Problem mit Kauf und ungenauer Artikelbeschreibung

    • riverside schrieb:

      @biguhu
      was du daran eindeutig findest, ist mir schleierhaft. wieso meinst du, "144 fliesen für 144EUR" sind die logische konsequenz für diese auktion?
      der verkäufer selbst sagt doch, der 1EUR sei für 1 fliese... und in der auktion steht als kaufpreis 1EUR, nicht 144x 1 EUR.

      In der Auktion werden 144 Fliesen zum Verkauf angeboten. In der Auktion steht ebenfalls, dass der erzielte Preis pro Fliese gilt. Das ist für mich die logische Konsequenz. Ob der Zusatz überraschend ist und man daher einen Irrtum gut begründen kann, auf diese Diskussion möchte ich mich nicht einlassen. Zunächst einmal besteht aber ein Vertrag über 144 Fliesen für 144 €.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Damas, so ganz kann ich mich Deiner Argumentation nicht entziehen, ich habe auch kein sicheres Gefühl, was der Vk sich bei dieser Auktion gedacht hat.
      In der "bösensten" Auslegung geht es Richtung "Pappen",
      Aber: Wenn der Preis für eine Fliese war, so hat TE auch nur eine Fliese gekauft. Und was anderes kann ich nicht sehen.
      Aus so einer Fliese kann man im nachhinein zum Beispiel sich einen schönen Topfuntersatz bauen, so als Erinnerung an eine Auktion, die so richtig schief gegangen ist ;)
    • Bewertungsprofile sind ja nun auch immer wieder aufschlussreich.

      Diese hier lassen für mich nur zwei Möglichkeiten zu. Entweder, der VK ist strohdumm - oder er hält sich für besonders schlau.
      Ein einfacher Handelspartner scheint er jedenfalls nicht zu sein auch bei angezeigten 100%
    • @schabbes


      der Vk hat - bewußt oder auch nicht - versucht 144 Fliesen als Paket an den Mann zu bringen in dem er sich dachte das Preisgebot des Bieters im AB-Text so zu modifizieren, dass er den Preis für eine Fliese eingibt, aber das Paket dann mit Gebotspreis x1 44 abzunehmen hat - laut AB.
      Inwieweit das nun schon Richtung Pappen geht oder mit grenzenloser Naivität zu tun hat... weiß ich nicht.
      Aber der Vk hat bei ebay gleichzeit die Verkaufseinheit zum Gebotspreis von 16,5 - ob nun qm oder kubik ist unerheblich- eingegeben.

      D.h. der Vk sagt einmal ich will Gebotspreis x 144
      und einmal sagt er aber (wahrscheinlich versehentlich) ich will Gebotspreis für 16,5 qm (also Gebotspreis von 1 EUR für alle 144 Platten)
      Das sind seine bei ebay hinterlegten Angaben!!!


      Und dann hat ein K nun überlesen bzw. Ungereimtheiten nicht erkannt ....

      Was um Himmels Willen ist denn daran eindeutig?
      .

      Ich würde nach wie vor höflichst aber nicht freundlich Druck wie in #8 beschrieben dem Herren anbieten - und durchziehen.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

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    • Damas schrieb:

      @uhu

      #14
      gelesen?

      Erwischt! Nein, habe nicht wahrgenommen, dass es da Abweichungen gibt. Wenn dieser Screenshot wirklich korrekt ist, dann widersprechen sich die Angebote je nach Anzeige. Erschwerend kommt hinzu, dass 16,5 Einheiten nicht nachvollziehbar sind. Halbe Einheiten konnte man bei ebay meines Wissens nie einstellen (lasse mich da eines besseren belehren) und sie machen in den meisten Fällen auch keinen Sinn. Was auch immer diese mobile Version der Auktion anzeigt, sie entspricht nicht dem "Original". Und meine Einschätzung bezieht sich einzig auf letzteres.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Seit Jahren verkaufe ich nix mehr, dehalb weiß ich garnicht mehr wie die Eingabefelder sind und was z.B. bei den Artikelmerkmalen zur Eingabe "erzwungen" wird, dass vielleicht unter FF ,NS, etc. am Computer selbst nicht mehr erscheinen mag, aber auf dem Smartphone dann erscheinen könnte.

      Könnte hier der Fall sein, dass da jemand über seine eigenen Eingaben versehentlich gestolpert ist.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Ganz ehrlich gewünscht? Dann bitte: Einigen von hier sind gewisse Paragraphen scheinbar zu tief eintätoviert worden.

