Nach Meldung von nicht bezahltem Artikel bewertet Käufer negativ

    • Was ist DRS ?

      nein habe keine automatische Falleröffnung eingestellt.

      ebay hat mir erneut dasselbe geantwortet, zum 4. mal:

      Ihr Käufer beschreibt in seiner Bewertung, dass er mit dem Transaktionsverlauf nicht zufrieden ist.
      Wir sind in solchen Fällen stets um Objektivität bemüht. Wir berücksichtigen sowohl Ihre Sichtweise als auch die Ihres Käufers. Bei gegensätzlichen Aussagen können wir jedoch nicht darüber entscheiden, welche Darstellung den Tatsachen entspricht.
      Für die komplette Entfernung der Bewertung - Bewertungspunkt und Bewertungskommentar - besteht keine Grundlage.

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    • grafiksammler schrieb:

      blaccbox schrieb:

      @grafiksammler

      bei den diesbezüglichen Fälle, die ich bisher zur Kenntnis hatte, wurde die Bewertung in ALLEN Fällen, zumindest nach Hartnäckigkeit entfernt.

      Diese BW steht bei einem Verwandten, ich habe für ihn 4x an den Kundendienst geschrieben, er selbst 2x:

      Finger weg, Betrüger, verkauft defektes Teil als 'neu';-(((((Käufer: xyz
      ( 259[Blockierte Grafik: http://q.ebaystatic.com/aw/pics/icon/iconTealStar_25x25.gif]) 16.02.13 15:36


      • Antwort von abc (16.02.13 17:32):Und noch in OVP. Habe Rückgabe angeboten. Gehts noch wg. 1 Euro?


        • Ergänzungskommentar von xyz (02.03.13 21:36):kaputter akku in unversieg. ovp, rückgabe schwierig, 3euro bez. für nix; Pfui!!




      @grafiksammler


      aber wenn ich die Bewertungen richtig verstehe geht es hier ja nicht um einen säumigen Zahler, sondern um eine Reklamation eines bereits gelieferten Artikels, oder? ?(
      Status: inaktiv
    • Hosenmatz25 schrieb:

      Hallo! Ich , Privatverkäufer habe ein Problem mit einem Käufer. Der Käufer hat einen Artikel von mir gekauft, es handelte sich um einen höheren Betrag. Danach konnte ich nicht feststellen dass er durch die Kaufabwicklung gegangen ist. Da es sich um einen höheren Preis handelte fragte ich sicherheitshalber an, ob er an dem Artikel denn wirklich interessiert sei, und ob ich ihn schon verpacken und versandfertig machen könne.

      Er meldete sich nicht, und eine getätigte Bezahlung , abgeschlossene Kaufabwicklung oder Zahlung -gesendet-Markierung kam auch nicht.

      Da er erst ein paar wenige Bewertunspunkte hatte und sich nicht meldete, und ich schon öfters mit Spaßbietern zu tun hatte , die sich auch nie meldeten nach Kauf, da konnte man sich schwarz warten -vermutete ich auch hier einen Spaßbieter und meldete einen nicht bezahlten Artikel an, wobei ich ihm gleichzeitig per Nachricht extra noch mitteilte, dass ich einen nicht bezahlten Artikel melde, weil ich bei Nichtzahlung nur auf diesem Weg die ebay-Gebühren wieder zurück erhalten würde und habe ihn um Verständnis gebeten. Das alles auch in freundlicher höflicher Art. Daraufhin meldete ich den nicht bezahlten Artikel. Daraufhin hat er plötzlich reagiert, und zwar hat er völlig überreagiert , indem er aggressiv mitteilte, dass er hiermit vom Kaufvertrag zurück trete, und ich sei unverschämt (obwohl ich freundlich geschrieben hatte)

      Gleichzeitig hat er mir eine negative Bewertung erteilt, in die er u,.a schrie dass ich ihn "endlos" genervt habe (was nicht stimmt) und dass er deshalb vom Kauf zurück trete..

      habe ebay angeschrieben, Nachricht von ebay war so, dass Bewertung nicht entfernt wird.

      Der Fall wegen nicht bezahltem Artikel ist noch offen.

