Musste meine iPhone Auktion vorzeitig beenden - nun will der Höchstbietende Schadensersatz - ebay-Accounts haklukkert + meckfessel

    • @ river

      Bitte...
      Nicht wieder ein weiterer Nebenkriegschauplatz!

      "EIN INDIZ" das für sich alleine genommen überhaupt nix beweist, wenn nicht noch mehr dazu kommt, wenn man ein Verfahren vor Gericht gewinnen will.
      Diese Aussage steht nach wie vor.

      Wenn du darüber weiter diskutieren willst, mach bitte einen eigenen Thread auf.
    • riverside schrieb:

      letztes jahr hast du mehrfach betont, das man ---> NUR <--- anhand des bietverhaltens nichts derartiges vermuten ---> BEWEISEN <--- kann


      (sachliche Korrektur von mir)

      Auch dieses Jahr werde ich das mehrfach betonen. Tausende von Geboten sind für sich genommen natürlich völlig legitim. Erst in der Zusammenschau wird ein Schuh draus. Um das nochmal konkret zusammenzufassen und damit am Thema zu bleiben:

      Marcus Roos hat mit einer Vielzahl von Accounts jeweils tausende Gebote abgegeben.
      Er macht das seit Jahren, also nachhaltig und weit über den persönlichen Bedarf an Telefonen & co hinaus, den er plausibel erklären könnte.
      Ein entsprechendes Gewerbe, das seinen erhöhten Telefonbedarf erklären könnte, ist nicht angemeldet.
      Er war oft genug vor Gericht. In einigen Fällen wurde ihm bereits per Urteil Rechtsmißbrauch attestiert.
      Er ist von eBay lebenslang gesperrt worden, eine Wiederanmeldung ist ihm genauso untersagt wie die Nutzung ggf. technisch noch offener Accounts.
      Marcus Roos fälscht eBay gegenüber beweiserhebliche Daten, um sich trotzdem rechtswidrig neue Accounts zu erschleichen.
      Er täuscht die Verkäufer, bei denen er bietet, über seine Identität.
      Er täuscht die Verkäufer, bei denen er bietet, über den Fakt, daß der gar keine Kaufverträge über eBay mehr schließen darf.
      Er benutzt womöglich deshalb mehrere Accounts gleichzeitig, weil es seinen Verkäufern erschwert, sich gegenseitig zu finden.
      Marcus Roos möchte in erster Linie Vergleiche abschließen, die Option zu klagen dient ihm nurmehr als Drohkulisse, weil er sich all dieser Fakten sehr wohl bewußt ist.
      Er hat es mithin auf Vergleichszahlungen abgesehen und nicht etwa auf die Ware.

      Hab ich was vergessen? Reicht aber eigentlich auch, es ergibt sich ein glasklares Bild: Selbst wenn es nix anderes ist, ist das bösgläubig oder treuwidrig, also Rechtsmißbrauch.

      Die 1.000 oder 2.000 Gebote sind ersichtlich nur ein Baustein, und auch nicht der wichtigste. Wer 10.000 Kaufverträge zu schließen versucht und dabei 1.000 Mal um sein Recht gebracht wird, darf 1.000 Mal dagegen vorgehen. Selbstverständlich. Erst, wenn bewiesen wird, daß die Verträge nur einen Vorwand darstellen und an deren Erfüllung gar kein Interesse besteht, sondern die formal bestehenden Rechte aus ihnen zweckwidrig geltend gemacht werden, ist die Latte "Rechtmißbrauch" gerissen. Eine Gebotsliste allein hilft da wenig.

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    • Grml warum dies hier, wenn Eule direkt vorher noch bat dafür einen neuen Thread zu eröffnen.

      Möge vielleicht jemand, der dazu befähigt ist diese Beiträge verschieben in einen neuen Thread.

      Panda auch wenn ich im Anliegen sicher wieder bei dir bin. Wie ich es damals auch schon sagte,
      es bringt nichts hier Dinge als klare Fakten darzustellen wenn diese sich nicht belegen lassen.
      Damit wird Hilfesuchenden suggeriert das dies Fakt ist, diese gehen davon aus und müssen dann später
      vor Gericht feststellen, das nur das Fakt ist was bewiesen werden kann bzw. wo ein Richter dran glaubt.

      Fälle in dem der Rechtsmißbrauch attestiert wurde? Zum einen würde ich dann gerne die Urteile haben, die das belegen. Zum anderen habe ich persönlich
      ein Urteil, das dies widerlegt.

      Die Lebenslange Sperre, schön und gut für mich persönlich glaubhaft. Aber ohne Nachweis, der nach wie vor fehlt, sicher ein Ansatz aber naja halt nur halb soviel wert.

