Amtsgericht München, Urteil vom 23.04.2013
- 262 C 22888/12 -
justiz.bayern.de/gericht/ag/m/…chiv/2013/03968/index.php
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hasjana schrieb:
Eigenhändig gibt es auch nicht bei Paketen - oder evtl. nur für gewerbliche Versender?
Mitte Juni 2012 versandte eine Münchnerin ein Paar Golfschuhe, die sie über Ebay verkauft hatte per Post an den Käufer, der ihr dafür 41,56 Euro bezahlt hatte.
Die Verkäuferin der Schuhe zahlte daher den Kaufpreis zurück und verlangte den Betrag als Schadenersatz von der Post zurück.
Ich weiss nicht was die tatsächl. Verlustrate bei Päckchen ist aber gefühlte 99,5% kommen jedenfalls an.OT, aber das muß mal eben sein: super idee, das dann als UNVERSICHERTES päckchen zu versenden!
das päckchen unversichert sind, haben offenbar ne ganze menge leute immer noch nicht begriffen, sonst würde man das nicht ständig als versandart angeboten kriegen.
Ob versichert oder nicht, wenn eine Sendung wegkommt hast Du immer die Arxxxkarte, egal ob privat oder gewerblich.bei nem privatverkauf geht das versandrisiko nach §447 BGB auf den käufer über: dejure.org/gesetze/BGB/447.html
wenn die verkäuferin dann trotzdem dem käufer das geld erstattet, dann ist das ihr privatvergnügen.
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schabbesgoi schrieb:
Man sollte manchmal auch darüber nachdenken, wie "pervers" das ist,
einen Service anzubieten, für den Kunden zahlen ....aber dafür nichts an
Sicherheit bieten zu wollen.
In diesem Sinne begrüße ich jedes Urteil, welches den Versandunternehmen
klar macht : Ihr bietet eine Leistung an für welche Kunden bezahlen.
Und wenn das "schief" geht, dann haftet ihr auch, wenn es Eure Schuld
ist.
Irgendwie fast lächerlich, dass so was überhaupt ein Thema sein muss.
schabbesgoi schrieb:
Man sollte manchmal auch darüber nachdenken, wie "pervers" das ist, einen Service anzubieten, für den Kunden zahlen ....aber dafür nichts an Sicherheit bieten zu wollen.
In diesem Sinne begrüße ich jedes Urteil, welches den Versandunternehmen klar macht : Ihr bietet eine Leistung an für welche Kunden bezahlen. Und wenn das "schief" geht, dann haftet ihr auch, wenn es Eure Schuld ist.
Irgendwie fast lächerlich, dass so was überhaupt ein Thema sein muss.
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vanvog schrieb:
Wie kommst Du auf 60%? Wenn Du online frankiers kostet das "Paket bis 2kg" 4,99 Euro, ein Päckchen 3,99 Euro. Das sind nur 25% mehr, 1 Euro nur.
schabbesgoi schrieb:
Ich bin immer wieder überrascht darüber, dass viele Menschen es für "selbstverständlich" halten, dass eine Dienstleistung eines Versandunternehmens vollkommen "ohne Garantie" sein soll.
Nein, das kann eigentlich nicht sein, dass man Porto bezahlt für eine Leistung, die "Versand von A nach B" heißt, deren Klauseln aber sind: Ohne "Zusatzzahlung" hast Du als Kunde keinerlei Recht darauf, dass a) die Sendung ankommt und b) auf dem Versandweg (trotz ordnungsgemäßer Verpackung) nicht kaputt geht...
schabbesgoi schrieb:
rivreside, nimm es nicht zu schwer. ich denke nur gerade darüber nach, dass ein Versand-Gigant
zwar die Porto-Kosten von uns nimmt, sich aber ohne "Zusatzkosten" nicht mehr verpflichtet fühlt, dazu zu stehen, dass der Service überhaupt erbracht wird.
....
schabbesgoi schrieb:
Heiner, das steht in den AGB.
(3) DHL beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der schuldhaften Verlet-
zung sonstiger Pflichten bei bedingungsgerechten und nicht als Verbotsgut ausgeschlossenen
Sendungen nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als
500,- EURO beträgt.
DHL haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind,
die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich oder
leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde,
begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen.
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pandarul schrieb:
Es hat nicht zufällig die gleichen Maße wie der Maxibrief international nach Weltpostvertrag