Unvollständige Lieferung und dazu defektes Handy - Bonus: Kein Kontakt möglich

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Sternchen schrieb:

      ...
      Aber Akkus sind außen vor, wenn nicht mal Hersteller dafür garantieren können oder wollen, da haste Pech gehabt

      Was bitte hat die nicht mehr vorhandene Herstellergarantie mit dem aktuellen Zustand bzw. dessen Beschreibung zu tun?

      Soll das bedeuten, daß alles, was außerhalb einer Gewährleistung / Herstellergarantie ist, keine Funktion mehr haben darf und auch nicht erwähnt werden muß? Bißchen hanebüchen, oder?

      Das sehe ich ebenso. Vor allem steht es so ja auch im Gesetz:


      §434 BGB: "Die Sache ist frei von
      Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte
      Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart
      ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach
      dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet ...




      Und ein Handy mit Beschreibung "Zustand gut", hat mit defektem Akku keinen Zustand gut. Ich sehe das auch nicht als Zubehör an, denn ohne Akku, kein Handy. Und mit Stromkabel an dem Ding - tut es alleine ohne Akku gar nicht. (Auch wenn es zusätzlich dann auch kein Handy oder mobiles Telefon mehr ist.)

      Auch auf Akkus gibt es eine Gewährleistung. (soweit ich das jetzt in Erfahrung bringen konnte) Und ich verlange wirklich keinen "neuen" aber einen funktionierenden Akku. (und ein solches Handy obendrein :)

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    • PeterPan321 schrieb:

      ...
      §434 BGB: "Die Sache ist frei von
      Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte
      Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart
      ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach
      dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet ...


      ...
      Auch auf Akkus gibt es eine Gewährleistung. (soweit ich das jetzt in Erfahrung bringen konnte) Und ich verlange wirklich keinen "neuen" aber einen funktionierenden Akku. (und ein solches Handy obendrein :)

      Bei der Gewährleistung, richtiger Sachmangelhaftung, wie oben beschrieben, handelt es sich nicht um einen Zeitraum, sondern lediglich einen Zeitpunkt, der des Gefahrenübergangs zu dem alle vereinbarten Beschaffenheiten und übernommenen Beschaffenheitsgarantien vorliegen müssen. D.h., soweit kein defekter Akku vereinbart war, muß dieser bei Gefahrübergang "funktioneren", kann aber nach kürzester Zeit dann ohne Funktion sein. Dieses Risiko liegt, u.a auch aufgrund der Tatsache, da es sich um ein Verschleißteil handelt, beim Käufer.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      D.h., soweit kein defekter Akku vereinbart war, muß dieser bei Gefahrübergang "funktioneren", kann aber nach kürzester Zeit dann ohne Funktion sein. Dieses Risiko liegt, u.a auch aufgrund der Tatsache, da es sich um ein Verschleißteil handelt, beim Käufer.


      Ergänzend noch, wir hatten Frost. Die Ware war ungeheizt unterwegs. VK sagt dir, bei mir ging er noch, sorry. Beweise mal das Gegenteil.
    • Ein Akku ist grundsätzlich Zubehör und gehört nicht automatisch zum Gerät, muss eigentlich nicht mal mitgeliefert werden, wenn nicht explizit aufgelistet. Selbst wenn man dem VK nun nachweisen könnte das der Akku schon vor dem Versand defekt war, steht immer noch kein Akku im Kaufvertrag und man hätte immer noch keinen Anspruch auf einen funktionsfähigen. (Ist übrigens bei fast allen Geräten mit wechselbarem Akku so)


      Aber was den Zustand angeht, da hat der Verkäufer sehr wohl genaue Angaben gemacht, er hat nämlich bei Ebay den Zustand als Gebraucht deklariert und dazu steht bei eBay "Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. ... . Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers"
      Der Verkäufer hätte das Gerät zwar ruhig mal putzen können, bevor er die Fotos gemacht hat, aber zumindest die zwei großen Kratzer, von denen einer ja sogar auf dem Display ist, widersprechen hier mMn doch dem angegeben Zustand. Die "Zicken" die das Gerät macht wohl sowieso.
    • Pandora schrieb:

      Ein Akku ist grundsätzlich Zubehör und gehört nicht automatisch zum Gerät, muss eigentlich nicht mal mitgeliefert werden, wenn nicht explizit aufgelistet.

      Das halte ich für falsch. Selbstverständlich sind Komponenten, ohne die ein Gerät keine Funktionstüchtigkeit besitzt, kein Zubehör, sondern Bestandteil des Angebots.

      dejure.org/gesetze/BGB/434.html

      (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
      1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
      2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Selbstverständlich.

