Ware versehentlich vom Versandunternehmen an Verkäufer zurück geschickt

    • Sonne789 schrieb:

      Vielen Dank für Eure Unterstützung !!

      ja werde das Paket natürlich annehmen, habe schließlich mit der Bezahlung 6,90 Euro zugestimmt und brauche es als Beweisstück. Jetzt warte ich auf das Paket, dann geht's weiter. Nächster Schritt, nächste Entscheidung erst dann. Vorher bringt alles nichts.


      Zum Sachverhalt, Vorgehensweisen etc. äussere ich mich nicht mehr. Ich kriege aber gerade Bauchweh vor lauter Lachen.
      Jetzt sind wir also wieder zurück an den Anfang. Genauso, als hätten wir hier alle nicht geschrieben. Ach so, zwischendurch wolltest du das Paket ja nicht annehmen, jetzt also doch.
      Und? Was fällt dir morgen so spontan ein? Immer, ohne das hier Geschriebene zu berücksichtigen?
      Ich fasse es nicht.
    • Sonne789 schrieb:

      dh ich müsste das Nachnahmepaket erst bei der Post lagern lassen, bevor ich es verweigere, nicht? und in der Zwischenzeit einen Anwalt nehmen. So schnell bekomme ich nämlich keinen Termin.

      Die Post lagert es 7 tage. denn so schnell bekomme ich keinen Termin beim Anwalt.

      Hinzu kommt, dass ich der VK bereits 6,90 überwiesen habe für den Rückversand, und zwar als die VK angekündigt hatte, das Paket per Nachnahme zu versenden, worauf ich sie eindringlich aufforderte, das nicht zu tun. Es ist doch wohl logisch dass ich keine Nachnahme annehme, die so viel Geld kostet, hab ich doch eh schon so viel Geld verloren durch die beschädigte Ware, Einschreiben usw. Eine Schadensersetzung allein beim Artikel beläuft sich ca. auf 40 Euro, wenn es nur das defekte Gehäuse ist. Die VK ging in keiner Weise mit keinem Wort und keiner Reaktion auf den Rücktritt vom Kaufvertrag ein, sondern ignorierte das komplett , und setzte mich statt dessen mit dem teuren Nachnahmepaket und andererseits mit der Entsorgung des Paketes auf meine Kosten unter Druck - und genau da erwischte sie meinen empfindlichen Punkt, genau da kapitulierte ich , das hat auf mich so argen Druck gemacht, nachdem ich wegen der Sache eh schon angeschlagen genug bin, dass ich sofort 6,90 für normalen Paket- Rückversand auf ihr Konto überwies und ihr dies mitteilte. 6,90 waren mir lieber als 15 Euro oder mehr für die Entsorgung zu zahlen. Seither hat sie sich nicht mehr gemeldet.

      die 6,90 sind dann auch weg, sollte das Nachnahmepaket kommen.
      ich verweise hierzu auf Post 100. Zum damaligen Zeitpunkt war es schon klar, dass ich das Paket annehme, wenn es frei frankiert und bezahlt an mich zurück kommt. Ich hätte es NUR dann verweigert, wenn es per Nachnahme oder unfrei an mich gekommen wäre. Ich hatte der VK aufgrund dieses Drucks den sie mir wegen einem Nachnahmepaket machte, Euro 6,90 überwiesen. Das Paket kam nun tatsächlich nicht als Nachnahme, sondern frankiert an. Die VK hat also mit der Nachnahme geblufft.
    • ich ging davon aus, dass ich mich mit Post 100 klar ausgedrückt hatte, dass es auch für Euch klar sein würde, dass ich das Paket annehmen würde, wenn die VK es frankiert bezahlt an mich zurück sendet, dazu hatte ich 6,90 überwiesen. Und jetzt ist es da, und ich habe mein Beweisstück wieder.
    • nein nicht vergeblich verausgabt. Ich habe vieles getan, was Ihr mir geraten habt: Schreiben an DHL, Rücktritt vom Kaufvertrag geschrieben. Nur dass alles durcheinander gekommen ist und ich manches falsch gemacht habe, in der falschen Reihenfolge und manches missverstanden habe. Dazu noch der druck dass das Paket samt Ware weg war und die VK mir auf dem letzten Nerv rumgehackt hat mit Lügen und mangelnder Kooperationsbereitschaft und mich unter Druck gesetzt hat wegen dem Nachnahmepaket. Und es war für mich die ganze Zeit ein Scheißgefühl, weil ich das Beweisstück nicht mehr hatte.

