werv schrieb:
Und auch wenn die Gruppe sich vorbildlich verhalten wird - was willst du machen wenn der "Täter" in seinen eigenen
vier Wänden gewalttätig wird und später behauptet die Gruppe hätte angefangen ?
weitergesponnen:
wenn der seinen kumpel bittet, ihm mal so richtig eine reinzuhauen und dann behauptet, die besucher seien auf ihn losgegangen...
dann steht aussage gegen aussage.
Was willst du machen, wenn du Sachen erhalten wirst, aber in nachhinein der "Täter" die Polizei anruft, berichtet, dass er
genötigt oder sogar ausgeraubt wurde ?
allgemein: den räuber ausrauben ist gar nicht legal

hier:
muß der "beraubte" dazu nicht erstmal nachweisen können, den gegenstand besessen zu haben?
da es sich um beute aus einer (bzw. mehrerer) straftat(en) handelt, wäre das dumm, bei der polizei zu sagen, man hätte sowas in seinem besitz gehabt.
Und man muss auch bedenken, dass in diesem Thread die Meinung vertreten wird, dass der Täter nicht harmlos ist - also begeben
sich die Personen die da hingehen BEWUSST in eine Gefahr. Erkläre dann ggf. dein Verhalten einer Versicherung - sie wird dann
evtl. versuchen es als "grob fahrlässig" darzustellen.
Bei einer direkten Konfrontation gibt es viele unbekannte Faktoren und man kann denen nicht entgegenwirken.
war der typ nicht irgendwie schuldunfähig?
so ganz knusper scheint der im oberstübchen demnach nicht zu sein, also grundsätzlich - nicht bloß wegen der nummer hier.
könnte natürlich auch sein, daß die mutter den dafür nur benutzt, eben weil sie genau weiß, daß er als schuldunfähig gilt.
Those who mind don’t matter
and those who matter don’t mind.
and those who matter don’t mind.