      Besonders Satz zwei sagt ins Deutsche übersetzt aus, daß der Käufer denselben Lieferumfang erwarten kann, wie im Laden, soweit nichts abweichendes vereinbart ist. Und wenn "ohne jedes Zubehör" vereinbart ist, greift Satz eins und der Akku hat trotzdem dabei zu sein. Funktionstüchtig.

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    • biguhu schrieb:

      Pandora schrieb:

      Ein Akku ist grundsätzlich Zubehör und gehört nicht automatisch zum Gerät, muss eigentlich nicht mal mitgeliefert werden, wenn nicht explizit aufgelistet.

      Das halte ich für falsch. Selbstverständlich sind Komponenten, ohne die ein Gerät keine Funktionstüchtigkeit besitzt, kein Zubehör, sondern Bestandteil des Angebots.

      dejure.org/gesetze/BGB/434.html

      (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
      1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
      2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

      Danke dir für den Hinweis. Sehe ich auch so. Ein Akku für ein Handy kann ja wohl nicht wirklich Zubehör sein. Das fällt also auch weg. Und dass der Akku bei ihm noch funktioniert und bei mir auf einmal nicht mehr tun soll ... wäre möglich, ist aber unwahrscheinlich. Ich habe wie gesagt die SMS auf dem Handy geprüft. Letztes SMS und daher vermutlich letzte Nutzung 12 Monate zuvor.

      Habe das Handy heute abermals getestet. Es fährt mittlerweile zwar ohne Zicken hoch (mit meinem Akku), aber der Akku will gar nicht laden (in dem Handy). Das Handy hat also definitiv einen Knackser. Der mit dem Handy gekaufte Akku ist auch nach 24 Stunden Laden immernoch komplett tot.

      Es sieht mir also danach aus, als ob das Handy
      a) generell keine Akkus laden kann
      b) mehr als 12 Monate nicht mehr benutzt wurde (wegen Fehler a?)
      c) der Akku daher tiefentladen war und nun letztendlich kaputt ist

      Laut Aussage von DHL gab es letztes Jahr (Winter) bis zum heutigen Tag bei Ihnen in den Hallen bzw. den Lastern noch keine Minusgrade. Ich denke, das muss ein Akku/Handy abkönnen?
    • Dann lass dir jetzt für die genannten Mängel ein Beweissicherungsgutachten erstellen und geh gegen den Verkäufer vor, nimm einen 3-stelligen Betrag in die Hand und versuch das ganze rück abzuwickeln

      Hast du eigendlich schon mal versucht telefonischen Kontakt zu dem Verkäufer herzustellen?
    • Der Akku gehört aber nicht zum Handy, genau wie Ladekabel, Kopfhörer etc und wird in der Beschreibung oder dem Bild nichts anderes erwähnt hat man eben nur Anrecht auf das nackte Gerät. Und zumindest zu Notebooks ohne Akkus gibt es Urteile, genau wie zu Konsolen, bei denen nur die nackte Konsole, ohne Kabel und Controller geliefert wurde.
    • Pandora schrieb:

      Der Akku gehört aber nicht zum Handy, genau wie Ladekabel, Kopfhörer etc und wird in der Beschreibung oder dem Bild nichts anderes erwähnt hat man eben nur Anrecht auf das nackte Gerät. Und zumindest zu Notebooks ohne Akkus gibt es Urteile, genau wie zu Konsolen, bei denen nur die nackte Konsole, ohne Kabel und Controller geliefert wurde.



      Das ist jetzt wie im hier geschilderten Fall einer Bekannten welche eine Werkbank mit auf dem Foto ersichtlich einem fest montierten Schraubstock ersteigert hatte der hinterher nicht zum Lieferumfang gehören sollte, da gingen die Meinungen hier im Forum auch weit auseinander....
    • Sternchen schrieb:

      Der Akku gehört aber nicht zum Handy

      Dir ist doch bereits weiter oben freundlich erklärt worden, dass du da vollkommen auf dem Holzweg befindest. Das BGB sagt da nämlich etwas anderes. Könntest du dann bitte damit aufhören, diesen gefährlichen Unsinn zu wiederholen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Pandora schrieb:

