Ware versehentlich vom Versandunternehmen an Verkäufer zurück geschickt

    • Sonne789 schrieb:

      @pandarul

      Ich habe aus deinem Kommentar aus entsprechenden Sätzen ein Schreiben an DHL zusammengebastelt und vorab als Email geschickt, geht mit der Post heute auch noch raus.



      @Heiner Hemken, habe den HGB-§ im Schreiben auch noch hinzugefügt



      danke Euch!



      DHL hat die Auskunftverweigerung damit begründet, weil nur der Absender (VK) der Vertragspartner sei und da der Datenschutz gelte.
      Hier habe ich es Euch mitgeteilt, dass ich das Schreiben an DHL bereits geschrieben habe. Und abgeschickt ist es auch.
    • DHL hat mir mitgeteilt, dass es ca. 4 Wochen dauern kann, bis ich Nachricht von ihnen erhalten werde.



      Hier ist das Schreiben:

      An
      DHL Vertriebs GmbH
      Kundenservice
      22795 Hamburg 10.01.2014


      Betrifft:
      Vorgangsnummer Beschwerde xxxx

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      in oben bezeichneter Sache wurde der Absender Frau xxx darüber informiert, dass der beim Transport verursachte Schaden am PC-Gehäuse von DHL nicht übernommen würde.
      Ich beantrage bei DHL, mir eine Kopie dieses Schreibens umgehend schriftlich zukommen zu lassen, zumindest die Begründung für die Ablehnung im exakten Wortlaut. Ich möchte von DHL auch die Auskunft darüber haben, was bei der Schadensbegutachtung festgestellt worden ist, ob das Paket mangelhaft verpackt war oder nicht.
      Als ursprünglicher Empfänger der Ware und Eigentümer, da von mir bezahlt, bin ich durch das Verschulden von DHL, dadurch dass DHL das Paket statt an mich wie in der Schadensanzeige angegeben an die Absenderin zurückgeleitet hat, in einer üblen Situation: Geld weg, Ware auch weg.
      Die Absenderin ist nicht bereit, mir Auskunft zu geben.
      Bei der Ware handelt es sich um ein Beweisstück für einen anstehenden Zivilprozeß, und sollten Sie mir diese Auskunft nicht schriftlich geben wollen, müssen Sie sich darauf einstellen, dass Ihre bearbeiteten Mitarbeiter als Zeugen vorgeladen werden.

      Mein Vertragspartner hat mir gegenüber lediglich behauptet, DHL hätte eine Schadensübernahme abgelehnt, die Gründe verschweigt er mir, und selbst verweigert er auch die Haftung.
      Sollte DHL mir keine Auskunft über den genauen Grund der Haftungsablehnung geben und mir keine Auskunft darüber erteilen, ob das Paket den Verpackungsrichtlinien entsprochen hat oder nicht, ziehe ich in Erwägung , mir die Forderung abtreten zu lassen und direkt gegen DHL gerichtlich vorzugehen. Ganz unabhängig davon , ob die Verpackung mangelhaft war oder nicht, mache ich DHL dann für die entstehenden Kosten haftbar, wenn DHL mir die Information, die ich benötige, weiterhin vorenthalten sollte.

      Ich weise zudem auf Ihre Auskunftpflicht nach § 421 Absatz 1 HGB hin !

      Bitte um dringende Bearbeitung und Stellungnahme.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • Du hast 8 Mails an DHL geschickt und meinst also weiterhin, Quantität ist besser als Qualität?
      Du hast so einiges falsch verstanden.Du solltest aus den Möglichkeiten auswählen, nicht alles auf einmal tun.
      Kannst du mit dem Begriff "Strategie" etwas anfangen?
      Was ist denn jetzt mit dem Paket? War der Zusteller schon da?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Mirabella,

      woher nimmst du jetzt die 8 Mails an DHL?
      Soweit ich das verstanden habe, wurde bis zu #82 trotz mehrfacher Aufforderung nur telefoniert.

      Post #80 (auch wenn ich nicht mirabella bin :rolleyes: )
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ja, alles wurde erledigt, sofern es hier auch nur Erwähnung fand. Gerne auch mehrfach.
      Noch komplizierter wird es, wenn sonne nun die Annahme des Pakets verweigert und VK macht das dann anschließend auch.
      Dann stellt DHL eine Rechnung an VK, zwischen 50 und 60 Euro, und lagert es ein. Später wird es dann evtl. versteigert.
      Verlauf kann auch ein bisschen anders sein. Jedenfalls können dann weder VK noch K über das Paket ohne weiteres verfügen.
      Das gilt jetzt nur, falls VK unfrei verschickt haben sollte. Bei Nachnahme verläuft es etwas anders.
      Das Fazit ist aber gleich: Wenn ständig die Annahme verweigert wird, dann ist es irgendwann bei DHL bzw. in der Versteigerung.
      Fazit: PC futsch, Geld futsch, Beweisstück futsch, Nervenkostüm futsch
    • Wie dann noch irgendwer feststellen soll, in welchem Zustand der PC bei Gefahrenübergang (1. Versand) war, nachdem er dann danach ständig auf Reisen ging, erschließt sich mir nicht.
      Die Antwort von DHL, falls sie dann kommt, könnte dann auch nicht mehr sehr aussagekräftig sein. Egal, was da drin steht.
    • danke Euch!

      Ich werde das Paket nicht annehmen, sollte es unfrei ankommen.

      Wenn die VK aus dem Grund das Paket per Nachnahme an mich zurück geschickt hat, weil sie mir als Begründung für diese Aktion unterstellt, ich hätte bei DHL nicht angegeben, dass das Paket zurück soll zu mir, obwohl alle schriftlichen Dokumente darüber auch für sie zur Einsicht längst vorliegen und das genau das Gegenteil der Fall ist, dann muss sie dafür haften.

      Wenn die VK nicht so entsetzlich uneinsichtig und unkooperativ wäre, hätte sich das ganz anders regeln lassen.

      Also wenn mir das als VK passiert wäre, dann wär mir so was sehr unangenehm und würde schauen, dass ich die Sache mit dem Käufer ordnugnsgemäß regle. Vor allem würde ich in erster Linie erst einmal dazu stehen, dass ich das Paket sehr mangelhaft verpackt habe.

      Warum gibt die VK mir keine Einsicht in das Schreiben von DHL wegen der Schadensübernahme-Absage? Ich wette das steht drin, dass das Paket nicht den Versandvorschriften entsprach. Dann müsste sie ja zugeben, dass sie es unsachgemäß verpackt hat.

      Ich bin unerfahren in solchen rechtlichen Dingen. Daher konnte ich den Brief an DHL auch nicht besser schreiben als er geschrieben ist.

      wie das Paket bei mir angekommen ist nebst Inhalt und wie es bei DHL zur Schadensbegutachtung angekommen ist, ist fotografiert worden. Ich habe mehrere Fotos davon, habe auch den karton von allen Seiten fotografiert mitsamt dem Paketaufkleber, worauf ja deutlich ihre und meine Adresse stehen. Den Artikel natürlich auch, mit beschädigter Seite im geöffneten Karton, da sieht man allein schon wie knapp verpackt das Teil von der VK wurde.

      Von DHL habe ich inzwischen ein Schreiben erhalten, darin steht: "Eine evtl Schadensregulierung kann grundsätzlich nur zwischen dem Versender und der DHL Paket vorgenommen werden. Hiervon kann nur bei Vorliegen einer gültigen Abtretungserklärung vom Versender abgewichen werden. Daher bitten wir Sie, sich mit dem Versender in Verbindung zu setzen. "

      Damit komme ich keinen mm weiter, denn die VK gibt mir diese Abtretungserklärung nicht und meldet sich seither auch nicht mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • Ob nun unfrei oder per Nachnahme, die VK hat dir das Paket geschickt, weil du sie dazu aufgefordert hast. Du hast sie doch ständig zu etwas anderem aufgefordert.
      Und mache doch bitte endlich mal den Kopf von diesem Häkchen frei. Bezügl. der weiteren Vorgehensweise zw. dir und der VK ist es doch mittlerweile egal, wo das Häkchen war.
      Den Bock hat DHL geschossen. Warum genau möchtest du das Paket nicht mehr, das du doch unter Androhung einer Anzeige angefordert hast?
      Ist dir denn mittlerweile wenigstens der Unterschied zwischen "unfrei" und Nachnahme klar?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Am Tag bevor die VK mir mitgeteilt hat, dass sie das Paket per Nachnahme an mich schickt, hat sie mir bereits gedroht, es per Nachnahme zu senden, und ich schrieb zurück, dass sie das nicht per Nachnahme tun soll, sonst verweigere ich es. Sie hat es übergangen.

      Am Tag BEVOR die VK mir mitgeteilt hat, dass sie es per Nachnahme schickt, habe ich ihr außerdem einen Rücktritt vom Kaufvertrag geschickt, bzw. in den eröffneten Fall geschrieben, mit einer Fristsetzung zum 23.1.14 . Auch den hat sie komplett übergangen. Den Rücktritt habe ich ihr auch schriftlich per Einschreiben abgeschickt. Sie ist auf diesen Rücktritt mit keinem Wort eingegangen, sondern hat plötzlich nach dieser Rücktrittserklärung und meiner Forderung dass sie mir das Geld zurück erstatten soll, mit dem Nachnahmepaket reagiert.

