Kanzlei U+C mahnt für The Archive AG das Anschauen von Redtube-Filmen ab

    • Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

    • Köln –

      Der Fall um die Massenabmahnungs-Welle wegen vermeintlich illegal angesehener Sex-Filmchen auf der Seite Redtube.com wird immer skandalöser.
      Von
      Experten werden nun schwere Vorwürfe gegen das Schweizer Unternehmen
      "The Archive AG", den Rechteinhaber der Pornos, erhoben, das die
      Regensburger Anwaltskanzlei U+C mit den Abmahnungen beauftragt hatte.
      Die betroffenen Nutzer sollen demnach bewusst in eine Falle gelockt
      worden sein.
      Im Mittelpunkt des Ganzen steht die
      Frage, wie die Firma überhaupt an die IP-Adressen gelangt war, mit denen
      anschließend durch den Anwalt Daniel Sebastian beim Kölner Landgericht
      Beschlüsse erwirkt wurden, um an die Namen der Anschlussinhaber zu
      kommen.

      express.de/recht/redtube-affae…le-,4620958,25639858.html
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • express.de/recht-im-netz/-redt…en,20964798,25630238.html

      Die
      Kanzlei „U + C“ mahnte sie vor dem Kölner Landgericht ab, verlangte 250
      Euro. Die zahlt man natürlich lieber, als daheim zu beichten und zum
      Anwalt zu gehen.
      Dabei dürften die
      Geld-Forderungen unzulässig sein: Die Nutzer wurden, so scheint es,
      hinterhältig aufgespürt. Dennoch droht neues Ungemach durch die
      Abmahn-Geier.
      Sie machen mit dem schlechten
      Gewissen von Porno-Guckern miese Geschäfte – das ist der Verdacht von
      Experten. Anwalt Sven Kohlmeier sagt, dass die IP-Adressen (die
      „Anschrift“ der Computer) auf windigen Wegen an den Abmahnanwalt Daniel
      Sebastian gelangten............

      Von
      Rüden, der 600 Abmahn-Opfer vertritt, geht zum Gegen-Angriff über: Er
      reichte eine „negative Feststellungsklage“ gegen „U + C“ ein.
      Ihre
      Abmahnungen seien unwirksam, weil die angeblich unrechtmäßige
      Vervielfältigung gerechtfertigt sei. Sie sei beim Streaming technisch
      unabdingbar nötig. Vor allem aber muss das Streamen eines Videos laut
      Urhebergesetz „rechtswidrig“ sein, um Folgen haben zu können. Das sei
      bei RedTube nicht der Fall.............
      Bin mal geespannt, ob die negative Feststellungsklage angenommen und verhandelt wird. Wenn sie für den Anwalt von Rüden positiv entschieden wird dürfte das U&C das Geschäft verhageln.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt inzwischen gegen Unbekannt in der Sache. Wobei der Unbekannte auch einen Namen hat ;)

      Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer von Pornoseiten im Netz hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richte sich gegen Unbekannt, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag in Köln. Es gehe darum, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen.


      Quelle: Süddeutsche.de
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hab nur quergelesen, dürfte aber eine ähnliche Masche wie bei "Werken" der Firmen "Constantin" und "Hit-Mix" sein.
      Mit denen hatte ich schon zu tun. Ähnliches Vorgehen nur nicht ganz so dreist.
      Glaube Panda war es, der wohl auch erhöhte Zahlungsmoral vermutet, bovor Mutti es merkt.

      Geht wohl um Filesharing und dazu findet sich folgendes:
      internetrecht-infos.de/entsche…nofilmen-auf-redtube-com/

      bezogen auf diese Kanzlei!

      Sollte es schon gepostet worden sein, SORRY, ich les mich da morgen mal tiefer ein!
      Ferner würde ich die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage sehen. Erstem Anschein nach.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Geht wohl um Filesharing

      nö, geht um Abmahnung "des techn. nötigen Speicherns im Zwischenspeicher beim Streaming,

      noch dazu wurde ein nicht erkennbare Weiterleitung auf kostenpflichtige Seiten und dort gleichzeitiger IP-Abfrage eingerichtet.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Mir stellt sich immermehr die Frage, ob Pornofilme eigentlich dem Urheberrecht unterliegen.

