Ware versehentlich vom Versandunternehmen an Verkäufer zurück geschickt

    • @Sonne789
      was man sich als Käufer alles antun muss von Verkäufern


      Nein hättest du nicht müssen! So wie ich es schon geschrieben hatte einfach alles der Reihe nach machen und mal auf die guten Ratschläge der Menschen hier hören.
      Du kannst einmal wo anrufen und dein Telefon benutzen, aber es wird meistens nichts bringen. Das wirst du hoffentlich jetzt einsehen. Natürlich versucht man erst mal ein mündliches Gespräch, weil man hofft, dass am anderen Ende der Leitung ein Einsehen der Situation erfolgt. Ist leider nicht oft der Fall, aber das mehrfach zu versuchen grenzt schon an "Fahrlässigkeit".
      Wie schon gesagt einfach beim nächsten mal beim Rat einholen, geduldig sein und Ruhe bewahre.

      Merke: Überstürzte Handlungen führen meist nicht zum erwünschten Ergebnis!

      Viel Erfolg noch.
    • Danke. Übrigens habe ich denselben Reinfall noch einmal an der Backe, mit einem anderen Verkäufer, bei dem ich auch so einen Artikel gekauft habe. Erst 3 Wochen Lieferzeit. Dann : auch hier wegen mangelhafter Verpackung beschädigte Ware erhalten: Er hat den Karton noch viel knapper ausgewählt als der andere VK, nämlich so eng(man kann es kaum glauben, wie fahrlässig) dass zu beiden Seiten des Artikels überhaupt keine Polsterung mehr Platz gehabt hat,außer ein 1cm dünner butterweicher Schaumstoff, der sich auf 1mm zusammendrücken ließ. und unten am Boden auch keine Polsterung. Daher ist auch dieses Gerät mit eingedrückten Gehäuse angekommen, und zwar unten so richtig eingedrückt, und hinten die Rückwand herausgedrückt, schief, verzogen, dass es innen die Teile, die an der Rückwand angeschraubt waren, auch aus ihrer Halterung mit herausgerissen hat. Ich hab echt geheult, als ich das Teil ausgepackt und die Pleite gesehen habe. Auf Reklamation hat der Käufer überhaupt nicht reagiert, dann auf den eröffneten Fall bisher auch nicht. Laut Bewertungsprofil ist er ziemlich neu, hat erst 7 Punkte, und erst vor kurzem von einem anderen Käufer eine negative BW erhalten, wegen mangelhafter Ware und weil er seine Verkäufe selbst hoch geboten habe. Ich habe das vorhin geprüft , und es stimmt. 11 seiner angebotenen Artikel hat er selbst hochgeboten. Bei meinem gekauften Artikel hat er das auch gemacht.

      Bei diesem Käufer habe ich nun im eröffneten Fall, nachdem er 8 Tage überhaupt nicht geantwortet hat (er kommuniziert überhaupt nicht) eine Frist gesetzt zur kompletten Rücknahme oder alternativ Schadensersatz für Ersatzkauf, und nach erfolglosem Ablauf der Frist den Rücktritt vom Kaufvertrag mit rechtlichen Schritten angekündigt. Diesmal werde ich das Paket jedoch keinesfalls DHL zur Schadensbegutachtung übergeben (DHL ist für mich zu einem Albtraum geworden). Ist noch ein ganz junger VK, habe ihn im Facebook gefunden.

      Bei dem Artikel konnte man wie beim anderen nicht mit pp zahlen.

      Vielleicht könnt Ihr nachvollziehen warum ich so empfindlich reagiere und mich derart aufrege, weil es mich derzeit gleich doppelt mit selbiger Problematik getroffen hat.

      Ich habe gestern einen weiteren empfindlichen Artikel gekauft, und diesmal mit pp bezahlt und heute einen großen Karton mit genug Füllmaterial dem VK zugeschickt. Der VK hat das sehr begrüßt. Die 6,90 investiere ich lieber, um den Artikel unbeschädigt zu erhalten, denn das Risiko ist zu groß, dass VKs zu nachlässig sind beim Verpacken.

