Käuferschutzantrag berechtigt?

    • hamster68 schrieb:

      Nein die Auktion ist regulär ausgelaufen. Der Höchstbietende hats bekommen und kam dann zu Auktionsende mit der Bedingung, dass er nur über Paypal abschließen würde.
      Du hättest Dich nicht darauf einlassen sollen, auf gar keinen Fall.

      Alleine die Tatsache das der K. NACH der Auktion nun plötzliche eigene Bedingungen bezügl. Art & Weise der Bezahlung stellt, hätte die Glöckchen bei Dir klingeln lassen müssen dass da schon jetzt was nicht so läuft wie es sollte.

      Ich kann`s schon nicht leiden wenn mich während einer laufenden Auktion jemand fragt ob ich nicht doch PP akzeptieren würde, obwohl es nicht als Bezahloption angegeben ist. Wenn aber jemand NACH der Auktion kommt u. meint Bedingungen stellen zu können u. ich müsste PP akzeptieren, dann krieg ich ganz schnell, ganz miese Laune.

      Ich hätte den K. höflich darauf hingewiesen das PP als Bezahloption nicht angeboten war u. auch nicht in Frage kommt und er doch bitte die im Angebot angegebenen Option nutzen soll.
      Ich hätte aber auch gleich vorsorglich darauf hingewiesen dass ein Kaufvertrag besteht u. ich darauf bestehen werde dass dieser unter den im Angebot angegebenen Bedingungen zur Bezahlung erfüllt wird .......... u. da ist PP NICHT dabei.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Hamster,

      für ebay und PP ist oberste Maxime: den Käufer glücklich machen. Es gibt schließlich genügend Verkäufer.
      Deutsches Recht interessiert da niemanden.
      Daher: wenn PP für den K entscheidet, ist das deren Risiko, aber nicht eine Entscheidung, die vor Gericht Bestand haben wird.

      Sollte ein Inkasso-Unternehmen nach einer Entscheidung eingeschaltet werden, reicht eine einmalige Mitteilung dorthin, dass Du
      der Forderung widersprichst. Danach ist Ende im Gelände für Inkasso. Und PP ist nicht dafür bekannt, sich mit einem Deutschen in
      einen Rechtsstreit mit einem ziemlich sicheren negativen Ausgang einzulassen.
      Was Dir passieren wird: PP wird Dich als Kunden nicht mehr haben wollen.

      Aber damit wirst Du leben können.
    • Mir ist das immer zu kurz, wenn hier geraten wird, einer Forderung zu widersprechen, nicht weil es falsch ist, sondern einfach nicht vollständig.

      Du widersprichst der Forderung und erklärst ausdrücklich, dass du keinerlei Zahlungen leisten wirst!

      Falls es denn soweit kommt, dass bei dir Inkasso an die Türe klopft.
    • Kaiolito schrieb:

      Falls es denn soweit kommt, dass bei dir Inkasso an die Türe klopft.
      zunächst kommt mal ein Schreiben.

      Wird da der Forderung widersprochen, hat niemand mehr zu klopfen. Würde bei mir eine sofortige Beschwerde beim zuständigen Ordnungsamt auslösen mit der Aufforderung, die Betriebserlaubnis zu widerrufen.
      Und: widersprechen impliziert, dass keine Zahlung geleistet wird
    • Aus der AB:

      Ebay blendet automatisch Artikelmerkmale ein, die nicht alle zu dem angebotenen Notebook passen. Ich weise hier darauf hin, dass nur meine Beschreibung bindend für dieses Angebot ist.


      Wir haben es also hier mit dem Fall "ergänzen statt abbrechen" zu tun, nur mal so für die Bücher. Und wie vorhergesagt führt das erstmal zu einem Problem.

      Das gewinnende Gebot ist nach der Ergänzung, also in deren Kenntnis abgegeben worden. Soweit so gut.

      Ob PayPal das interessiert? Keine Ahnung, aber das Thema "was tun wenn PayPal gegen mich entscheidet" würde ich erstmal vertagen, bis es soweit ist.

      Wichtig: Im Streitfall die eigene AB zitieren und den expliziten Hinweis, daß nur diese gilt. Darauf hinweisen daß der Käufer das kannte und daß er offensichtlich Mißbrauch des Käuferschutz-Programms betreibt. Denn natürlich hat er gewußt, daß er es probieren würde, als er dir PayPal aufgenötigt hat.

      Ich wage die Prognose, daß PayPal solchen Käufern durchaus mal einen abschlägigen Bescheid erteilt...
    • Jetzt noch mal an den TE und ich sage das jetzt nicht, weil ich es bin, sondern weil es meiner Meinung schon sehr stark im roten Bereich ist, und es ist als "guter Rat" nett gemeint: für Gewerbeanmeldungen sind je nach Bundesland unterschiedliche Behörden zuständig, über die HK/IHK bekommt man problemlos alle Infos dazu.