Ware versehentlich vom Versandunternehmen an Verkäufer zurück geschickt

    • Ware versehentlich vom Versandunternehmen an Verkäufer zurück geschickt

      Großes Problem! Riesigen Ärger ---
      Ware von Privat ersteigert,sie kam defekt mit Gehäuseschaden an. Für uns war ganz eindeutig klar, dass der VK es total unsachgemäß verpackt hatte, Karton war viel zu klein und zu weich, sehr mangelhafte Auspolsterung. Und das obwohl wir den VK vor Versand zweimal gebeten hatten, es bloß gut zu verpacken und auf das Transportrisiko hingewiesen hatten (aufgrund früherer schlechten Erfahrungen mit mangelhafter Verpackung).

      Nach Erhalt der eingedrückten Ware reklamierte ich sofort beim VK. Dieser stellte sich völlig quer, war sehr unfreundlich , u.a. indem er behauptete er hätte die Ware genügend verpackt und ich soll Schadensanzeige beim Versandunternehmen machen. Sein Verhalten war mehr als unverschämt.Er war nicht bereit dafür zu haften, auch nicht nach einer Haftungsablehnung des Versandunternehmens. Zudem lag noch ein weiterer Verschleiß-Defekt vor, der nicht von einem Transportschaden herrührte, sondern der nicht in der AB des Verkäufers erwähnt worden ist.
      Ich schickte dem VK Fotos von der mangelhaften Verpackung und vom Schaden, auch das half nichts. VK machte dhl dafür verantwortlich.


      Ich brachte das Paket zur Post und machte eine Schadensanzeige. Auf dieser kreuzte ich an, dass das Paket nach Schadensgbegutachtung an mich den Empfänger, zurück soll. Zusätzlich legte ich ein extra Schreiben ins Paket, auf dem dies auch ausdrücklich stand, dass das Paket wieder an mich zurück soll.


      Nun hat laut Sendungsverfolgung das Versandunternehmen das Paket irrtümlich an den Absender , also an den Verkäufer zurück geschickt, obwohl ich dem Verkäufer ausdrücklich mitgeteilt habe, er soll das Paket verweigern, falls es bei ihm ankommen sollte. Hat er nicht gemacht. Er hat es eigenhändig unterschrieben angenommen. Nun sitzen wir da : Geld weg, Ware auch weg, und keine Ware mehr als Beweis, gegen den VK rechtlich vorgehen zu können, da das Beweisstück, die Ware, obwohl von uns bezahlt und unser Eigentum, in seinen Händen ist.
      Darf er das Paket öffnen?
      Darf er es einbehalten?
      Was ist wenn er an der Ware manipuliert?
      wie kann ich jetzt noch Schadensersatz ohne Ware geltend machen?


      Von DHl habe ich heute telefonisch mitgeteilt bekommen, dass dhl für den Schaden nicht haftet, da der VK es zu unsachgemäß verpackt hat (genau so wie wir es auch festgestellt haben,als wir das Paket erhielten)
      was kann man da machen?

      Ware wurde von uns bezahlt, wir sind der rechtmäßige Besitzer
    • Sonne789 schrieb:

      u.a. indem er behauptete er hätte die Ware genügend verpackt und ich soll Schadensanzeige beim Versandunternehmen machen


      Nun, diese Schadensanzeige ist erstmal der vorgesehene Weg, ja.

      Sonne789 schrieb:

      VK machte dhl dafür verantwortlich.


      In dem Fall zahlt DHL.

      Sonne789 schrieb:

      Von DHl habe ich heute telefonisch mitgeteilt bekommen, dass dhl für den Schaden nicht haftet, da der VK es zu unsachgemäß verpackt hat (genau so wie wir es auch festgestellt haben,als wir das Paket erhielten)
      was kann man da machen?


      Und in dem Fall nicht. Das brauchst du aber schriftlich, dann forderst du vom VK die Lieferung einer Ware, die der in der Artikelbeschreibung annoncieten entspricht.

      Die kaputte hat er ja schon zurück, das ist doch nicht schlecht.

      Sonne789 schrieb:

      Ware wurde von uns bezahlt, wir sind der rechtmäßige Besitzer


      Eigentümer. Besitzer ist (zur Zeit) der Verkäufer.

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    • TE: Du bist jetzt in der Position, dass der VK den Kaufvertrag nicht erfüllt hat. Das kannst Du nachweisen, sobald Du schriftlich von DHL das Bekenntnis erhalten hast, dass der VK die Rücksendung angenommen hat.
      Damit brauchst Du nicht mehr in einem Zivilverfahren nachweisen, dass die Ware kaputt war, der VK muß nachweisen, dass er ordentlich geliefert hat.
      Das kann er nicht.

      Auch in dem Fall: Kaufvertrag mit Fristsetzung für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs kündigen und Mahnbescheid ankündigen ( und den dann auch durchziehen!)
    • Ich erhalte von DHL gar nichts schriftlich, da ich nicht der Vertragspartner bin, nur der Absender

      Ich habe nur den Nachweis der online-Sendungsverfolgung, in der steht, dass der VK die Sendung angenommen hat

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    • Sonne789 schrieb:

      Ich erhalte von DHL gar nichts schriftlich, da ich nicht der Vertragspartner bin, nur der Absender


      Vielleicht solltest du dem Support mal sagen, daß die Alternative ist, daß einer von denen vor Gericht antanzt. Laß dir schriftlich geben, daß sie dir das nicht schriftlich geben wollen. *g*

      Sonne789 schrieb:

      Ich habe nur den Nachweis der online-Sendungsverfolgung, in der steht, dass der VK die Sendung angenommen hat


      Wie gesagt, er schuldet dir die Herausgabe der Ware, und wenn feststeht, daß diese wegen unsachgemäßer Verpackung auf dem Versandweg beschädigt wurde, dann auch im in der Artikelbeschreibung angegebenen Zustand.
    • zivilrechtlich habe ich gar keine Chance, denn die VK hat mir im eröffneten Fall einfach frech unterstellt, um alles von sich zu weisen, ich hätte die Ware nach Erhalt absichtlich beschädigt.

      hatte so einen Fall schon mal vor ein paar Jahren, auch wegen defekt erhaltener Ware, und da hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige eingestellt, weil die Verkäuferin, auch eine rabiate, einfach behauptet hat, die Ware sei bei ihr noch ganz gewesen. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt, auch nicht meinen Widerspruch. Es sei kein Vermögensschaden entstanden, so ihre Aussage. Da ging es um ca. 50 Euro. Also was bringt es da rechtlich vorzugehn? Den Anwalt muss man obendrein vorstrecken, dann ist das Geld auch weg, wenn es Aussage gegen Aussage steht. Ich leg dann nur noch mehr drauf. Und jetzt ist auch noch die Ware weg, ich fass es nicht! Und hier geht es um ca. 75 Euro, die ich verloren habe.

      Noch einmal die frage: darf die Verkäuferin das Paket rechtlich gesehen überhaupt öffnen, wenn doch ganz klar ist, was das für ein Inhalt ist?





      ich habe gerade noch einmal mit DHL telefoniert, und da gibts gar nichts- ich erhalte keinerlei schriftliche Infos von DHL, da ich nicht der Vertragspartner sei.
    • Hör doch mal auf zu telefonieren, das ist ein Callcenter. Was glaubst du bitte was für Kompetenzen die da haben?

      Ansonsten wirfst du hier alles durcheinander. "Zivilrechtlich" hat nichts mit einem "Fall" zu tun und erst recht nicht mit der StaA.

      Erstmal solltest du deinen Verkäufer auffordern, dir die Ware wie im Kaufvertrag beschrieben und mithin unbeschädigt auszuhändigen und dafür eine konkrete, angemessene Frist setzen.

      Sonne789 schrieb:

      Noch einmal die frage: darf die Verkäuferin das Paket rechtlich gesehen überhaupt öffnen, wenn doch ganz klar ist, was das für ein Inhalt ist?


      Warum hast du davor solche Angst? Und warum sollte das nicht in Ordnung sein?

      Vollkommen unabhängig davon schuldet dein Vertragspartner dir die Ware. Also setz ein verbindliches Schreiben an DHL auf und hol dir die Bestätigung, daß mangelhafte Verpackung vorliegt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Hör doch mal auf zu telefonieren, das ist ein Callcenter. Was glaubst du bitte was für Kompetenzen die da haben?

      Ansonsten wirfst du hier alles durcheinander. "Zivilrechtlich" hat nichts mit einem "Fall" zu tun und erst recht nicht mit der StaA.

      Erstmal solltest du deinen Verkäufer auffordern, dir die Ware wie im Kaufvertrag beschrieben und mithin unbeschädigt auszuhändigen und dafür eine konkrete, angemessene Frist setzen.

      Sonne789 schrieb:

      Noch einmal die frage: darf die Verkäuferin das Paket rechtlich gesehen überhaupt öffnen, wenn doch ganz klar ist, was das für ein Inhalt ist?