      Kann mir jemand einen Rat geben? Muss ich nun mit der negativen Bewertung leben?

      mich würde hier ja auch mal der zeitliche Ablauf interessieren (wann verkauft, wann gefragt ...) und ob ggf. eine Frist für die Zahlung in der AB stand

      abgesehen davon, hatten wir ja nun auch ein paar Feiertage, da kann es durchaus schonmal passieren, daß jemand nicht rund um die Uhr am PC sitzt und seine Mails abruft

      ich zumindest würde mich auch "bedrängt" fühlen, wenn ein VK am gleichen oder nächsten Tag schon schreibt, ob ich den Artikel wirklich will (sonst hätte ich wohl nicht gekauft ...) und dann auch gleich mitteilt, daß er nach 4 Tagen einen Fall bzgl. Nichtzahlung eröffnen will, damit er die Gebühren zurückbekommt ... da frage ich mich dann eher: will der Verkäufer wirklich den Artikel verkaufen ?
    • giu - dass es da

      von 2 Leuten die eine andere Vorstellung von OVP-Ware hatten?!)


      nicht geht; ist klar... darum gehts ja nicht.


      Warum es bei den anderen beiden Fällen nicht geklappt hat, kann ich nicht beurteilen; aber mir beschleicht sich das Gefühl, dass hier evlt. sogar private Verkäufer eher einen Vorteil haben könnten (?).

      Die Fälle, die mir bekannt sind, einschließlich meinem - waren ALLES Privataccounts.
      Status: inaktiv
    • Hosenmatz25 schrieb:

      Was ist DRS ?

      nein habe keine automatische Falleröffnung eingestellt.

      ebay hat mir erneut dasselbe geantwortet, zum 4. mal:

      Ihr Käufer beschreibt in seiner Bewertung, dass er mit dem Transaktionsverlauf nicht zufrieden ist.
      Wir sind in solchen Fällen stets um Objektivität bemüht. Wir berücksichtigen sowohl Ihre Sichtweise als auch die Ihres Käufers. Bei gegensätzlichen Aussagen können wir jedoch nicht darüber entscheiden, welche Darstellung den Tatsachen entspricht.
      Für die komplette Entfernung der Bewertung - Bewertungspunkt und Bewertungskommentar - besteht keine Grundlage.

      DRS=detaillierte Sternebewertung

      Aktiv hast du dieses Erinnerungsschreiben nicht eingestellt, das macht EBay für dich.
      Aktiv mußt du den Haken da rausnehmen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Mich beschleicht auch so ein wenig das Gefühl, dass dieses Nachfragen dem Käufer auch gerade recht kam, um sich um den Kauf zu drücken.

      Wer einen "wertvollen" Artikel unbedingt haben will, der ärgert sich zwar vlt. über so eine etwas rüde E-Mail (denn man kann seine Prov. durchaus auf auf "einvernehmlichem" Weg zurückholen) - aber der tritt dann nicht sofort vom Kauf zurück.

      Als Käufer hätte ich dem VK deutlich gemacht, was ich von solch einer E-Mail halte, hätte bezahlt und nach Erhalt entsprechend grau - oder grün mit komplettem Sternchenabzug bei der Kommunikation bewertet.
      Status: inaktiv
    • @ hasjana, natürlich wollte ich den Artikel verkaufen! Nur hatte ich schon oft Erfahrung mit Spaßbietern, daher diese vorsorgliche Frage an den VK. Ich werde inzwischen schon (ebaygeschädigt von Spaßbietern) jedesmal stutzig, wenn Leute bei mir was kaufen, die noch ganz wenige Bewertungspunkte unter 10 haben und was teureres bei mir kaufen , und dann keinerlei Kommunikation und Reaktion mehr kommt von denen , denn bei denen ist es am meisten passiert, dass ich Spaßbietern aufsaß. Früher war das anders, da habe ich zwei /drei Wochen gewartet ohne dass diese Spaßvögel sich gemeldet haben, die haben mich schmoren lassen. Heute warte ich nicht mehr so lange.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Hosenmatz25 schrieb:

      Was ist DRS ?

      nein habe keine automatische Falleröffnung eingestellt.

      ebay hat mir erneut dasselbe geantwortet, zum 4. mal:

      Ihr Käufer beschreibt in seiner Bewertung, dass er mit dem Transaktionsverlauf nicht zufrieden ist.
      Wir sind in solchen Fällen stets um Objektivität bemüht. Wir berücksichtigen sowohl Ihre Sichtweise als auch die Ihres Käufers. Bei gegensätzlichen Aussagen können wir jedoch nicht darüber entscheiden, welche Darstellung den Tatsachen entspricht.
      Für die komplette Entfernung der Bewertung - Bewertungspunkt und Bewertungskommentar - besteht keine Grundlage.

