Problem mit Kauf und ungenauer Artikelbeschreibung

    • Defin schrieb:

      - ich habe dem Verkäufer direkt nach dem Ersteigern und einer Mail vom Ihm, dass ich 144 Fliesen a 1€ bekommen hätte, meinen Irrtum mitgeteilt.
      muss ich zusätzlich irgendwas tun um nur Not den §119 warnehmen zu können und irgendwelche Fristen einzuhalten.

      Damit hast du das nötige getan. Und damit die Diskussion nicht in der Theorie erstickt: Angesichts der Anzeige in deinem Smartphone ist dein Irrtum mehr als offensichtlich. Du solltest die Screenshots gut aufbewahren, dann sollte alles glatt über die Bühne gehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das ausgesprochen Angenehme an dieser Diskussion ist: egal, ob ich an Stelle des TE nun 1 Euro für eine Fliese "scharf" bin, oder 144 für 144...Die wahre Bedeutung bliebe gleich: Das wäre schlicht eines: das Ende von Ebay:-)
      Zumindest für alle K, die nicht über ein Jura-Studium verfügen ;)

      Ein wenig anders wäre es auch noch, wenn ich 90, 100 oder gar 120 geboten hätte ;)
      Obwohl: Nicht wirklich anders, aber doch anders vom Gewicht her

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    • Mal halb Ot als Tip an dich @Defin: Wenn du die Fliesen nur für nen Kellerraum brauchst und dir erstmal egal ist, ob die nu grau, schwarz oder beige sind, dann klappere einfach mal die Baustoffhändler in deiner Gegend ab. Oftgenug haben die noch Restposten oder Rückläufer rumfliegen, die dann kleine Farbunterschiede z.B. haben. Aber für den Kellerraum dürfte das ja ziemlich egal sein.
      Zudem bekomst du solche Posten meist deutlich günstiger und du weist direkt den richtigen Preis.
    • schabbesgoi schrieb:

      Das ausgesprochen Angenehme an dieser Diskussion ist: egal, ob ich an
      Stelle des TE nun 1 Euro für eine Fliese "scharf" bin, oder 144 für
      144...Die wahre Bedeutung bliebe gleich: Das wäre schlicht eines: das
      Ende von Ebay:-)
      und da ebay da (verständlicherweise) was dagegen hat .......steht unter:

      "Grundsatz zur Umgehung der eBay-Gebühren":

      pages.ebay.de/help/policies/listing-circumventing.html

      (u.a.) drin was an Angeboten alles unzulässig ist, wie z.B.:

      "Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot oder der angegebene Festpreis nicht der Endpreis des angebotenen Artikels ist.
      ..........."
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Mal unabhängig von der Tatsache, daß es zu klären gilt, wie schon mehrfach erwähnt, ob aufgrund des Verstoßes gegen die eBay-Grundsätze beim Verlangen der Abnahme von 144 Fliesen á einem Euro überhaupt ein Kaufvertrag zustandekommen kann. So gilt dieses ebenfalls für die Tatsache, ob in der Sache eine Übereinstimmung der Willenserklärungen vorlag. in dem Zuge ist hilfsweise auch eine Anfechtung wegen Irrtums sicherlich hilfreich.

      Zum letzten gibt das Angebot ja eine Abholung der Fliesen als einzige Möglichkeit an. Hier besteht auch noch einmal die Möglichkeit, soweit das Bild den tatsächlichen Kaufgegestand abbildet, auf eine widersprüchliche Beschreibung hinzuweisen;entweder ist die Farbe nicht zum tatsächlichen Kaufgegenstand passend oder aber der TE besteht auf genau dieser Farbe.

      Beides wird schnell zum Erkenntnisgewinn des Verkäufer führen, hier keine weiteren Ansprüche zu stellen, die sich dann so nicht durchsetzen lassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Hier besteht auch noch einmal die Möglichkeit, soweit das Bild den tatsächlichen Kaufgegestand abbildet, auf eine widersprüchliche Beschreibung hinzuweisen;entweder ist die Farbe nicht zum tatsächlichen Kaufgegenstand passend oder aber der TE besteht auf genau dieser Farbe.


      der TE könnte den verkäufer ärgern und auf genau den fliesen bestehen, die das foto zeigt. :lach:
      (ja, ich weiß gattungskauf usw., aber für "1x verkäufer ärgern" reicht es).
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Ich war gestern nicht mehr da, aber immer noch bereit zu erklären, wie ich argumentieren würde (es sei denn (m)ein Anwalt täte mir anders raten).

      Der Käufer musste den "komischen" Nebensatz gar nicht zu Kenntnis nehmen, der Halbsatz war eine hinterhältige Überraschung, nicht voraussehbar. Schlicht weil das ja bei ebay gar nicht so sein kann (sonst wäre es ja was verbotenes, was da in der AB steht)
      Folgerichtig hat ihm dann ebay ja auch die 0,06irgenwas pro Einheit ausgerechnet.

      Das zweite (wahrscheinlich weniger ziehend), der "gemeinte" Angebots-Preis : Ein privater VK will einen Rest- oder Übriggebliebenen Posten loswerden. Da kann der Preis eigentlich nicht pro Fliese gemeint sein. Das wäre ja irre.
      Weil: In der Bucht kann man ja nur ab 1€ bieten. Hätte das so gemeint sein Können (?), so würde sich ein "Mindestpreis" von 144 € ergeben. Menno, dafür bekomme ich einfache Fliesen ähnlicher Art in jedem Baumarkt. Habe mal beim Bauhaus geschaut...zwischen 7 und 8 Euronen pro qm. Selbst bei 9 Euro zahle ich kaum mehr, als nach dem scheinbar vom gemeinten "Minimalpreis. Und da, im Baumarkt, kann ich mir genau aussuchen, wie viel ich kaufe und kann einfach zu jeder beliebigen Zeit in meinen Baumarkt fahren, die Muster in die Hand nehmen. Und, wenn was schief geht, dann kann ich noch nachkaufen. Für den vom VK angebotenen "gemeinten" Preis...können nur (Schulligung) Idioten offenen Auges (also sich der "Falle" bewusst) kaufen.

      Ich denke, mehr Nachweis brauch ich nicht.

      Alternativ könnte ich noch versuchen zu argumentieren, dass ich für 1 Euro alle 144 Fliesen haben will. So, wie ebay es mir ausgerechnet hat.
      Hier finde ich es freundlicher und zufriedenstellend, dass selbst TE das nicht will. ;)

      Defin, vielleicht könnte es helfen, wenn Du den Verkäufer mal hier her einlädst.
      Ich denke nämlich, dass der sich auch einfach vertan hat. Vielleicht könnte es hier eine gütliche Lösung für Euch Beide geben.
      Versuch macht kluch :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()