eBay und die Sterne (Sternchenbewertung)

    • eBay und die Sterne (Sternchenbewertung)

      Hey,

      nachdem ich finder anfange etwas aufzuräumen und durch euch beobachte ich ja die "Sterne" viel bewusster. Und muss feststellen - nicht jeder K macht von seinem Recht Gebrauch mit diesem Instrument zu bewerten. Die meisten nehmen die positive, neutrale oder negative Bewertung -> reicht schon denken sie sich wohl.

      Ich selbst bewerte meine VK darüber immer - Abzüge sehr selten.

      Versandzeit kann man nicht beeinflussen. So warte ich seit dem 31.12.2013 auf die Zustellung eines Paketes - es ist noch immer nicht da und wartet im DHL Depot Lahr um nach OHV gefahren zu werden ...

      Also wäre es hier ungerecht dem VK Fehler oder die Inkompetenz der DHL anzuhängen. Preis und ggf. Qualität des Produktes sind da ganz andere Geschichten ...

      Ich werde sehen wieviele mich mit den Sterne bewerten werden - mir wäre es aktuell ganz lieb wegen der Sache worauf ihr mich ja gestupst habt, aber ggf. müsste ich ja immer 5 Sterne nun für den "kostenlosen Versand" bekommen - der Rest ohne Bewertung ist ja nicht mein Prob ...
    • Ebay hat die Detaillierten Verkäuferbewertungen zur "Geheimwaffe" eingeführt -
      anfangs war es den Usern kaum bewusst was mit diesen "Sternchen" eigentlich bezweckt werden sollte -
      da haben viele User "Noten" wie in der Schule vergeben:

      1: 1 Stern
      2: 2 Sterne
      usw.

      viele Käufer dachten auch "der VK war bei allen vier Positionen "so la la" - dem geb` ich nur ne Positive Bewertung aber keine
      einzige Sternchenvergabe" (in Gedanken: "ätsch"...)...

      Resultat: bei diversen VK`s sind die Detaillierten VK-Bewertungen in den Keller gerutscht - trotz perfektem Service in allen vier Bereichen -
      nur bei den Verkäufern die keine Sterne "erhalten" hatten passierte (im VK-Cockpit)......nix
      eben weil sich die Nichtvergabe überhaupt nicht ausgewirkt hat....

      das dieses "zweite" Bewertungssystem genau anders abläuft haben viele Käufer nicht verstanden und/oder verstehen es bis heute noch nicht.......

      Ebay hat bei der Katergorie "Versand- und Verpackungskosten" die Möglichkeit eingerichtet das der VK "automatisch" 5 Sterne (für die Versand/Verpackungskosten) erhält:

      pages.ebay.de/verkaeuferschutz/bewertungen.html

      dies ist jedoch an die eine Paypalzahlung geknüpft: "nur so können wir feststellen das der Käufer tatsächlich keine V-kosten bezahlt hat"

      erfolgt die Zahlung via Paypal kann der Käufer KEINE Sternchen hierfür vergeben -

      bietet der VK opional auch die Banküberweisung an und der K. zahlt via Überweisung kann der Käufer ("trotzdem") auch bei den V-kosten die Sterne nach eigenen Kriterien vergeben....

      die Informationen im Hinblick auf Paypal / Versandarten hast Du ja bereits erhalten ("sendungsverfolgter Versand an die bei PP hinterlegte Lieferanschrift").....

      alle anderen Sternchen können einem VK das Genick brechen oder zumindest zu einer Verkaufsbeschränkung führen
      -
      Du kannst manchen Käufern die Ware noch persönlich nach Hause bringen, der Käufer prüft die Ware ("alles super") und dann die Kohle vor Ort kassieren -
      trotzdem kann der Käufer Dir "nur" einen Stern verpassen (das ist quasi die Höchststrafe für einen VK!).....

      ohne das Du die Abgabe der "miesen Punktzahl" einem Käufer anhand des VK-Cockpits direkt zuordnen könntest....

      es gibt jede Menge Berichte über VK`s, die seitens Ebay beim Verkauf eingeschränkt und/oder sogar gesperrt worden sind:

      eben weil die DSR in den Keller gesunken sind ......

      die "Geheimwaffe" hat in diesen Fällen ihren Zweck auf "wundersame" Weise erfüllt....IRONIE OFF
    • Ich sehe es auch sekptisch. Vielleicht wollte der eine der mir nur einen Stern gab - das aber eben 7x nichts böses, denn er war froh diese Raritäten bekommen zu haben. Meistens ist es wie du sagst Unwissenheit. Dann lieber ignorieren. und richtig ich biete PP an und alternativ Überweisung, denn nicht jeder hat PP. Die letzten beiden K haben, aber mit PP bezahlt. Damit sollte, selbst wenn die anderen Kats frei bleiben bei Versandkosten wieder5 Sterne folgen ...