      Das es M.R. ist der da Daten fälscht, für die Staatsanwaltschaft und Ebay ist dies evtl. möglich zu beweisen. Für den normal hilfesuchenden wohl schwieriger.

      Wenn es sich um Ihn handelt, ist die Absicht mit Vergleichen neu und weicht von füherem Verhalten schon ein wenig ab.

      Wie gesagt ich kann dir da folgen und bin im Kern da auf einer Linie. Finde es aber gefährlich es als Fakt darzustellen, da hilfesuchende dies so eins zu eins aufnehmen
      und sich damit vor Gericht ggf. mehr als schwer tun.
    • Es handelt sich allerdings um Fakten. Du darfst mir glauben, daß ich hier keine Gerüchte streue.

      Natürlich muß jeder selbst a) sich die Daten seines Bieters von eBay besorgen und b) sich von eBay die Information besorgen, daß sein Bieter dauerhaft vom Handel ausgeschlossen ist und damit Hörensagen aus einem Forum in verwertbare Belege verwandeln. Das schreibe ich auch dauernd.

      Beides ist aber überhaupt kein Problem, weil eBay diese Auskünfte erteilt, und im Falle eines Prozesses - die Roos aber vorläufig nicht mehr führt, seit sich er sich aufs Faken verlegt hat - kann man ja immer noch eBay-MA als Zeugen laden lassen.

      Roos hat haufenweise Urteile erstritten, die ihm Schadensersatz zugesprochen haben. Im anderen Thread sind ja genügend verlinkt, aber eben auch die, die gegen ihn ergangen sind. Auch die sind für sich alleine nichts wert, aber in der Zusammenschau ein weiteres Puzzleteil der Art "schau mal Herr Richter, so absurd ist meine Argumentation nicht, immerhin war sie woanders mal erfolgreich".

      Ich darf mal anmerken, daß dein Fall aus einer Zeit stammt, wo ungefähr 2/3 von dem, was ich oben angeführt hatte, noch nicht zutraf oder nicht belegt werden konnte.
    • Erstmal Guten Morgen.

      Wenn ich jetzt zur Polizei gehe, was muss ich denn dann auf jeden Fall schwarz auf weiss mitnehmen?
      Im Grunde gilt die Anzeige ja erstmal der Person die hinter dem Namen haklukkert steht. Diese Person existiert ja garnicht.
      Was passiert dann?

      Ich hab noch nie jemanden anzeigen müssen und weiss überhaupt nicht was dann da passiert
    • pandarul schrieb:

      Ich darf mal anmerken, daß dein Fall aus einer Zeit stammt, wo ungefähr 2/3 von dem, was ich oben angeführt hatte, noch nicht zutraf oder nicht belegt werden konnte.


      Absolut richtig!
      *Unterschreib&wump*

      Und wenn sich dann jetzt alle wieder auf das Thema insofern besinnen würden, dass sie sich um die Belange der Opfer kümmern , wäre ich echt dankbar.
    • Fienchen05 schrieb:

      Ich hab noch nie jemanden anzeigen müssen und weiss überhaupt nicht was dann da passiert


      Naja, erstmal zeigt man nicht jemanden an, sondern einen Sachverhalt. Den Täter zu ermitteln (oder eben nicht) ist nicht deine Aufgabe.

      Du nimmst alles mit was du hast und trägst stringent den Sachverhalt vor. Der Knackpunkt an der Sache ist, soviel kann ich dir verraten, daß Marcus Roos sich in einer Vielzahl von Fällen unter falschen Daten bei eBay anmeldet, was für sich schon einen Straftatbestand darstellen kann, und daß er weiterhin seinen "Handelspartnern" nicht existierende Kaufverträge vortäuscht, um sich auf deren Kosten zu bereichern, und zwar in gewerbsmäßigem Ausmaß.

      Wichtig ist eben, daß du darauf hinweist, daß eBay die Beweise dafür hat, daß es sich bei dem Account, der bei dir geboten hat, wirklich um Marcus Roos handelt.

      Du dürftest mit der hier weiter oben geposteten Gebotsliste zu seinem aktuellen Account sowie deiner eigenen, den Accountnamen, dem von eBay mitgeteilten Datensatz und den gesperrten sowie teilweise gelöschten (da war aber jemand fleißig, Respekt, Herr Roos!) aus dieser Diskussion - im weiteren Verlauf werden noch mehr seiner Accounts benannt - erstmal haufenweise Ansatzpunkte auf den Tisch legen können.

      Und was dann passiert wirst du genauso abwarten müssen wie wir.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Fienchen,

      ich sag mal so. Dafür gibt es noch keinen echten Beweis anhand der hinterlegten Daten.
      Aber für wie wahrscheinlich hältst du es, dass 2 verschiedene Personen 2 freihändig geschriebene absolut identische längere Texte als Mahnung an ihre Käufer schicken, sofern es sich um kein Formschreiben handelt?
      Entsprechend darfst du von einer Wahrscheinlichkeit ausgehen, die bei 99, Periode9 liegt.
    • Fienchen05 schrieb:

      ach weiss man denn schon das es sich dabei um die gleiche Person handelt?