      Ich habe aber auch positive Erfahrungen gemacht. Beispiel: Habe einen VK nach Kauf auch gebeten den Artikel gut zu verpacken, der antwortet gleich total verständig : "Klarer Fall, keine Sorge, habe einen großen Karton" - ja und der hat den Artikel wirklich so bombenfest verpackt, Karton im Karton zusätzlich noch mit harten Sperrholzbretterverschnitt ausgepolstert....

      Dann habe ich noch einen andersartigen noch größeren Artikel gekauft, empfindliches Küchengerät. Auch da habe ich nun dem VFK angeboten, einen großen Karton zuzusenden, aber den muss ich erst noch auftreiben und warten ob der VK einverstanden ist.

      Ich erkläre dann den VK einfach warum ich das so handhabe, weil ich schon ein paar Male die Reinfälle erlebt habe.

      Ich versuche nun auf diese Art zum Selbstschutz vorzubeugen, damit die Ware bei mir heil ankommt. 6,90 pro Sendung für die Vorab- Zusendung eines großen Kartons an den VK ist das kleinere Übel als wenn man hinterher dasitzt mit einem viel größeren Schaden.

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    • Bei einer Reklamation (Kauf von privat) geht es darum, den Schaden darzulegen. Durch Fotos, durch Schadensmeldung beim Versandunternehmen, evtl. ein Gutachten.
      Danach ist der VK in der Pflicht der Nacherfüllung, durch Reparatur oder Lieferung eines vergleichbaren Artikels. Andere Forderungen kann der K zunächst nicht stellen.
      Insofern war es jetzt kein Weltuntergang, dass DHL den PC versehentlich zur VK schickte. Nur wenn sie ihn hat, kann sie ihn reparieren (lassen), bei Austausch hat sie ohnehin Anspruch auf das Gerät.
      Was DHL betrifft, wurde dir schon dargelegt, dass man es bei 1 - 2 Anrufen belassen sollte, auch bei 1 - 2 Mails, danach per Einschreiben.
      In dem anderen Fall ist es gut, dass du versucht hast durch FB-Recherche einen Eindruck von dem jungen Herrn zu bekommen, denn dann kann man im Falle eines notwendigen Mahnbescheids evtl. seine Solvenz abschätzen. Urlaube, Hobbies etc.
      Für eine Schadensmeldung bei DHL ist es jetzt ohnehin zu spät. Die Frist dürfte schon abgelaufen sein.
      Lese dir diesen Thread noch einmal durch, vor allem auch das letzte Post von Heiner.Hemken. Dort ist der normale Ablauf gut erklärt.
    • ja für Reklamation bei DHL im zweiten Fall ist es zu spät. Ich habe gleich am Tag des Erhalts alles fotografiert und dem VK die Fotos zu geschickt und auch im eröffneten Fall die Fotos reingesetzt, 12 Fotos. Ein Gutachten kann ich mir zusätzlich anfertigen machen, sollte so eins gebraucht werden, von einem Geschäft bei uns in der Stadt, welches mit solchen Geräten handelt. Bei dem engen Karton ist das ein ganz klarer Fall. Da braucht man eigentlich nicht einmal ein Gutachten, weil das einleuchtend ist, dass bei der knappen Verpackung zwangsläufig Schaden entstehen muss. Erst recht wenn mit den Paketen so umgegangen wird:

      hier ein Link

      robertbasic.de/2012/02/keine-f…em-reklamationsprozedere/
    • Da dir das ja scheinbar öfter passiert und du regelmäßig sowas kaufst, wie wärs den DHL-Boten einfach mal zu bitten 1min zu warten und das Paket in dessen Beisein zu öffnen. Dann kann der dir im Zweifel ja direkt bestätigen das die Ware nicht angemessen Verpackt und beschädigt ist.
    • Pandora schrieb:

      Da dir das ja scheinbar öfter passiert und du regelmäßig sowas kaufst, wie wärs den DHL-Boten einfach mal zu bitten 1min zu warten und das Paket in dessen Beisein zu öffnen. Dann kann der dir im Zweifel ja direkt bestätigen das die Ware nicht angemessen Verpackt und beschädigt ist.

      Der unterbezahlte DHLer wird sicher gerne bereit sein, steht er ja nicht unter Zeitdruck :rolleyes:
      Aber gut, Versuch macht kluch.
      Andernfalls gäbe es noch den örtlichen Handel. Da ist TE mM besser aufgehoben!
      Die Einstellung "ich kaufe pillich im Netz und wenn was nicht passt geh ich zum Händler vor Ort" mißfällt mir.
      Ich als Einzelhändler würde TE höflich aber bestimmt die Türe zeigen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Hast du denn inzwischen auch verstanden, dass es zunächst nur um Nacherfüllung (Reparatur, Austausch) geht? Du hattest ja bisher alles kreuz und quer gefordert.
      darüber bin ich mir noch nicht im Klaren. denn ich ging davon aus, dass beide Optionen machbar sind, entweder Reparatur/Austausch oder Rückgabe. Wenn man im ebay einen Fall eröffnet, gibt es dort nicht auch nur die eine Möglichkeit der Teilerstattung sondern auch die Möglichkeit , komplette Rückgabe auszuwählen.
    • Pandora schrieb:

      Da dir das ja scheinbar öfter passiert und du regelmäßig sowas kaufst, wie wärs den DHL-Boten einfach mal zu bitten 1min zu warten und das Paket in dessen Beisein zu öffnen. Dann kann der dir im Zweifel ja direkt bestätigen das die Ware nicht angemessen Verpackt und beschädigt ist.




      ich kaufe viele unterschiedliche Sachen, zeitweise auch von selbigen Sachen mehrere, aber nicht alle sind versand-empfindlich, Kleidung z.B nicht. Das mit dem Postboten hier ist so ne Sache, denn der hat nie die Zeit , ist voll in Hektik, und muss gleich wieder weg. Denn so was hab ich schon versucht. Allein schon die Frage nervt ihn. Und oft ist es so, dass ich gar nicht zuhause bin, wenn Pakete nachmittags kommen, sondern die Kinder nehmen es dann an. Das knappe Paket von dem jungen Verkäufer haben auch die Kinder angenommen. Das stand dann schon im Flur, als ich nach Hause kam.

      Beim anderen Paket , welches jetzt bei der VK ist, waren wir alle zuhause, und ich habe es angenommen.

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    • Was bei eBay steht und was man anklicken kann ist rechtlich gesehen irrelevant.

      Bei Lieferung einer mangelhaften Sache steht dir Nacherfüllung zu, die - nach deiner Wahl - durch Neulieferung oder Reparatur erfolgen kann. Der Verkäufer darf aber die von dir verlangte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie ihn über Gebühr belastet (also z.B. nur das Gehäuse durch ein heiles ersetzen statt die gesamte Ware neu zu liefern).

      Lehnt er das endgültig ab oder schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl (i.d.R. 2 Versuche), kannst du den Kaufpreis selbstständig mindern (Schadenersatz statt Leistung) oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

      Genau genommen hat ein Transportschaden eher nix mit Nacherfüllung zu tun. Das Versandrisiko liegt beim Privatverkauf beim Käufer. Der Gefahrenübergang ist die Übergabe der Ware an den Versanddienstleister. War die Ware zu diesem Zeitpunkt magelfrei, liegt kein nachzubessernder Sachmangel vor. Wenn die Ware aber aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Verkäufers beschädigt wird (unsachgemäße Verpackung), ist er selbstverständlich zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung).

