Unvollständige Lieferung und dazu defektes Handy - Bonus: Kein Kontakt möglich

    • PeterPan321 schrieb:

      d) nach 2 Wochen ein online Mahnverfahren eingeleitet - keine Reaktion

      Was für ein Mahnverfahren? Meinst du einen Mahnbescheid also ein gerichtliches Mahnverfahren? Wenn er darauf nicht reagiert hat, dann kannst du doch einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hast du das getan? Wieso dann überhaupt Inkasso?

      PeterPan321 schrieb:

      c) nun um Aktion des Gerichts gebeten - keine Reaktion

      Was für eine Aktion soll denn das Gericht vollbringen? Entschuldige, aber ich habe erhebliche Probleme deinen Ausführungen zu folgen. Hast du juristische Schritte unternommen oder nicht und wie verlief da der chronologische Ablauf?

      PeterPan321 schrieb:

      Habe ihn vor 6 Wochen mal angerufen und da meinte er ja, dass ich ihm meine Mailadresse schicken solle und er dann über PayPal das Geld rücküberweisen würde.

      Wenn dich jemand fast vier Monate hinhält, dann helfen keine freundlichen Aufforderungen und Telefonate mehr. Lass dich doch nicht noch länger für dumm verkaufen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Was für ein Mahnverfahren? Meinst du einen Mahnbescheid also ein
      gerichtliches Mahnverfahren?
      Ein Online Mahnverfahren. Das ist doch ein gerichtliches? Sorry, bin nicht vom Fach. Daher meine vielleicht nicht ganz korrekte Formulierung.

      Wenn er darauf nicht reagiert hat, dann
      kannst du doch einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hast du das
      getan? Wieso dann überhaupt Inkasso?
      Genau, den Vollstreckungsbescheid meinte ich mit Inkasso. :S

      Nützt mir aber alles nichts, wenn er keine Kohle hat. Obwohl er ja fleißig bei ebay einkauft.

      Was für eine Aktion soll denn das Gericht vollbringen? Entschuldige,
      aber ich habe erhebliche Probleme deinen Ausführungen zu folgen. Hast du
      juristische Schritte unternommen oder nicht und wie verlief da der
      chronologische Ablauf?
      Im Mahnverfahrensantrag steht, ob das Gericht autom. tätig werden soll, wenn die Frist abläuft. Das habe ich angekreuzt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von PeterPan321 ()

    • Inkasso ist Privat und hat mit Vollstreckungsbescheid nichts zu tun

      Bei Inkassofirmen muss man in der Regel zahlendes Mitglied werden und die versuchen dann die Kohle zu kassieren, ein Vollstreckungsbescheid ist dazu nicht nötig, Inkasso hat aber keinerlei Befugnisse welche über deine hinaus gehen, Ausnahme du hast einen Vollstreckungsbescheid und der wurde an die abgetreten

      Vollstreckungsbescheid läuft über das Amtsgericht, wenn der erteilt wurde kannst du den GV losschicken oder auch eine Kontopfändung versuchen, aber auch da ist immer ein Kostenvorschuss von deiner seite nötig, eine RSV klinkt sich meist nach 2 fruchtlosen Pfändungsversuchen aus

      Und bei Ebay einkaufen darf er doch, selbst wennd er in einer InSO wäre darf er >1000 Euro für sich behalten, als pfändungsfreien Betrag, gibt es unterhaltspflichtige Personen so erhöht sich das entsprechend, es ist durchaus möglich der hat im Monat 1800 Euro netto und du kommst an keinen cent ran

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Ausnahme du hast einen Vollstreckungsbescheid und der wurde an die abgetreten
      Kostet mich das etwas, wenn ich den VB an die Inkasso abtrete?

      wenn der erteilt wurde kannst du den GV losschicken oder auch eine
      Kontopfändung versuchen, aber auch da ist immer ein Kostenvorschuss von
      deiner seite nötig
      Ich dachte, die gehen erst einmal kostenfrei los. Erst bei Fehlschlag kostet es dann wieder? Omg. Warum zahle ich überhaupt meine Rechnungen? Da kann man ja als Privatmann fast unendlich Geld zahlen und der Andere kommt einfach so davon? (sofern man nicht laufend Kohle da reinhauen will)

      Und bei Ebay einkaufen darf er doch, selbst wennd er in einer InSO wäre
      darf er >1000 Euro für sich behalten, als pfändungsfreien Betrag,
      gibt es unterhaltspflichtige Personen so erhöht sich das entsprechend,
      es ist durchaus möglich der hat im Monat 1800 Euro netto und du kommst
      an keinen cent ran
      So in etwa sah das in meinem Alptraum aus ... armes Deutschland.

      Was mache ich also?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PeterPan321 ()

    • PeterPan321 schrieb:

      Im Mahnverfahrensantrag steht, ob das Gericht autom. tätig werden soll, wenn die Frist abläuft. Das habe ich angekreuzt.
      Peter
      -
      sobald Du den Mahnbescheid online erstellt/ausgedruckt/verschickt hast bekommst Du vom entsprechenden Gericht/Gerichtskasse eine entsprechende MItteilung inkl. der Gebührenrechnung i.H. von Euro 32,00....

      hast Du diese Gebühren (überhaupt schon) an die zuständige Gerichtskasse bezahlt?
    • cody7888a schrieb:

      PeterPan321 schrieb:

      Im Mahnverfahrensantrag steht, ob das Gericht autom. tätig werden soll, wenn die Frist abläuft. Das habe ich angekreuzt.
      Peter
      -
      sobald Du den Mahnbescheid online erstellt/ausgedruckt/verschickt hast bekommst Du vom entsprechenden Gericht/Gerichtskasse eine entsprechende MItteilung inkl. der Gebührenrechnung i.H. von Euro 32,00....

      hast Du diese Gebühren (überhaupt schon) an die zuständige Gerichtskasse bezahlt?
      Logen. Leichteste Übung. ^^
    • Wie gesagt, ein Inkasso arbeitet normal nur für Mitglieder, also du mit deinem einen Fall bist außen vor

      Und jeder Schritt im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren kostet Geld, MB per Vorschuss, VB per Vorschuss, GV per Vorschuss, PfüB per Vorschuss, oder glaubst du das dein Gericht am Ende hinter dir herlaufen will?

      Deshalb sollte jeder prüfen ob beim Schuldner was zu holen ist wenn man keine RSV im Rücken hat, sonst zahlt man mehr an Verfahrenskosten als an Streitwert vorhanden ist,......gutes Geld hinter schlechtem herwerfen nennt man das, Schuldner mit dickem Fell wissen das und sitzen alles aus weil eh nix zu holen ist
    • Danke euch mal zwischendurch für eure Infos!

      Nun denn - mal sehen, wie es nun weiter läuft. Aber dass man € 1800 Netto haben darf, ohne dass man was gepfändet bekommen darf, das habe ich echt nicht zu träumen gewagt. Nicht schlecht sage ich da. Ein A-tritt für jeden rechtschaffenen Bürger.

      Grüße