Ware versehentlich vom Versandunternehmen an Verkäufer zurück geschickt

    • Ich kontaktiere im Problemfall den VK auch zuerst ganz normal. Wenn der VK dann aber auf die Reklamation frech, unverschämt und uneinsichtig reagiert, und zu keiner Haftung bereit ist, und ich gegen Wände pralle, dann komme ich mit den §§, und dann kann es passieren, dass ich aufgrund des Verhaltens des VK eine rote abgebe.

      im Problemfall kontaktiere ich den VK zuerst über die ebay Nachrichten. Wenn er dann nicht reagiert oder eine Haftung ablehnt, eröffne ich einen Fall.

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    • ich habe eine weitere Rechtsfrage: Streit zwischen Käufer und Verkäufer bei Transportschaden. DHL kommuniziert wegen der Sache nur mit dem VK, weil nur der der Vertragspartner von DHL sei und daher Datenschutz gilt. Das teilt DHL dem Käufer auch schriftlich mit. DHL verweist in seinem Schreiben den Käufer an den VK, um von diesem die benötigte Auskunft zu erhalten. VK gibt die Auskunft aber dem Käufer nicht.

      Der VK weigert sich ,dem Käufer Auskunft zu geben über die Sachlage mit DHL. Hat der VK gegenüber dem Käufer eine Auskunftpflicht oder nicht?

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    • Natürlich nicht.

      Er hat, sofern versicherter (!) Versand vereinbart war, lediglich die von DHL erstatteten Kosten im maximalen Umfang des entstandenen Schadens an den Käufer weiterzuleiten.

      Wenn er hingegen behauptet, DHL würde nichts zahlen, ist er dafür beweispflichtig.
    • Danke.

      Im für diesen eröffneten Thread zuständigen Fall hat die VK großes Glück! Ich habe nämlich inzwischen das DHL-Schreiben an die VK vorliegen, in dem die Schadensübernahme abgelehnt worden ist.

      Darin steht lediglich, dass DHL den Schaden nicht verursacht habe, und " können wir keinen Ersatz leisten, da die reklamierte Beschädigung nicht nachvollzogen werden kann"

      also kein Wort von unsachgemäßer Verpackung.

      Der Artikel hatte die Maße 38x40x18 , und der Karton hatte die Innenmaße 40x49x23. Auspolsterung nur locker und ungenügend mit Zeitungsknüllchen

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    • Ja, den Nachweis, dass DHL nichts zahlt, habe ich . Aber es steht nicht explizit drin, dass die Verpackung nicht den Verpackungsrichtlinien entspricht.

      Nachdem ich den VK noch einmal angeschrieben habe und von ihm Einsicht in das Schreiben von DHL erbeten habe, ansonsten müsste ich einen Rechtsanwalt beauftragen, das Schreiben auf Kosten des VK anzufordern- hat der VK mir das Schreiben als pdf Anhang zugemailt.
    • Du gehst davon aus, daß die VK dir das tatsächliche Schreiben gescannt hat? Ich will nix spekulieren, aber es ist sehr ungewöhnlich, daß DHL nicht sofort "unsachgemäße Verpackung" schreit, wenn sie die Möglichkeit sehen.

      Andererseits, sofern das stimmt, mußt du wie oben schon ausgeführt den Beweis antreten, daß die VK den Schaden wegen Pflichtverletzung zu verantworten hat. Natürlich hätte eine Bestätigung von DHL da mit ziemlicher Sicherheit ausgereicht, nur wenn sie die nicht abgeben, heißt das ja noch lange nicht, daß die Verpackung nicht trotzdem fahrlässig war. Ohne DHLs Mitarbeit wird das aber ziemlich schwer...
    • Selbst habe ich mittlerweile zwei Schreiben von DHL erhalten. In dem ersten steht lediglich, dass eine eventuelle Schadensregulierung nur zwischen Versender und DHL Paket vorgenommen werden kann. Hiervon könne nur bei Vorliegen einer gültigen Abtretungserklärung vom Versender abgewichen werden, daher soll ich mich mit dem Versender in Verbindung setzen.