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    • Wenn es sich bei dem Schaden nur um die Druckstelle und den Einschaltknopf handelt, so ist das mit geringsten Aufwand reparierbar.

      Nach der weiteren Entwicklung u.a. auch dem Schreiben der DHL kommt dann einiges an Beweislast auf die TE zu.

      Dem Schreiben von DHL kann man entnehmen, daß diese die Meinung vertreten, daß der Schaden nicht durch den Transport entstanden ist. D.h. aber auch, daß es dann unerheblich ist, ob die Verpackung physikalisch ausreichend oder den AGB entsprechend ist. Dieses wiederum bedeutet, daß die TE den Schadenshergang nachweisen muß, wenn sie behautptet, dieser sei auf dem Transportwege entstanden.

      Wenn ich auch auch eigener Erfahrung weiß, daß ein solcher Schaden entstehen kann, ohne Beschädigung der Umverpackung, die DHL immer als Indiz für einen fehlenden Transportschaden anführt, wird das nicht bis unmöglich nachzuweisen sein. Kleiner Tipp: Wer das umgehen will, der kann sein Paket mit Paketpapier umwickeln, daß reißt bei der kleinsten Belastung.

      Zu dem Rücktritt. Wenn er wirksam ist, dann hat die TE keinen Anspruch mehr auf den Kaufgegenstand, auch nicht zur Beweissicherung, denn etwas zu beweisen, ist dann nicht mehr notwendig.
    • danke, Heiner Hemken.

      Selber reparieren, das habe ich mir auch schon überlegt. Aber wie ich den Einschaltknopf wieder hinbekomme, das weiß ich nicht. Und die Seitenwand kann man zwar wahrscheinlich ausbeulen, aber man sieht es trotzdem.

      am besten ich haks wirklich ab, um allen weiteren Ärger mir vom Hals zu schaffen sowie unnötige teure Anwaltskosten. Dann wird das Teil ausgeschlachtet und von der Hardware gerettet, was noch funktioniert, der Rest wird samt Gehäuse entsorgt.

      Zum Rücktritt: Heißt Rücktritt grundsätzlich Rückabwicklung der kompletten Ware, oder gibt es da nicht auch die Möglichkeit des Schadensersatzes für Teilerstattung ? Z.B in diesem Fall Schadensersatz inform von Ersatzkauf lediglich für das demolierte Gehäuse?

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    • Rücktritt heißt prinzipiell immer komplette Rückabwicklung, du kannst zwar zeitgleich Schadensersatz fordern, das muss dann aber auch so und eindeutig im Rücktritt stehen.

      Prinzipiell sollte man sich, bevor man solch verbindliche Schreiben verschickt, aber auch sicher sein was diese bedeuten und was man überhaupt will.
    • Sonne789 schrieb:

      danke, Heiner Hemken.

      Selber reparieren, das habe ich mir auch schon überlegt. Aber wie ich den Einschaltknopf wieder hinbekomme, das weiß ich nicht. Und die Seitenwand kann man zwar wahrscheinlich ausbeulen, aber man sieht es trotzdem.
      ...

      geizhals.de/?cat=gehatx&asuch=…33_ohne~533_ohne+Netzteil

      Das ist die einfachste Möglichkeit.

      Pandora schrieb:

      Rücktritt heißt prinzipiell immer komplette Rückabwicklung, du kannst zwar zeitgleich Schadensersatz fordern, das muss dann aber auch so und eindeutig im Rücktritt stehen....

      Das muß es nicht. Siehe


      §325 BGB Schadensersatz und Rücktritt (dejure.org/gesetze/BGB/325.html)

      Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

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    • @ mirabella Neumann, kannst Du mir erklären, was das nun wieder soll?

      Ich krieg ständig eins von Dir ab, wenn ich was nicht richtig mach, oder falsch verstanden habe und werd lächerlich gemacht,

      Bist Du fehlerfrei und perfekt? Machst Du immer alles richtig?

      Unterstellungen lass ich mir nicht gefallen.

      Ich bin eh schon mit der Sache angeschlagen genug, dann krieg ich von Leuten hier auch noch eins drauf -- toll !!!