      Der Akku gehört aber nicht zum Handy, genau wie Ladekabel, Kopfhörer etc und wird in der Beschreibung oder dem Bild nichts anderes erwähnt hat man eben nur Anrecht auf das nackte Gerät. Und zumindest zu Notebooks ohne Akkus gibt es Urteile, genau wie zu Konsolen, bei denen nur die nackte Konsole, ohne Kabel und Controller geliefert wurde.
      Das macht in zweifacher Hinsicht keinen Sinn:

      a) dieses Handy startet nicht ohne Akku. Und das muss es - sonst tut es nicht so, wie man es erwarten kann (über ein Ersatzrad beim Auto kann man da sicher streiten)
      b) dann wäre jeder Verkäufer ja blöde, wenn er ein Handy mit Akku verkauft. :D

      Falls ich da falsch liegen sollte, dann gibt es diesbezüglich sicher ein Urteil? Dann bitte mit einem Solchen belegen.

      Das fand ich auch gerade:

      Gutachter für Handies:
      inspectis.de/app.html#bestellung/start_form

      (taucht das?)

      Gibt es Alternativen? Handy Shop?
    • Sternchen schrieb:

      Dann lass dir jetzt für die genannten Mängel ein Beweissicherungsgutachten erstellen und geh gegen den Verkäufer vor, nimm einen 3-stelligen Betrag in die Hand und versuch das ganze rück abzuwickeln

      Hast du eigendlich schon mal versucht telefonischen Kontakt zu dem Verkäufer herzustellen?

      Sternchen schrieb:

      Dann lass dir jetzt für die genannten Mängel ein Beweissicherungsgutachten erstellen und geh gegen den Verkäufer vor, nimm einen 3-stelligen Betrag in die Hand und versuch das ganze rück abzuwickeln

      Hast du eigendlich schon mal versucht telefonischen Kontakt zu dem Verkäufer herzustellen?
      Nope - da Ebay die Nummer nicht rausrückt und er nicht im Telefonbuch steht. Aber er hat bisher weder auf Mail noch auf Brief geantwortet. Laut Ebay stimmt die Adresse, da er einen Monat zuvor noch Dinge bestellt hat.
    • Pandora schrieb:

      Der Akku gehört aber nicht zum Handy, genau wie Ladekabel, Kopfhörer etc und wird in der Beschreibung oder dem Bild nichts anderes erwähnt hat man eben nur Anrecht auf das nackte Gerät. Und zumindest zu Notebooks ohne Akkus gibt es Urteile, genau wie zu Konsolen, bei denen nur die nackte Konsole, ohne Kabel und Controller geliefert wurde.


      Na, dann dürfte es dir ja leicht fallen, diese Urteile herauszusuchen und als Beleg für deine Behauptung beizubringen.

      Sieh uns nach daß wir uns bis dahin an die von @biguhu ja schon zitierte Rechtslage halten und deine Ausführungen für abenteuerlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Habe parallel mal im inet geforscht und feststellen müssen, dass ich womöglich nicht der einzige Mensch bin, der entweder Schrott angedreht bekommen hat oder noch auf sein Geld wartet. Bringt mir nur leider nichts und ich fürchte nun schon, dass der VK pleite ist (bisher kein Lebenszeichen) und das Ganze daher nicht einzutreiben ist.

      Seltsam ist aber, dass er hin und wieder Geld haben muss (Ebay u.a. Plattformen) und auch Leute bezahlen kann. Ist halt die Frage, wie ich bei einem, der pleite ist, an mein Geld komme, wenn er immer gerade dann keines hat, wenn das Inkasso kommt.

      Wie oft kommt ein Inkasso/Eintreiber eigentlich vorbei, bevor die mit leeren Händen abziehen und den Fall zur Seite legen?
      Stimmt es, dass es immer wieder aufs neue Geld für mich kostet, wenn ich die dann nochmals vorbeischicken möchte?

      Grüße
    • PeterPan321 schrieb:

      Habe parallel mal im inet geforscht und feststellen müssen, dass ich womöglich nicht der einzige Mensch bin, der entweder Schrott angedreht bekommen hat oder noch auf sein Geld wartet.

      Wenn wir die Lage weiterhin einschätzen sollen, wäre es doch eine Maßnahme auf die Rechercheergebnisse zu verlinken, die du erzielen konntest. Wenn die Quellen nicht für sich sprechen, dann darfst du gerne auch ein wenig erläutern.

      Ich lese bei dir nun Inkasso heraus. Die Frage ist doch, was du in all den Wochen zivilrechtlich getan hast. Wenn du dein Geld wieder sehen möchtest, dann wirst du da ja sicher tätig geworden sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      PeterPan321 schrieb:

      Habe parallel mal im inet geforscht und feststellen müssen, dass ich womöglich nicht der einzige Mensch bin, der entweder Schrott angedreht bekommen hat oder noch auf sein Geld wartet.

