Defekte Ware bei Ebay ersteigert - Verkäufer stellt sich stur

    • Defekte Ware bei Ebay ersteigert - Verkäufer stellt sich stur

      Hallo liebe Leute,

      ich habe da ein ganz großes Problem mit einem Privatverkäufer bei Ebay. Vor ein paar Wochen habe ich bei Ebay einen Crosstrainer für 600 Euro ersteigert. Das Gerät ist ein echtes Profigerät aus der Insolvenz eines Fitness-Studios bei München und kostet neu etwa 3500 Euro. Der Verkäufer bei Ebay hat es aus diesem Fitness-Studio selbst gekauft und aus "Platmangel" in seiner Wohnung bei Ebay zum Verkauf eingestellt. Startpreis war ein Euro. Er wollte es erst für 890 Euro Sofortkauf anbieten, da aber niemand es für diesen Preis haben wollte, ging die Auktion bei 1 Euro los. Ich gab also das Höchstgebot ab und freute mich schon auf das teure Gerät um zu Hause schön zu trainieren. Der Verkäufer gab in der Artikelbeschreibung bei Ebay an dass das Gerät optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sei. Ich verließ mich auf die Aussage und sah mir das Gerät deshalb nicht persönlich an. Der Verkäufer wohnt nur etwa 30 km von meinem Wohnort entfernt und ich dachte falls irgendwas mit dem Gerät sein sollte schaue ich einfach bei ihm vorbei. Blöder Fehler! Der Verkäufer lieferte mir das Gerät persönlich bis vor die Haustüre da er geschäftlich öter mit einem Sprinter in meiner Gegend unterwegs ist (Er hat wohl einen Laden für Accessoires). Er lieferte es also bei mir ab, ich zahlte bar und dann war er auch schon wieder weg. Keine Zeit für ein Probetraining. Ich stellte den Crosstrainer dann erst mal in meine Garage, da er sehr groß ist und ich erst Platz in meiner Wohnung schaffen wollte. Nach 3 Wochen stellte ich aber fest dass ich für diesen Riesengerät doch keinen Platz in meiner Wohnung habe und dachte mir dann dass ich vorerst ja in der Garage trainieren könnte. Bei diesen Temperaturen war das natürlich nicht sehr angenehm und ich entschließ mich schweren Herzens dazu das Gerät wieder bei Ebay einzustellen, obwohl ich es mir so gewünscht hatte. Eben ein typischer Lustkauf ohne Sinn und Verstand. Ich stellte das Gerät also wieder bei Ebay an und hatte sofort einen Käufer. Ein Fitnesstrainer mit eigenem Studio war sehr an dem Crosstrainer interessiert und wollte ihn sofort kaufen. Er fuhr extra 200 km hier her und wollte das gute Stück gleich mitnehmen. Nach einem Probetraining (das ich hätte auch machen sollen!) sagte er mir zu meinem Entsetzten dass das Gerät total im Eimer sie. Es mache zu viel Lärm und die Widerstände ließen sich nicht richtig einstellen. Das habe ich als Laie aber garnicht bemerkt, ich dachte das sei normal dass das Gerät soviel Lärm macht und die Widerstände sich nicht optimal einstellen lassen. Der Mann trat daraufhin natürlich vom Kauf zurück und fuhr ärgerlich wieder weg. Verständlich aber ich wußte ja nicht dass das Gerät kaputt ist, für meine Begriffe war es in Ordnung. Daraufhin schrieb ich meinem Verkäufer von Ebay erbost eine Email dass er mir wohl ein kaputtes Gerät verkauft habe und forderte mein Geld zurück. Der Verkäufer stritt natürich alles ab und behauptete frech dass der Crosstrainer bei ihm noch gut funktionert habe und ich ihn wohl kaputt gemacht hätte. Was? Ich soll innerhalb 3 Wochen ein 190 Kilo schweres Gerät kaputt gemacht haben das eigentlich für den Gebrauch im Fitness-Studio gedacht ist und auf dem sonst täglich Dutzende Leute den ganzen Tag trainieren? So schnell geht so ein stabiles Gerät mit Stahlrahmen bestimmt nicht kaputt und erst recht nicht wenn man wie ich garnicht auf ihm trainiert hat. Es stand ja auch nur in der Garage rum. Ich habe dem fiesen Verkäufer dann ein Einschreiben geschickt indem ich mein Geld zurück verlangt habe. Darauf reagierte er natürlich nicht und schickte es mir ungeöffnet zurück. Auf Emails und Anrufe reagiert er auch nicht. Er schließe jede Gewährleistung und Garanie aus schrieb er nur. Was soll ich jetzt machen? Auf Drohungen mit Anwalt und Polizei reagiert er auch nicht. Der denkt wohl dass ich schon irgendwann aufgeben werde. Kann ich den Typ überhaupt anzeigen und was passiert dann? Schließlich hat er bei Ebay versichert dass das Gerät einwandfrei läuft. Das ist doche eine arglistige Täuschung, oder? Was würdet ihr jetzt machen?
    • Du schreibst, du hättest angenommen, es sei normal, dass das Gerätso laut ist und die Feinabstimmung nicht besser funktioniert.
      Was hätte ein Test also gebracht?