      So oder so, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist frühestens dann vorgesehen, wenn der Verkäufer seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen mit Ansage nicht erfüllt.

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    • pandarul schrieb:

      Was bei eBay steht und was man anklicken kann ist rechtlich gesehen irrelevant.

      Bei Lieferung einer mangelhaften Sache steht dir Nacherfüllung zu, die - nach deiner Wahl - durch Neulieferung oder Reparatur erfolgen kann. Der Verkäufer darf aber die von dir verlangte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie ihn über Gebühr belastet (also z.B. nur das Gehäuse durch ein heiles ersetzen statt die gesamte Ware neu zu liefern).

      Lehnt er das endgültig ab oder schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl (i.d.R. 2 Versuche), kannst du den Kaufpreis selbstständig mindern (Schadenersatz statt Leistung) oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

      Genau genommen hat ein Transportschaden eher nix mit Nacherfüllung zu tun. Das Versandrisiko liegt beim Privatverkauf beim Käufer. Der Gefahrenübergang ist die Übergabe der Ware an den Versanddienstleister. War die Ware zu diesem Zeitpunkt magelfrei, liegt kein nachzubessernder Sachmangel vor. Wenn die Ware aber aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Verkäufers beschädigt wird (unsachgemäße Verpackung), ist er selbstverständlich zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung).

      So oder so, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist frühestens dann vorgesehen, wenn der Verkäufer seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen mit Ansage nicht erfüllt.

      @pandarul, vielen Dank

      Frage 1: "bei Lieferung einer mangelhaften Ware steht dem Käufer Nacherfüllung zu" - wie verhält sich das bei einem Privat-Verkäufer, der behauptet, er hätte die Ware mangelfrei versendet und hätte Zeugen dafür? Während der Käufer behauptet , er hätte sie mangelhaft erhalten? Dann ist Aussage gegen Aussage, und der Käufer hat Pech gehabt, oder?.

      Frage 2 zur Nacherfüllung: wenn der Käufer Mangelware erhält, die von der Beschreibung abweicht, oder Ware, die vom PVK unsachgemäß verpackt worden ist, und er beansprucht Nacherfüllung - welche Frist gilt für so eine Nacherfüllung, die man als Käufer dem VK geben muss und die man als Käufer absitzen muss ? sind das immer 14 Tage? oder geht auch weniger? 1 Woche oder so?

      kann der Käufer denn bei Erhalt mangelhafter Ware nur Nacherfüllung verlangen oder kann er nicht auch als zweite Option gleich auf Rücknahme bestehen?

      Was ist wenn der Käufer reklamiert und Nacherfüllung beantragt, aber der VK reagiert nicht? Kann der Käufer dann nach einer Frist (14 Tage?) vom Kaufvertrag zurück treten und Schadensersatz statt Nacherfüllung verlangen? also schadensersatz wegen Wertminderung? Oder Schadensersatz inform von Ersatzkauf oder Reparaturkosten?

      .
    • Es obliegt dem Käufer, den Beweis zu erbringen, daß ein Mangel vor Gefahrenübergang vorhanden war. Ausschließlich beim Verbrauchsgüterkauf (=gewerblicher VK) gilt in den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr, d.h. es wird vermutet, daß der Mangel bereits (wenigstens ursächlich) vorhanden war und der VK muß das Gegenteil belegen.

      Du hast ganz richtig erkannt, daß das beim Privatverkauf regelmäßig schwierig bis unmöglich ist.

      Wenn allerdings der Krempel kaputt aus dem Paket kullert und der Versanddienstleister die Haftung ablehnt, weil mangelhaft verpackt wurde, ist die Frage ja irrelevant. Der VK kann dann gerne behaupten, alles war i.O. beim Verpacken, er haftet dann trotzdem wegen Pflichtverletzung.

      Eine Frist muß immer konkret ("xx.yy.abcd") sein und angemessen. Letzteres variiert, aber wenn es nicht eilt, sind 10 WerkArbeitstage auf jeden Fall angemessen.