      Das eBay Millionen scheffelt, aber die VK's im Stich lässt ist doch zum Kotzen. Da haben die 100. Leute in Kleinmachnow und nichts passiert ...

      Einkäufe tätige ich meistens inzwischen via Amazon. Da sind einige Händler aus eBay auch vertreten, aber günstiger und Amazon verpackt und verschickt. Ist Amazon nun mit seinen Sternchen fairer als Kokurrent eBay ...
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Das eBay Millionen scheffelt, aber die VK's im Stich lässt ist doch zum Kotzen. Da haben die 100. Leute in Kleinmachnow und nichts passiert ...
      aber aber - Ebay sorgt sich um "jeden" (Hustenanfall bekomme - sorry :D ) - egal, ob Käufer oder Verkäufer....

      Ebay will sich die Verkäufer mit o.g. Maßnahmen "erziehen" und die Plattform "etwas" bereinigen....
      das Ebay personell unterbesetzt ist steht außer Frage -
      man achte nur auf die Bearbeitungszeiten des Kundendienstes wenn Du mal ne Anfrage gestellt hast.....

      vom Telefonsupport kann ICH nur abraten - die Aussagen, die dort getroffen sind, sind mit der Kneifzange nicht anzupacken -

      dann ist es sinnvoller hier ins Forum zu gehen und nachzufragen..... ;)
    • Und wenn man sich überlegt Sterne für Versandzeit zu vergeben.

      Kopfschüttel. Was kann der VK dafür - nichts. Er hat das Paket am selben Tag (28.12.) aufgegeben. Seit dem 31.12.13 steht Ankunft im Depot Lahr. Weiterleitung an zuständiges Depot (bei uns Börnicke). Da waren früher Pferdekutschen schneller. DPD hat für ein Paket aus Österreich 2 Tage gebraucht und das vom Dreiländereck: CZ - HU - A. Super Sache ...
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Und wenn man sich überlegt Sterne für Versandzeit zu vergeben.


      Das ist 'ne ganz simple Sache. Wenn jemand bei der Versandzeit unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt, indem er bei den DSR feststellt, der Artikel sei "verzögert" (2 Sterne) oder "sehr verzögert" (1 Stern) verschickt worden, obwohl er da (wie ebay selber festlegt) nur zu bewerten hat, ob Du innerhalb der angegebenen BEarbeitungszeit verschickt hast, steht es Dir frei, den Bewerter direkt auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch zu nehmen. Mit anderen Worten: mach was bei ebay im Rechtsportal steht und verklag den Amokbewerter.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Ich habe den Fall nicht. Aber wenn man drüber nachdenkt ist das 'nen Unding. Wie soll ich als VK rausbekommen (so genau geht das ja gar nicht) wer mich so bewertet hat?

      Also von daher sollte eBay sich das Sterneding schenken.

      Das sollst du ja nicht, und ebay hat es sogar verboten. Weil ebay will, dass die detaillierten BW anonym bleiben.
      Und schenken werden sie sich das System bestimmt nicht. Es sei denn, es fällt ihnen ein anderes ein, mit dem Verkäuferselektion erfolgreich betrieben werden kann.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich finde die Selektion schon als ein Unding, denn die wollen Geld verdienen - was sie auch tun - und so sollen sie doch alle lassen so kann man vielen Dingen ein zweites Leben geben als wenn man es wegschmeißen würde. Und wenn man dann nur 1 €, erzielt ist das halt nur. Hat ebay auch noch 0,09 € dran verdient plus evtl. PP mit fast 0,40 € ...
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Ich habe den Fall nicht. Aber wenn man drüber nachdenkt ist das 'nen Unding. Wie soll ich als VK rausbekommen (so genau geht das ja gar nicht) wer mich so bewertet hat?

      Das ist aber nu doof... Denn das ist der Weg, den Du gehen solltest. Sagt ebay.

      Bewertungsentfernung durch eBay

      Um die Integrität des Bewertungssystems nicht zu beeinflussen greift eBay grundsätzlich nicht in bereits abgegebene Bewertungen ein. Bewertungen werden von eBay nur in den folgenden Fällen entfernt:
      • Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung (z.B. Beschluss, Urteil, Vergleich) gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.


      Quelle: pages.ebay.de/rechtsportal/allg_4.html


      Stellt sich natürlich völlig zu Recht die Frage, wie Du das machen sollst, wenn Du gar nicht weisst, wen Du wegen der Detaillierten Verkäuferbewertung vor Gericht zerren musst. Dann wirst Du eben nicht umhin kommen, vorher ebay auf Herausgabe der Information in Anspruch zu nehmen, wer welche (bzw insbesondere diese) DSR abgegeben hat.