      Warum hast du davor solche Angst? Und warum sollte das nicht in Ordnung sein?

      Vollkommen unabhängig davon schuldet dein Vertragspartner dir die Ware. Also setz ein verbindliches Schreiben an DHL auf und hol dir die Bestätigung, daß mangelhafte Verpackung vorliegt.



      Ich hab die Befürchtung , dass sie dran herummanipulieren könnte.

      DHL gibt mir diese Bestätigung auch nicht schriftlich, nochmal heute abend nachgefragt. Keine Chance.

      Und den Anwalt muss ich vorstrecken
    • ich möchte das Paket mit Ware wieder so haben wie ich es erhalten habe mit der miesen Verpackung und wie ich es DHL übergeben habe zur Überprüfung. Jetzt ist das nicht mehr garantiert.



      Außerdem wenn ICH ein Paket erhalten würde mit einem Inhalt, der nicht für mich bestimmt ist und dessen Eigentümer ich nicht bin, würde ich es nicht öffnen, das versteht sich von selbst.

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    • Sonne: das Kind ist in den Brunnen gefallen. Nicht mehr rückgängig zu machen.

      Als Erwachsener mußt Du auch solche Dinge akzeptieren lernen. Auch akzeptieren lernen, dass ein RA Geld kosten kann. Nämlich, wenn man verliert.
      Wenn Du jetzt die Hände in den Schoß legst, mußt Du auch akzeptieren, dass Dein Geld weg ist. Was für Dich akzeptabler ist, wirst Du entscheiden müssen.
    • das Gehäuse ist lediglich kaputt, aber das heißt nicht dass innen auch alles kaputt ist, wenigstens wär da noch was zu retten, falls die Sache vergeblich sein sollte. Ich brauche den Artikel zudem, um rechtlich vorzugehen, so wie ich ihn erhalten habe mit der miesen Verpackung - warum ist das so schwer zu verstehen?
    • Ich habe sehr schlechte Nerven und bin nicht mehr belastbar. Jeder Ärger setzt mir neu zu. Ich bin in Frührente krankheitshalber und soll Stress vermeiden. Ich rege mich sehr schnell auf, vor allem über alles Unrecht.

      Die Verkäuferin darf doch das Paket nicht einfach einbehalten, oder?

      Dann werde ich wenn sie mir das Paket nicht wieder liefert, Anzeige machen.
    • Sonne789 schrieb:

      Ich brauche den Artikel zudem, um rechtlich vorzugehen, so wie ich ihn erhalten habe mit der miesen Verpackung - warum ist das so schwer zu verstehen?

      Nein, brauchst Du nicht. Habe ich versucht, Dir weiter oben zu erklären. Du bist jetzt sogar in der besseren Position, weil Du die Ware nicht erhalten hast und dies über die DHL Sendungsverfolgung dokumentieren kannst. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Macht er das nach Fristsetzung nicht kannst Du sogar den preiswerteren Weg über einen Mahnbescheid wählen.
    • Sonne789 schrieb:

      Die Verkäuferin darf doch das Paket nicht einfach einbehalten, oder?
      Hast Du schon mal was von der Macht des Faktischen gehört? Sie tut es und Du müßtest eine Zivilklage auf Herausgabe stellen. Die ist genau so teuer wie eine Klage auf Lieferung eines unbeschädigten Geräts. Warum willst Du das Schlechtere, wenn Du über einen Mahnbescheid zunächst das Bessere preiswerter versuchen kannst?
    • Vielen Dank für die Bemühungen von Euch! Ich blicke noch nicht so ganz durch.

      Ich habe das Paket laut Sendungsverfolgung aber doch zwischendurch erhalten. Da steht alles genau: wann der VK es abgeschickt hat an mich, wann ich es erhalten habe, wann ich es zu DHL zwecks Begutachtung geschickt habe, wann DHL es zur Verkäuferin zurück geschickt hat.

      Die Verkäuferin hat das Paket eigenhändig entgegengenommen (laut Telefonat mit DHL erfahren)

      und dann noch etwas:

      Das Paket wurde bereits vor einigen Tagen schon einmal an die Verkäuferin zugestellt. Da hat sie es verweigert. Dann wurde es noch einmal an sie zugestellt. Also zweiter Versuch, Und da hat sie es angenommen. Zuvor hatte ich ihr im eröffneten Fall mitgeteilt, dass sie das Paket verweigern soll.