100728-1546-s3.png
      Seite 4: nebelhorn-piratenradio.de/file…ertrag-100728-1546-s4.png
      Seite 5: nebelhorn-piratenradio.de/file…ertrag-100728-1546-s5.png
      Seite 6: nebelhorn-piratenradio.de/file…ertrag-100728-1546-s6.png

      Wie gesagt. Es könnte so sein! Ob es so oder ähnlich ist, wissen nur die möglichen Vertragspartner und wird bis zu einer erneuten Veröffentlichung des eventuellen Vertrages nur eine Spekulation sein, die aber durchaus denkbar ist.

      War es nicht RA Olaf Tank, dem man auch so einen ähnlichen Vertrag nachgewiesen hat?
    • biguhu schrieb:

      Philipp Wiik

      Gemeinsam mit Peter Matthias Gründer der The Archive AG. Am 08.11.2013 vom Verwaltungsrat zum Direktor der The Archive AG gewechselt. Gründer der Wiik Consulting GmbH , die sich auf den Erwerb und die Verwertung von Urheber- und anderen immateriellen Rechten spezialisiert hat.
      Richtig @Uhu,
      Die von Dir erwähnte Wiik Consulting GmbH wurde am 10.01.2013 aus dem schweizer Handelsregister gelöscht. Interessant ist aber, das besagter Philipp Wiik bereits am 21.05.2012 eine zweite Wiik Consulting GmbH gegründet hat, die es immer noch gibt. Und wenn ich mir den Zweck der zweiten, noch existierenden GmbH anschaue, dann graust es mir!

      SHAB: 100 / 2012 vom 24.05.2012
      Wiik Consulting GmbH, in Bassersdorf, CH-020.4.047.503-3, Blumenweg 3a, 8303 Bassersdorf, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
      Statutendatum: 18.05.2012.
      Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Unternehmensberatung, das Projektmanagement, das Management auf Zeit sowie den Erwerb und die Verwertung von Urheber-und anderen immateriellen Rechten. Die Gesellschaft kann im In-und Ausland Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten, Liegenschaften erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung des Zwecks als geeignet erscheinen..
      Stammkapital: CHF 20'000.00.
      Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per e-mail an die im Anteilbuch eingetragene Adresse.. Gemäss Erklärung vom 18.05.2012 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
      Eingetragene Personen: Wiik Philipp, deutscher Staatsangehöriger, Bassersdorf, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

      Quelle: moneyhouse.ch/u/wiik_consulting_gmbh_CH-020.4.047.503-3.htm
    • biguhu schrieb:

      Für mich stellt sich die Frage: Woher hatte die Kanzlei diese detaillierten Informationen deutlich vor der Öffentlichkeit? Für mich gibt es da nur eine plausible Antwort: Man war eingeweiht.


      Zufall wird das sicher nicht sein. Ich denke eher, man kennt sich und warum daraus nicht den Vorteil nutzen und gleich 2x abkassieren ?

      Ziel dieser Abmahnaktion ist es letztlich, genau die Leute ansprechen, welche aus Angst ( vor dem Partner ) oder aus Scham, schnell die Sache vom Tisch haben wollen und zügig die 250 Euro zahlen und die UE abgeben. Letztlich hat Urmann genau das so im Telefonat mit RA Solmecke auch bestätigt.

      Irgendwann wird dann nochmal richtig Kohle gemacht, eben wegen der abgegebenen Unterlassungserklärung.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • mijanne2007 schrieb:

      Der Geschädigte (also der Abmahner) muß sämtliche Anwalts- und Gerichtkosten vorfinanzieren.


      Und das steht wo? Was du meinst ist was anderes, siehe unten.

      mijanne2007 schrieb:

      Erst wenn die Rechtsverletzung zugegeben oder per Verfahren bestätigt ist, kann man sich als Geschädigter seine Kosten zurück holen.


      Wie meinst du das? Die Kosten kann man versuchen, sich via der Abmahnung beigefügter Kostennote zurückzuholen. Die Zahlung der Kosten ist unabhängig von etwaiger Schuld und insbesondere kein Schuldeingeständnis (mehr). Sind die Kosten berechtigt und tatsächlich entstanden, lassen sie sich (klar) einklagen.

      mijanne2007 schrieb:

      Aber sie müßten doch einen Nachweis führen können, dass sie das auch bezahlen können????


      Nö. Ganz im Gegenteil, der StaA muß den Nachweis führen, daß sie das nicht können oder vorhatten. Nennt man "Unschuldsvermutung"...

      Damas schrieb:

      Und was hindert eine Anwaltskanzlei einen Vertrag abzuschließen, in der z.B. die Kosten viel zu niedrig angegeben sind oder aber als Wohlfahrtsunternehmen aufzutreten oder eine 1-EUR-Rechnung zu stellen mit der deren zu erbringende Leistung abgedeckt ist? Ich kann doch, wenn ich lustig bin, alles als Unternehmen verschenken? Wer will mich bitte daran hindern?


      Das RVG. Das StGB.

      Ja, prinzipiell kann man derlei Vereinbarungen schließen. Aber die Gebühren einer Abmahnung sind eben, wie @mijanne richtig herzitiert hat, Ersatz von tatsächlich entstandenen Aufwendungen. An Anwaltsgebühren kann damit nur in Rechnung gestellt werden, was wirklich angefallen ist. Sonst ist es Betrug.

      @forenuser:

      forenuser schrieb:

      Ich weiß nicht, ob der Beitrag #81 von Auktions-Manni richtig wahrgenommen wurde.


