wauwiferkel schrieb:
Interessanter Thread. Aber eines habe ich noch nicht verstanden:
Angeboten war eine defekte Beleuchtung, bei der als Ursache irrtümlich ein nicht vorhandener Starter benannt wurde. Die Beleuchtung war also aus einem anderen Grund defekt, was quasi als Totalschaden zu werten war.
Warum stünde jetzt dem Käufer eine intakte Beleuchtung zu, wie hier des öfteren erwähnt wurde?
Nach meinem Verständnis würde der Käufer dadurch doch erheblich besser gestellt als es bei Übergabe eines korrekt beschriebenen Defekts der Fall gewesen wäre.
Vielleicht kann mir das ja mal jemand erklären.
Auch wenn es inzwischen OT ist, die Frage hat ihren Sinn.
Es ist allgemein so, dass ein Verkäufer alle Mängel angeben muß, die seine Ware hat. Gibt er einen nicht an, muß er für dessen Beseitigung "nachbessern". Die Beseitigung kann dann als Nebeneffekt zu einer intakten Ware führen. ( weil der ursprünglich angegebene Mangel nicht existiert )