pandarul schrieb:
geiz_ist_ungeil schrieb:
Gekauft wie gesehen, abgeholt ... lehn dich zurück!
Entschuldige, hast du nicht eben noch nebenan behauptet, du hast Ahnung von Theorie und Praxis?
google-Treffer 1:
kanzleiundrecht.wordpress.com/…rtum-gekauft-wie-gesehen/
"Gekauft wie gesehen" muß erstens ebenso vereinbart werden und zweitens gilt das natürlich nicht für Mängel, die der Käufer gar nicht finden kann (hier: weil er eine andere Erklärung geliefert bekommt).
Eddi schrieb:
jetzt bin ich noch mehr verwirrt - zurück lehnen oder nicht? Werde wohl doch zur Sicherheit einen Anwalt fragen müssen? Ich war auch der Auffassung, dass es der Starter ist. ER hat den Leuchtbalken auseinander genommen - wer sagt denn, dass ER nicht den Kurzschluss verursacht hat? Lt. seiner Aussage wäre gar kein Starter drin. Weiss ich wie gesagt nicht und wusste es auch nicht.
Fakt war doch, die Beleuchtung ging nicht - angekündigt und vor Ort auch so akzeptiert und gekauft - oder?
Genauso sehe ich das auch. Zurücklehnen
Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
die ältere heißt Inquisition.
die ältere heißt Inquisition.
Johann Nepomuk Nestroy