      Doch, wurde er. Wie bereits gesagt ist schon #7 ein Link zu entnehmen, der derartige Geschäftsmethoden der Beteiligten nahelegt.

      Du brauchst auch nicht als "rechtsunwirksam" zu umschreiben, was glasklar organisierte Kriminalität ist.

      @uhu: Super Fund! Das ist ein tiefer Sumpf, und langsam aber sicher glaube ich, daß ein paar der Beteiligten etwas zu mutig waren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Pandarul

      Zunächst ist eine Klage wegen einer ungerechtfertigten Abmahnung eine zivilrechtliche Angelegenheit,
      was bitte soll da der Staatsanwalt
      und im Zivilrecht muß der Kläger darlegen, dass seine Klage rechtens ist und dazu gehört auch, dass er belegen kann, die Kosten für das Verfahren zahlen zu können.

      siehe das Urteil vom Gericht in Regensburg.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Äh. Eine "Klage wegen einer ungerechtfertigten Abmahnung" nennt man gemeinhin "negative Feststellungsklage", und da ist es erst mal am Beklagten, zu belegen, daß seine Abmahnung rechtmäßig war. Glaubst du nicht, daß The Archive AG Rückstellungen von 150 Euro vorweisen kann, um eine Abmahnung zu bezahlen? Die 20.000 anderen Abmahnungen sind ja nicht Gegenstand des konkreten Zivilverfahrens.

      Sollte der Kläger den Einwand des Rechtsmißbrauchs machen, ziehen die halt einen Investor aus dem Hut, der einen Wisch unterschreibt, daß er bürgt. Immerhin haben sie ja Rechte im Wert von mindestens 310.000 Euro, nicht wahr?

      Selbstverständlich ist eine Klage vollkommen unabhängig davon "rechtens", ob man über die Anwalts- und Gerichtskosten verfügt. Wäre ja auch noch schöner, wenn man sein Recht nicht geltend machen kann, nur weil man finanziell schlechter gestellt ist. Das wäre dann ja ein Unrechtsstaat.

      Du vermengst gerade Äpfel und Birnen Kühe, sorry. Rechtsmißbrauch ist immer ein im Einzelfall aus vielen Indizien zusammenzusetzendes Gesamtbild, das per se nichts damit zu tun hat, wie liquide eine Partei ist.

      Und vom StaA sprach ich, weil das in Rechnung stellen nicht angefallener Kosten BETRUG ist!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Der gibt ja trotz des heftigen Gegenwinds keine Ruhe:

      spiegel.de/netzwelt/web/anwalt…le-abmahnen-a-939146.html

      Moralfrei kann man solches Verhalten nennen, lediglich durch Gier angetrieben. Ich bete (als Heide), dass es ihn
      und seine sauberen Koellegen mit erwischt, man die Verantwortung aller an diesem dreisten Betrug ermitteln kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pewebe ()

    • Wahrscheinlich wurde es hier schon erwähnt, es gab vor ein paar Jahren eine Betrugsserie, wo Zahlungsaufforderungen für die Nutzung (damals noch) 0190er Nummern mit entsprechend wohlklingenden Namen verschickt wurden, spekuliert man auch hier darauf, dass ein Großteil der Betroffenen einfach nur zahlt? :O
    • vanvog schrieb:

      Wahrscheinlich wurde es hier schon erwähnt, es gab vor ein paar Jahren eine Betrugsserie, wo Zahlungsaufforderungen für die Nutzung (damals noch) 0190er Nummern mit entsprechend wohlklingenden Namen verschickt wurden

      Nö, wurde es sicher nicht, weil es weder mit diesem Fall etwas zu tun hat, noch die Recherchen irgend wie weiter bringt.

      spekuliert man auch hier darauf, dass ein Großteil der Betroffenen einfach nur zahlt?

      Ja, selbstverständlich! Ist es bei fragwürdigen Massenforderungen nicht fast immer so, dass die Aktion nur durch die "freiwilligen" Zahler zum Erfolg wird. Hier geht es doch nicht um Einhaltung von Recht, und Gesetz, sondern um den höchstmöglichen Gewinn bei geringem Einsatz. Da verschwendet man auch nicht mehr so viel Energie, um auszuloten, wann man genau die Grenze zur Illegalität überschritten hat. Wen interessiert das denn später, wenn die Kasse stimmt. Ich halte Herrn Urmann auch für intelligent genug, dass er nicht davon ausgeht, dass der durchschnittlich intelligente Deutsche ihm seine Motivation abnimmt. Aber natürlich kann er das auch nicht offen zugeben, sonst würde sich dann doch vielleicht irgend eine Staatsanwaltschaft mehr um seine Aktivitäten kümmern. So kann er jedenfalls den ahnungslosen und rechtschaffenden Rechtspfleger mimen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich hätte da mal noch nee Frage ?(
      wenn ich diese Seiten für Unentschlossene aufrufe ,
      "rein,raus ,was denn nun Schatz" :love:
      werden doch massig Seiten angeboten
      wie soll ich als Privater erkennen, welche Seite erlaubt oder nicht erlaubt ist
      wenn eine Seite Kostet, wird mir das ja angezeigt,
      sind da nicht eher die Portale , welche dieses anbieten zu belangen?
      im Umkehrschluß heißt das
      alles was ich irgentwo im Netz aufrufe, kann mich Geld kosten X(

      geh jetzt erstmal Eis holen :cursing: