Mirabella Neumann schrieb:
Aufgrund welcher juristischen Grundlagen wird denn davon ausgegangen, dass ein Kaufvertrag nicht besteht, wenn ein Mitglied von der Handelsplattform ausgeschlossen ist?
Mich würde diesbezüglich mal ein Urteil interessieren, Ebay AGB werden ja durch Rechtssprechung auch oft ausgehebelt
Ich würde an Stelle der TE die 100 Euro bezahlen um das ganze kostengünstig zu beenden, Ausnahme wäre das eine RSV besteht welche eine Deckungszusage gibt
Rechtlich hatte sie ja keinen Grund für einen Auktionsabbruch, und sich hier daran klammern das einer evtl bei Ebay ausgeschlossen wäre ist für mich sehr dünnes Eis
Andersrum könnte ich mich ja auch von Ebay ausschließen (Viele Verwarnungen führen ja irgendwann zum Ausschluss) lassen, neu anmelden und kaufen und somit Verträge abschließen, diese wären ja dann im Ernstfall auch immer nichtig und keiner könnte mir was nach eurer Argumentation.......deswegen dünnes Eis meiner Meinung nach