Heiner.Hemken schrieb:
Sternchen schrieb:
...
Aber Akkus sind außen vor, wenn nicht mal Hersteller dafür garantieren können oder wollen, da haste Pech gehabt
Was bitte hat die nicht mehr vorhandene Herstellergarantie mit dem aktuellen Zustand bzw. dessen Beschreibung zu tun?
Soll das bedeuten, daß alles, was außerhalb einer Gewährleistung / Herstellergarantie ist, keine Funktion mehr haben darf und auch nicht erwähnt werden muß? Bißchen hanebüchen, oder?
Das sehe ich ebenso. Vor allem steht es so ja auch im Gesetz:
§434 BGB: "Die Sache ist frei von
Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte
Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart
ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach
dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet ...
Und ein Handy mit Beschreibung "Zustand gut", hat mit defektem Akku keinen Zustand gut. Ich sehe das auch nicht als Zubehör an, denn ohne Akku, kein Handy. Und mit Stromkabel an dem Ding - tut es alleine ohne Akku gar nicht. (Auch wenn es zusätzlich dann auch kein Handy oder mobiles Telefon mehr ist.)
Auch auf Akkus gibt es eine Gewährleistung. (soweit ich das jetzt in Erfahrung bringen konnte) Und ich verlange wirklich keinen "neuen" aber einen funktionierenden Akku. (und ein solches Handy obendrein
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