      Im zweiten Schreiben welches ich heute erhalten habe, steht, dass grundsätzlich gemäß den AGBs der Absender der Vertragspartner sei , und ausschließlich dieser würde über die Recherche informiert werden. Daher soll ich mich mit dem Absender in Verbindung setzen.

      das ist genau das was mir stets am Telefon von den Mitarbeitern gesagt worden ist.
    • pandarul schrieb:

      Du gehst davon aus, daß die VK dir das tatsächliche Schreiben gescannt hat? Ich will nix spekulieren, aber es ist sehr ungewöhnlich, daß DHL nicht sofort "unsachgemäße Verpackung" schreit, wenn sie die Möglichkeit sehen.

      Andererseits, sofern das stimmt, mußt du wie oben schon ausgeführt den Beweis antreten, daß die VK den Schaden wegen Pflichtverletzung zu verantworten hat. Natürlich hätte eine Bestätigung von DHL da mit ziemlicher Sicherheit ausgereicht, nur wenn sie die nicht abgeben, heißt das ja noch lange nicht, daß die Verpackung nicht trotzdem fahrlässig war. Ohne DHLs Mitarbeit wird das aber ziemlich schwer...


      ohne dhl wird's ziemlich schwer, das sehe ich auch so. Und ob allein der kleine Karton mit den zu kleinen Maßen ausreichend ist als Beweis, ist die Frage. Lt DHL Verpackungsrichtlinien mindestens 5cm nach allen Seiten zwischen Ware und Karton, bei solchen Geräten. Das war ja eindeutig nicht gegeben.

      vielleicht (ist nun Vermutung, Spekulation) macht DHL das extra mit einer solchen schwammigen Begründung, damit man DHL nicht mit reinziehen kann bei gerichtlichen Verfahren, dann sind die fein raus.

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    • pandarul schrieb:

      Du gehst davon aus, daß die VK dir das tatsächliche Schreiben gescannt hat? Ich will nix spekulieren, aber es ist sehr ungewöhnlich, daß DHL nicht sofort "unsachgemäße Verpackung" schreit, wenn sie die Möglichkeit sehen.


      das Schreiben sieht echt aus.

      ich denke ich kann den Fall abhaken. ich merk schon wieder wie mich die ganze Sache innerlich total aufreibt und mir mehr schadet als sonst was. Wohl doch schonender für die Nerven, alles unter "Lehrgeld" abzuhaken. Und nie mehr wieder bei DHL ne Schadensanzeige machen, das war mir eine Lehre. dh wenn so was nochmal passieren sollte, lass ich mir bevor ich das Paket zur Schadensanzeige geben, eine Abtretungseklärung vom VK geben.

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    • Das Schreiben von DHL liest sich so, als ob die gemeldeten Schäden in deiner Schadensanzeige nicht mit dem Zustand des Gerätes übereinstimmen würden, den DHL angetroffen hat.
      Ist das möglich? Es ist ja ein gebrauchtes Gerät und manches läuft dann eben unter Gebrauchsspuren und nicht unter Beschädigungen.
    • Hallo Riverside und Mirabella,

      Ich bin erst jetzt wieder hier . Ich stelle nun ein paar Fotolinks ein

      a) Ausschnitt Schadensanzeige

      directupload.net/file/d/3505/aulheqo2_jpg.htm

      b) Schreiben von DHL an die VK

      directupload.net/file/d/3505/ddi2wtlf_jpg.htm

      c) Gehäuseschaden Seitenwand mit Karton

      directupload.net/file/d/3505/i4cjg546_jpg.htm

      d) weiterer Defekt: defekter Einschaltknopf (stand nicht in der AB)

      directupload.net/file/d/3505/fq38yn7h_jpg.htm

      der Einschaltknopf bleibt innen hängen und kommt nur wieder heraus, wenn man die Frontblende seitlich ablöst und hinter die Frontblende greift und den Einschaltknopf wieder von innen herausdrückt. Auf dem Foto von der VK in der AB ist der Einschaltknopf draußen, und man sieht daher den Defekt nicht. Die VK behauptet unter Zeugen, dass der Einschaltknopf bei ihr noch nicht defekt gewesen sei. Wegen dem Einschaltknopf habe ich bei DHL nicht reklamiert, weil der für mich kein transportschaden darstellt, sondern mit Sicherheit schon bei der VK defekt war (verschleiß).



