eBay und die Sterne (Sternchenbewertung)

    • torwart schrieb:

      Auch weiß ich nicht, woher folgendes Zitat stammen soll: "nur so können wir feststellen das der Käufer tatsächlich keine V-kosten bezahlt hat"

      Das ist auf der verlinkten Seite nicht zu finden.


      Ist @testings Frage inzwischen beantwortet?
      Ach ja, Danke an Mirabella für den Link in #17, in dem das Zitat zu finden war. :)
      Meine Frage ist also beantwortet.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      riverside als PVK benutzt Afterbuy? Biste sicher?
      Wie geht das denn aktuell mit Afterbuy? Oder sind das auch olle Kamellen?
      Editiert.


      ich benutze kein afterbuy, verkaufe privat und hab das vk-cockpit schon ein paar mal dafür genutzt.
      es ist nichtmal erforderlich als basis nur 5*-bewertungen zu haben - man muß nur darauf achten, wo sich die anzahl der sterne ändert und dann hat man es.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Erst einmal Danke an Cody für das Posten der Hilfeseiten bezügl. der Überarbeitungsmöglichkeit der Sternchen.
      Zu dieser Filtertechnik: Sie ist hilfreich, aber eigentlich nur dazu geeignet die Sperrliste zu füttern. Die Aussichten den "bösen" Bewerter u. U. gerichtlich zur Verantwortung ziehen zu können, erachte ich aber eher als gering. Das ist ja das Problem. Ich muss ggf. einen wirtschaftl. Schaden gegen mich gelten lassen und kann mich nicht wehren.
      Dieser ganze Sternchenzauber könnte auch weiterhin Änderungen unterliegen. Das ergibt sich, rein prophylaktisch, z. B. aus diesem link unter Fragen und Antworten
      pages.ebay.de/sell/sellerupdat…tion-fairer-feedback.html
      "Wir planen weitere Optimierungsmöglichkeiten für die detaillierten Verkäuferbewertungen."
      Wir dürfen also gespannt sein.......vor allem, was unter Optimierungsmöglichkeiten zu verstehen ist.
      Bekannt wurde, dass Käufer, die durch häufige schlechte Sternchenvergabe zusammen mit Grünvergabe auffallen, inzwischen mit Ungemach seitens Ebay rechnen müssen.
      Ob das schiftlich irgendwo fixiert wurde, das weiß ich nicht. Evtl. wird es irgendwo als Schutzmaßnahme verkauft.
      Der ganze Sternchenzauber ist also irgendwie schwebend, ob er dadurch greifbarer wird, das ist fraglich.
      Ob es sinnvoll ist gegen diesen ständig schwebenden Prozess vorzugehen, sei dahingestellt. Übermorgen kommt Ebay dann vielleicht wieder mit einer Sterncheninnovation um die Ecke, woraus sich evtl. wieder ein anderes Bild ergibt. Ob besser oder schlechter. Ja, das steht tatsächlich in den Sternen. Flexibilität ist wohl weiterhin mehr als gefragt.
    • Zu dem Rätsel bezügl. der automat. 5-Sterne-Vergabe bei der Kombination kostenl. Versand/Überweisung:
      Bei den automatischen Kommunikationssternen z. B. sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, es reicht nicht, dass keine Kommunikation stattfindet.
      U.a. war auch dort zunächst PayPal-Zahlung Bedingung, das wurde aber aufgrund der geplanten neuen Zahlungsabwicklung wieder abgeschafft.

      "*Im Sommer werden die bei eBay.de getätigten Zahlungen durch die neue eBay-Zahlungsabwicklung leichter nachvollziehbar. Für die automatische 5-Sterne-Bewertung für Kommunikation werden folgende Zahlungsmethoden akzeptiert: PayPal, Überweisung, Skrill, Kreditkarte oder Lastschrift."

      Das steht auch in dem bereits geposteten link bezügl. der Frühjahrsnews 2012. Vermutlich wurde mit dem kostenl. Versand genauso verfahren.
      Ist nur eine Vermutung, aber vorstellbar.

      Dass ein K nicht versteht, warum er mal Sternchen vergeben kann und mal nicht, ist nachvollziehbar. Zumindest ein reiner K wird wohl kaum regelmäßig die VK-News studieren.
      Selbst die VK sind ja mittlerweile mit den ganzen Neuerungen überfordert. Man möchte ja nicht ständig Neuerungen studieren, sondern eigentlich verkaufen.
      Für VK, deren Sternchen gefährdet sind, ist das regelmäßige Studium dieser Innovationen aber dringendst zu empfehlen.
      Und für die Forenhelfer auch.

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    • Mirabella Neumann schrieb:


      Zu dieser Filtertechnik: Sie ist hilfreich, aber eigentlich nur dazu geeignet die Sperrliste zu füttern. Die Aussichten den "bösen" Bewerter u. U. gerichtlich zur Verantwortung ziehen zu können, erachte ich aber eher als gering. Das ist ja das Problem. Ich muss ggf. einen wirtschaftl. Schaden gegen mich gelten lassen und kann mich nicht wehren.

