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    • Hoffentlich schrieb:

      Dann muss man sich noch bedanken und hat dann wieder selber Arbeit. :whistling:


      Wir bewegen uns ein wenig OT ;)

      Aber ein nettes Lächeln tut weder dir weh noch der älteren Dame.
      Wenn der Zusteller da "immer" ankommt, kann sie ihm das Paket übrigens auch gleich wieder in die Hand drücken, wenn er das nächste Mal kommt. Das habe ich hier auch schon gemacht.
    • Telco-Opfer

      Hallo,alle zusammen.

      Habe am 27.3.2014 auch bei Telco gekauft und auch bezahlt per Überweisung.Nach 13 Jahren Internetgebrauch nun auch ein Betrugsopfer.Irgendwann erwischt es jeden!Bewertungen bei ,,Shopauskunft'' gelesen,bestellt.bezahlt,reingefallen!Wollte heute den Bestellstatus abfragen und konnte mich nicht im Shop anmelden,Erst nach mehrmaligen Versuchen.Das hat mich stutzig gemacht und ich habe recherchiert.Nur negatives kam mir vor die Augen.Eben Widerruf an support Telco-tec mit Frist zur Rückerstattung des gezahlten Betrages geschickt.Mal sehen,was passiert. :?:
    • i-store-online hat Inkasso Unternehmen aus München beauftragt

      Hallo zusammen!

      Folgender Sachverhalt:

      Meine Freundin zeigte mir gestern einen Brief, eines Inkasso Unternehmens, mit einer Forderung von ca 150,- €
      Sie erklärte mir, dass Sie letztes Jahr vor Weihnachten auf der Suche nach einer Bluetooth Maus für mich war.
      Sie landete bei i-store-online, richtetet enien Account ein, und bestellte besagte Maus "Per Nachnahme"

      Einige Tage später erhielt Sie eine Mail, dass besagter Artikel (weil es Ihre erste Bestellung war) nicht per Nachnahme bezahlbar wäre!
      Ich weiss aus Erfahrung, das Sie nicht wirklich eine E-mail oder auch SMS richtig liest sonder immer nur ungefähr überfliegt, und sich den Rest dazu denkt....(was schon sehr oft zu Streit geführt hat)! Für Sie war die Bestellung somit abgehakt!

      Sie erhielt (wie ich dann gestern gelesen hatte) weiterhin E-mails von besagtem Store, die Sie erst gar nicht öffnete, weil Sie von Werbung ausging...! bis dann gestern der Brief eines Inkasso Unternehmens aus München ins Haus flatterte, mit einer Zahlungsaufforderung etc.!

      Meine Fragen: 1.Wie würdet Ihr vorgehen? 2. Ist Sie rechtlich dazu verpflichtet, obwohl die bestätigung zum Kauf per Nachnahme zustande kam und dann seitens des Verkäufers eine Benachrichtigung erfolgte, dass die Zahlung per Nachnahme nicht möglich sei) zu zahlen?

      Bin für jeden Ratschlag dankbar!
    • hat sie denn eine Maus auf Rechnung erhalten?

      Wenn nicht, dann hat sie ja keine Leistung erhalten, die zu bezahlen wäre.

      Einige Tage später erhielt Sie eine Mail, dass besagter Artikel (weil es Ihre erste Bestellung war) nicht per Nachnahme bezahlbar wäre!


      hat sie denn wenigstens diese Mail noch?

      Leider weiß sie nun nicht, ob sie schon eine Widerufbelehrung erhalten hat,
      sind denn vielleicht die Mail noch im Papierkorb (bei einem so nachlässigen Leser ist vielleicht auch das Wegwerfen nachlässig gewesen :))
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Schau mal mit deiner freundin nach, ob die mails noch vorhanden sind.
      Andernfalls auch mal bei i-store einloggen und da schauen, ob sich ein Bestellungsverlauf finden lässt.
      Erstmal würde ich sagen, Das die Forderung unbegründet ist, da deine freundin per Nachnahme bestellt hat und nicht zugestimt hat irgendwie anders geliefert zu bekomen.
      zudem hat sie ja weder die maus noch sonst etwas erhalten, aus dem sich die forderung begründen lassen würde.
    • Supersiggi schrieb:


      Hallo zusammen!