      Obwohl ich längst gelernt habe, dass "gesunder Menschenverstand" und "Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland teilweise nur einige wenige Berührungspunkte haben.
      In diesem Fall würde ich jeder Gerichtsentscheidung fröhlich entgegen schauen, wenn ich mich weigere, die zusätzlichen 143 Fliesen abzunehmen.

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    • Mir geht es seit den Smartphone-Pics auch nicht mehr um die Drohung des Vk, dass er den K zwingen möchte 144 EUR zu bezahlen - da dürfte wenig bis garnichts mehr drinliegen, aber @defin wollte vor allem seine/ihre Ruhe haben. Daher würde ich den Spiess umdrehen und dem Herren mitteilen (ohne App-Pic.) , dass er für 1 EUR laut seiner eigenen Eingaben bei ebay 16,5 cm3 verkauft hat.
      Und ob ihm die Variante des Transaktionsabbruchs nicht nun doch besser schmecken würde.
      Eine Falleröffnung wegen nicht erhaltenem Geld zur Folge hätte, dass ebay über die Provisionsumgehung informiert werden würde
      und das bei 0,0 Einsicht ein Anwalt die 144 Fliesen zu 1 EUR dann im neuen Jahr einfordern würde - selbstverständlich zu seinen Lasten ;)
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • biguhu schrieb:

      In der Auktion werden 144 Fliesen zum Verkauf angeboten. In der Auktion steht ebenfalls, dass der erzielte Preis pro Fliese gilt.
      Nö, entweder oder, beides geht nicht.
      Entweder waren 144 Fliesen als ein Lot angeboten oder es war 1 Fliese angeboten.
      144 Fliesen anbieten aber den Preis pro Fliese deklarieren ist laut ebay AGB gar nicht zulässig, denn das würde eine Umgehung von Gebühren bedeuten.
      Diese Form des Angebotes (xx_mal bzw. 144_mal 1 Fliese) geht ausschliesslich über ein Mehrfachangebot (wobei aber dann der Käufer die Stückzahl bestimmen kann die er haben möchte).
      Ich bin ziemlich sicher, hätte jemand die Auktion während der Laufzeit gemeldet, dann wäre sie von ebay gelöscht worden (denn: man kann bei ebay ALLES mögliche abziehen was gegen die Regeln ist, ist ALLES okay.......solange es ebay dabei nicht direkt an den Geldbeutel geht).

      Wie ein Richter diesen Fall entscheiden würde kann man natürlich nur raten aber ich kann mir nur schwerlich vorstellen dass hier für den VK (bzw. 144x 1€) entschieden werden würde, wenn das Angebot in dieser Form gemäß den ebay AGB von vorneherein unzulässig gewesen ist (u. nur deshalb nicht annuliert/gelöscht wurde weil`s keiner gemerkt bzw. gemeldet hat).
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Defin schrieb:

      @bighuhu .. oh doch die Bilder enstprechen definitiv dem Original ... du kannst dies nachprüfen, wenn Du die Auktion
      mit einem Smartphone mit der ebay App öffnest...

      Ich wollte dir keine Falschangaben unterstellen, aber ganz offensichtlich läuft da etwas mit der ebay-App nicht rund. Da ich kein Smartphone zur Verfügung habe, kann ich das auch nicht reproduzieren.

      schabbesgoi schrieb:

      In diesem Fall würde ich jeder Gerichtsentscheidung fröhlich entgegen schauen, wenn ich mich weigere, die zusätzlichen 143 Fliesen abzunehmen.

      Nun ja, ich wäre aber schon auf deine Argumentation gespannt. Mein Auffasungsvermögen sagt mir nämlich aufgrund der eindeutigen Zeilen (bleiben wir bei der nicht mobilen Anzeige), dass hier 144 Fliesen für je 1 € verkauft worden sind. Genau das steht in der Auktionsbeschreibung. Widersprüchliche Angaben kann ich dazu nicht finden. Wie würdest du also deine Strategie vor Gericht aufbauen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Damas schrieb:

      Puhh... und am Ende des AB-Textes steht (Preis pro Fliese)

      Spätestens da hält man entweder den Bietfinger still oder aber "Frage stellen", um Unklarheiten im Vorfeld zu beseitigen.
      Nicht jeder Verkäufer ist ein Genie und stellt fehlerfrei ein. Manche wissen garnicht, was sie da so anstellen.