      Wenn man nur anzeigen dürfte, was man definitiv weiß, wären die Ermittlungsbehörden ja nun arbeitslos, weil es - eben - nix mehr zu ermitteln gäbe. Ermittlungen finden immer aufgrund eines Verdachts statt und wenn dem nachgegangen wird, kommt entweder was raus - oder nicht.
    • pandarul schrieb:

      Fienchen05 schrieb:

      ach weiss man denn schon das es sich dabei um die gleiche Person handelt?


      Wenn man nur anzeigen dürfte, was man definitiv weiß, wären die Ermittlungsbehörden ja nun arbeitslos, weil es - eben - nix mehr zu ermitteln gäbe. Ermittlungen finden immer aufgrund eines Verdachts statt und wenn dem nachgegangen wird, kommt entweder was raus - oder nicht.


      Da muss man aber aufpassen, das nicht schnell eine falsche Verdächtigung kontruiert wird, und, Ermittlungen finden in der Realität oft nicht einmal statt wenn Beweise für Straftaten vorliegen, die STA bügelt das ja sehr gerne ab:

      Mangels öffentlichem Interesse

      Und verweißt auf den Zivilklageweg

      Ich bin schon mehrfach bei Ebay Auktionen betrogen worden, habe gezahlt und nichts bekommen, teilweise Kleinbeträge aber auch 3-stellige € Beträge dabei, von einer Verurteilung nach Strafanzeige von mir habe ich bis zum heutigen Tage nichts mitbekommen, entweder schweigen im Walde oder Einstellung siehe weiter oben

      Erwartet also nicht zuviel von unseren Strafverfolgungsbehörden......
    • Fienchen,

      er wollte (widerrechtlich) an dein Geld! Wären wir nicht gewesen, hättest du es ihm gegeben.
      Bei sehr vielen anderen hat er es geschafft.

      Die Gesamtkonstellation legt nahe, wenn die Polizei erst einmal ermittelt und sich bei eBay erkundigt, tun sich tiefere Abgründe auf, als wir sie nur zu träumen wagen. Die Vermutung unter Berücksichtigung aller bisher bekannten Tatsachen liegt sehr nahe, selbst bei vorsichtiger Hochrechnung ergibt sich bei dem ein Monatseinkommen, das viele gern als Jahreseinkommen hätten.

      Wo kein Kläger, da kein Richter.
      DU hast Zugang, zu allen Mails und Unterlagen, die den Anfangsverdacht bestätigen. Die Polizei hat weitere Möglichkeiten wie z.B. Bankauskunft usw.

      Falsche Verdächtigung? Du hast dir das doch nicht aus den Fingern gesogen! Mir erschließt sich nicht, wie man so etwas konstruieren sollte, und dieser Beitrag erklärt sich mir nur so, dass der Thread nicht gelesen oder verstanden wurde.
    • *alte_eule* schrieb:



      Falsche Verdächtigung? Du hast dir das doch nicht aus den Fingern gesogen! Mir erschließt sich nicht, wie man so etwas konstruieren sollte, und dieser Beitrag erklärt sich mir nur so, dass der Thread nicht gelesen oder verstanden wurde.



      Ich habe gelesen und verstanden, bezweifle aber das die STA eine Ermittlungsmaschinerie anwirft und hier alles tut um den M.R an die Wand zu stellen, vor allem da noch nichtmal ein vollendeter Betrug im Raume steht, bisher ist keiner geschädigt worden in diesem einzelnen Falle.....

      Ein Polizist wird das ganze aufnehmen, selber nicht verstehen worum es überhaupt geht, leitet es an die STA weiter, wo wieder nicht verstanden wird nach welchem § überhaupt eine Straftat im Raume steht und das wird dann ganz schnell eingestellt........
    • Sehr interessant, dann gilt es nun nur noch sicher nachzuweisen, daß an dieser Anschrift der vermeintliche A. Hothmer nicht wohnhaft ist und man hat einen Verstoss gegen die eBay-AGB.

      Wenn die TE denn nun daraus einen Strafantrag stellen will, ist es von Vorteil eine mit dem Forderungssteller verbindbare Information, sprich Kontoverbindung, zu haben bzw. zu bekommen.

      Dazu wäre eine e-Mail geeignet, mit der Bitte um Mitteilung unter Fristsetzung und der Ankündigung bei Nichteinhaltung die Sache als erledigt zu sehen.

      Im Fall der Mitteilung gibt es dann eine belastbare Information; für den Fall der Nichteinhaltung einen Schlußstrich unter der Angelegenheit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()