      Folgender Sachverhalt:

      Meine Freundin zeigte mir gestern einen Brief, eines Inkasso Unternehmens, mit einer Forderung von ca 150,- €
      Sie erklärte mir, dass Sie letztes Jahr vor Weihnachten auf der Suche nach einer Bluetooth Maus für mich war.
      Sie landete bei i-store-online, richtetet enien Account ein, und bestellte besagte Maus "Per Nachnahme"

      Einige Tage später erhielt Sie eine Mail, dass besagter Artikel (weil es Ihre erste Bestellung war) nicht per Nachnahme bezahlbar wäre!
      Ich weiss aus Erfahrung, das Sie nicht wirklich eine E-mail oder auch SMS richtig liest sonder immer nur ungefähr überfliegt, und sich den Rest dazu denkt....(was schon sehr oft zu Streit geführt hat)! Für Sie war die Bestellung somit abgehakt!

      Sie erhielt (wie ich dann gestern gelesen hatte) weiterhin E-mails von besagtem Store, die Sie erst gar nicht öffnete, weil Sie von Werbung ausging...! bis dann gestern der Brief eines Inkasso Unternehmens aus München ins Haus flatterte, mit einer Zahlungsaufforderung etc.!

      Meine Fragen: 1.Wie würdet Ihr vorgehen? 2. Ist Sie rechtlich dazu verpflichtet, obwohl die bestätigung zum Kauf per Nachnahme zustande kam und dann seitens des Verkäufers eine Benachrichtigung erfolgte, dass die Zahlung per Nachnahme nicht möglich sei) zu zahlen?

      Bin für jeden Ratschlag dankbar!


      Hallo,

      habe auch ein Schreiben vom Bayerischer Inkasso Dienst erhalten. I- Store.. möchte von mir € 208,27 haben. Angeblich hätte ich ein Laptop per Vorkasse bestellt und nicht storniert!. Nun machen Sie Schadensersatz geltend. Darauf hin habe ich dem Inkassounternehmen geschrieben, dass ich zu keiner Zeit irgendetwas bei diesem Unternehmen bestellt habe. Bin gespannt wie weit Sie gehen.

      Hat schon jemand einen Mahnbescheid bekommen ???.

      Wie sieht es bei Dir aus Supersiggi ?

      Viele Grüße

      Harry

      Redaktion: Posting repariert.
    • Natürlich hat meine Freundin die Maus nicht erhalten.

      Leider hat meine Freundin Ihren Mail Account so eingerichtet, dass die Mails, die im Papierkorb landen, automatisch nach 30 Tagen gelöscht werden.

      Darf man hier Fotos des Inkasso Briefs oder Mails (natürlich ohne persönliche Daten) ,posten?

      Weiss denn jemand, was im schlimmsten Fall passieren könnte, in Bezug auf das Inkasso Unternehmen?

      Die werden jawohl kaum aus München zu meiner Freundin fahren, und Ihr an der Haustüre mit Schlägen drohen, wenn Sie den Forderungen nicht nachkommt!?

      Oder kommt da ein Gerichtsvollzieher mit Durchsuchungsbeschluss, in Begleitung von Polizeibeamten, und die verschaffen sich dann (bei nicht Öffnen oder Wiederstand) gewaltsam Zutritt zur Wohnung um Wertgegenstände zu pfänden?

      Bekommt man wegen solchen unseriösen A........... einen negativ Eintrag bei der Schufa?
    • Supersiggi schrieb:

      Darf man hier Fotos des Inkasso Briefs oder Mails (natürlich ohne persönliche Daten) ,posten?

      Wenn du alle persöhnlichen Daten entfernt hast, darfst du diese einstellen.

