Hallo!
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich habe über ebay kleinanzeigen eine Aquarium-Kombi verkauft. Becken, Unterschrank, Abdeckung mit Leuchtbalken, zahlreiches Zubehör. In der Anzeige habe ich geschrieben, dass der Leuchtbalken im Moment nicht funktioniert. Ich dachte, es wären die Röhren (sind 2 nagelneue von daher mit dabei), aber es ist wohl die Sicherung kaputt, die nur ein paar Euro kostet. Ich meinte den Starter, was wir persönlich dann auch so korrigiert haben von Angesicht zu Angesicht.
Die Anzeige ist gelöscht (nach Verkauf) - deswegen kann ich den genauen Text nicht mehr einstellen. Der Käufer meinte übrigens, er hätte sie abgespeichert.
Nun ruft mich Käufer, der die Kombi persönlich abgeholt hat und sich auch alles angesehen hat und auf meinen Hinweis, er könnte ja gucken, wo der Starter sitzt etc. abgewunken hat, mich 4 Tage später an und verlangt die Rückgabe und Kaufpreiserstattung (waren übrigens nur 80 EUro für alles!, wo ich bei Abholung noch erwähnte, dass das ganze Zubehör wie Filteranlage, Heizung, Röhren, Steine, Pflanzen das schon wert wäre und das Aquarium kpl. quasi umsonst), WEIL der Starter nicht kaputt wäre, sondern es müsste einen Kurzschluss gegeben haben und somit wäre der Leuchtbalken nicht zu reparieren. Das wusste ich nicht - ich hab nämlich im Gegensatz zu dem Käufer den Leuchtbalken nicht aufgeschraubt und nachgesehen und außerdem bin ich ein Laie und noch dazu ne Frau
Er wirft mir vor "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und er hätte eine Rechtschutzversicherung und will mich verklagen.
Ich wollte meinen Anwalt mal anrufen und nachfragen, hab ihn aber noch nicht erreicht. Der Typ ruft täglich an und macht Druck und meint jetzt, wenn ich bis morgen nicht einwillige, dann geht er zum Anwalt. Sein Anruf war letzten Samstag - kann der das so schnell überhaupt verlangen?
Eigentlich interessiert mich jetzt eher, ob er überhaupt was von mir verlangen kann.
Ich weiss leider nicht mehr, ob ich den Satz "keine Gewährleistung, Garantie oder Rückgabe möglich" - normal mache ich das immer, aber ich hab die Anzeige nicht mehr.
Ich hab ja den Leuchtbalken als nicht funktionierend verkauft, er hätte doch auch vor Ort genauer dabei gucken können - oder sehe ich das falsch? Und macht es einen Unterschied, ob jetzt ein Starter verantwortlich ist oder ein anderer Grund für den Defekt vorliegt?
Hoffe, ich habe alles verständlich ausgedrückt und hoffe, mich kann einer beruhigen....
Danke im voraus!!!!
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich habe über ebay kleinanzeigen eine Aquarium-Kombi verkauft. Becken, Unterschrank, Abdeckung mit Leuchtbalken, zahlreiches Zubehör. In der Anzeige habe ich geschrieben, dass der Leuchtbalken im Moment nicht funktioniert. Ich dachte, es wären die Röhren (sind 2 nagelneue von daher mit dabei), aber es ist wohl die Sicherung kaputt, die nur ein paar Euro kostet. Ich meinte den Starter, was wir persönlich dann auch so korrigiert haben von Angesicht zu Angesicht.
Die Anzeige ist gelöscht (nach Verkauf) - deswegen kann ich den genauen Text nicht mehr einstellen. Der Käufer meinte übrigens, er hätte sie abgespeichert.
Nun ruft mich Käufer, der die Kombi persönlich abgeholt hat und sich auch alles angesehen hat und auf meinen Hinweis, er könnte ja gucken, wo der Starter sitzt etc. abgewunken hat, mich 4 Tage später an und verlangt die Rückgabe und Kaufpreiserstattung (waren übrigens nur 80 EUro für alles!, wo ich bei Abholung noch erwähnte, dass das ganze Zubehör wie Filteranlage, Heizung, Röhren, Steine, Pflanzen das schon wert wäre und das Aquarium kpl. quasi umsonst), WEIL der Starter nicht kaputt wäre, sondern es müsste einen Kurzschluss gegeben haben und somit wäre der Leuchtbalken nicht zu reparieren. Das wusste ich nicht - ich hab nämlich im Gegensatz zu dem Käufer den Leuchtbalken nicht aufgeschraubt und nachgesehen und außerdem bin ich ein Laie und noch dazu ne Frau
Er wirft mir vor "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und er hätte eine Rechtschutzversicherung und will mich verklagen.
Ich wollte meinen Anwalt mal anrufen und nachfragen, hab ihn aber noch nicht erreicht. Der Typ ruft täglich an und macht Druck und meint jetzt, wenn ich bis morgen nicht einwillige, dann geht er zum Anwalt. Sein Anruf war letzten Samstag - kann der das so schnell überhaupt verlangen?
Eigentlich interessiert mich jetzt eher, ob er überhaupt was von mir verlangen kann.
Ich weiss leider nicht mehr, ob ich den Satz "keine Gewährleistung, Garantie oder Rückgabe möglich" - normal mache ich das immer, aber ich hab die Anzeige nicht mehr.
Ich hab ja den Leuchtbalken als nicht funktionierend verkauft, er hätte doch auch vor Ort genauer dabei gucken können - oder sehe ich das falsch? Und macht es einen Unterschied, ob jetzt ein Starter verantwortlich ist oder ein anderer Grund für den Defekt vorliegt?
Hoffe, ich habe alles verständlich ausgedrückt und hoffe, mich kann einer beruhigen....
Danke im voraus!!!!