      Wenn wir die Lage weiterhin einschätzen sollen, wäre es doch eine Maßnahme auf die Rechercheergebnisse zu verlinken, die du erzielen konntest. Wenn die Quellen nicht für sich sprechen, dann darfst du gerne auch ein wenig erläutern.

      Ich lese bei dir nun Inkasso heraus. Die frage ist doch, was du in all den Wochen zivilrechtlich getan hast? Wenn du dein Geld wieder sehen möchtest, dann wirst du da ja sicher tätig geworden sein.
      Ich würde ja gerne den Benutzernamen und alle meine bisherigen Ergebnisse hier veröffentlichen, aber meine Frage ist: Darf ich das? Ich will hier ja kein Recht verletzen.

      Zudem würde ich damit noch gerne ein wenig warten, evtl. endet doch noch alles gut und dann habe ich ihn hier zu Unrecht bloßgestellt. (Vielleicht war er krank? Auf Reise ...) Von daher wollte ich zunächst noch einmal ganz allgemein anfragen, wie oft so ein Inkasso oder Schuldeneintreiber vorbei kommt. Sobald aber die Sache 100% klar ist, werde ich hier alles veröffentlichen. Versprochen.
    • PeterPan321 schrieb:

      Ich würde ja gerne den Benutzernamen und alle meine bisherigen Ergebnisse hier veröffentlichen, aber meine Frage ist: Darf ich das? Ich will hier ja kein Recht verletzen.

      Du darfst alles verlinken, was du sachdienlich im Netz gefunden hast. Die Nennung von Benutzernamen von ebay ist selbstverständlich erlaubt, es sei denn, du meinst seine Realdaten.

      Lass dich Finger vom Inkasso. Das ist in deiner Situation wirklich unpassend. Zum einen ist doch die Rechtmäßigkeit deiner Forderung noch nicht einmal juristisch geklärt, zum anderen hängt ja deine Forderung von einer Gegenleistung ab. Dein Kauf liegt nun mehrere Monate her und du hast keinerlei juristische Schritte unternommen? Dann musst du dich nicht wundern, dass nichts passiert. Entweder du schreibst das Geld ab oder du kriegst den Hintern hoch. Diese Warteschleife ist die schlechteste Entscheidung. Ein so langer Aufenthalt im Krankenhaus ist eher unwahrscheinlich bzw. niemand würde dir zum Vorwurf machen, wenn du nach so langer Zeit endlich mal ernsthafte Schritte unternimmst. Dabei frage ich mich, wie du recherchierst, wenn du die Möglichkeit eines Krankenhausaufenthaltes noch in Betracht ziehst. Dein Verkäufer hat nämlich vor zwei Wochen Bewertungen abgegeben: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…tab=FeedbackLeftForOthers

      Komm endlich in die Pötte oder schreibe dein Geld ab!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      PeterPan321 schrieb:

      Ich würde ja gerne den Benutzernamen und alle meine bisherigen Ergebnisse hier veröffentlichen, aber meine Frage ist: Darf ich das? Ich will hier ja kein Recht verletzen.
      Du darfst alles verlinken, was du sachdienliches im Netz gefunden hast. Die Nennung von Benutzernamen von ebay ist selbstverständlich erlaubt, es sei denn, du meinst seine Realdaten.
      ...
      Komm endlich in die Pötte oder schreibe dein Geld ab!
      Ich habe ja schon Schritte unternommen: (die Bewertung oben ist übrigens meine)

      a) über ebay angefragt und eine Stellungnahme gesucht - keine Reaktion
      b) um Nachbesserung gebeten - keine Reaktion
      c) nach 2 Wochen den Rücktritt angekündigt - keine Reaktion
      d) nach 2 Wochen ein online Mahnverfahren eingeleitet - keine Reaktion
      c) nun um Aktion des Gerichts gebeten - keine Reaktion

      Habe ihn vor 6 Wochen mal angerufen und da meinte er ja, dass ich ihm meine mailadresse schicken solle und er dann über PayPal das Geld rücküberweisen würde. Ich habe ihm eine Mai geschickt aber bis heute keinen cent erhalten. Von seiner Seite keine Reaktion mehr.

      Das ist er bei egun:
      egun.de/market/user_feedbacks.php?nick=mokway29&filter[r]=-1&PHPSESSID=138c