Ware versehentlich vom Versandunternehmen an Verkäufer zurück geschickt

    • das kommt mir bekannt vor, das hattest du doch schon irgendwo im thread gepostet.

      Sonne789 schrieb:


      Beim ersten Zustellungsversuch hatte sie es verweigert, und beim zweiten Zustellungsversuch hat sie es laut Scan von DHL, den ich hier habe, persönlich entgegengenommen und selbst unterschrieben. Sie ignoriert den Scan einfach...


      zur unterschrift:
      meine nachbarin hat schon mal ein paket für mich angenommen, worüber ich aber nicht informiert war (kein zettel vom zusteller!). im internet änderte sich plötzlich der status und es hieß, ich hätte das paket angenommen "empfänger (orig.)" - hatte ich aber nicht.
      ich gehe davon aus, daß der zusteller zum einen das paket bereits gescannt und meinen namen reingegeben hatte, als er bei mir auf der matte stand und zum anderen dann einfach damit zur nachbarin marschiert ist OHNE die bereits erfassten daten des unterschreibenden (ich war vorgesehen, letztendlich unterschrieb sie) noch irgendwie zu verändern.
      wenn das hier genauso war, sagt der scan herzlich wenig aus.

      du weißt nicht, ob der zusteller neu war und die empfängerin daher nicht kannte bzw. diese zb behaupten konnte "ich bin hier nur zu gast, ich darf das paket nicht annehmen". das ist nämlich was komplett anderes als "ich bin der empfänger des pakets, aber hiermit verweigere ich die annahme!". bei der 1. variante kommen die nochmal wieder, bei der verweigerung normalerweise nicht.

      fazit:
      der scan beweist - außer der erfolgreichen zustellung - nicht viel.
      die zusteller haben einen hohen zeitdruck und halten sich daher nicht unbedingt damit auf, den namen des empfängers anzupassen, wenn sie das schon (evtl. vorschnell) reingegeben hatten, um zeit zu sparen.


      ich hoffe, du bastelst bereits am schreiben für DHL, denn du solltest zusehen, daß du an diese unterlagen kommst.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • der Scan erhält die originale Unterschrift der VK, also handschriftlich.Ich glaube weniger, dass der Nachbar die Unterschrift fälscht.

      Es ist ja auch so, dass der Postbote, wenn ein Empfänger die Sendung verweigert, diese gar nicht dann anschließend dem Nachbarn aufdrängen darf, sondern er muss sie mitnehmen.
    • Dann hatte ich noch einen anderen DHL Mitarbeiter am Telefon, der hat mir erklärt, dass das Paket, nachdem ich eine Schadensanzeige gemeldet hätte und das Paket nun wieder im Besitz der Absenderin, sprich VK sei, obwohl ich es bezahlt hätte, rechtlich gesehen nun gar nicht mehr mein Eigentum sei. Ist das richtig?

      vielleicht rückt sie es ja deshalb nicht mehr heraus?? Also kann ich ihr dann auch nicht Unterschlagung vorwerfen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • Sonne, das hatten wir doch schon einmal.....

      Sie schuldet Dir die Erfüllung Eures Kaufvertrages. Es geht doch nicht mehr um die defekte Ware.

      lies Dir im Internet BGB ab § 437 durch, welche Konsequenzen die Nichterfüllung des Kaufvertrags hat. Welche Möglichkeiten Du hast und handle danach.
    • Hallo, es gibt neues haarsträubendes. VK hat sich gemeldet. Nun war es plötzlich nicht mehr der Nachbar,der das Paket entgegen genommen hat, sondern die Schwiegermutter....

      Die VK ist für mich überhaupt nicht mehr glaubwürdig nach all den Lügen.

      Dann hat die VK gemeint, ich soll ihr die Versandkosten zur Rücksendung des Pakets an mich überweisen, sonst gibt sie das Paket zur Entsorgung und würde mir das in Rechnung stellen. Dazu gibt sie mir 20 Tage Zeit.Sie weist nach wie vor, obwohl sie mittlerweile das Schreiben von DHL hat, dass die Schadensübernahme abgelehnt wird, jede Schuld von sich und schreibt weiter, sie hätte alles ordnungsgemäß verpackt und ihre Vertragspflichten ordentlich erfüllt und führt ihre Zeugen an, und ich könne gern zum Anwalt gehen. Das dumme ist ich habe nun das knappe Paket nicht mehr hier als Gegenbeweis.