      Supersiggi schrieb:

      Weiss denn jemand, was im schlimmsten Fall passieren könnte, in Bezug auf das Inkasso Unternehmen?

      Die werden jawohl kaum aus München zu meiner Freundin fahren, und Ihr an der Haustüre mit Schlägen drohen, wenn Sie den Forderungen nicht nachkommt!?


      Nein werden sie nicht. Mit solchen Maßnahmne wären sie ganz schnell ihre zulassung loss.
      Normalerweise wird das Inkasso wenn du nicht zahlst ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen.
      Dem musst du dann wiedersprechen.

      Worauf wird den nun vom Inkasso genau die Forderung begründet? Nicht bezahlte Ware?
      Wenn ja solltet ihr dem Inkasso klarmachen, das ihr niemals die Ware erhalten habt und zudem nicht auf rechnung sondern per Nachnahme bestellt wurde.

      Supersiggi schrieb:

      Bekommt man wegen solchen unseriösen A........... einen negativ Eintrag bei der Schufa?

      Nein so einfach ist so ein Eintrag nicht auch wenn dies gerne von diversen Inkassounternehmen und auch Onlineshops behauptet wird.
    • Supersiggi schrieb:

      Natürlich hat meine Freundin die Maus nicht erhalten.


      Tja. Keine Arme, keine Kekse...

      Präziser formuliert: ohne Warenerhalt kein Beginn der Widerrufsfrist. Deine Freundin kann also derzeit den Kaufvertrag immer noch widerrufen. Das Widerrufsrecht entsteht mit Vertragsschluss, die Widerrufsfrist, also der Zeitraum nach dem das Widerufsrecht verfristet (abläuft), beginnt aber nicht vor Erhalt der Ware zu laufen. Schlechte Karten für den Forderungsinhaber.

      Supersiggi schrieb:

      Darf man hier Fotos des Inkasso Briefs oder Mails (natürlich ohne persönliche Daten) ,posten?

      Klar darf man. Sollen die Inkassofuzzies halt besser aufpassen, wem sie was schreiben. Das Postgeheimnis gilt für die, die einen Brief befördern. Nicht für den, der ihn ordnungsgemäß erhält, aufmacht und liest. (Wär ja nochmal schöner, wenn ich meine eigene Post nicht lesen dürfte....) Und natürlich musst Du deine Daten nicht unkenntlich machen, besser wäre es aber schon. ;)


      Supersiggi schrieb:



      Weiss denn jemand, was im schlimmsten Fall passieren könnte, in Bezug auf das Inkasso Unternehmen?

      Klar. Die könnten einen Mahnbescheid beantragen, ihr bekommt den zugestellt, lasst den unbeachtet 14 Tage liegen, die beantragen einen Vollstreckungsbescheid, ihr lasst den auch liegen und dann schicken sie den Gerichtsvollzieher. Sorry, aber Du wolltest ja wissen, was schlimmstenfalls passieren kann. Dazu müsstet ihr euch aber wirklich gezielt dämlich anstellen.

      Handelt das Inkasso in Vollmacht oder haben die die Forderung abgetreten bekommen? Ich würde denen jedenfalls ein nettes Schreiben zukommen lassen, wohin sie sich ihre angebliche und überdies bestrittene Forderung stecken können und wem sie ihre Inkassokosten in Rechung stellen sollen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ähhhmmm.... das ist alles?

      Übrigens darfst Du den Namen dieser "Firma" durchaus nennen, soviel "Schwärzung" hätte es nicht gebraucht. Personenbezogene Daten (und nur die unterfallen dem BDSG) haben die keine. Sind keine natürliche Person.

      Ok, also die sind also bevollmächtigt. Ich mach mal einen Serviervorschlag:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die von Ihrem Vollmachtgeber behauptete Hauptforderung wird in vollem Umfang bestritten, da dieser sich bislang nachhaltig weigert, seiner Kardinalpflicht aus dem zugrundeliegenden Vertrag nach §433 Abs. 1 BGB nachzukommen.