      Und ich fordere auch nicht von jedem K, dass er ein Genie ist, ein aufrechter Mensch kann er trotzdem sein ;) Weshalb dann bei unerfahrenen K Dein Tipp mit "da hält man" ins Leere läuft. Sorry, ist aber so

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    • Damit sagts Du @ibäh aber, dass was gegen die ebay AGB (hier letztlich Gebührenumgehung) verstößt, auch ein Verstoß gegen das Vertragsrecht ist.
      Äh... das halte ich für ein Gerücht!
      Ebay hat seine AGB nicht durchzusetzten, aber der Vertrag ist zustandegekommen - mit gewissen Ungereimtheiten *seufz*
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Damas schrieb:

      Damit sagts Du @ibäh aber, dass was gegen die ebay AGB (hier letztlich Gebührenumgehung) verstößt, auch ein Verstoß gegen das Vertragsrecht ist.
      Äh... das halte ich für ein Gerücht!
      Ebay hat seine AGB nicht durchzusetzten, aber der Vertrag ist zustandegekommen - mit gewissen Ungereimtheiten *seufz*
      Nein, das sage ich nicht.
      Ich stelle nur in Frage ob überhaupt ein "Vertrag" zustande gekommen ist, wenn das Angebot von vorneherein in dieser Form unzulässig war.

      P.S.: ich bin kein Jurist
      proper prior preparation prevents piss poor performance

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    • Klassisches Eigentor des Verkäufers

      Der Verkäufer hat ein Eigentor geschossen:

      Er sagt,daß er 8 Kisten mit 144 Fliesen habe UND(!!)daß jede Fliese €1 koste.

      Der Bieter(Käufer)bietet €1.-

      Aufgabe:Wieviel Fliesen hat er zu bekommen?

      Richtig:EINE!!

      (Hätte er eine andere Zahl zwischen €2 und €144 eingegeben,hätte er die korrespondierende Anzahl von Fliesen gekauft).

      Praktisch:€1.- überweisen und 1 Fliese liefern lassen.

      Jegliche andere Diskussion NICHT führen!!! Kontakt unbedingt beenden!! Nix erklären,nix diskutieren!!

      Ausnahme:der K will alle Fliesen abnehmen!!

      petergabriel

      Jede andere Interpretation geht an der Intention der Auktion vorbei.
    • "Fliesen" als Titel und dann eine "Fliese" für den Preis, das ist irreführend, Bild zeigt ebenfalls mehrere Fliesen und weil nicht nur irreführend sondern auch noch unüblich gibt es nur einen Euro anders kann man die Sache mit gesundem Menschenverstand nicht sehen, es ist entweder a) bewusst irreführend oder b) Gebührensparerei.
    • biguhu schrieb:

      Defin schrieb:

      @bighuhu .. oh doch die Bilder enstprechen definitiv dem Original ... du kannst dies nachprüfen, wenn Du die Auktion
      mit einem Smartphone mit der ebay App öffnest...

      Ich wollte dir keine Falschangaben unterstellen, aber ganz offensichtlich läuft da etwas mit der ebay-App nicht rund. Da ich kein Smartphone zur Verfügung habe, kann ich das auch nicht reproduzieren.

      schabbesgoi schrieb:

      In diesem Fall würde ich jeder Gerichtsentscheidung fröhlich entgegen schauen, wenn ich mich weigere, die zusätzlichen 143 Fliesen abzunehmen.

      Nun ja, ich wäre aber schon auf deine Argumentation gespannt. Mein Auffasungsvermögen sagt mir nämlich aufgrund der eindeutigen Zeilen (bleiben wir bei der nicht mobilen Anzeige), dass hier 144 Fliesen für je 1 € verkauft worden sind. Genau das steht in der Auktionsbeschreibung. Widersprüchliche Angaben kann ich dazu nicht finden. Wie würdest du also deine Strategie vor Gericht aufbauen?


      Gehst Du echt davon aus, dass ein "lapidarer" Nebensatz wie "Preis pro Fliese" irgendwo stand halten kann? Also, ich bis jetzt nicht.
      Ansonsten hätte ich mich heftig geirrt, auch in der Intention meines Gebots

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    • @schabbes

      "Nicht jeder Vk ist ein Genie.... "war IRONIE!!!!
      Gut - sehr versteckt, da ich dem Vk eigentlich nicht direkt "bauernschlau" über die eigenen Angaben gepurzelt unterjubeln will.

      Die 16,5 können sich nicht von selbst eingepeist haben. Im AB- Text sind von 16,9 die Rede und wenn ich 144 x 33,5 x33,5 rechne dann ergibt das 16,2
      Da hat der Vk irgend ein Angabe zum Artikelmerkmal eingegeben, die er auf dem Computer nicht gesehen hat, aber ein Smartphone sieht.

      Das finde ich interessant.
      Passt bloss bei Euren Vk in Zukunft auf, das ihr nicht etwas angeben müsst und Euch denkt.. egal, tippe da irgend einen Nonsens ein, dann gibt das System Ruhe ... sieht man ja nicht. Kommt scheinbar darauf an, mit was man guckt!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(