      Oder du ignorierst den Blödsinn, den ebay Dir da im "Rechtsportal" verzapft und wendest dich direkt im Rahmen der Störerhaftung an ebay auf Auskunft, Unterlassung und Beseitigung, ergänzend auf Unterlassung der Verschleierung der Identität der DSR-Bewerter. Das kann Dir ein normaler Anwalt für Medienrecht aufsetzen. Kostet erstinstanzlich dann so um die 4500-5500 Euro, von denen Du einiges vorschiessen musst. Davon vorab erst mal 'nen groben Tausender für die Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung an ebay, auf die Du von ebay (Outsourcing by Rechtsabteilung Dublin, wenn Du schon so weit kommst) aber bestenfalls Textbausteine und haltloses Gefasel als Antwort bekommen wirst. Danach eine Einstweilige, wenn noch Eilbedürftigkeit besteht und danach eben die Klage am LG deines Geschäftssitzes bzw Wohnortes oder einem Ort an dem die Störung eintritt bzw eintreten kann. (gem. Art 5 EuGVVO i.V.m. §32 ZPO)

      Die zweite Instanz am OLG müsste dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ebay vorfinanzieren, weil der Anspruch im Grunde eben rechtlich ziemlich geklärt ist. Löschungsanspruch ist nichts neues, Störerhaftung auch nicht und die Unmöglichkeit, den Anspruch gegen eine unwahre DSR gegen den eigentlichen Bewerter durchzusetzen gibt der Kombination aus beidem dann den letzten Kick in Richtung gegen ebay. Schliesslich sind die der Grund, warum Du nicht gegen den eigentlichen Störer vorgehen kannst, denn die sagen Dir ja nicht, wer das war.

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Ich habe den Fall nicht.

      Ich schon. Ich habe so 'nen Fall eines PS-Kollegen aktuell auf dem Schreibtisch. Inklusive der Frage, wie man die Klage nun mal eben schnell finanziert und inklusive eines erfahrenen Anwalts, der die Klage durchziehen könnte und auch gerne würde, wenn das Geld dazu da wäre. Aber egal wen Du fragst, die meisten Powerseller-Kollegen haben Angst um ihre Accounts (was vollkommen unsinnig ist, wer das sponsert erfährt ebay ja nicht, die würden höchstens die Accounts einer Streitgenossenschaft mitbekommen) und offenbar besteht selbst bei denen, die wegen unterdurchschnittlichen DSR ein Verkaufslimit von 0 haben kein hinreichend großer Leidensdruck. Könnte ich dem betroffenen VK-Kollegen den Fehlbetrag alleine vorschiessen, hätte ebay seit heute ein entsprechendes Verfahren anhängig.

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Also von daher sollte eBay sich das Sterneding schenken.

      Du kannst ja mal an den Kundenservice schreiben, ob sie nicht mal vielleicht nett darüber nachdenken möchten, die DSR-Bewertungen wieder abzuschaffen.
      :lach:


      Hmmm..... ob ich hier mal offen eine Sammelaktion einleite? Wenn noch 40 Leute je 300 Euro beisteuern ist die Kiste erst wieder zum BGH nachzufinanzieren. Und ob das OLG die Revision überhaupt zulässt, da habe ich so meine Zweifel. Denn rechtlich ist das Thema vom BGH schon ziemlich abgenagt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Ganz ehrlich: welcher Privatverkäufer geht wegen einen Verdienst von 20 € im Jahr zum Anwalt - keiner.

      Naja, was hast Du dann gegen die DSR? Du kriegst ja nicht mal genügend, damit es im Profil für Sternchen reicht. ;)

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Das alles ist doch nicht die Lösung. eBay kassiert und andere bluten - unfassbar.

      Nö, isses auch nicht. Die Lösung wäre, dass mal möglichst viele, egal ob Privat- oder Gewerblichververkäufer den Arsch aus dem Sessel heben und den einen unterstützen, der aktuell ebay in den Hintern treten kann, dass die bis nach Kamtschatka fliegen. Aber ich sehe schon, dass sich da nie was tun wird. Bequeme Einstell- und Bietlemminge, die ebay noch den Hintern küssen, wenn die nächste Verkäufergängelung um die Ecke und der Lemmingschlachter mit dem Hackebeil daherkommt. Für unfassbar halte ich das aber keineswegs. Genau das hat ebay über die Jahre so fett und arrogant werden lassen
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich sehe eBay nur noch als Abzocker. Auch wenn man über deren Plattform die meisten K oder VKs erreicht, aber das kostet.

      Bsp.: Werde ich geblitzt, bekomme ich von der ZBSt Pol BB Post. Diesel Geld geht in den Landeshaushalt und damit wieder in die Infrastruktur der Straßen - das ist auch gut so ... das macht eBay aber eben zwecks Schutz usw. nicht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Was nützt diesbezüglich ein OLG oder BGH Urteil?