      Des weiteren wurde der Vertrag bereits form- und fristgerecht gegenüber Ihrem Mandanten widerrufen, hilfsweise der Widerruf hiiermit nochmals erklärt wird. Die im übrigen nicht näher belegten und offensichtlich weit überhobenen Nebenforderungen Ihres Mandanten weise ich zurück.

      Soweit vorgeblich Kosten für Ihre Einschaltung entstanden sind rate ich Ihnen, diese bei Ihrem Auftraggeber einzufordern.

      Selbstverständlich steht es Ihrem Mandanten frei, die Sache durch Erhebung der Hauptsacheklage klären zu lassen. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, das ich einem Mahnbescheid unverzüglich widersprechen werde.

      Ihre Erklärung über die Nichtigkeit der Forderung erwarte ich bis spätestens (heute+7 Tage) danach sehe ich mich veranlasst, negative Feststellungsklage beim Amtsgericht (deines Wouhnortes) zu erheben. Hierzu wird die Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig sein, wodurch Ihnen weitere Kosten in nicht unerheblicher Höhe entstehen könne.

      Hochachtungsvoller Kühlschrank

      Sigismund

      Das wäre die liebenswürdige Fassung...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • wenn ich sehe, wie hier eilfertig Teilzahlungen oder andernorts im Netz nach Einwänden "Vergleichszahlungen"(?) akzeptiert werden,

      da sind das doch sicher "billig abgekaufte Forderungen"? Wo mit schlechten Aussichten auf Zahlung noch ein bisschen Geld zu verdienen ist? 8|
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    • Stubentiger schrieb:

      wenn ich sehe, wie hier eilfertig Teilzahlungen


      Das ist keine unübliche Vorgehensweise. Es geht hier nicht darum, dass damit die Forderung erledigt ist sondern ein Teil des Betrags bezahlt wird. Der Haken daran ist, wenn man wirklich einer unberechtigten Forderung gegenübersteht, dass es hinterher schwer zu belegen ist, dass die Forderung unberechtigt ist. Schliesslich hat man die Forderung möglicherweise anerkannt. Also das sollte man sehr genau überlegen bzw bei einer unberechtigten Forderung gleich unterlassen.

      Stubentiger schrieb:

      nach Einwänden "Vergleichszahlungen"(?)

      Das ist 'ne ganz andere Hausnummer. Egal ob das nun Paypal oder sonst wer ist: der Gläubiger ist sich da im Klaren, das er das Ding vor Gericht vermutlich nicht durchbekommen wird. Also probiert er es mal eben mit Druck und einer "Vergleichszahlung". Steht meiner Ansicht nach ziemlich dicht am Straftatbestand der Nötigung und den gewerbsmäßigen Betrugs.

      Was anderes ist eine titulierte Forderung. Also wenn schon ein Urteil im Raum steht oder eine Vollstreckung wegen Bummelei. Da geht es dem Gläubiger dann darum, wenigstens einen Teil des Geldes zu bekommen und da wird der Schuldner auch kaum eine Chance haben, was dagegen zu unternehmen. So einen Vergleich (oder auch eine Ratenzahlung) kann man übrigens auch unter Umständen dann mit dem Gerichtsvollzieher ausmachen. Der ist nämlich - im Gegensatz zur landläufigen Meinung - kein böser Buhmann. Der macht seinen Job und dabei hat er nach einigen Jahren so viel Scheisse gesehen, dass er meist ein sehr weiser und philosophischer Mensch wird. Oder er dreht durch. Ich kenne viele Gerichtsvollzieher, aber keinen, der dem Schuldner Böses will. Die neuen sind manchmal etwas übereifrig, aber das legt sich mit den Jahren.

      Stubentiger schrieb:

      da sind das doch sicher "billig abgekaufte Forderungen"?