      Das LG Münchenm hat schon vor 2 Jahren dies verneint:

      focus.de/digital/gastkolumnen/…orieren-1_id_3495206.html
      Voltz meint: "Die Ansprüche der Archive AG sind jedenfalls nicht
      durchsetzbar. Denn die Nutzung von Streaming Portalen ist rechtens,
      solange das Angebot nicht offensichtlich illegal ist.“ Wann dies der
      Fall ist erläutert Voltz an einem einfachen Beispiel: „Wird auf einem
      Internet Portal der neueste James Bond Film angeboten, braucht man nicht
      lange überlegen. Aktuelle Kinofilme können per se nicht aus einer
      legalen Quelle angeboten werden.“ Nur weil die bei RedTube angebotenen
      Filme erotischen Inhalts sind, sind sie per se nicht illegal. In diesem
      Zusammenhang verweist Rechtsanwalt Voltz süffisant auf eine interessante
      Entscheidung des Landgerichts München I vom 29. Mai 2013 (Az. 7 O
      22293/12): „Die Richter haben darin in wunderbar entwaffnender
      Deutlichkeit festgestellt, dass Filmen unterhalb eines gewissen Niveaus
      die nach § 2 Abs. 2 Urhebergesetz erforderliche Urheberrechtsfähigkeit
      abzusprechen sei. In Pornofilmen würden nämlich lediglich sexuelle
      Vorgänge in primitiver Weise dargestellt. Solchen Filmproduktionen fehlt
      es daher an der persönlichen geistigen Schöpfung.
      Ausserdem stehen die Abmahnungen konträr zu § 44a UrhG

      § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen





      Zulässig sind
      vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend
      sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen
      Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, 1.
      eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder2.
      eine rechtmäßige Nutzung
      eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
      Quelle gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html

      MM nach ist hier eindeutig festgelegt, was erlaubt ist. Das kurzfristige Speichern ohne die Möglickeit eine ständige Kopie zur wirtschaftlichen Verwertung zu erstellen, also streamen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Gerade bei t-online gesehen:

      Porno-Abmahnwelle: Landgericht Köln rudert zurück
      20.12.2013, 15:20 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
      Köln (dpa) - Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten. Bereits jetzt seien über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben.
      20.12.2013, 15:20 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa

      t-online.de/nachrichten/id_671…koeln-rudert-zurueck.html
    • Gefunden von einer Netzwelt-Userin

      Wir haben heute bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen
      den Geschäftsführer der Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN
      Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann, wegen
      des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung
      oder des besonders schweren Betruges, eingereicht. Derartige Vergehen
      werden mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
      bestraft............................


      abmahnung-medienrecht.de/2013/…haft-hamburg-eingereicht/ :]
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Nun, vom Hocker hauen wird diese Strafanzeige Herrn Urmann sicher nicht. Er ist sich ja schließlich keinerlei Schuld bewusst und arbeitet nur im Rahmen des rechtl. zulässigen ;)


      Aktueller Bericht in der Zeit Online
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Endlich reagiert die Justiz und erkennt ihre Fehler. Das LG rudert zurück. In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung heißt es:

      Einige Kammern, bei denen Beschwerden von Anschlussinhabern eingegangen sind, haben bereits signalisiert, dass sie die inzwischen aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten. Diese Kammern haben mitgeteilt, dass sie dazu neigen, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde. In den von diesen Kammern erteilten Hinweisen wird auch thematisiert, dass die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des „Streaming“ juristisch umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte.

      Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist.

      Aufgrund des großen Interesses hieran sind exemplarisch zwei Entscheidungen (Aktenzeichen 228 O 173/13 und 214 O 190/13), in denen die nach § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestellten Anträge der „The Archive AG“ von den Kammern zurückgewiesen worden waren, nunmehr online gestellt. Sie können in den nächsten Tagen kostenfrei in der Datenbank nrwe.de mit den obigen Aktenzeichen abgerufen werden.