      e) Kartonseite von außen, wo die beschädigte Seite des Geräts auflag

      directupload.net/file/d/3505/sdtuldly_jpg.htm

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    • Das mit dem Einschaltknopf hätte ich zur Beurteilung DHL überlassen. Ich weiß ja nicht, wie gut deine physikalischen Kenntnisse sind, aber ich kann bei diesen Schäden und dem Zustand des Kartons nur sehr laienhaft beurteilen welche Kräfte da wirkten. Komisch, dass der Karton nicht beschädigt ist. Sieht aus als wäre etwas Schweres darauf gelandet.
      Wo ist das Paket denn jetzt?
    • Zum Einschaltknopf: Ich denke nicht, dass dies mit einem Transportschaden zu tun gehabt hat, denn sonst müsste auch die Frontblende drum herum beschädigt sein, wenn da was von außen dran gestoßen wäre , und dann ausgerechnet genau da rein wo der Einschaltknopf ist (die Öffnung ist ja nicht groß) halte ich für unwahrscheinlich. Die von DHL sind ja nicht blöd, die hätten das sicher auch gleich bemerkt, dass das nix mit einem Transportschaden zu tun haben kann.

      Ja, schade eigentlich (und schwierig für meine Position) dass der Karton außen nicht beschädigt ist, dann wäre es viel leichter zu sehen und zu begründen, dass es ein transportschaden ist.

      Ich denke, dass es so passiert ist, dass da was Schweres mit einer Ecke dagegen gerammt sein muss, und der Karton, da er ja keine stabile Kartonage, sondern recht weich und nachgiebig ist (es gibt ja verschiedene Kartons in den Stärken und der Stabilität, und dieser gehört zu der weichen Sorte) und er wurde deshalb,weil er so weich ist und bei dem Aufprall nachgegeben hat, nicht mit beschädigt. Nur so kann ich mir das erklären, dass der Karton nicht beschädigt worden ist.

      Verbleib des Paketes, die VK hat es inzwischen an mich zurück geschickt, laut Sendungsverfolgung dürfte das Paket heute bei mir ankommen.

      Aber eine Abtretungserklärung, damit ich bei DHL Widerspruch einlegen kann und genauer erfahren kann, warum die Haftung abgelehnt worden ist, gibt sie mir nach wie vor nicht. Dazu schreibt sie:


      zu ihrem schreiben ,dass sie von dhl bekommen haben und ihrer bitte nach einer abtretserklärung. ich werde das nicht einfach so alleine entscheiden,sondern nur offizielle mit und nach absprache meines rechtsanwalts.



      Die VK hat mich übrigens aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu nehmen.

      D.h für mich gibt's nur zwei Möglichkeiten. entweder die Sache als Lehrgeld abhaken oder tatsächlich Geld in einen Rechtsanwalt wegen der Sache investieren (was ich gar nicht gern tue, denn das Geld tut mir echt weh, und hätte mir gewünscht,dass es zu vermeiden wäre) und bei so einer hartgesottenen VK und ihren Zeugen am Ende noch mehr Geld verlieren als ich jetzt schon durch den Schaden hab - sollte es z.B so ausgehen, dass Aussage gegen Aussage ist.

      ich will ja keinem was unterstellen, aber da der Karton nicht mit beschädigt ist, gäbe es noch die Möglichkeit, dass das Gehäuse bereits bei der VK beschädigt war. Nicht bevor sie es im ebay einstellte, denn auf den Fotos war es noch ok - sondern danach, es könnte ihr z.B runter gefallen sein. Aber das sind reine Spekulationen.

      In der AB stand ausdrücklich, dass die VK bei Transportschäden keine Haftung übernimmt. Das war ja auch mitsamt meinen vorigen schlechten Erfahrungen der grund warum ich sie gebeten hatte, die Ware gut zu verpacken. Ich hatte den Gedanken, hoffentlich erteilt sie sich mit diesem Spruch in der AB nicht den Freibrief zum schlampigen Verpacken.



      Wenn ich was verkaufe, und habe versicherten Paketversand angegeben, schreibe ich so was nie in die AB. Nur bei unversichertem Versand.

