Musste meine iPhone Auktion vorzeitig beenden - nun will der Höchstbietende Schadensersatz - ebay-Accounts haklukkert + meckfessel

    • Musste meine iPhone Auktion vorzeitig beenden - nun will der Höchstbietende Schadensersatz - ebay-Accounts haklukkert + meckfessel

      Hallo,
      mein Mann bat mich vor längerer Zeit sein iPhone bei ebay einzustellen. Ich hatte so viel Stress das ich es immer wieder vergessen habe und es einige wochen dauerte bis ich es dann gemacht habe. Ich hatte ja das Bild und die Beschreibung auf meinem Desktop gespeichert.
      Irgendwann erzählte mir dann mein Mann er habe das Teil schon anderweitig verkauft weil er dachte ich würde es eh nicht mehr einstellen.
      Ich habe dann die Auktion beendet und bekomme eine email des Höchstbietenden warum ich abgebrochen habe.
      Ich habe ihm die Sache erklärt und mich entschuldigt.


      Er kam dann direkt mit einer Forderung von 100 Euro und mit verschiedenen Links zu Rechtsurteilen und schrieb, ich solle ihm kurzfristig mitteilen ob ich auf den Vergleich eingehen würde.
      Ich war sowas von baff und entsetzt (und wohl auch naiv) und habe erstmal bei ebay angerufen. Die haben gesagt das wäre totaler Quatsch und ich solle garnicht mehr antworten.
      Ich habe dann aber doch geantwortet und ihn gebeten solche Mail zu unterlassen. Daraufhin schrieb er, ich bekäme Post von seinem Anwalt.


      So, ich bin wohl eine der ehrlichsten Ebay Verkäuferinnen überhaupt und ich weiss gerade garnicht wie mir geschieht .
      Mittlerweile habe ich mich etwas durchgegoogelt und mitbekommen das es sowas wohl öfter gibt, unfassbar.


      Komisch finde ich, dass der Käufer erst seit September registriert ist, sich aber anscheinend mit diesen Sachen sehr gut auszukennen scheint.


      Ich bin gerade etwas verzweifelt und weiss nicht weiter.


      Könnt ihr mir helfen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fienchen05 ()

    • Also zu aller erst: du hast für deinen Ebay Account und die darauf angebotenen Sachen zu sorgen. Auch wenn du für jemanden anders einstellst, ist es dein bier und du musst dich kümmern. Dein Mann hat dir ein ganz schönes Ei gelegt.

      Kannste ihm ein höfliches Danke sagen.

      Der Abbruch der Auktion ist zwar generell möglich aber nur in einem bereich enger Voraussetzungen.
      Keine dieser erfüllst du.

      Weder hattest du einen einstell Fehler und dich auf Irrtum berufen können, noch ist die Sache gestohlen und du kannst es mit einer Anzeige nachweisen.

      Du hast also mit dem Rausnehmen einen riesen Fehler gemacht.
      Dem Käufer nachzuweisen das er genau nach solchen Auktionen sucht, bietet und auf sowas hofft um rechtsmissbräuchlich zu handeln wird schwer bis unmöglich.

      Dennoch solltest du folgendes sicherheitshalber dringend prüfen:

      Der dich angeschrieben hat ist auch wirklich höchst bietender gewesen?

      Meine Empfehlung: wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich die nun kontaktieren.
      Und vergiss den Bösen Blick nicht zum angetrauten der dich in die Misere gebracht hat.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Erst einmal solltest du eBay mit dem Account anschreiben, mit dem du eingestellt hast.

      Darin stellst du kurz und knapp fest, dass der Bieter mit dem Account XY bei dir geboten hat und Ansprüche stellt. Sie möchten dir doch bitte die hinterlegten Daten mitteilen.
      Antwort kriegst du in etwa binnen 24 Stunden manchmal wohl auch 48. Umgekehrt kann er die identische Datenabfrage stellen und deine hinterlegten Daten kriegen.

      Solange solltest du dir jetzt auf jeden Fall den weiteren Kontakt mit dem Bieter sparen.


      Im Prinzip wäre das auf den ersten Blick wahrscheinlich eingutes Angebot das dein Bieter dir da macht, sollte dein Handy wegen des Alters nicht nur 30 Euronen bringen.
      So lapidar Quatsch ist es nämlich nicht, dass dein Bieter Ansprüche stellt. Du bist dafür verantwortlich, was du verbindlich auf der Plattform anbietest.
    • Ich habe gerade mit ebay telefoniert und die sagen, sie dürfen keinen Namen rausgeben.
      Die wissen ja selber nicht einmal wie ihre Grundsetze auszulegen sind, die Dame sagte mir gerade eben nämlich nochmal das ja garkein Kaufvertrag zustande gekommen sei.
    • Telefonisch kann ich anrufen und die Daten von Fienchen verlangen. Wärst du damit einverstanden?
      Natürlich dürfen die am Telefon keine Auskunft geben!

      Der Kontakt mit deinem Account ist der Nachweis dafür, dass du auch wirklich du bist.
      Also musst du den Weg schon schriftlich über das System gehen.
    • Fienchen, Du hast ein Call-center erwischt. Die sind schlecht bis überhaupt nicht ausgebildet. Rechtsauskünfte dürfen sie nicht geben, da sie dem dafür vorgesehenen Berufsstand nicht angehören.

      kontaktiere ebay per email.

      Alternativ lass Dir vom Anspruchsteller die email von ebay vorlegen, in der er als Höchstbieter benachrichtigt worden ist, dass die Auktion beendet worden ist.
      Darin ist sein ebay-account in Klarschrift enthalten. Du kannst dann Deine abgebrochene Auktion aufrufen und auf der Seite, auf der die abgegebenen Gebote stehen, vergleichen, ob dort der account als Höchstbietender genannt ist. Wenn ja, wäre der Anspruch gegeben. Dann könntest Du versuchen, mit ihm zu verhandeln.
    • Fienchen05 schrieb:

      Aber in dem Absatz steht doch auch, wenn der Artikel versehentlich eingestellt wurde. Ist das nicht der Fall?

      Bitte lies alles, nicht nur, was Dir gerade als Teilinfo in den Kram passt. Du hast ja nicht versehentlich eingestellt, sondern in voller Absicht, das phone zu verkaufen. In Deiner Auktion steht vor Deinem Text: Der Verkäufer ist für sein Angebot verantwortlich. Genau dieser Verantwortung mußt Du Dich stellen. Das Du ein Kommunikationsproblem mit Deiner besseren Hälfte ( oder die mit Dir ) hast, geht nicht zu Lasten des Käufers.
    • Da wir hier keinen Pranger wollen, wartenwir doch erst einmal ab, was die Nachfrage bei eBay ergibt.
      Danach googelt unsere TE nach dem Namen, vielleicht ist er ja schon bekannt.

      Selbst wenn da tausend Gebote abgegeben wurden, reicht das bekanntermaßen noch lange nicht, um einen (bisher vage vermuteten) Rechtsmissbrauch zu belegen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Grafiksammler

      Den Account des Bieters hat Fienchen auch, wenn sie eingeloggt auf die Gebotsliste geht.
      Das ist mir klar,

      die Frage ist doch: kann sich der Anspruchstellende mit der mail auch ausweisen als Berechtigter.
      Ich gehe mal davon aus, dass der Berechtigte mit seiner Forderung auch seinen Namen und seine Adresse genannt hat.
      Ggf. sogar sein Bankverbindung.

      Wenn nicht, wäre mir das schon äußerst suspekt.