      Zumindest in diesem Fall ist das Inkasso nur beauftragt. Leider kann ich ja mangels Daten den Laden nicht darauf hin checken ob er eventuell notorisch gerichtsbekannt ist. Normalerweise sollte da nach der Zurückweisung der Forderung entweder Ruhe sein oder die Klage eintrudeln. In diesem Fall hier wäre das Inkasso allerdings gut beraten, seinem Mandanten mitzuteilen, dass es in Deutschland ein Widerrufsrecht für Verbraucher gibt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Heute ist ein neues Schreiben gekommen, diesmal Absender Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler.

      Ihre derzeitigen Verbindlichkeiten...... EUR 207,60 / Hauptforderung war EUR 117,40

      Zinsen EUR 0,78

      Anwaltskosten ....... EUR 48,60



      Gesamt: EUR 256,98



      sonst noch jemand ein gleiches Schreiben von der Kanzlei bekommen :wallbash



      Viele Grüße



      Harry
    • Hunde die immer nur bellen sind wohl nicht fähig zu beißen? :D

      Das sollte dir zu denken geben. Ich hab grad vergessen und nicht mer nachgelesen: Die Forderung ansich war doch von dir (euch? Ihr?) bestritten worden oder sowieso völlig abwegig?

      Die beiden letzten Schreiben werte ich als Drohkullisse, die Hoffnung, dass vielleicht einer beeindruckt zahlt stirbt zuletzt.
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    • Hallo zusammen,

      mein erster Post :D Hätte ich das hier doch nur vorher gelesen. Ich wollte ein "Schnäppchenobjektiv" bestellen. Es kam mir schon sehr günstig vor, aber auch ich bin auf den shopauskunft.de Trick hereingefallen. Außerdem dachte ich, dass mit Zahlungsart "Lastschrift" eigentlich nichts schief gehen kann. Ich könnte es ja zurückbuchen. Nun ist folgendes passiert:

      Ich habe die Bestellung ausgelöst und wurde offenbar zu Skrill umgeleitet, habe dort IBAN und BIC eingetragen und die Zahlung bestätigt. Beim Absenden habe ich eine Fehlermeldung bekommen, die besagte, dass die Transaktion nicht erfolgreich war. Ich habe mir erstmal nichts dabei gedacht, bis ich plötzlich von Skrill eine E-Mail bekam, dass die nun die Abbuchung über 674,- Euro vornehmen würden. 8|

      Ich habe mich bei Telco-Tec also nochmal eingeloggt um nach meiner Transaktion zu suchen. Dort steht allerdings "Sie haben noch keine Bestellung durchgeführt." Es existiert also keine Bestellung. Ich habe auch von Telco-Tec keinerlei Bestätigungsemail erhalten. Ich habe also an Telco-Tec geschrieben und mich sogleich an Skrill gewandt. Skrill hat mich allerdings erstmal vertröstet, ich müsste erstmal ein paar Tage warten, bevor die das stornieren können.

      Ich habe weiterhin versucht den Telco-Tec support telefonisch zu erreichen. Hierbei ist folgendes passiert. Anfänglich war ich in der Warteschleife und wurde nach 30 Minuten automatisch rausgeworfen. Anschließend habe ich es noch dreimal versucht, es kam aber eine Bandansage auf English, dass die maximale Anzahl an Verbindungen erreicht sei und ich mich an den Administrator wenden sollte. Anschließend kam ich durch und konnte nochmal 30 Minuten in der Warteschleife warten, bis ich wieder gekickt wurde. Seit heute ca. 12:00 Uhr jedoch ist die Telefonnummer (03057700799) nicht mehr erreichbar. Das habe ich inklusive einiger Links auch nochmal an Skrill gemeldet, mit der Bitte, sie mögen Telco-Tec doch mal genauer überprüfen.