      Die beiden Beschlüsse finden sich hier:
      justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/l…3_Beschluss_20131202.html
      justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/l…3_Beschluss_20131017.html

      Darüber hinaus wird bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat.

      Ergänzung: Die Betreiber von redtube.com schlagen nun zurück und haben eine einstweilige Verfügung gegen The Archive AG erwirkt. Weitere Abmahnungen sind untersagt: fr-online.de/digital/porno-red…ung,1472406,25702114.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Jetzt wird es witzig.

      Redtube hat The Archive AG vor dem LG Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen:

      Wenig später gab Redtube seinen Erfolg per Pressemitteilung bekannt: Demnach ist es The Archive AG durch die einstweilige Verfügung von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.

      Redtube feiert das Urteil als Sieg: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird", sagt Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube.


      fr-online.de/digital/porno-red…ung,1472406,25702114.html

      Ahja. Vielleicht hätte man sich seitens U+C und der ganzen Abmahnmischpoke nicht mit Manwin anlegen sollen.

      Die Entscheidung/der Antrag ist nicht im Volltext zu bekommen, aber es ist anhand der vorliegenden Informationen und der Generalität des Beschlusses (soweit das o.g. stimmt) wohl anzunehmen, daß das darauf basiert, daß Redtube keine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist, was ja bei Behauptung einer Urheberrechtsverletzung wegen des Ausnahmetatbestands der Privatkopie (§53 UrhG) impliziert würde. Das ist natürlich ein Eingriff ins Unternehmenspersönlichkeitsrecht (jaja, ich weiß, bitte keine Kommentare zu diesem Konstrukt, aber in Hamburg gibt es das halt) und den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

      Jo, mit dem LG Köln, Urmann, Ex-Digitech, Manwin und mittlerweile dem LG Hamburg sind ja nu fast alle Widerlinge des Internets beisammen. Irgendwie kann es da nur noch Gewinner geben. :D

      edit: Ich seh eben, @biguhu hatte den Link bereits seinem Posting nachgetragen. Nun.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Die Inhabwer von The Archive AG sind doch DEutsche.

      Sie verstossen gegen deutsches Recht.

      Kann man sie deswegen nicht auch in Deutschland verklagen?
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Die Inhabwer von The Archive AG sind doch DEutsche.

      Sie verstossen gegen deutsches Recht.

      Kann man sie deswegen nicht auch in Deutschland verklagen?

      Es kann auch eine Firma, die in Ausland sitzt, angeklagt werden. Das ganze Vorgehen stinkt inzwischen nach einem Verstoss gegen BDSG.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Grachtenhamster schrieb:

      werv schrieb:

      Es kann auch eine Firma, die in Ausland sitzt, angeklagt werden.

      Eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Ltd., etc) kann zwar (zivilrechtlich) verklagt werden, aber nicht (strafrechtlich) angeklagt. Das letztere können nur natürliche Personen, also Geschäftsführer und Vorstände.

      Sorry - mein Fehler. Ich habe auch an die gedacht. Ensprechend der Überlegungen von früher den Vorstand von Schweizer Banken zu verklagen wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung.
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    • Heise bringt dazu eine interessante Betrachtung:

      heise.de/newsticker/meldung/Ju…-roten-Linie-2071680.html

      Seit drei Wochen machen nun Abmahnungen
      wegen des Vorwurfs Schlagzeilen, die Abgemahnten hätten Videos auf
      einem Porno-Video-Portal lediglich angesehen. Damit dürfte allerdings
      die rote Linie des strafrechtlich Relevanten überschritten sein: Die
      Vorwürfe scheinen rechtlich so weit hergeholt, die Ermittlung
      des "Tatverdachts" so fehleranfällig, dass sich diese Masche für die
      Urheber der Abmahnwelle sehr wahrscheinlich als schmerzhafter Bumerang
      erweisen wird..................

