Musste meine iPhone Auktion vorzeitig beenden - nun will der Höchstbietende Schadensersatz - ebay-Accounts haklukkert + meckfessel

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Aufgrund welcher juristischen Grundlagen wird denn davon ausgegangen, dass ein Kaufvertrag nicht besteht, wenn ein Mitglied von der Handelsplattform ausgeschlossen ist?



      Mich würde diesbezüglich mal ein Urteil interessieren, Ebay AGB werden ja durch Rechtssprechung auch oft ausgehebelt

      Ich würde an Stelle der TE die 100 Euro bezahlen um das ganze kostengünstig zu beenden, Ausnahme wäre das eine RSV besteht welche eine Deckungszusage gibt

      Rechtlich hatte sie ja keinen Grund für einen Auktionsabbruch, und sich hier daran klammern das einer evtl bei Ebay ausgeschlossen wäre ist für mich sehr dünnes Eis

      Andersrum könnte ich mich ja auch von Ebay ausschließen (Viele Verwarnungen führen ja irgendwann zum Ausschluss) lassen, neu anmelden und kaufen und somit Verträge abschließen, diese wären ja dann im Ernstfall auch immer nichtig und keiner könnte mir was nach eurer Argumentation.......deswegen dünnes Eis meiner Meinung nach
    • @sternchen

      Eine Ausnahme wäre eines RSV nur dann, wenn keine Selbstbeteiligung (in den meisten Fällen 150 € je Schadenfall) vereinbart ist. Denn sonst ist von Anfang an der SB höher als die vermeintliche Abgeltung der Forderung durch Zahlung von 100 €.
      Eine Deckungszusage bei einem Streitwert von 100 € und einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 150 € ist mehr als wahrscheinlich, da in der ersten Deckungszusage nur die außergerichtlichen Maßnahmen zugesagt werden und vor einer Klage erneut eine Deckungszusage angefordert werden muss.

      Hatte es schon viel weiter oben geschrieben, ich würde würde natürlich alle Mittel und Wege beschreiten um die 100 € nicht bezahlen zu müssen, selbst wenn es mich dann auch etwas mehr kosten sollte. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden und diese Entscheidung kann und sollte erst getroffen werden, wenn der Datensatz vorliegt und an @eule übermittelt wurde.

      Einfach jetzt mal zu schreiben, man sollte das schnell und kostengünstig durch Zahlung erledigen halte ich für überaus unangebracht.
    • Kaiolito schrieb:



      Hatte es schon viel weiter oben geschrieben, ich würde würde natürlich alle Mittel und Wege beschreiten um die 100 € nicht bezahlen zu müssen, selbst wenn es mich dann auch etwas mehr kosten sollte.



      Das ist eine Einstellung welche ich nicht nachvollziehen kann, kommt gleich mit jener gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen

      Was habe ich davon wenn ich hunderte von € verbrenne um einen Bruchteil davon einzusparen, nur wegen der Genugtuung, oder typisch Deutsch wegen Prozesshanselei, das ist für mich mit Logik und Verstand nicht zu erklären......vor allem habe ich keine hunderte von Euro übrig um es mir leisten zu können diese auf der Strasse zu verbrennen, ich muss für mein Geld was tun, da verschenke ich es nicht an Rechtsverdreher und Gerichte

      Die TE hat in meinen Augen klaren Rechtsbruch begangen, diesem dem Käufer gegenüber bereits zugegeben, ich würde diese 100 Euro als Lehrgeld verbuchen und nächstes Mal cleverer sein, denn ich lerne aus Fehlern....
    • Andersrum könnte ich mich ja auch von Ebay ausschließen (Viele Verwarnungen führen ja irgendwann zum Ausschluss) lassen, neu anmelden und kaufen und somit Verträge abschließen, diese wären ja dann im Ernstfall auch immer nichtig und keiner könnte mir was nach eurer Argumentation.......deswegen dünnes Eis meiner Meinung nach


      Eben das, neu anmelden, geht ab einem gewissen Punkt (zumindest mit echten Daten) nicht mehr.

      Versuche mal, das - laienhaft - aufzudröseln.

      Jemand, nennen wir ihn Mario Mauer wird bei ebay lebenslang ausgeschlossen. D. h., er darf sich - gemäß den AGB, über die er dann auch genauestens informiert wird - nicht erneut anmelden. Ohne diese Anmeldung ist das Abschließen von Kaufverträgen über diese Plattform nicht möglich.

      Mario Mauer will aber unbedingt und meldet sich trotz Ausschluß unter kreativer Umgestaltung seines Namens neu an. Er heißt nun Moria Remau und wohnt statt in der Astraße in Hintertupfingen in der Bstraße in Obertupfingen. Sicherlich wird er - zumindest, bis man ihm drauf kommt - bieten können.

      Aber kann eine nicht existente Person - Moria Remau - mit einer nicht existenten Meldeadresse - Bstraße in Obertupfingen - Kaufverträge abschließen? Meiner Meinung nach nicht.

      Davon ab, daß man mit dieser Vorgehensweise seine "Verkäufer" (die m. E. keine sind, da sie bei Ehrlichkeit des Bieters gar nicht an diesen hätten verkaufen können, da er ja durch den Ausschluß gar nicht bieten durfte) natürlich auch über seine Identität täuscht und diese bei Angabe falscher Daten keine Möglichkeit haben, etwas ggfls. per Gerichtsverfahren oder Mahnbescheid einzufordern.

      Wie will man eine Forderung schlüssig begründen, wenn man doch gar nicht der ist, der dort als Vertragspartner steht?
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Kaiolito schrieb:

      Wie du auf hunderte € Kosten bei einem Streitwert von genau 100 € kommst, erschließt sich mir nicht.


      Dann gib mal die 100 Euro in einen Prozesskostenrechner ein, in der 1. Instanz komme ich auf 469,09 Euro wenn der Fall verloren wird, die 100 Euro + Zinsen kommen natürlich oben drauf

      Sollte der eigene Anwalt es schaffen eine Einigung hinzubekommen dann sind es immer noch 173,74 Euro

      Also €€€ auf der Strasse verbrannt
    • Sternchen schrieb:

      Die TE hat in meinen Augen klaren Rechtsbruch begangen, diesem dem Käufer gegenüber bereits zugegeben, ich würde diese 100 Euro als Lehrgeld verbuchen und nächstes Mal cleverer sein, denn ich lerne aus Fehlern....

      Im ersten Teil stimme ich Dir zu.

      Im zweiten aber erst dann, wenn geklärt ist, ob der Anspruchsteller tatsächlich mit dem Höchstbieter übereinstimmt (erzählen kann man viel, gerade über das Nachrichtensystem...) und wenn das der Fall ist, ob dieser tatsächlich noch auf ebay handeln durfte.

      Und dann würde ich überlegen, ob mir ein entsprechendes Urteil (wer von ebay ausgeschlossen ist, kann dort keine Verträge schließen) oder meine Ruhe mehr wert wäre.
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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich hätte ja als Antwort gerne eine Paragraphen gehabt. Aber den gibt es nicht?



      Den gibt es nicht, du fährst auf Risiko wenn du keine Einigung mit dem Käufer hinbekommst, auf der einen seite 100 Euro die weg sind, auf der anderen Seite sparst du die falls der andere einlenkt, und dann noch die Seite wo mehr Kohle verbrannt wird als die 100 Euro ohne Gewissheit wie es letztendlich ausgeht

      @Kerstin: Ich würde versuchen so günstig wie möglich da raus zu kommen, mehr als ein Amtsgerichtsurteil wird da eh nicht raus kommen egal wie entschieden wird, und damit ist keinem geholfen, denn es gibt immer mehr dieser ********* und keiner kann diese einwandfrei zuordnen

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich hätte ja als Antwort gerne eine Paragraphen gehabt. Aber den gibt es nicht?

      Was verstehst Du nicht an der Aussage, "versuche das mal laienhaft aufzudröseln"? Für §§ sind Anwälte zuständig, ich zumindest bin keiner.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Sternchen, da widerspreche ich Dir nicht. *g*

      Auch Deiner Auflistung, was wäre wenn, werde ich nicht widersprechen. Es muß wirklich jeder, nach Abwägung aller Umstände und möglicherweise entstehender Kosten, selbst entscheiden, wie er weiter vorgehen will.
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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich stellte meine Frage doch deshalb, weil hier eine gewisse Rechtssicherheit suggeriert wurde. Und ich wüsste nun gerne woher sie kommt.