      Erst danach bin ich über Euer gesammeltes Wissen gestolpert. Meint Ihr, ich sollte die Skrillbuchung einfach zurückbuchen lassen? Es ist ja offenbar kein Auftrag generiert worden. Nach allem was ich jetzt gelesen habe gebe ich lieber etwas mehr Geld für das Objektiv an anderer Stelle aus. Allerdings kann ich ja auch nicht vom Kauf zurücktreten, es gibt ja auf Seiten von Telco-Tec offenbar garkeinen :cursing:

      Ich bin Rechtschutzversichert und habe kein Problem mich mit Telco-Tec auseinanderzusetzen. Allerdings ist die Situation für mich momentan etwas undurchsichtig, da Skrill da noch mit drinhängt. Und die behaupten, dass die Transaktion erfolgreich war und das Geld weitergeleitet wurde. Ich möchte mich jetzt nicht noch unbedingt mit denen rumärgern. Ich habe den Eindruck, wenn ich das Geld zurückbuche, dann habe ich eher eine auseinandersetzung mit Skrill, als mit Telco-Tec. Was haltet Ihr davon?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von snorti ()

    • snorti schrieb:

      dann habe ich eher eine auseinandersetzung mit Skrill, als mit Telco-Tec. Was haltet Ihr davon?


      spätestens dann, wenn du die Forderung bestreitest (keine Bestellung zustande gekommen - kein Kaufvertrag - keine Verifizierung eines Vertragspartners), wird sich Skrill wohl mit ihrem Auftraggeber Telco-Tec auseinandersetzen müssen.

      Was ich allerdings peinlichst vermeide, ist mich irgendwohin umleiten zu lassen, und schon gar nicht für Zahlungen! Insofern bin ich wahrlich kein Fachkundiger in Sachen Skrill (?)
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    • Kleines Update: Ich habe es heute morgen nach 20 Minuten in der Warteschleife geschafft mit einem Herrn von Telco-Tec zu sprechen. Zumindest muss man sagen, dass wenn man mal jemanden dort erreicht, scheinen sie ganz freundlich zu sein. Ich habe ihm also die Situation erklärt und offenbar konnte er sich auch keinen Reim darauf machen, was hier schief gelaufen ist. Jedenfalls wurde bei Telco-Tec keine Order ausgelöst. Ich vermute, das es ein technisches Problem an der Schnittstelle Telco-Tec <-> Skrill gewesen sein wird. Ich habe ihm nochmal deutlich gesagt, dass ich erwarte, dass er das mit Skrill regelt. Und sollte von Seiten Telco-Tecs noch irgendetwas unerwartetes auf mich zukommen habe ich gleich angedeutet, dass ich das durch meinen Rechtsanwalt bearbeiten lasse. Skrill wiederum habe ich mitgeteilt, dass kein Kaufvertrag zustande kam, ich eine eventuelle Abbuchung sofort zurückbuchen werde und ggfs. Anzeige erstatte. Weiterhin habe ich auch denen vorgeschlagen, sie sollten sich mit dem Herrn von Telco-Tec in Verbindung setzen um das Problem zu lösen. Ich werde für die nicht Vermittler spielen.

      Stubentiger schrieb:

      Was ich allerdings peinlichst vermeide, ist mich irgendwohin umleiten zu lassen, und schon gar nicht für Zahlungen! Insofern bin ich wahrlich kein Fachkundiger in Sachen Skrill (?)

      Das war für mich leider nicht so ersichtlich, da es in die Webseite von Telco-Tec eingebettet war. Ich konnte nichtmal klar zuordnen, ob die Fehlermeldung nun von Telco-Tec oder von Skrill kam. Aber du hast natürlich vollkommen recht. In Zukunft passiert mir das wohl nicht mehr ;)

      Ich bin mal gespannt. Ich werde eine eventuelle Abbuchung zurückbuchen lassen. Sollte dann noch irgendetwas kommen werde ich als Lehrgeld einfach die 150 Euro Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung zahlen. Aber das ist immer noch bei weitem besser, als sich den potentiellen Streß an zu tun, den andere bereits mit Telco-Tec hatten. Dafür sind 150 Euro echt nicht zu viel :D