      Es ist ausgeschlossen, dass diese Schäden durch die unterkühlte Lagerung bei dir entstanden sein können? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass Schmierstoffe empfindlich auf Kälte reagieren können.

      Du müsstest jedenfalls deinem VK nachweisen, dass diese Mängel schon bei ihm vorgelegen haben, sofern er die Gewährleistung ausgeschlossen hat, um überhaupt etwas zu erreichen. Kannst du das?
    • soongi schrieb:

      Was? Ich soll innerhalb 3 Wochen ein 190 Kilo schweres Gerät kaputt gemacht haben das eigentlich für den Gebrauch im Fitness-Studio gedacht ist und auf dem sonst täglich Dutzende Leute den ganzen Tag trainieren? So schnell geht so ein stabiles Gerät mit Stahlrahmen bestimmt nicht kaputt und erst recht nicht wenn man wie ich garnicht auf ihm trainiert hat.


      Nun, sofern es sich tatsächlich um einen Privatverkauf handelt, obliegt es dir, zu beweisen, daß der Mangel bei Gefahrenübergang (das war an deiner Haustüre die Übergabe) bereits ursächlich vorgelegen hat und der Verkäufer das auch wußte. Wenn es nicht sein kann, daß du das in drei Wochen kaputt bekommst, wird es sicher einen Gutachter geben, der genau das bestätigen kann.

      soongi schrieb:

      Auf Drohungen mit Anwalt und Polizei reagiert er auch nicht.


      Natürlich nicht, weil niemand, der ernsthaft seine Interessen auf dem Rechtsweg durchsetzen will, mit einem Anwalt droht. Entweder du schaltest einen ein, oder du läßt es bleiben. Hunde, die bellen usw.

      soongi schrieb:

      Kann ich den Typ überhaupt anzeigen und was passiert dann?


      Dein Geld bekommst du jedenfalls so erstmal nicht zurück. Das mußt du schon auf dem zivilrechtlichen Weg einfordern. Dein Verkäufer hat einen Laden ganz bei dir in der Nähe? Da kannst du deinen Brief mit der verbindlichen Frist Aufforderung zur Nacherfüllung (das steht dir nämlich erstmal zu, ein mangelfreies Gerät, entweder via Neulieferung oder via Reparatur, sonst nix) doch unter Zeugen abgeben.

      Prinzipiell gilt sein Gewährleistungsausschluß natürlich weder für ihm bekannte Mängel noch für welche, die es laut seiner Beschaffenheitsgarantie (100% funktionstüchtig o.ä.) gar nicht geben dürfte.

      Mal ganz blöd gesagt; ich habe nämlich keine Ahnung von Fitness-Dingern. Kann es sein daß da bewegliche Teile gefettet sind und es in deiner Garage ein paar Grad zu kalt ist, sprich, das Zeug einfach härter ist als es bei Raumtemperatur wäre?

      edit: Scheint ja kein so absurder Gedanke zu sein, wenn das auch @eules erste Idee ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Du schreibst, es sei aus einer Insolvenz, hast Du einen Nachweis oder ist das lediglich die Version des Verkäufers?

      Solche Geräte werden regelmäßig ausgemustert, selbst die guten Life Fitness Dinger sind irgendwann völlig ausgelutscht, je nach Fitnesstudio (Großstadt) werden Sie praktisch rund um die Uhr beansprucht.

      Aber davon ab, es gibt auch noch andere Marken z.B. TECHNOGYM, von denen gibt es Crosstrainer aber auch andere Geräte, z.B. Liegeergometer.
    • Er schließe jede Gewährleistung und Garanie aus schrieb er nur.

      Wenn er das in mehreren Angeboten stehen hat, ist genau das Gegenteil der Fall da es sich um AGB handelt. Diese sind zu 99,9% falsch formuliert.
      Das ergibt summarum 2 Jahre Gewährleistung auf gebrauchte Geräte, sogar ein Jahr mehr als ein gewerblicher Händler geben muss.
      (Sollte also ein echter Mangel vorliegen und einen Juristen, der von diesem AGB Fehler weiss, gibt es kein Problem)

      Im Grunde hast doch weder Du noch der letzte Käufer irgendeinen blassen Schimmer, letztere kann Dich genauso verarscht haben, wie Dein Verkäufer.

