Käuferschutzantrag berechtigt?

    • Käuferschutzantrag berechtigt?

      Hallo liebe Gemeinde,

      ich bräuchte mal eine Einschätzung nach dem "objektiven Empfängerhorizont" und hoffe, Ihr könnt mir behilflich sein.

      Es geht um die Auktion EBay-Artikelnummer: 310800465793.

      Hätte eine Reklamation, dass das Gerät keine 4 GB Arbeitsspeicher und kein 64-bit Betriebssystem hat Aussicht auf Erfolg?

      Vielen Dank für Eure Meldung.

      Grüße
    • Sehe ich nicht so. Da steht 3 GB Arbeitsseicher und 64 bit-fähig.


      Am 23.11.13 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

      Ebay blendet automatisch Artikelmerkmale ein, die nicht alle zu dem angebotenen Notebook passen. Ich weise hier darauf hin, dass nur meine Beschreibung bindend für dieses Angebot ist.
    • Viele Dank für Deine Rückmeldung.

      Das ist auch meine Auffassung. Der Käufer ist allerdings anderer Auffassung und hat Käuferschutzantrag gestellt. Ich bin gespannt, wie es ausgeht... Gibt es hilfreiche Tipps für den Umgang mit dem Paypal Käuferschutzsystem als Verkäufer?
    • [ebay='Dell Vostro 3700 17,3 Zoll (500 GB, Intel Core i5, 2,53 GHz, 3GB, NVIDIA, Win 7)','29.11.2013']310800465793[/ebay]

      Am 23.11.13 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
      Ebay
      blendet automatisch Artikelmerkmale ein, die nicht alle zu dem
      angebotenen Notebook passen. Ich weise hier darauf hin, dass nur meine
      Beschreibung bindend für dieses Angebot ist.
      Konfiguration:

      Prozessor Intel(R) Core(TM) i5 CPU M 460 @ 2.53GHz
      Arbeitsspeicher (RAM) 3,00 GB
      Grafik NVIDIA GeForce GT 330M
      Grafik (Spiele) 2139 MB insgesamt verfügbarer Grafikspeicher
      Primäre Festplatte 500GB
      Windows 7 Home Premium
      Wenn die Kiste das hat, was in der Konfigurationsübersicht des Anbieters steht, liegt der Fehler nur bei iBäh. Und ein Käufer sollte schon alles lesen ...

      Die Kraut- und Rüben-Standard-Vorgaben von iBäh sind nun mal für die Füße.
      Du als Anbieter hast daher - hoffentlich völlig korrekt, wovon ich mal ausgehe - die realen Daten aufgelistet.

      Hätte eine Reklamation, dass das Gerät keine 4 GB Arbeitsspeicher und kein 64-bit Betriebssystem hat Aussicht auf Erfolg?
      Nein.

      Im Angebot steht 3 GB und Win 7 HP .... nix von 4 GB und auch nix von 64-bit.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • Wie kommst Du auf 64bit Betriebssystem und 4 GB Speicher?

      In der Beschreibung steht deutlich:

      Gesamter Systemspeicher 3,00 GB RAM
      Systemtyp 32 Bit-Betriebssystem

      Zwar steht in dem ebay Kasten unter Artikelmerkmale einmal 4GB aber dabei handelt es sich offensichtl. um ein Versehen.
      Denn, sowohl im Auktionstitel wie auch in dem Teil der Beschreibung den der VK selbst erstellt hat (und nicht angeklickt bzw. von ebay vorgeschlagen bekommen hat) + nochmal auf dem Screenshot von den Systemeigenschaften geht eindeutig hervor dass es sich um 3GB RAM handelt.
      Der VK hat das mit den 3 GB RAM also an 3 verschiedenen Stellen kundgetan.
      Von 64bit OS steht überhaupt nirgendwo was.

      Reklamation?: vergiss es.
      Da hat wohl einer nicht richtig gelesen u. überlegt jetzt krampfhaft ob er dem VK nicht doch irgendwie noch ans Bein pinkeln kann.

      P.S:
      Sehe gerade der TE ist anscheinend der VK. Hatte das anders rum verstanden. Aber egal, gilt trotzdem
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    • Das Geld habe ich schon aufs Konto überwiesen. Mein Paypal Konto ist jetzt im Minus. Welche Chancen hätte ich bei verlorenem Fall mit purer Ignoranz durchzukommen?