      Ursprünglich wollte ich das Paket zurück mit der Ware, weil ich sie als Beweismittel benötige zur Verfolgung weiterer rechtlicher Schritte., und habe bei der VK das Paket zurück gefordert. Dann wurde mir hier geraten, ich soll statt dessen vom Kaufvertrag zurück treten, also hab ich das getan.

      nur hilft mir auch das nichts,wenn die VK das komplett ignoriert und mir statt dessen die Ware per Nachnahme zuschickt. Mehr oder weniger die Weigerung den Rücktritt anzuerkennen und mir nun die Ware per Nachnahme aufzuzwängen mit einer unehrlichen Begründung, ich sei schuld, weil ich DHL nicht mitgeteilt hätte, dass das Paket nach der Begutachtung an mich zurück soll.



      lässt sich alles schriftlich nachweisen

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • ich bin kein Anwalt sondern nur ein Laie der keine Ahnung hat, wie rechtlich genau vorgegangen werden muss in so einem Fall. .

      Ich wollte zuerst das Paket unbedingt wieder zurück als Beweismittel, um weitere rechtl. schritte zu unternehmen. Und natürlich auch weil ich die Ware schließlich bezahlt hatte. Ohne die Ware dazu in meinen Händen sah ich mich aufgeschmissen, rechtlich vorzugehen. Dann habt Ihr zum Rücktritt geraten und gemeint, es sei gut, dass das Paket wieder bei der VK sei, und ich habe eine Weile gebraucht, um das zu durchblicken, weil ich festgebissen war darin, dass ich die Ware mitsamt Karton unbedingt benötige als Beweis bei rechtlichen Schritten. Ich bin heute noch der Meinung dass ich dazu die Ware brauche.

      Das Nachnahmepaket verweigere ich auf alle Fälle, und wie es dann weiter geht weiß ich noch nicht. Erst muss das eintreten, dann sehe ich weiter.



      Du sagst DHL sei schuld ("den Bock hat DHL geschossen") . DHL sieht das aber gar nicht so und begründet das entsprechend mit den Vorschriften und dem Datenschutz, an was die sich halten.

      Am Schaden der Ware ist der VK schuld, das ist eindeutig klar bei der miserablen Verpackung.

      Dass das Paket dann nicht zu mir zurückkam , das sehe ich auch so, dass DHL dran schuld ist. Aber was hilft das, wenn DHL sich rausredet und sich nicht verantwortlich fühlt? Gensusowenig wie die VK sich für nur irgendwas verantwortlich fühlt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • Ich sehe nur noch 2 Möglichkeiten.
      Entweder du suchst einen RA auf und zwar vor weiteren Aktivitäten, also auch der Annahmeverweigerung des Paketes.
      Oder du nimmst das Paket an, erneuerst das beschädigte Gehäuse und hoffst, dass inzwischen nicht noch mehr kaputt ist und machst ansonsten einen endgültigen Haken an die Geschichte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • dh ich müsste das Nachnahmepaket erst bei der Post lagern lassen, bevor ich es verweigere, nicht? und in der Zwischenzeit einen Anwalt nehmen. So schnell bekomme ich nämlich keinen Termin.

      Die Post lagert es 7 tage. denn so schnell bekomme ich keinen Termin beim Anwalt.

      Hinzu kommt, dass ich der VK bereits 6,90 überwiesen habe für den Rückversand, und zwar als die VK angekündigt hatte, das Paket per Nachnahme zu versenden, worauf ich sie eindringlich aufforderte, das nicht zu tun. Es ist doch wohl logisch dass ich keine Nachnahme annehme, die so viel Geld kostet, hab ich doch eh schon so viel Geld verloren durch die beschädigte Ware, Einschreiben usw. Eine Schadensersetzung allein beim Artikel beläuft sich ca. auf 40 Euro, wenn es nur das defekte Gehäuse ist. Die VK ging in keiner Weise mit keinem Wort und keiner Reaktion auf den Rücktritt vom Kaufvertrag ein, sondern ignorierte das komplett , und setzte mich statt dessen mit dem teuren Nachnahmepaket und andererseits mit der Entsorgung des Paketes auf meine Kosten unter Druck - und genau da erwischte sie meinen empfindlichen Punkt, genau da kapitulierte ich , das hat auf mich so argen Druck gemacht, nachdem ich wegen der Sache eh schon angeschlagen genug bin, dass ich sofort 6,90 für normalen Paket- Rückversand auf ihr Konto überwies und ihr dies mitteilte. 6,90 waren mir lieber als 15 Euro oder mehr für die Entsorgung zu zahlen. Seither hat sie sich nicht mehr gemeldet.

      die 6,90 sind dann auch weg, sollte das Nachnahmepaket kommen.