      Sonne789 schrieb:

      Was ist wenn der Käufer reklamiert und Nacherfüllung beantragt, aber der VK reagiert nicht? Kann der Käufer dann nach einer Frist (14 Tage?) vom Kaufvertrag zurück treten und Schadensersatz statt Nacherfüllung verlangen? also schadensersatz wegen Wertminderung? Oder Schadensersatz inform von Ersatzkauf oder Reparaturkosten?


      Ja.

      Nachtrag zur anderen Frage:

      Wie bereits erwähnt steht zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Erst wenn eine gesetzte Frist rum ist, die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen ist oder aber der VK endgültig verweigert (dann bedarf es gar keiner Frist), kommt Rückabwicklung in Betracht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • danke



      ...wenn der VK endgültig verweigert - dass trifft wohl auch in dem Fall mit der besagten VK zu, die von vornerein eine Haftung abgelehnt hat? Dann kann man also gleich vom Kaufvertrag zurück treten und muss keine 10 oder 14 Tage mehr zur Nacherfüllung geben? Hab ich das richtig verstanden? Frist zur Nacherfüllung gibt man in dem Fall, wo der VK dazu noch nicht geantwortet hat und eine Antwort mit seiner Entscheidung, ob er haftet oder oder nicht, noch aussteht?

      Und was heißt wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen hat? Betrifft das die Nachbesserungsversuche eines VK durch Reparatur oder Ersatzartikel? Oder betrifft das, dass man nach der ersten gesetzten Frist zur Nacherfüllung, die fruchtlos verlaufen ist, noch eine zweite Frist gibt? Ich glaube eher erstes, oder?
    • Zu ersten Frage:

      "Endgültig" verweigert ist mehr als "Privatverkauf, da kann ich nix machen". So reagieren wohl viel zuerst und lassen sich dann doch umstimmen. Eher sowas wie "ich habe Ihnen schonmal gesagt, daß ich nichts zahlen werde, und damit ist die Angelegenheit für mich erledigt."

      Im Zweifel immer Frist setzten, da gibt es keinen Interpretationsspielraum und man kann nix falsch machen.

      Zur zweiten Frage:

      Die zwei Versuche beziehen sich auf die Nacherfüllung, wenn die beim ersten mal nicht klappt (Beispiel: VK sendet falsches Ersatzteil), darf der Versuch wiederholt werden. Das hat nix mit der Frist zu tun, wenn die fruchtlos verstreicht, kann Schadensersatz statt der Leistung oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend gemacht werden. Einer zweiten Frist bedarf es nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • danke.

      das heißt im Reklamationsfall setzt man dem VK nicht sofort die Frist zur Nacherfüllung vor die Nase, sondern man wartet erst die Antwort des VK ab,. Und wenn der die Haftung ausdrücklich und hartnäckig ablehnt und sich auch einige Zeit nicht umstimmen lässt, z.b auch nach einer Woche oder 10 tagen nicht , die man zuerst abwartet, dann setzt man ihm die Frist zur Nacherfüllung. Und wenn die fruchtlos verstreicht, dann tritt man vom Kaufvertrag zurück und verlangt Schadensersatz.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sonne789 ()

    • Nee. Du kannst gleich mit Frist anfangen, und wenn endgültig verweigert wird, bedarf es gar keiner Frist. Da "endgültig verweigert" interpretierbar ist, würde ich (da es ja i.d.R. nicht eilt) allerdings eine Frist so oder so nicht weglassen.

      Der Ablauf unter normalen Menschen ist natürlich, daß man erstmal höflich auf das Problem hinweist und um Klärung bittet. Ich werfe jedenfalls nie bei der ersten Kontaktaufnahme mit Paragraphen rum. Wenn sich Uneinsichtigkeit abzeichnet, wird man dann halt verbindlicher.