      Selbstverständlich müssen solche Teile gewartet und geschmiert werden.

      Nur ich mach doch auch keinen Ölwechsel beim Auto nur weil mir irgendeiner sagt, das man es nach 50.000 machen muss. Seh ich bei dem Gerät ähnlich,
      letztendlich funktioniert es ja und was ein berechtigter Mangel ist, weiss hier doch eh keiner. Zumal du ja schon 2 "Sachverständige" mit unterschiedlichen Meinungen
      persönlich kennengelernt hast.

      Setz es nochmal rein und schliesse die Gewährleistung rechtlich einwandfrei aus.
      Gute Geschäfte wünscht 24handel24

      Alfred
    • Sternchen schrieb:

      Schaff das Teil ins Warme und lass dann einen wirklichen Fachmann danach schauen, alternativ schau dir ein identisches Gerät (Fitnessstudio) an und vergleiche das handling und die Geräuschkulisse

      Da gebe ich Sternchen recht - das Gerät soll ins Warme:

      Kälte -> Feuchtigkeitbildung -> Rost

      Und es gibt auch Schmiermittel, die schon ab -3 Grad erstarren.


      Ansonsten würde ich vorsichtig bei dem Hersteller nachfragen (kostet erstmal nicht), ob nicht
      ein Vertreter sich dein Gerät anschauen könnte, wenn er in der Nähe ist (und natürlich
      wieviel das "Anschauen" dich kosten würde)
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • ob nicht

      ein Vertreter sich dein Gerät anschauen könnte, wenn er in der Nähe ist

      Der war nicht schlecht ungefähr so wie nen Vorwerkvertreter anzurufen mein Staubsauger ist gefühlt zu laut.Und klar das Öl ranzig oder seine Viskosität verliert, aber nach einem Kilometer sollte es warm sein.
      Insofern in den Lagern welches istund das würde ich nach Beschreibung als echten Mangel sehenNur auch hier gibs Urteile, dass ich von jedweden Kosten, für Ra,vermeintliche Gutachter absehen würdeJeden Tag stehen 3 Dumme auf such Dir halt auch einen und preise das Ding nicht im geringsten an.
      Hier sind Ebay Kleinanzeigen am besten (Anschauen,testen,mitnehmen) Neupreis Alter Marke Handynummer reichen.
      Gute Geschäfte wünscht 24handel24

      Alfred
    • Käufer können vieles behaupten, wer sagt denn das der Crosstrainer wirklich defekt ist !? :lach:

      Ohne das ein FM oder Sachverständiger das Gerät begutachtet würde ich mich durch die Aussage des Käufers in keinster weise verunsichern lassen und der Quatsch mit dem erhöhten Geräuschpegel ist mir sowieso zu durchsichtig, wenn ihr versteht was ich damit meine...

      ...zuerst mitbieten das die Bieten-Taste qualmt und dann sucht man bei der Abholung zwanghaft irgendwelche fadenscheinige Gründe um den Artikel nicht bezahlen zu müßen, vielleicht weil einem das Teil nun überhaupt nicht mehr gefällt oder es einem dann doch irgendwie zu teuer erscheint.

      Muß ja in diesem Fall nicht so sein...
    • Ja, hast du.

      Die vom dritten Beteiligten benannten Mängel sind ja gar nicht vorgeschoben, sondern unstrittig. Sagt der reklamierende Käufer, also der TE, ja selbst. Und der hat die Ware bezahlt und abgenommen und versucht nun seine Rechte durchzusetzen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_210.gif] Tach

      Sohooo, der Feiertags-Familien-Lagerkoller ist bei mir angekommen und ich bin in der Stimmung für Stimmung.

      Zur Sache:

      1. Das Teil wurde gebraucht gekauft, angeblich aus einer Insolvenz. Wie issen der ursprüngliche VK überhaupt da heran gekommen? Insolvenzmassenabverkauf?
      Irgendwie vorher dran vorbei? Kenntnisse darüber mögen den verhandlungbereiter machen.

      2. Wenn ein Laie ein Gerät für viel Geld kauft - und das unterstellt ich mal im Falle des ersten VK (nach Studio), wird der auch kein Fachwissen darüber gehabt haben, ob das Teil immer qietscht und eiert oder das einfach nur ne Alterserscheinung ist oder ein Fehler.

