Unvollständige Lieferung und dazu defektes Handy - Bonus: Kein Kontakt möglich

    • Unvollständige Lieferung und dazu defektes Handy - Bonus: Kein Kontakt möglich

      Hallo

      Habe im November ein Handy bei Ebay ersteigert:

      ebay.de/itm/111206158251?ssPag…_trksid=p3984.m1439.l2649


      Das BIld sieht vielversprechend aus. Die Artikelbeschreibung "guter" Zustand verleitetet mich zu der Fehlannahme, dass das Handy ohne "Macken" sei. Im Einzelnen:

      Ärgernis 1) Die Beschriebene SD-Karte fehlt komplett (keine Karte dabei)

      Ärgernis 2) Das Handy ließ sich trotz 24 h laden überhaupt nicht einschalten. => Akku defekt
      Da ich ein solches Handy schon einmal besitze habe ich kurzerhand meinen Akku zum Testen verwendet: Doch auch hier zickte das Handy gewaltig rum, bis ich es dann doch endlich starten konnte. Immer wieder blieb es vorher beim Bootbild hängen. => Software oder Hardwarefehler (keine Ahnung, kenne mich da nicht so gut aus)

      Ärgernis 3) Das Gehäuse hat lauter Kratzer. Auf dem Display (teils auch sehr tiefe), am Gehäuserand (auch teils tiefe), vorne auf dem Gehäuse auch ein so tiefer, dass man das blau sehen kann, das darunter liegt.

      Ärgernis 4) Zwei Tasten sind so abgegriffen, dass die schon nicht mehr schwarz sind.

      Ärgernis 5) Das Handy ist verschmutzt ... => Baustellenhandy?


      Als ich es dann endlich starten konnte:

      Überraschung: Das Handy war nicht resettet worden. Die letzte SMS auf dem Handy ist 12 Monate alt. Daher war womöglich auch der Akku defekt?


      Hab daher den VK über Ebay angeschrieben und um Rückabwicklung des Kaufes gebeten, da ich mich in der Beschreibung getäuscht sehe. (s.o.) => Keine Antwort
      Nochmals über Ebay angeschrieben. => Keine Antwort

      Erstes Einwurfeinschreiben an die Adresse, die als Absender auf dem Paket vermerkt war. Frist 14 Tage zur Nachbesserung => keine Reaktion
      Zweites " " : Rücktritt vom Kauf. Nach 14 Tagen => keine Reaktion

      Ebay angerufen, ob die Adresse stimmt: Laut Ebay stimmt die. Wurde auch bis zum Schluss verwendet.

      Nun denke ich über ein Mahnverfahren nach. Bin mir aber nicht sicher. Was meint ihr?
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    • Hallo erstmal

      Ok gehen wir mal von oben nach unten vor:

      PeterPan321 schrieb:

      Ärgernis 1) Die Beschriebene SD-Karte fehlt komplett (keine Karte dabei)

      Vieleicht habe ich Tomaten auf den Augen, aber nach mehrmaligem lesen, finde ich keine beschriebene SD Karte.

      Was die Mängel angeht: Das sind natürlich Schäden, die erwähnt gehört hätten. Gerade mit dem defekten Akku.

      PeterPan321 schrieb:

      Nun denke ich über ein Mahnverfahren nach. Bin mir aber nicht sicher. Was meint ihr?

      Die entscheidung kann dir hier natürlich niemand abnehmen. Da solltest du abwägen: Das Handy hat dich mit Versand 87,90€ gekostet. Mahnkosten, must du erstmal vorstrecken.
      Ob beim VK etwas zuholen ist, weiss man natürlich im voraus nicht. Da musst du selbst entscheiden, ob du diesen weiteren Schritt gehen willst.

      Tante Edit: Ah Danke @blaccbox Ich sag ja Tomaten... Aber auf die Überschrift hatte ich wirklich nicht geachtet. Danke dir.
    • grafiksammler schrieb:

      Die Kostensteigerung hat leider auch vor den Kosten des Mahnbescheids nicht Halt gemacht.
      unter 300 Euro kostet der inzwischen 32 Euro. ( wenn man´s online selbst macht )
      Jo, danke dir. Hab den Antrag auch schon ausgefüllt. 32 Euro ist es mir Wert. (So Leute müssen Ärger haben.) Aber das Ausfüllen war gar nicht so einfach. Vor allem die Frage:

      "Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist."

      oder:

      "Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt."

      Da bin ich mir jetzt noch nicht 100 % sicher.

      Zudem habe ich schon gehört, dass Leute vor Gericht zwar Recht bekommen hatten, und auch das Geld zurück bekamen, aber die Gerichtskosten dennoch tragen mussten. Oder habe ich das falsch verstanden?

      Danke schonmal an alle Hilfen!! Super Sache. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von PeterPan321 ()

    • PeterPan321 schrieb:

      Nun denke ich über ein Mahnverfahren nach. Bin mir aber nicht sicher. Was meint ihr?


      Was genau willst du als Forderung geltend machen? Den Kaufbetrag, weil du vom Vertrag zurückgetreten bist?

      Dann wäre das:

      PeterPan321 schrieb:

      Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.


      ja nicht der Fall, denn die Gegenleistung wäre, die Ware zurückzugeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      PeterPan321 schrieb:

      Nun denke ich über ein Mahnverfahren nach. Bin mir aber nicht sicher. Was meint ihr?


      Was genau willst du als Forderung geltend machen? Den Kaufbetrag, weil du vom Vertrag zurückgetreten bist?

      Ich will mein Geld wieder plus Porto und die Auslagen für z.B. meine Einschreiben, Briefpapier, Mahnschreiben ... und er bekommt Zug-um-Zug das Mobile zurück. Ist das nicht korrekt?
    • pandarul schrieb:

      Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.


      ja nicht der Fall, denn die Gegenleistung wäre, die Ware zurückzugeben.
      Dann habe ich es richtig gewählt. Habe auch das hier genommen:

      Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt. (Gab ja sonst nix anderes mehr)


      Wie stehen meine Chancen, wenn das ganze vor Gericht geht? Habt ihr mir da einen Tip?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von PeterPan321 ()

    • pandarul schrieb:

      Doch, das ist nicht ganz unkorrekt. Aber ich weiß nicht, ob der Mahnbescheid das Mittel der Wahl ist.

      Der ist eigentlich nicht für bestrittene Ansprüche, weil keine Sachprüfung stattfindet.

      Was machst du, wenn er dem MB widerspricht?
      Hat der Verkäufer denn dem Anspruch widersprochen?

      Selbst wenn, er müßte dem Mahnbescheid auch widersprechen - dann gibt es - so der Antragsteller es will - ein Verfahren. Das ist bei Beträgen unter 600 Euro normal schriftlich.
    • pandarul schrieb:

      Doch, das ist nicht ganz unkorrekt. Aber ich weiß nicht, ob der Mahnbescheid das Mittel der Wahl ist.

      Der ist eigentlich nicht für bestrittene Ansprüche, weil keine Sachprüfung stattfindet.

      Was machst du, wenn er dem MB widerspricht?

      Das habe ich mich auch gefragt. Dann muss ich ja wohl vor Gericht gehen und hoffen, dass er nicht komplett blank ist. Insolvenz scheint er nicht zu sein. (Laut online-Auskunft) Aber das muss ja nix heißen. Bekomme ich noch irgendwie anders raus, ob man bei ihm überhaupt Forderungen mit Erfolg stellen kann? Gericht kostet mich dann nochmals so um die 100 Euro?? Gibt es da evtl. einen günstigen Anwalt, den ihr empfehlen könnt? (für den Fall der Fälle ^^)

      Sollte ich jetzt oder erst am Ende zur Bolizei gehen? Denn vor solchen Leuten sollte man ja auch andere warnen. Oder?
    • grafiksammler schrieb:

      pandarul schrieb:

      Doch, das ist nicht ganz unkorrekt. Aber ich weiß nicht, ob der Mahnbescheid das Mittel der Wahl ist.