      Es würde ebay zumindest mal veranlassen, seine Haltung zu überdenken.

      Mirabella Neumann schrieb:

      gibt es doch kein Recht Ebay-VK zu sein. Oder will man sich das auch noch erstreiten?

      Nö, gibt es nicht. Es steht dann nur im Fall einer unbegründeten Vertragsbeendigung mit sachlich ebenso unbegründeter Sperre die Frage im Raum, wer den Umsatzausfall zahlt, der daruch ensteht. Aber das ist dann ein weiteres Verfahren, dessen Ausgang ebay vermutlich ebenso überraschen würde, wie die Rechtsabteilung jetzt von dem Begriff der Störerhaftung überrrascht wurde. Müssen wir also momentan nicht thematisieren. Hier ist die Frage, wieso ebay als speichernde Stelle eigentlich permanent gegen geltendes Recht hinsichtlich der (teilweise anonymen) Veröffentlichung von unwahren Tatsachenbehauptungen und darauf basierenden rechtswidrigen Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb verstoßen kann und was man dagegen unternehmen kann bzw könnte. Geen tuueiSpendenkonto wäre auch da. Nur zu wenig Unterstützer.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • cody7888a schrieb:

      Ebay hat bei der Katergorie "Versand- und Verpackungskosten" die Möglichkeit eingerichtet das der VK "automatisch" 5 Sterne (für die Versand/Verpackungskosten) erhält:

      pages.ebay.de/verkaeuferschutz/bewertungen.html

      dies ist jedoch an die eine Paypalzahlung geknüpft: "nur so können wir feststellen das der Käufer tatsächlich keine V-kosten bezahlt hat"

      erfolgt die Zahlung via Paypal kann der Käufer KEINE Sternchen hierfür vergeben -

      bietet der VK opional auch die Banküberweisung an und der K. zahlt via Überweisung kann der Käufer ("trotzdem") auch bei den V-kosten die Sterne nach eigenen Kriterien vergeben....
      Mein letzter eBay-Kauf war im September.
      Wie immer zahlte ich per Überweisung (PayPal habe ich privat noch nie genutzt) und konnte den Verkäufer dennoch nicht im Bereich "Verpacckung und Versand" eine individuelle Sternebewertung geben. Der Verkäufer hatte kostenlosen Versand angeboten und auch keine kostenpflichtige alternative Versandart im Angebot.
      Eine Zahlung durch mich per PayPal war also für ihn nicht erforderlich, um automatisch die 5 Sterne zu erhalten.

      Auch weiß ich nicht, woher folgendes Zitat stammen soll: "nur so können wir feststellen das der Käufer tatsächlich keine V-kosten bezahlt hat"
      Das ist auf der verlinkten Seite nicht zu finden.

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    • Angebote, die mit kostenlosem Versand angeboten und mit PayPal bezahlt wurden, erhalten automatisch 5 Sterne für „Versand- und Verpackungskosten“.

      Das ist hier zu finden
      pages.ebay.de/help/feedback/detailed-seller-ratings.html

      Ich kenne das bei der Kombination kostenloser Versand und Überweisung so, dass zwar 5 Sterne vorgegeben sind, man diese aber reduzieren kann.
      Sollte sich das schon wieder geändert haben?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Angebote, die mit kostenlosem Versand angeboten und mit PayPal bezahlt wurden, erhalten automatisch 5 Sterne für „Versand- und Verpackungskosten“.

      Das ist hier zu finden
      pages.ebay.de/help/feedback/detailed-seller-ratings.html

      Ich kenne das bei der Kombination kostenloser Versand und Überweisung so, dass zwar 5 Sterne vorgegeben sind, man diese aber reduzieren kann.
      Sollte sich das schon wieder geändert haben?
      So steht es auch auf der von Dir verlinkten Hilfeseite:
      "Bezahlen Käufer nicht mit PayPal, aber trotzdem über die eBay-Kaufabwicklung, erhalten auch diese Angebote 5 Sterne im Bereich „Versand- und Verpackungskosten“, Käufer können diese Sterne jedoch im Nachhinein ändern, da wir nicht überprüfen können, ob auch tatsächlich keine Versand- und Verpackungskosten berechnet wurden"

      Weil die Tatsache, dass ich die Kommunikation auch nicht bewerten konnte, für mich neu war, habe ich während meiner Bewertung einen Screenshot gemacht, auf dem auch zu sehen ist, dass die Verpackungs/Versandkosten nicht zu bewerten sind:

      [Blockierte Grafik: http://i41.tinypic.com/2wppbvo.png]

      Wie gesagt, ich habe noch nie mit PayPal gezahlt und eine Änderungsmöglichkeit der Sterne sehe ich da nicht.
      Der Artikel wurde mit dieser neuen eBay-Garantie angeboten. Eventuell hängt es auch damit zusammen.

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