      Das ist heute abend alles im eröffneten Fall passiert, und ich habe ihr nun mitgeteilt, dass ich nach § 346ff BGB vom Kaufvertrag zurück trete, da sie ihren Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sei und mir keine Ware wie beschrieben liefern konnte.
      Reicht das wenn ich das im eröffneten Fall mitgeteilt habe oder muss ich extra noch für ein Einschreiben investieren?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • §323 BGB wäre der richtige Paragraph gewesen.

      Hat aber natürlich auf die Erklärung keinen Einfluß. Dennoch muß die Rücktrittserklärung nachweisbar zugehen, d.h. ein Beleg vorhanden sein, mit dem man den Zugang nachweisen kann.

      Hier bietet sich die Zustellung per Einschreiben - Einwurf an, da die Annahme des mit Rückschein verweigert werden kann und damit als nicht zugestellt gilt. Um ganz sicherzugehen, lässt man per Gerichtsvollzieher zustellen, da hier auch noch Zeugnis über den Inhalt des Schreibens abgegeben werden kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Danke . ich habe das Schreiben noch einmal korrigiert und den richtigen § reingesetzt.

      was noch komisch ist: DHL hat mir telefonisch mitgeteilt dassd der Schaden nicht übernommen wird weil es nicht den Verpackungsrichtlinien entsprach.

      Die VK hat mir mitgeteilt, dass in dem Schreiben von DHL lediglich stand:

      heute kam ein schreiben von dhl am mich ,in dem mitgeteilt wird, dass ,ich zitiere ,"die reklamierte beschädigung nicht nachvollzogen werden kann" und ,dass somit kein schadenersatz geleistet wird.

      Was heißt nun das konkret?? Statt unzureichende Verpackung steht da angeblich nur: "kann nicht nachvollzogen werden!´"

      weiter schrieb sie:

      desweiteren wiederhole ich noch einmal,dass der zustand des artikels vor dem versand nochmal eigenhändig überprüft worden ist und dem in der aunktion beschriebenen zustand entsprach, wo für es auch augenzeugen gib.das packet wurde auch ohne vorfall bei dhl abgegeben. daher muss es sich hierbei eindeutig um einen schaden handeln ,der währen des versandes entstanden ist.



      ich warte nun erst Eure Antworten noch dazu ab, dann erst schicke ich das Einschreiben weg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • Danke



      DHL rückt das an mich in keiner Weise schriftlich heraus! Ich bekomme es wirklich nur, wenn ein Anwalt es anfordert.

      Die VK geht in keiner Weise auf meine Nachricht über den Rücktritt des Kaufvertrags und gesetzte Frist zur Rückerstattung des Kaufbetrags ein. Sie ignoriert das komplett. Statt dessen bietet sie mir an , mir die Ware auf meine Kosten per Nachnahme unfrei zurückzusenden und will jetzt nur noch alle weitere Korrespondenz von meinem Rechtsanwalt, nicht mehr von mir. Sie sieht der Sache gelassen entgegen und ist sich siegessicher und fühlt sich im Recht.

      Ich habe bei DHL gerade noch einmal angerufen. Mir wurde wenigstens mündlich mitgeteilt, dass aus dem Schreiben an die VK sehr wohl hervorgeht, dass das Paket nicht den Versandbedingungen entspricht. Die VK verweigert mir das Schreiben. Ich habe sie aufgefordert, das Schreiben einzuscannen oder abzufotografieren und dann das Foto im eröffneten Fall einzustellen (das geht neuerdings), aber sie geht darauf nicht ein.



      Ich schicke jedoch heute mein Schreiben trotzdem per Einschreiben Einwurf ab.

      Was meint Ihr zu all dem?
    • Sonne789 schrieb:

      DHL rückt das an mich in keiner Weise schriftlich heraus! Ich bekomme es wirklich nur, wenn ein Anwalt es anfordert.


      Das ist, mit Verlaub, Unsinn, egal, wie oft du es noch hier hinschreibst.

      Wenn du ein berechtigtes Interesse vorweisen kannst, bekommst du das Schreiben. Wenn nicht, nicht. Nichts anderes gilt für einen Anwalt, der in diesem Fall schlicht dein Bevollmächtigter wäre: sein Schreiben entfaltet genau die selbe Wirkung, als wenn du es selbst abschicken würdest.

      Ich sage es dir noch einmal, leg endlich dein Telefon zur Seite und fordere von DHL schriftlich die Bestätigung über die unsachgemäße Verpackung an. Mache Ihnen klar, daß es sich um ein Beweisstück für einen anstehenden Zivilprozeß handelt und sie sich ansonsten darauf einstellen können, daß ihre bearbeitenden Mitarbeiter als Zeugen vorgeladen werden.