      Der ist eigentlich nicht für bestrittene Ansprüche, weil keine Sachprüfung stattfindet.

      Was machst du, wenn er dem MB widerspricht?
      Hat der Verkäufer denn dem Anspruch widersprochen?

      Selbst wenn, er müßte dem Mahnbescheid auch widersprechen - dann gibt es - so der Antragsteller es will - ein Verfahren. Das ist bei Beträgen unter 600 Euro normal schriftlich.
      Der VK hat sich bisher überhaupt nicht gemeldet. Weder per Mail noch auf die Einschreiben. Den Mahnbescheid wollte ich morgen abschicken. So dachte ich mir das auch. Wenn er widerspricht bin ich nochmal so um die 100 Euro los. Oder?
    • Ich will darauf hinaus, daß du dich bei Uneinsichtigkeit darauf einstellen darfst, daß er das Kreuz bei "ich widerspreche" macht und das Ding zurückschickt.

      Willst du in dem Fall klagen?

      Wenn ja, dann kannst du den Mahnbescheid überspringen und gleich auf Rückabwicklung Zug-um-Zug klagen.

      Wenn nein, ist der Mahnbescheid im Zweifel rausgeworfenes Geld, wenn sich dein Verkäufer nicht von dem Zettel an sich beeindrucken läßt.
    • pandarul schrieb:

      Ich will darauf hinaus, daß du dich bei Uneinsichtigkeit darauf einstellen darfst, daß er das Kreuz bei "ich widerspreche" macht und das Ding zurückschickt.

      Willst du in dem Fall klagen?

      Wenn ja, dann kannst du den Mahnbescheid überspringen und gleich auf Rückabwicklung Zug-um-Zug klagen.

      Wenn nein, ist der Mahnbescheid im Zweifel rausgeworfenes Geld, wenn sich dein Verkäufer nicht von dem Zettel an sich beeindrucken läßt.
      Wie bitte mache ich das? "auf Rückabwicklung Zug-um-Zug klagen."???

      Hab davon keinen Plan. Mache das ganze zum Ersten mal durch. Habe mich da im Internet ein wenig mit Online-Mahnverfahren eingelesen. Mehr nicht ^^

      Ist es das hier?

      haufe.de/recht/deutsches-anwal…sk_PI17574_HI2928749.html

      Fülle ich das einfach aus und schicke es an das Amtsgericht? Was kostet das? Auch um die 100 Euro?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PeterPan321 ()

    • Zunächst einmal ist ein Mahnbescheid das Mittel, was die geringsten Kosten verursacht.
      Die meisten Schuldner lassen sich davon auch beeindrucken und widersprechen nicht, denn das kostet sie schlußendlich das meiste Geld.

      Natürlich gibt es hartgesottene Schuldner, die selbst dann widersprechen, wenn es keinen Grund dazu gibt. Dann kostet es wieder zunächst Dein Geld
      eine Klage beim zuständigen AG einzureichen. Im Internet gibt es Kostenrechner dazu.

      Ich veranlasse jedes Jahr rund ein halbes Dutzend Mahnbescheide. Davon werden im Schnitt 4 sofort bezahlt, 1 braucht den Gerichtsvollzieher und 1 endet im normalen
      Gerichtsverfahren.
    • pandarul schrieb:

      Interessanter Erfahrungswert. Darf ich fragen um welche Summen es da so geht?

      @PeterPan:

      Ja, so sieht so etwas exemplarisch aus.
      Also insgesamt sind nun so etwa 106 EUR angelaufen. (mit Rücksendeporto - aber ich habe das Handy noch - will es auch noch behalten, damit ich das als Beweismittel habe))

      Also doch erst mal Mahnbescheid? Und wenn er widerspricht, dann vor Gericht mit meinen Photos / Handy / Kopien? Wäre das so richtig?

      Danke nochmal für eure Hilfe!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von PeterPan321 ()