      DRS=detaillierte Sternebewertung

      Aktiv hast du dieses Erinnerungsschreiben nicht eingestellt, das macht EBay für dich.
      Aktiv mußt du den Haken da rausnehmen!

      DSR = Detailed Seller Ratings
    • Habe ich etwas verpasst?

      Verliert ein Käufer sein Bewertungsrecht nicht mehr automatisch nach abgeschlossener Verwarnung als Nichtzahler? Die verteilten roten Punkte verschwinden samt Text?
      Nur die Sternchen bleiben, weil die angeblich so durch anonymisiert sind, dass sie nicht revedierbar sind?

      Bisher ist der Fall jedenfalls nicht verwarnt geschlossen, deshalb greift eBay auch auf keinen Fall ein.


      Bedrängt oder nicht, wer als Käufer gleich mit Vertragsauflösung wegen einer simplen Nachfrage reagiert, wollte den Artikel offenbar doch nicht.
      Diesbezüglich würde ich als VK nur schriftlich hinterher schicken, dass ich die Erklärung zum Rücktritt vom Vertrag erhalten habe und zustimme.
      Damit hat sich jede weitere Fristsetzung diesen Teil betreffend erledigt.
    • Gerade hat ebay nochmal geantwortet:


      Ich bin Ihrer Bitte nachgekommen und habe die Sachlage noch einmal überprüft. Allerdings komme auch ich zu dem Ergebnis, dass es keine Möglichkeit gibt, diese Bewertung zu entfernen. Zu diesem Ergebnis sind nun bereits drei Mitarbeiter von uns unabhängig voneinander gekommen. Ich bitte Sie daher, diese Entscheidung als endgültig zu akzeptieren.

      Ihr Käufer bemängelt in seiner Bewertung die Art der Kommunikation. Aus diesem Grund ist er auch vom Kauf zurückgetreten. Da es sich obendrein um eine Meinungsäußerung handelt, die nicht gegen unsere Grundsätze verstößt, dürfen wir diese Bewertung nicht entfernen. Ich bitte um Ihr Verständnis.

      Bitte sehen Sie von weiteren E-Mails in dieser Angelegenheit ab, außer es haben sich neue Aspekte ergeben. Wir hoffen sehr, dass Sie unseren Standpunkt verstehen können.


      Das wars von ebay wegen meiner sog unverschämten Kommunikation vor Meldung des Artikels , hier nochmal:

      Hallo, bitte teilen Sie mir doch kurz mit, ob Sie den Artikel ernsthaft möchten. Ich frage das deshalb, weil so viele Spaßbieter in ebay unterwegs sind und kaufen und dann doch nicht bezahlen.

      vielen Dank fürs Verständnis

      und:

      Hallo, ich melde mich, weil von Ihnen noch keine Nachricht gekommen ist. Das ist im ebay recht unüblich, weil sonst die Kommunikation zwischen den Handelspartnern immer sehr gut funktioniert. .Bei ebay gibt es die Option, wenn nach 4 Tagen noch keine Zahlung eingegangen ist bzw, der Käufer noch nicht die Kaufabwicklung abgeschlossen hat, die Option, einen nicht bezahlten Artikel zu eröffnen. Wenn nach weiteren 4 Tagen immer noch keine positive Resonanz und Zahlung des Käufers erfolgt ist, dann wird der Fall geschlossen und der Kaufvertrag ist aufgelöst. Leider erhalte ich als Verkäufer bei Nichtzahlung nur auf diesem Weg die ebay-Gebühren , die ja nicht niedrig sind, wieder zurück . Bitte um Verständnis . Mit freundlichen Grüßen


      Was ist daran unverschämt??

      Das hab ich jetzt auch ebay gefragt, ich hab nochmal hingeschrieben, und drum gebeten, den Inhalt meiner Nachrichten als Beweis vorzulegen.

      Ich bin echt bedient. Endgültiger Standpunkt, - auch ebay gibt mir keine Chance, und auf den Link, in dem in ihren AGBs steht, dass Bewertung entfernt wird, wenn Käufer nicht zahlt, sind sie in keiner Weise eingegangen
    • Giu, auch wenn ich deinenAufreger verstehe, nicht so laut bitte. ;)

      Ich habe es jetzt auch gefunden und nochmal nachgelesen.
      pages.ebay.de/help/feedback/losing-privileges.html

      Entsprechend fällt dieser Fall nicht unter die Berechtigung, gelöscht zu werden.
      Kein Grund, diesen Kandidaten nicht zu verwarnen, und auf die Sperrliste gehört er auch.