      Das ist das Prinzip: "Und die Hoffnung stirbt zuletzt"

      Fakt ist mit Anwalt wird es auf jeden Fall teurer für die TE als die geforderten 100 Euro, ohne Anwalt kann man(Frau) ja versuchen da raus zu kommen, aber nicht mit unüberlegten Mails, da musst man Fakten haben und diese dem anderen um die Ohren hauen und zwar möglichst rechtssicher

      Wie gesagt, meine persönliche private Meinung, mir wären die Nerven zu schade um diese für einen Rechtsstreit zu opfern dessen Ausgang total ungewiss ist, vor allem wenn man bedenkt das der Rechtsbruch schon zugegeben wurde

      Bin in diesem Falle raus und wünsche der TE alles gute :thumbup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Ich bin nicht TE. Ich stellte lediglich die Frage, weshalb bei Ebay-Ausschluss kein Vertrag zustande käme.
      Spielkasino........da besteht ja nur ein Vertrag zwischen Casino und Nutzer, oder auch nicht, weil er ja ausgeschlossen ist.
      Es geht aber doch um einen User, der zwar keinen Nutzungsvertrag mit Ebay mehr hat, aber mit Dritten handelte, weil Ebay das ja nicht verhinderte.
    • Das Problem ist doch, wenn kein Nutzungsvertrag mit eBay besteht, kann auch kein gültiges Gebot abgegeben werden, welches zu einem schwebenden Kaufvertrag führt, der dann zu einem endgültigen Kaufvertrag werden kann.

      Das Gebot wird ja nicht an den Verkäufer selbst gerichtet (außerhalb der Plattform, denn dann kann sehr wohl ein Kaufvertrag entstehen), sondern über die Plattform, auf der ein dauerhaft gesperrter User lt. AGB gar nicht handeln, kaufen oder bieten darf.
    • ebay könnte das aber nur dann verhindern, wenn nicht falsche Daten bei der Anmeldung angegeben worden wären. Kann (bzw. darf) man unter "Künstlernamen und -adresse" Verträge schließen? Meiner Meinung nach nicht, da der Vertragspartner über die Identität seines Vertragspartners getäuscht wurde.

      Es ist m. E. auch nicht möglich, unter diesen falschen Identität etwas einzufordern, sei es Ware oder Geld. Jemand/etwas, was nicht existiert, kann auch nicht klagen oder fordern, er müßte ja immer weiter unter diesen falschen Identität agieren, ggfls. auch vor Gericht.


      edit: Testing hat das viel hübscher formuliert *ggg* Ja, das wäre absolut absurd.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kerstin66 ()

    • Also ganz abgesehen davon, dass wir mit zwei Kindern und Berufen im Gesundheits- bzw. sozialen Bereich kein Geld haben um es auf die Straße zu werfen, ist da etwas in mir was mir Bauchweh macht bei dem Gedanken ihm das Geld einfach so zu bezahlen.
      Ich weiss ja mittlerweile und immer noch das ich so nicht hätte handeln dürfen (wobei ich da auch ein bißchen die Schuld bei den von ebay verfassten regeln sehe) und ich sehe diesen Fehler auch ein. Wenn mein Käufer nun Anna Maier aus xxx gewesen wäre, die sich einfach ärgert über den Abbruch weil sie genau dieses Handy so gerne gehabt hätte, dann würde ich schon auch eine andere Reaktion auf meine Entschuldigung erwarten.
      Ich habe die Sache (laienhaft und naiv zugegebenermaßen) erklärt und mich entschuldigt. Ich finde ja immer, wenn man freundlich ist und Dinge erklärt, funktioniert (oft) vieles leichter. Ich hätte dem Ganzen wohl eher zugestimmt wenn ich nicht das Gefühl gehabt hätte, dass Handy ist ihm kackegal.


      So, und jetzt dürft ihr mich tuppern :evil:


      edit: Ich glaube irgendwie auch nicht das er jetzt noch auf die 100 Euro eingehen wird....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fienchen05 ()