      3. Einen Mangel zu reklamieren, nachdem man das Teil für Wochen in der Garage aufbewahrt hatte, dem Käufer selbst nix weiter aufgefallen ist und sich auf einen Schaden zu berufen, der wiederum von einem weitern Käufer behauptet wurde (Vielleicht nur, um selbst aus dem Vertrag rauszukommen?), ist ziemlich aussichtslos und irgendwie ja auch nicht ganz fair.

      4. Wir wissen nicht, wie alt das Teil gewesen ist und/oder noch weniger, wie viele Trainingsstunden das Teil in dem Studio auf den Buckel bekommen hatte.
      Nur weil ein Teil alt ist, gebraucht und damit ein paar Altersbeschwerden hat, heißt es ja nicht, dass es im Wesentlichen nicht doch funktionstüchtig ist. Es dürfte wohl ein Unterschied sein, ob ich ein Gerät dieser Art für eine Familie kaufe oder für ein Studio. Was hat der Knaller denn erwartet? Neue Ware?
      Auch hier gilt: Ohne die ursprünglichen Formulierungen in der AB ist alles reiner Spekulatius!

      5. Ich halte es für keine gute Idee mit Aussichten auf Erfolg, den ganzen Mahnkram mit dem ursprünglichen VK abzuziehen. Das wäre gutes Geld, das man schlechtem Geld hinterherwirft. Man kann sich über die bestehenden "Fehler" des Gerätes erkundigen, abklären, ob man sie abstellen kann/muss und was das kostet und mit der Beschreibung der "Macken" wieder einstellen.
    • pandarul schrieb:

      Ja, hast du.

      Die vom dritten Beteiligten benannten Mängel sind ja gar nicht vorgeschoben, sondern unstrittig. Sagt der reklamierende Käufer, also der TE, ja selbst. Und der hat die Ware bezahlt und abgenommen und versucht nun seine Rechte durchzusetzen.

      1. Wo sagt/schreibt TE das die Mängel vom Käufer zurecht reklamiert wurden :?:

      2. Wo steht das Käufer #2 den Crosstrainer bezahlt und abgenommen hat :?:
    • soongi schrieb:

      Der Verkäufer gab in der Artikelbeschreibung bei Ebay an dass das Gerät optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sei.


      Das ist eine glasklare Beschaffenheitsgarantie, da gibt es nix zu diskutieren. Und zwar unabhängig davon, wann der Käufer das reklamiert, das ginge nämlich wenigstens bis zum 31.12.2016.

      Natürlich wird die Beweislage mit verstreichender Zeit schwieriger, aber wie bereits gesagt, sofern ausgeschlossen ist, daß sich das Teil in 3 Wochen bei 5-10° kaputtsteht, gibt es da im Moment überhaupt kein Problem!

      Aber Geld kostet das nicht, da seine Rechte durchzusetzen. Nur den ursprünglichen Verkäufer, und der ist ja offensichtlich solvent und hat einen Laden voll pfändbarer Ware, also was ist das Problem?

      Der weiß genau daß er Mist gebaut hat, deshalb stellt er sich ja tot und läßt Einschreiben ungeöffnet zurückgehen.
    • @Annefrid:

      soongi schrieb:

      dachte das sei normal dass das Gerät soviel Lärm macht und die Widerstände sich nicht optimal einstellen lassen


      A: Der vom Interessenten (es gibt keinen Käufer #2) bemängelte Zustand ist objektiv vorhanden.

      soongi schrieb:

      Der Verkäufer stritt natürich alles ab und behauptete frech dass der Crosstrainer bei ihm noch gut funktionert habe und ich ihn wohl kaputt gemacht hätte.


      B: Mit objektiv vorhandenen Zustand konfrontiert sagt der ursprüngliche Verkäufer, daß das Mängel sind, die aber nicht von ihm stammen.

      Aus A und B folgt C: Die vom Interessenten reklamierten Mängel sind unstrittig.

      Damit war deine Aussage für mich so zu verstehen, daß du dem Käufer Reue und unberechtigte Reklamation unterstellst. Ich habe mittlerweile kapiert, daß du den Interessenten, also den unbeteiligten Dritten im Spiel, meintest.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Meine Güte, du nimmst wohl alles wortwörtlich so, wie ein TE das in der Zusammenfassung gesagt hat.
      Watten Quark.

      Ob der Schaden wirklich unstrittig ist oder ob der erste VK etwas gesagt hat wie "wenn was kaputt ist, dann haben Sie das selbst kaputt gemacht, bei mir ging das noch", kannst du doch aufgrund der Angaben gar nicht wissen.
      Was treibst du hier Leute am Ende noch in einen Rechtsstreit, den sie nicht gewinnen können?
    • pandarul schrieb:

      soongi schrieb:

      Der Verkäufer gab in der Artikelbeschreibung bei Ebay an dass das Gerät optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sei.


      Das ist eine glasklare Beschaffenheitsgarantie, da gibt es nix zu diskutieren. Und zwar unabhängig davon, wann der Käufer das reklamiert, das ginge nämlich wenigstens bis zum 31.12.2016.

      Natürlich wird die Beweislage mit verstreichender Zeit schwieriger, aber wie bereits gesagt, sofern ausgeschlossen ist, daß sich das Teil in 3 Wochen bei 5-10° kaputtsteht, gibt es da im Moment überhaupt kein Problem!

      Aber Geld kostet das nicht, da seine Rechte durchzusetzen. Nur den ursprünglichen Verkäufer, und der ist ja offensichtlich solvent und hat einen Laden voll pfändbarer Ware, also was ist das Problem?

      Der weiß genau daß er Mist gebaut hat, deshalb stellt er sich ja tot und läßt Einschreiben ungeöffnet zurückgehen.

      Deine glasklare Beschaffenheitsgarantie ist reines Hörensagen oder hast du die AB gesehen?
      Wieso kostet es kein Geld, seine Rechte durchzusetzen? Weil man immer "gewinnt"? Träum weiter. Das Ding hier könnte man maximal gewinnen, wenn dem TE jem. vom Fach bescheinigt, dass der VK hätte wissen müssen/können, dass das Teil defekt ist. Wenn es denn defekt ist. Ob es überhaupt in seiner FUNKTIONSTÜCHTIGKEIT WESENTLICH eingeschränkt ist, kann ich so nach den Schilderungen noch gar nicht erkennen.
    • Zahli schrieb:

      Meine Güte, du nimmst wohl alles wortwörtlich so, wie ein TE das in der Zusammenfassung gesagt hat.


      Wenn du meinst, @TE würde uns hier einen vom Pferd erzählen, bitte. Nur ist jede auf dieser Annahme basierende Antwort per Definition komplett wertlos.

      Zahli schrieb:

      Deine glasklare Beschaffenheitsgarantie ist reines Hörensagen oder hast du die AB gesehen?


      Ich gehe in der Tat davon aus, daß die Leute hier in aller Regel nicht reinschneien, um uns was vorzulügen, und nehme einfach mal an, daß sich Fragesteller in einem Forum der Tatsache bewußt sind, daß die erhaltenen Antworten auf ihren Angaben beruhen. Ich treibe auch niemanden irgendwohin, sondern antworte wahrheitsgemäß anhand der vorliegenden Fakten. Findest du es unangemessen, vom TE zu verlangen, sich anhand der eingetrudelten Antworten eine eigene Meinung zu bilden? Ich mache das immer so, wenn ich mich zu einem Thema irgendwo informiere.

      Zahli schrieb:

      wenn dem TE jem. vom Fach bescheinigt, dass der VK hätte wissen müssen/können, dass das Teil defekt ist


      pandarul schrieb:

      Nun, sofern es sich tatsächlich um einen Privatverkauf handelt, obliegt es dir, zu beweisen, daß der Mangel bei Gefahrenübergang (das war an deiner Haustüre die Übergabe) bereits ursächlich vorgelegen hat und der Verkäufer das auch wußte. Wenn es nicht sein kann, daß du das in drei Wochen kaputt bekommst, wird es sicher einen Gutachter geben, der genau das bestätigen kann.


      Guten Morgen auch!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Der TE muss uns keinen vom Pferd erzählen, aber er hat bestimmt versucht, den ganzen Sachverhalt einigermaßen komprimiert darzustellen.
      Die Erfahrung hat mich gelehrt, dass Einfärbungen dabei menschlich sind.
      Hier wird immer wieder nach AB und Anzeigen gefragt - ebenso wie "nebenan". Und das aus gutem Grund.

      Wie du das machst, ist doch hier nicht relevant - egal, um was es ginge. Ich sage das immer mal: Menschen lesen selektiv, ein Ratsuchender ist mehr oder weniger gestresst, mehr oder weniger hilflos. Manchem Ratschlag täte der eine oder ander Konjunktiv in der Formulierung ganz gut. Dazu muss ich mich auch immer wieder ermahnen, weil ich das regelmäßig unterlasse.

      Danke für das guten Morgen, Liebelein, hatte ich durchaus registriert, welch weisen Satz du abgesondert hattest, aber wenn man weniger verliebt in die eigene Formulierkasperei ist, kann man glatt sagen, was zu sagen ist. Probiere es mal.