      Zusätzlich sollten alle Bietereinschränkungen als mögliche Abwehr gegen diese Spezies angewandt werden:
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences&guest=1
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Hast du mal in deine Einstellungen geschaut?

      meinst Du die Sternchen? Ja, die hat er wohl vergessen. in den letzten drei Monaten nur 1 Bewertung mit 1 o. 2 Sternen wegen Verpackung und Versand. Sonst alles auf 0. Verpackung kanns niemals gewesen sein, weil ich da die Kosten sehr knapp berechne, eher der Versand weil der bei Warensendung oder Hermes zu lang gedauert hat und 2 Tage nach Auktionsende schon Reklamationen kamen "Wo bleibt die ´Ware" ,obwohl ich 1-2 Tage nach Zahlungseingang versende, nie später.
    • "

      *alte_eule* schrieb:

      Giu, auch wenn ich deinenAufreger verstehe, nicht so laut bitte. ;)

      Ich habe es jetzt auch gefunden und nochmal nachgelesen.
      pages.ebay.de/help/feedback/losing-privileges.html

      Entsprechend fällt dieser Fall nicht unter die Berechtigung, gelöscht zu werden.
      Kein Grund, diesen Kandidaten nicht zu verwarnen, und auf die Sperrliste gehört er auch.

      Zusätzlich sollten alle Bietereinschränkungen als mögliche Abwehr gegen diese Spezies angewandt werden:
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences&guest=1



      danke, das mach ich, und auf die Sperrliste kommt er auch, nur nutzt mir das auch nichts, die rote wegzubekommen. Ich fühle mich von ebay verarscht

      Saftladen
    • Hosenmatz25
      -
      Du hattest in Deinem Eingangsbeitrag mitgeteilt das Du den Fall am 31.12.2013 eröffnet hast -

      aktuell erübrigt sich jeder Schriftverkehr mit Ebay -
      erst wenn Du den Fall zeitgenau nach 4 Tagen mit der Verwarnung für den Käufer schließt
      (bei der eingeblendeten Abfrage nach der Zahlung des Käufers zwingend auf NEIN klicken)
      -
      sind für Ebay "neue" Erkenntnisse vorhanden auf die ein Kundendienstmitarbeiter (ggf.!) reagiert....

      warte bis zum 04.01.2014 -
      schliess` den Fall mit der Verwarnung und nimm` dann noch mal Kontakt zum Kundendienst auf....
    • ignorante ebay Mitarbeiter und Abfertigung. Auf meine Bitte an ebay, den Inhalt meiner Nachrichten an den Käufer als Beweis vorzulegen, haben sie mir nun ganz schnell geantwortet:
      Ich kann mir gut vorstellen, wie ärgerlich diese Bewertung für Sie sein kann, vor allem in der Situation, wenn Sie allen Verpflichtungen als Verkäufer nachgekommen sind und trotzdem hat Ihnen Ihr Käufer eine negative Bewertung hinterlassen.

      Wir haben Ihren Fall aber bereits mehrere Male unabhängig voneinander überprüft und Ihre Anfragen beantwortet. Auch ich habe den Sachverhalt ein weiteres Mal geprüft und alle ersichtlichen Aspekte mit einbezogen. Allerdings komme ich zum gleichen Ergebnis, wie mehrere Mitarbeiter vor mir. Daher muss ich Ihnen letztmalig mitteilen, dass wir die fragliche Bewertung leider nicht entfernen können.

      eBay kann eine Bewertung nur entfernen, wenn dies im Rahmen unseres
      Grundsatzes zum Entfernen von Bewertungen möglich ist. Das ist in dieser Sache aber nicht der Fall.

      Wir werden auch Ihre künftigen E-Mails in dieser Angelegenheit lesen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir diese nicht mehr beantworten können, solange sie keine neuen Informationen enthalten.

      Bitte akzeptieren Sie unsere endgültige Entscheidung.



      __________



      Was heißt das eigentlich:

      Wir werden auch Ihre künftigen E-Mails in dieser Angelegenheit lesen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir diese nicht mehr beantworten können, solange sie keine neuen Informationen enthalten.



      __________________

      Spaßbieter freuen sich wenn sie den Thread lesen, kriegen damit eine Anleitung, wie mans machen kann und dann fein raus ist aus der Sache

      darf ja nicht wahr sein

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