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    • Ergänzung: Wenn ich was verkaufe, und habe versicherten Paketversand angegeben, schreibe ich so was nie in die AB. Nur bei unversichertem Versand. Dh ich schreibe dann nur : "bei unversichertem Versand übernehme ich keine Haftung " - ich erwähne nicht Transportschäden explizit, wie die VK das bereits bei versichertem Versand getan hat.
    • Ich verstehe nicht, wozu du diese Abtretungserklärung noch benötigst. Das Ablehnungsschreiben von DHL liegt dir doch inzwischen vor und du selbst machst DHL doch gar nicht für den Schaden verantwortlich, sondern die Verpackungskünste deiner VK.

      Du bist doch inzwischen vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil sie eine Nacherfüllung definitiv verweigert hat. Da solltest du dann nach fruchtlosem Fristablauf weiter ansetzen, falls du dich noch weiterhin mit dieser Angelegenheit beschäftigen und deine Rechte durchsetzen möchtest.

      Ratschläge wurden dir genug erteilt, die Vorgehensweisen erklärt.

      Mir scheint, du hast dir immer noch nicht angewöhnt, in sich schlüssig zu handeln und dich mit den richtigen Vorgehensweisen vertraut zu machen.
      Mehr als dir alles gründlich zu erkären und Alternativen aufzuweisen ist hier aber nicht möglich und das wurde inzwischen ja erschöpfend gemacht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich verstehe nicht, wozu du diese Abtretungserklärung noch benötigst. Das Ablehnungsschreiben von DHL liegt dir doch inzwischen vor und du selbst machst DHL doch gar nicht für den Schaden verantwortlich, sondern die Verpackungskünste deiner VK.

      Du bist doch inzwischen vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil sie eine Nacherfüllung definitiv verweigert hat. Da solltest du dann nach fruchtlosem Fristablauf weiter ansetzen, falls du dich noch weiterhin mit dieser Angelegenheit beschäftigen und deine Rechte durchsetzen möchtest.

      Ratschläge wurden dir genug erteilt, die Vorgehensweisen erklärt.

      Mir scheint, du hast dir immer noch nicht angewöhnt, in sich schlüssig zu handeln und dich mit den richtigen Vorgehensweisen vertraut zu machen.
      Mehr als dir alles gründlich zu erkären und Alternativen aufzuweisen ist hier aber nicht möglich und das wurde inzwischen ja erschöpfend gemacht.

      Zugegeben ich bin immer noch etwas unbeholfen , man hat ja nicht alle tage damit zu tun und ist nicht routiniert in so was.

      Das Ablehnungssdchreiben von DHL hilft mir doch nicht weiter mit diesem Inhalt, der überhaupt nichts Konkretes aussagt. Mir geht es in der Sache darum, von DHL nicht so eine schwammige Antwort zu haben "Beschädigung kann nicht nachvollzogen werden"- und das wars. Das hilft mir überhaupt nicht weiter. Sondern das was ich will, ist von DHL eine eindeutige Aussage, darüber ob es laut DHL mangelhaft verpackt war oder nicht. Es hat immer ein anderes Gewicht, wenn DHL auch zu so einem Ergebnis kommt und man so was schriftlich in den Händen hat , als wenn nur ich alleine behaupte, dass es schlecht verpackt gewesen sei.

      Folgendes: Wie versteht Ihr das hier:

      § 421 HGB
      Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht




      (1) Nach Ankunft des Gutes an der Ablieferungsstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Frachtführer zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag abzuliefern. Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Empfänger oder Absender im eigenen oder fremden Interesse handeln.


      Betrifft das auch den Schriftverkehr/Auskunfterteilung zwischen DHL und mir oder nicht ? Oder auf was ist das beschränkt, wenn da steht:

      so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Du bist doch inzwischen vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil sie eine Nacherfüllung definitiv verweigert hat. Da solltest du dann nach fruchtlosem Fristablauf weiter ansetzen, falls du dich noch weiterhin mit dieser Angelegenheit beschäftigen und deine Rechte durchsetzen möchtest.

      ja, am 9.1.14 habe ich diesen Rücktritt per Einschreiben geschrieben, und die Frist läuft am 23.1.14 ab.

      Was ich durcheinander bringe und was mich verwirrt, ist das: Einerseits habe ich den Rücktritt erklärt, andererseits habe ich das Paket mit der Ware von der VK zurück gefordert. Warum, wisst Ihr ja aus vorigen Kommentaren (Ware und Karton als Beweisstück). Ist das miteinander zu vereinbaren , oder hat der Rücktritt damit keine Gültigkeit mehr? Das ist mir nicht klar.