eBay und die Sterne (Sternchenbewertung)

    • Eule, ich beteilige mich doch nicht an einer Klage bezüglich Nichtzuordnung der Sterne (löschbert in diesem Thread), während andere AH-Mitglieder die mögliche Zuordnung betonen.
      Da solltet ihr euch erst einmal einig sein. Das hat nix mit persönlichen Befindlichkeiten zu tun, sondern mit Überzeugungskraft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella,

      du missverstehst mich. Du darfst berechtigt "Belege!" rufen, aber vor nicht allzu langer Zeit hatte Löschbert ausgeführt, wie man als "Normaluser" in der Rolle des VK feststellt, wer der Kunden da welche Sternchen vergeben hat.
      Vielleicht bist du (oder jamand anders) ja schneller im Auffinden.

      Überzeugungskraft? Was soll das? Wer die Rhetorik besser beherrscht hat gewonnen? Auch dafür sind wir nicht das geeignete Forum.
      Wobei du dir auch selbst widersprichst.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Nein, wenn dann möchte ich mich auf dein Wort verlassen. Isses nun aktuell?


      Antwort:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Es ist nach wie vor aktuell deshalb auch mein Anliegen an dich, es selbst auszuprobieren.



      Danach wolltest du es auf persönlicher Ebene austragen.


      Dazu habe ich dir nur gesagt, und das wiederhole ich dann auch:

      Hier nicht! Nicht in diesem Forum!
    • Wenn Löschbert weiß wie man die Sternchen zuordnet, dann verstehe ich sein Klageanliegen, hier in diesem Thread, nicht.
      Sollte er mir dann vielleicht noch einmal näher erläutern. Mir war so, als ginge es gerade um die Nichtzuordnung der Sterne.
      Hatte er TE nicht erzählt, dass man den Bösewicht, der schlechte Sterne vergibt, nicht vor Gericht zerren kann, weil man ihn eben nicht konkret zuordnen kann?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Unmöglich ist es nicht, die niedrigen Sterne zuzuordnen, allerdings kann ich nicht für alle sprechen sondern nur für den Shop, in dem ich mich auskenne. Die Möglichkeit, die ich nutze, kann sehr aufwändig sein (kein Afterbuy). Und bei großem VK-Volumen und wenigen Kategorien ist sie sicher nicht nutzbar.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von torwart ()

    • torwart schrieb:

      Unmöglich ist es nicht, die niedrigen Sterne zuzuordnen, allerdings kann ich nicht für alle sprechen sondern nur für den Shop, in dem ich mich auskenne. Die Möglichkeit, die ich nutze, kann sehr aufwändig sein (kein Afterbuy). Und bei großem VK-Volumen und wenigen Kategorien ist sie sicher nicht nutzbar.


      Mit Tool oder mit mühsamen Recherchen? Ich kenne den Trick leider nicht. Lasst mich doch nicht so allein.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wo?
      Edit:
      Mein letzter Wissensstand ist der, dass eBay nach wie vor behauptet, es sei nicht möglich weil anonym.
      die Abgabe der "Detaillierten Verkäuferbewertungen" ist - lt. Ebay- "anonym:

      "Detaillierte Verkäuferbewertungen sind anonym. Daher können Verkäufer nicht nachvollziehen, welcher Käufer wie bewertet hat. Das bedeutet, dass Käufer offen und ehrlich über ihre Erfahrung mit dem Verkäufer berichten können. So erhalten Verkäufer ein umfassenderes Bild von der eigenen Leistung."

      pages.ebay.de/help/feedback/detailed-seller-ratings.html


      bei der Überarbeitung einer (abgegebenen) Bewertung kann der Käufer die Sterne "neu" vergeben:

      So überarbeiten Sie eine Verkäuferbewertung:

      1. Wählen Sie die neue Bewertung aus.
        Hinweis: Eine neutrale Bewertung kann nicht in eine negative Bewertung geändert werden.

      2. Geben Sie im Textfeld „Kommentar überarbeiten“ einen geänderten Kommentar ein.

      3. Wählen Sie die Anzahl der Sterne für die folgenden Kriterien aus:

        • War der Artikel wie beschrieben?

        • Wie zufrieden waren Sie mit der Kommunikation des Verkäufers?

        • Wie schnell hat der Verkäufer den Artikel versendet?

        • Wie fanden Sie die Versand- und Verpackungskosten?
      [*]
      Klicken Sie auf Bewertung überarbeiten.
      [*]
      Auf der Folgeseite können Sie Ihre ursprüngliche und die überarbeitete Bewertung noch einmal durchlesen.

      • Wenn Sie Ihre Änderungen bestätigen möchten, klicken Sie aufBestätigen.

      • Wenn Sie noch weitere Änderungen vornehmen möchten, klicken Sie auf Bearbeiten.
      pages.ebay.de/help/feedback/revise-feedback.html
    • Oberlix schrieb:

      Last mich nicht lügen, aber ich glaube das mit der Komunikation, habe ich zum erstenmal im Mai Juni 2013 bewust bei einem Kauf gesehen. Ich glaube aber, dass es erst gegen Sommer hin wirklich fest drin war, dass bei null Komunikation man nichtmehr anders bewerten konnte als eben die 5 Sterne.



      Die Regelung gilt seit März 2012. Ja, die Zeit vergeht im Fluge. ;)

      pages.ebay.de/sell/sellerupdat…tion-fairer-feedback.html

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal