Nach Meldung von nicht bezahltem Artikel bewertet Käufer negativ

    • Nach Meldung von nicht bezahltem Artikel bewertet Käufer negativ

      Hallo! Ich , Privatverkäufer habe ein Problem mit einem Käufer. Der Käufer hat einen Artikel von mir gekauft, es handelte sich um einen höheren Betrag. Danach konnte ich nicht feststellen dass er durch die Kaufabwicklung gegangen ist. Da es sich um einen höheren Preis handelte fragte ich sicherheitshalber an, ob er an dem Artikel denn wirklich interessiert sei, und ob ich ihn schon verpacken und versandfertig machen könne.

      Er meldete sich nicht, und eine getätigte Bezahlung , abgeschlossene Kaufabwicklung oder Zahlung -gesendet-Markierung kam auch nicht.

      Da er erst ein paar wenige Bewertunspunkte hatte und sich nicht meldete, und ich schon öfters mit Spaßbietern zu tun hatte , die sich auch nie meldeten nach Kauf, da konnte man sich schwarz warten -vermutete ich auch hier einen Spaßbieter und meldete einen nicht bezahlten Artikel an, wobei ich ihm gleichzeitig per Nachricht extra noch mitteilte, dass ich einen nicht bezahlten Artikel melde, weil ich bei Nichtzahlung nur auf diesem Weg die ebay-Gebühren wieder zurück erhalten würde und habe ihn um Verständnis gebeten. Das alles auch in freundlicher höflicher Art. Daraufhin meldete ich den nicht bezahlten Artikel. Daraufhin hat er plötzlich reagiert, und zwar hat er völlig überreagiert , indem er aggressiv mitteilte, dass er hiermit vom Kaufvertrag zurück trete, und ich sei unverschämt (obwohl ich freundlich geschrieben hatte)

      Gleichzeitig hat er mir eine negative Bewertung erteilt, in die er u,.a schrie dass ich ihn "endlos" genervt habe (was nicht stimmt) und dass er deshalb vom Kauf zurück trete..

      habe ebay angeschrieben, Nachricht von ebay war so, dass Bewertung nicht entfernt wird.

      Der Fall wegen nicht bezahltem Artikel ist noch offen.

      Kann mir jemand einen Rat geben? Muss ich nun mit der negativen Bewertung leben?

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    • Hosenmatz25 schrieb:

      Der Fall wegen nicht bezahltem Artikel ist noch offen.

      Kann mir jemand einen Rat geben? Muss ich nun mit der negativen Bewertung leben?
      Moin Moin und Frohes Neues ;) ,

      kannst Du den Artikel mal verlinken oder die entsprechende Artikelnummer UND den Ebay-Nick Deines nicht-zahlenden-Käufers mal mitteilen?

      wann hast Du die Meldung des n.b.A. durchgeführt?

      diesen Fall kannst Du frühestens nach 4 Tagen (ab Falleröffnung) mit einer Verwarnung für den nichtzahlenden Käufer schließen -

      bei der Abfrage "haben Sie die Zahlung des Käufers erhalten" zwingend auf NEIN klicken
      -
      dadurch wird der Fall geschlossen - die berechneten Verkaufsgebühren storniert und Dein Nichtzahler verwarnt....

      da Dein Käufer sich während des (noch) geöffneten Falls über die Ebay-Nachrichten (??) gemeldet hat wertet Ebay das als "Kommunikation" -
      wenn Du den Fall schließt sieht das ggf anders aus (mit Betonung auf "ggf.")...

      dieses Prozedere hebt den geschlossenen Kaufvertrag nicht auf - dieser muss unter Fristsetzung gekündigt werden....

      wenn der Onlinefall geschlossen worden ist noch mal in Deinem Profil nachschauen.......

      und/oder (notfalls) mit dem Kundendienst Kontakt aufnehmen...
    • Vielen Dank für Deine Hilfe und auch alle guten Wünsche für 2014!

      Den nicht bezahlten Artikel habe ich am 31.12. eröffnet. Daraufhin hat der Käufer über ebay Nachrichten geantwortet und sich aufgeregt über den eröffneten Fall und aggressiv erklärt und auch in die Bewertung geschrieben, dass er vom Kaufvertrag zurück tritt.

      Bitte um Verständnis, dass ich grundsätzlich Hinweise oder Links zu bestimmten Personen oder Nicknamen in Foren nicht veröffentliche und anonym halte.

      Wenn ich nach 4 Tagen den Fall als nicht bezahlt schließe, wird doch nicht automatisch die negative Bewertung gelöscht, oder?

      Ich wusste nicht dass man den Kaufvertrag dann noch extra mit Fristsetzung kündigen muss? Mit Fristsetzung, wieviel denn? In diesem Fall wär das doch unnötig, da der Käufer eh schon ausdrücklich mitgeteilt hat, dass er den Artikel nicht will.

      Da eröffnet man einen nicht bezahlten Artikel, bekommt daraufhin vom Käufer die Leviten gelesen und eine negative reingeknallt, und muss sich dafür dann noch beschissen fühlen, weil man einen nicht bezahlten Artikel eröffnet hat.
    • Hosenmatz25 schrieb:

      Wenn ich nach 4 Tagen den Fall als nicht bezahlt schließe, wird doch nicht automatisch die negative Bewertung gelöscht, oder?
      wenn Du den Fall geschlossen hast mal in Dein Profil schauen - ggf. 1 Tag warten - das System braucht ne gewisse Zeit....

      da der "Käufer" über die Ebay-Nachrichten geantwortet hat (eine Antwort im Onlinefall ist nicht möglich!) wird das System dies voraussichtlich
      als "Kommunikation" werten -

      schreib` dann an den Kundendienst und erklär` dort den Fall -
      Du wirst (ggf.) automatisierte Antworten erhalten -
      solange auf diese Textbausteine antworten bis Dir ein "realer" Kundendienstmitarbeiter antwortet
      (das siehst Du am Namen bei der "Unterschrift"....)
    • Dieser Fall ist relativ einfach zu klären:

      Du schließt den Fall wegen des nicht bezahlten Artikels und lässt den Käufer dadurch verwarnen.

      Lt. Ebay-AGB darf ein solches Mitglied nicht rot bewerten - auch wenn das technisch möglich ist.

      D.h. du wirst dann den Ebay-Kundendienst kontaktieren (da ist ggf. Kondition notwendig, du musst es evlt. öfter machen) und "forderst" die Bewertungsentfernung mit Berufung auf die AGB.

      Hier der Grundsatz:

      pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html

      Auszug:

      Bewertungen können entfernt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

      (...)

      Ein Käufer hat einen Artikel nicht bezahlt.
      Status: inaktiv

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von blaccbox ()

    • So stehts geschrieben

      allerdings ist längst nicht gesagt, dass ebay eine unzulässige BW auch entfernt.

      Es gibt Fälle, das wurde das B.... Wort gerügt und ebay mehrfach aufgefordert, diese BW zu entfernen. Völlig vergeblich.
      Nicht einmal eine Antwort kam.

      Was das Thema BW-Entfernen betrifft, halte ich ebay für einen Schlamperladen, weil dies per Hand durchgeführt werden muß und
      ebay sich die Mitarbeiter dafür einspart.
    • Blacky, ich muß dir widersprechen!
      Einen solchen Fall hatte ich nämlich auch schon.
      Nicht umsonst erteilten auch Kollegen (GVK) den Rat möglichst keinen Fall wegen Nichtzahlung zu eröffnen!
      Ist zwar nicht im Sinne des Systems allerdings schonend für VK-Cockpit.
      Mir hat der Zahlenicht auch noch die Sternchenbewertung zerschossen!

      Der Kundendienst war damals, trotz ansonstem einwandfreien Profil und mehrfacher Nachfrage ungefähr so nützlich wie ein Pickel am Hintern.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • nicht nachfragen @giu

      sondern fordern mit Verweis auf die AGB.


      In diesem Fall hier geht es

      1. um einen Privatverkäufer (VK-Cockpit also erst mal semi-relevant)
      2. was für mich Ausschlaggebend war: das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen, jetzt geht es um nachträgliche Schadenbegrenzung!!


      Ich hatte den Fall schon selber als Privatverkäufer und kenne ca. 10 andere solcher Fälle (durch anderes Forum).

      letztendlich wurde ÜBERALL die rote Bewertung entfernt.



      Und dafür, dass es funktioniert spricht übrigens noch ein weiteres Phänomen:

      Es gibt gewerbliche Verkäufer, die nach einer roten Bewertung (aus völlig anderen Gründen) grundsätzlich einen nichtbezahlten Artikel melden (obwohl völlig ungerechtfertigt; da Auktion schon längst abgewickelt).

      Sinn und Zweck dieser Übung ist, die Bewertung wieder loszwerden, ohne auf Good-Will des Käufers angewiesen zu sein.


      Auch das u.a. eigene Erfahrung mit einem "Powerseller", der von mir eine rote Bewertung erhalten hat wegen wissentlich (verkaufsfördernder) falscher Aussagen VOR dem Kauf.
      Status: inaktiv

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von blaccbox ()

    • Vielen Dank allen! @ blaccbox: wo steht das genau in den AGB,


      Bewertungen können entfernt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

      (...)

      Ein Käufer hat einen Artikel nicht bezahlt
      .

      ?

      Ich kann das nicht finden.

      Ich habe ebay erneut angeschrieben und schon wieder eine Abfuhr erteilt bekommen, Bewertung wird nicht entfernt, wegen gegensätzlichen Aussagen, Verkäufer sagt so, Käufer sagt so.

      Ich habe die Nachrichten herauskopiert zwischen dem Käufer und mir.

      Bevor ich einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnet hatte, fragte ich beim Käufer folgendes nach bzw teilte ihm folgendes mit:

      Hallo, bitte teilen Sie mir doch kurz mit, ob Sie den Artikel ernsthaft möchten. Ich frage das deshalb, weil so viele Spaßbieter in ebay unterwegs sind und kaufen und dann doch nicht bezahlen.
      vielen Dank fürs Verständnis


      Frage an Euch: ist das unverschämt?

      Dann teilte ich, nachdem ich dazu nach ein paar Tagen keine Reaktion vom Käufer erhielt, noch war zu sehen, dass er durch die Kaufabwicklung gegangen oder bezahlt hatte,:

      Hallo, ich melde mich, weil von Ihnen noch keine Nachricht gekommen ist. Das ist im ebay recht unüblich, weil sonst die Kommunikation zwischen den Handelspartnern immer sehr gut funktioniert. .Bei ebay gibt es die Option, wenn nach 4 Tagen noch keine Zahlung eingegangen ist bzw, der Käufer noch nicht die Kaufabwicklung abgeschlossen hat, die Option, einen nicht bezahlten Artikel zu eröffnen. Wenn nach weiteren 4 Tagen immer noch keine positive Resonanz und Zahlung des Käufers erfolgt ist, dann wird der Fall geschlossen und der Kaufvertrag ist aufgelöst. Leider erhalte ich als Verkäufer bei Nichtzahlung nur auf diesem Weg die ebay-Gebühren , die ja nicht niedrig sind, wieder zurück . Bitte um Verständnis . mfg

      Daraufhin eröffnete ich den Fall wegen Nichtzahlung.

      Frage an Euch: Sind diese beiden Nachrichten von mir unverschämt?

      Dann erst nach Fallanmeldung kam am selben Tag folgende Antwort vom Käufer (war die erste und letzte Nachricht, die ich von ihm erhielt), auszugsweise das wesentliche:

      onnst geht es aber noch ganz gut oder was.Vielleicht mal daran gedacht das man Unterwegs sein könnte oder reicht es zum denken nicht ?

      aufgrund von Ihrem schon unverschämten Verhalten nach der Auktion trete ich vom Kauf zurück und werde unter den Umständen gar nix mehr bezahlen egal was EBAY da machen sollte.

      11 Minuten später nach seiner Nachricht gab er die negative Bewertung ab, ohne dass ich noch eine einzige Chance hatte, darauf zu antworten und die Sache zu klären.

      @geiz ist ungeil: das sind ja trostlose Berichte, dann mach ich mir auch keine Hoffnungen. Aber ich werde trotzdem die Hartnäckigkeit versuchen und ebay weiter kontaktieren damit. Bleibt jetzt abzuwarten, denn erst muss der Fall geschlossen werden. Vorher werde ich bei ebay sowieso nix erreichen.

      (von mir nochmal korrigiert, da die Abschnitte zu weit auseinander waren)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hosenmatz25 ()

    • Da bin ich etwas anderer Meinung. Auch bei einem privaten Verkäufer schauen viele (auch ich) auf die Sternchen und das Bewertungs-Gesamtbild.

      [OT]
      Momentan kämpfe ich selbst mit mir, wie ich meinen letzten Kauf bewerten soll ...

      Printserver (zum Einbau in Laserdrucker) gekauft, gebraucht, Preis war günstig.
      Überweisung sofort nach Auktionsende online incl. Mitteilung an den VK, wie er sich die Auftragsbestätigung der Bank online ansehen kann und Artikel als "bezahlt" markiert.
      10 Tage Funkstille.
      Dann die (wohl automatisierte) Mahnung. Den Vermerk "bezahlt" hat er wohl entfernt ...
      Nach Mail an ihn sehr kurze Antwort
      Ich check das

      Am nächsten Tag ebenfalls sehr kurz
      ist da danke

      und Artikel (am Sonntag) als "verschickt" markiert ... ist schon eine Leistung, in Österreich am Sonntag ein Einschreiben loszuwerden :lach:
      Gestern Artikel-Eingang ... der hatte den Printserver nicht mal auf Werkseinstellungen oder wenigstens automatischen Bezug der IP-Adresse umgestellt, so dass ich erst meine Reserve-Fritz!-Box auf den IP-Bereich des Printservers umstellen musste, um mit dem Schleppi den Printserver auf "meinen" IP-Bereich umzukonfigurieren.

      Gegen "grün" sträube ich mich ein wenig, obwohl da an den Sternchen schon eine Art Missfallen ausgedrückt werden könnte.
      Dass ich nicht guten Gewissens "rot" bewerten kann, sehe ich selbst. Ich habe ja das Teil (nach 13 Tagen) erhalten. Selbst Chinks brauchen meist nur rund 20 Tage!

      Hab ja noch Zeit, aber es wird wohl "grau" werden.
      [/OT]
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • klicke hier:

      pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html#6


      auf: "Bewertungen, die von Nutzern abgegeben wurden, die gegen bestimmte Regeln oder Grundsätze verstoßen haben."

      dann geht ein Menüfeld auf:


      Bewertungen können entfernt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

      Ein Käufer hat falsche Kontaktdaten angegeben und beim Verkauf ist dadurch ein Problem entstanden.

      Ein Käufer hat einen Artikel nicht bezahlt.






      Aber wenn du jetzt aufgeben willst, weil es offenbar diesbezüglich verschiede Erfahrungen mit Ebay gab, kann ich dir auch nicht mehr weiterhelfen...
      Status: inaktiv
    • @blaccboxx, ich hab mir nochmals das EP durchgelesen und bin nicht sicher, dass hier die Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen.
      Du zitierst ja nur den allerersten Satz aus der ebay-Regel. Was folgt sind genauere Beispiele für Löschung und Nichtlöschung. Und dass aus der Kommunikation eindeutig hervorgegangen wäre, dass der K von Anfang an nicht zahlen wollte, lese ich im EP nirgends.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Danke blaccbox, ich habe es gefunden. Ich gebe nicht auf. Aber ich denke, ich muss erst warten, bis ich den Fall wegen Nichtzahlung schließen kann, vorher werde ich bei ebay sowieso nix erreichen. Dann mach ich weiter.

      In meinem Fall ist es die erste erhaltene negative Bewertung , und die Sternchen sind alle knapp voll. nur Verpackungs- und Versandkosten 2/3 voll.
    • blaccbox schrieb:

      @grafiksammler

      bei den diesbezüglichen Fälle, die ich bisher zur Kenntnis hatte, wurde die Bewertung in ALLEN Fällen, zumindest nach Hartnäckigkeit entfernt.

      Diese BW steht bei einem Verwandten, ich habe für ihn 4x an den Kundendienst geschrieben, er selbst 2x:

      Finger weg, Betrüger, verkauft defektes Teil als 'neu';-(((((Käufer: xyz
      ( 259[Blockierte Grafik: http://q.ebaystatic.com/aw/pics/icon/iconTealStar_25x25.gif]) 16.02.13 15:36


      • Antwort von abc (16.02.13 17:32):Und noch in OVP. Habe Rückgabe angeboten. Gehts noch wg. 1 Euro?


        • Ergänzungskommentar von xyz (02.03.13 21:36):kaputter akku in unversieg. ovp, rückgabe schwierig, 3euro bez. für nix; Pfui!!
    • Hosenmatz,
      ich wünsch dir viel Erfolg. Bei mir hats jedenfalls nicht geklappt und das mit einem Konto welches für EBay über 2000€/Jahr Gebühren abwarf.

      Das von @blacky beschriebene Szenario auf eine rote Laterne eine Nichtzahlung zu melden funktioniert auch nur in Einzelfällen. Alles schon probiert um die 4 negativen loszuwerden.
      (Davon 2 vom Nichtzahler und von 2 Leuten die eine andere Vorstellung von OVP-Ware hatten?!)
      Als Sauerpeller geht es einfacher, garantiert ist da aber auch nix.

      Mir wurde bei mehreren Telefonaten erzählt, daß der K kein positives Einkaufserlebnis hatte und korrekt seine Meinung geäußert hat ?( :wallbash
      Da er aufgrund der Nichtzahlung gar kein Kauferlebnis hatte (außer der Verwarnung) darauf wurde gar nicht erst eingegangen.
      Allerdings wurde mir empfohlen meine Leistungen als VK zu verbessern! :wallbash

      Nachtrag an @blacky
      Ich kann nur für meine Erfahrung mit dem Kundenunservice sprechen. Mag in anderen Fällen anders ausgegangen sein!
      Ich kenne aber mindestens 2 Händler, die aus diesem Grund keine "Zahlung nicht erhalten" melden.
      Ein bißchen "Praxis" darfst du mir schon unterstellen ;)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • @ geiz ist ungeil, das sind natürlich keine schönen Erfahrungen, die Du gemacht hast und finde ich gar nicht fair. Was soll ich da von ebay halten?

      Daher kein Wunder wenn es immer mehr Spaßbieter gibt. Die haben wohl schon die Maschen raus, wie sie damit durchkommen und am Ende der Verkäufer noch der Dumme ist.
    • Probiere es aus, die Hoffnung will ich dir nicht nehmen!
      Wichtig wäre auch, daß die DRS aus deinem Profil fallen, die sind erheblich ungünstiger als eine gut kommentierte Rote!
      Und natürlich, daß du die Provison wiederbekommst.
      Hast du mal in deine Einstellungen geschaut? Normalerweise ist nämlich eine Zahlungserinnerung nach 4 Tagen eingestellt, die EBay für dich automatisch verschickt und weniger höflich formuliert ist!
      Möglicherweise hat dein K erst diese bekommen, danach die Falleröffnung und ist deshalb pissig.
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