      Alternativ kannst du auch vortragen, daß dein Vertragspartner dir gegenüber behauptet, DHL wolle für den Schaden nicht haften und daß du in Erwägung ziehst, dir die Forderung abtreten zu lassen und direkt gegen DHL gerichtlich vorzugehen. Und daß sie ganz unabhängig davon, ob die Verpackung nun mangelhaft war oder nicht, für die entstehenden Kosten haften werden, wenn sie dir die Information, was nun mit dem Paket war oder nicht war weiterhin vorenthalten wollen.

      Wenn dich das alles überfordert, bleibt dir nichts anderes übrig, als zum Anwalt zu gehen.

      Aber hör endlich auf, dich am Telefon abwimmeln zu lassen.
    • @pandarul

      Ich habe aus deinem Kommentar aus entsprechenden Sätzen ein Schreiben an DHL zusammengebastelt und vorab als Email geschickt, geht mit der Post heute auch noch raus.



      @Heiner Hemken, habe den HGB-§ im Schreiben auch noch hinzugefügt



      danke Euch!



      DHL hat die Auskunftverweigerung damit begründet, weil nur der Absender (VK) der Vertragspartner sei und da der Datenschutz gelte.
    • Sonne789 schrieb:

      DHL hat die Auskunftverweigerung damit begründet, weil nur der Absender (VK) der Vertragspartner sei und da der Datenschutz gelte.


      Das ist ja auch nicht ganz falsch, aber eben nur Telefoner-Halbwissen nach Betriebshandbuch. Einem unbeteiligten gegenüber darf und muß DHL sich in Schweigen hüllen, ja. Aber selbstverständlich darf dir Auskunft erteilt werden, wenn du ein berechtigtes Interesse hast:

      (2) Die Übermittlung (...) ist zulässig
      2. soweit es erforderlich ist,
      a) zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten (...)
      und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat


      dejure.org/gesetze/BDSG/28.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Danke aber in der Tat wird das von DHL gar nicht so gehandhabt. Ich habe heute nur noch sehr unfreundliche Mitarbeiter am Telefon gehabt , die einem das Wort abschneiden , gar nicht mehr auf die Sache eingehen, und wenn man trotzdem weiter reklamiert, einfach auflegen. Die einem immer nur das eine sagen, dass ich nicht der Vertragspartner sei sondern die Absenderin, und ich das mit ihr regeln müsse, nicht mit DHL. Und wenn ich sage, dass die mir keine Auskunft gibt, dann sagt man mir, soll ich zum Anwalt gehen. Aber DHL hat damit nichts am Hut und muss mir keinerlei Auskunft geben.

      Mir wurde mitgeteilt, dass das lediglich ein Wunsch des Empfängers sei, dass das Paket an ihn zurück soll, nicht aber Bedingung, dass DHL das dann so machen muss. Sie geben mir überhaupt keine Auskunft mehr, rein gar nichts.


      Ich renne nur gegen Wände, sowohl bei DHL als auch bei der VK


      Wie macht man denn so eine Abtretungserklärung, dass das mit DHL über mich laufen kann? Muss ich da die VK kontaktieren und sie muss dem zustimmen?

      Da sehe ich schwarz. Von der krieg ich gar nichts.

      Die VK sieht sich selbst nicht einmal als Vertragspartner. Sie hat mir die Ware nach dem Kauf zugeschickt, und danach fühlt sie sich für rein gar nichts mehr verantwortlich (nach mir die Sintflut, so nach dem Motto) und sieht auch nicht dass sie der Vertragspartner von DHL sei, sondern ich. Nur ich hätte das mit DHL zu regeln, sie habe mit allem nichts mehr zu tun. Und sie lässt das Paket entsorgen auf meine Kosten, hat mir eine Frist gesetzt, entweder ich zahle den Versand oder sie lässt es entsorgen und setzt mir das in Rechnung.



      in all den Jahren seit ich in ebay kaufe, habe ich es noch nie mit so einem wüsten Drachen und aggressiven boshaften verlogenen kalten Weibsstück zu tun gehabt , dass es einem den Magen davon umdreht und grottenschlecht wird. Sie hat bei 9 Verkäufen bereits 2 rote, auch der andere Käufer konnte laut Bewertungskommentar ( ich zitiere: 100% Schrott,nicht funktionfähig,Keine Einigung möglich) keine Einigung bei ihr erreichen und blieb auf Schrottware sitzen (bei dem waren es 100 Euro)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()