      Der Vorwurf des Betrugs setzt nach dem Strafgesetzbuch voraus, dass über
      Tatsachen getäuscht wird. Die Rechtsprechung erkennt dabei auch das
      Bestehen einer Zahlungspflicht als Tatsache an, über die man täuschen
      kann (BGH 4 StR 439/00 und BGH 5 StR 308/03).
      Wer als Rechtsanwalt – also immerhin mit der Autorität eines
      Rechtskundigen – bei Gelegenheit einer Abmahnung behauptet, sein Mandant
      habe eine Forderung gegen den Adressaten, und eine Geldzahlung
      verlangt, der sollte sich schon sehr sicher sein, dass diese Forderung
      tatsächlich besteht. Ist dies nicht der Fall, so liegt objektiv eine
      Täuschung im strafrechtlichen Sinne vor. ..........

      Außerdem ist mehr als fraglich, ob das rein technisch bedingte
      kurzfristige Caching überhaupt ausreicht, um von einer Vervielfältigung
      auszugehen, denn das "Vervielfältigungsstück" im Cache umfasst
      regelmäßig nicht die komplette Datei, sondern nur Fragmente. Die aber
      sind für sich betrachtet wertlos und für den Durchschnittsnutzer auch
      kaum zu finden, wenn sie sich nicht ohnehin nur im RAM finden. Das
      scheint mit doch der Paradefall dessen zu sein, was der Gesetzgeber in § 44a UrhG
      als "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder
      begleitend sind ... [und] keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung
      haben" eigens für zulässig erklärt hat. .....

      Strafrechtlich sind aber nicht nur die Abmahnanwälte selbst ins Visier
      zu nehmen, sondern auch ihre Auftraggeber: Wenn ein Anwalt selbst doch
      einmal guten Glaubens gewesen sein wollte, so käme in Betracht, dass ihn
      seine Auftraggeber, die die Herkunft der IP-Adressen im Zweifel kennen
      werden, gleichsam als Werkzeug benutzt haben, um die Abgemahnten zu
      täuschen: Strafrechtler sprechen hier von versuchtem Betrug "in
      mittelbarer Täterschaft". Und natürlich können auch alle Beteiligten
      bösgläubig gewesen sein. usw. usf

      Es erscheint mehr als wahrscheinlcih, dass hier bandenmässiger Betrug anzunwehmen ist. der zwischen 6 Monaten und 10 Jahren, hier ebvtrl. am oberen Rahmen, geahndet werden müsste.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Die im obigen Heise-Artikel inkludierte PDF-Datei mit der Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann von den RA Müller, Müller und Rößner aus Berlin sollte hier ebenfalls Erwähnung finden:

      Betreff: Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann

      Strafanzeige gegen Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann, geschäftsansässig
      Elbchaussee 54,
      22765 Hamburg

      Hiermit erstatten wir Strafanzeige wegen sämtlicher in Betracht kommender Straftatbestände gegen Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann.
      Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beschuldigte ist Geschäftsführer der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die vorgenannte Kanzlei hat Anfang des Monats Dezember im Auftrag der in der Schweiz ansässigen Firma The Archive AG im großen Stil Abmahnungen an Nutzer der Internet-Plattform Redtube verschickt. Sämtliche Abmahnungen sind – so weit hier bekannt – von Rechtsanwalt Urmann unterzeichnet


      Direktlink zur Stafanzeige (PDF):
      abmahnung-medienrecht.de/wp-co…-gegen-Thomas-Urmann5.pdf

      Ich wünsche den Collegen von U+C alles Schlechte zu Weihnachten, einen abgebrannten Weinachtsbaum ohne Schadenausgleich durch die Versicherung, Androhung von Prügel allerorten und einen fetten Rutsch ins neue Jahr inklusive Bruch des Steißbeins mit vielen sehr vielen Schmerzen, weiterhin Pleite, Insolvenz und Entzug der Anwaltslizenz in 2014 bis ans Ende ihrer Tage.
      Möge es das schlechteste Jahr ihrer Existenz werden und das Ende Selbiger besiegeln. Amen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()