ARBEITSRECHT
ZUMUTBARER JOB
Wer einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann drei Monate lang das Arbeitslosengeld gesperrt werden.
Aber: Soll für einen Job weniger als zwei Drittel des Tariflohns gezahlt werden,
darf man ohne Sperre ablehnen.
Urteil:
SG Berlin, Aktenzeichen: S 58 AL 2003/01 - 1/03
ZUMUTBARER JOB
Wer einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann drei Monate lang das Arbeitslosengeld gesperrt werden.
Aber: Soll für einen Job weniger als zwei Drittel des Tariflohns gezahlt werden,
darf man ohne Sperre ablehnen.
Urteil:
SG Berlin, Aktenzeichen: S 58 AL 2003/01 - 1/03
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