      Auf die Falleröffnung habe ich geantwortet. Den Sachverhalt mit Verweis auf die Beschreibung geschildert. Habe aber die Befürchtung, dass sich das überhaupt nicht angeschaut wird... Ist es sinnvoll darüberhinaus mit Paypal in Kontakt zu treten?
    • *alte_eule* schrieb:

      Bei Büchern gibt es auch diesen fertigen Text. Den konnte man allerdings (zumindest letztes Jahr noch) entfernen. Geht das bei der Technik nicht?
      Doch das geht auch bei Technik. Die Artikelmerkmale von ebay kann man überspringen.
      Da ich keine Lust habe alles doppelt zu machen und die ebay Merkmale alle auf Richtigkeit zu überprüfen, benutze ich NIE die von ibäh vorgeschlagenen Artikelmerkmale.
      iiiihhBääähh weiss schliesslich besser als ibäh was ich anbiete u. das schreibe ich dann auch rein in die Beschreibung, da brauche ich ibäh nicht dazu. :D
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    • *alte_eule* schrieb:

      Mal eine vielleicht dumme Rückfrage.
      Bei Büchern gibt es auch diesen fertigen Text. Den konnte man allerdings (zumindest letztes Jahr noch) entfernen. Geht das bei der Technik nicht?


      War nicht vor Kurzem erst zu lesen, dass Verwenden von Vorlagen innerhalb der jetzt gestarteten "Qualitätsinitiative" zu den Pflichtvorgaben gehört? Will sagen, man muss es nutzen? Anderseits muss es ja möglich sein ein extrem seltenes Gerät einzustellen, zu dem es keine Vorlage gibt... das geht dann Wahrscheinlich nur, wenn man keinen Hersteller usw. auswählt... aber andere wissen sicherlich Genaueres.

      *iii war schneller.


      *EDIT*

      TE hat auch Folgendes in der AB, sollte er in Zukunft lieber weglassen:

      Sofortverkauf möglich, bitte machen Sie mir ein realistisches Angebot.


      @TE

      Du hast doch gar kein PP angeboten, wieso hast Du dich darauf eingelassen, verstehe ich immer noch nicht... das ist so, als ob ich im Nachhinein auf die Versandkosten verzichte, nur schlimmer, hat er oder Du die PP-Gebühren bezahlt, war das ein "Sofortkauf"?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • Nein die Auktion ist regulär ausgelaufen. Der Höchstbietende hats bekommen und kam dann zu Auktionsende mit der Bedingung, dass er nur über Paypal abschließen würde. Ich wollte das Gerät einfach loswerden und hab zugestimmt. Gebühren hab ich ihm in Rechnung gestellt.
      Ersatzweise zur Rückgängigmachung des Kaufs wäre er nun auch mit 70 Euro Preisnachlass einverstanden. :rolleyes:
      Danke für den Hinweis zum Sofortverkauf...die Ebaygebühren sind ein anderes Thema.
    • hamster68 schrieb:

      Das Geld habe ich schon aufs Konto überwiesen. Mein Paypal Konto ist jetzt im Minus. Welche Chancen hätte ich bei verlorenem Fall mit purer Ignoranz durchzukommen?
      Gute. PP wird Dir ggf. Inkasso auf den Hals hetzen u. evtl. etwas Telefonterror veranstalten. Das war`s dann auch schon. Deinen PP Account kannst Du aber dann natürlich knicken. Aber jetzt warte erstmal ab was passiert. Vielleicht hast ja "Glück" beim PP Roulette u. es wird zufällig zu Deinen Gunsten "entschieden".
      PP Konto präventiv abräumen war jedenfalls schon mal richtig.
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      1. War Deine Artikelbeschreibung korrekt?
      2. Hast Du geliefert, was Du angeboten hast?
      Bei 2 × "ja" gibt es keinen Grund für eine Preisminderung oder Rücknahme.

      Dein Käufer hat Dich — von mir unterstellt — dahingehend "angetestet", dass er die nicht angebotene Zahlungsweise PayPal durchgedrückt hat. Vorher stand die ja offenabr nicht drin. Du hast nachgegeben, ohne dass ein wirklich zwingender Grund bestand, denn die Angaben über die Reiterkarte zu Zahlung und Versand hätte der Käufer ja auch vorher lesen können und eigentlich auch müssen.
      Jetzt meint Dein Käufer wohl: "Hat einmal nachgegeben, wird nochmal klappen" und versucht diesen seltsamen Dreh.

      Auf Angebotstext hinweisen und gut. "Vertrach is Vertrach" ;)
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
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    • hamster68 schrieb:

      Hab sie jetzt über FB angeschrieben und alles geschildert. Dort scheint man sich ja einiger Probleme direkt anzunehmen.

      Ööööhm ... über Fratzenbuch?

      Lass das!

      Jeglicher Kontakt nur über iBäh-Kontaktwege, dann kann das überprüft werden!
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