      "nicht wehren können" ist relativ.
      gemäß irgendeiner richtlinie (oder so) darf man den käufer nicht fragen, wie der bewertet hat, aber das braucht man auch nicht, weil man sich das selbst beschaffen kann.
      dann kann man dem käufer eine mail schreiben, darin dessen vergebenen DSR auflisten und fragen, wieso er positiv bewertet, wenn er im detail alles so schrecklich fand. das kann durchaus wirkung zeigen.
      ob "mein" käufer das seitdem lässt, weiß ich nicht - der ist immer noch auf meiner freundesliste.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • Riverside, für einen gewerbl. VK dessen Existenz aufgrund schlechter anonymer Sternchen auf dem Spiel steht, wird dieses Sichwehren nicht ausreichend sein.
      Er kann den Bewerter nicht eindeutig identifizieren, sondern nur mit Statisken und deren Auswertungen wedeln. Ob das ausreicht?

      Hier haben wir aber den Grundsatz zum angemessenen Käuferverhalten

      pages.ebay.de/help/policies/buying-practices.html
      Unter "unangemessene Bewertungen abgeben".

      Dort steht geschrieben, was dem K bezügl. der Sternchenabgabe erlaubt bzw. verboten ist. Ob das jeder K weiß und ob es auch entsprechend geahndet wird und nicht nur hin und wieder?
      Vereinzelte Fälle wurden bekannt, aber wie Ebay das filtert und vor allem wie intensiv, das ist unklar und wird wohl auch unklar bleiben.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Er kann den Bewerter nicht eindeutig identifizieren, sondern nur mit Statisken und deren Auswertungen wedeln. Ob das ausreicht?
      Um es mal so zu sagen: er kann das unter Umständen schon. Er darf es aber nicht. Steht in den ebay-Nutzungsbedingungen irgendwo hinter dem siebenunddrölfzigsten Link zu irgend einem Nebenthema.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Dort steht geschrieben, was dem K bezügl. der Sternchenabgabe erlaubt bzw. verboten ist.

      Yup. Und darauf kann man den Käufer dann auch verklagen. Ach nee, kann man ja nicht, weil man das nicht weiss. Oder zumindest nicht kann, weil man es nicht wissen darf. Also kann man nur ebay drauf verklagen, solche Bewertungen zu unterlassen.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ob das jeder K weiß und ob es auch entsprechend geahndet wird und nicht nur hin und wieder?

      Dem Käufer erklärt das dann ebay. Die holen sich die Prozesskosten von ihm nämlich wieder zurück. (-> §17 ebay-AGB)


      Die Aussichten den "bösen" Bewerter u. U. gerichtlich zur Verantwortung ziehen zu können, erachte ich aber eher als gering. Das ist ja das Problem. Ich muss ggf. einen wirtschaftl. Schaden gegen mich gelten lassen und kann mich nicht wehren.



      Darf ich zurückfragen, ob Du gewerblicher oder privater Verkäufer bist? Für den gewerblichen VK geht es bei den DSR nämlich um so nette Dinge wie den Top-Verkäufer-Status, die Listung unter beliebteste Artikel und eventuell auch den Rabatt auf die ebay-Provision sowie (falls gewünscht) das ebay-Garantie-Logo. Und für kleine Verkäufer mit unter 400 Transaktionen im Quartal geht es auch mal ganz schnell um die Existenz. Da reicht unter Umständen schon ein einziger DSR-Amokläufer aus, um vom Topfverkäufer und Powerseller mit 100% und DSR von 5,0 in allen vier Kriterien zum unterdurchschnittlichen für den Verkauf gesperrten zu sausen. Ohne Zwischenstation. Denn wenn ich bei Dir in zwölf Monaten 5 Artikel kaufe und dann fünf grüne mit 5 mal niederen DSR bei Artikel wie beschrieben abgebe ist dein Account tot. Damit verlierst Du nämlich den Powerseller-Status und damit auch die Grundlage für den Topfverkäufer, aufgrund dessen ebay deinen VK-Status mit einer Karenzzeit schützen würde - wenn Du denn noch Powerseller wärst. Bist Du aber nicht, weil es für den keine Karenzzeit gibt, also kannst Du kein Topfverkäufer mehr sein also hast Du keine Karenz. Und Tschüss...


      Achja.. und dieses hier...

      Außerdem dürfen Käufer keine Bewertungen abgeben, die sich negativ auf den Servicestatus eines Verkäufers auswirken, wenn dieser objektiv betrachtet zufriedenstellende Leistungen als Verkäufer erbracht hat. Wenn wir der Meinung sind, dass eine Bewertung gegen unsere Grundsätze verstößt, entfernen wir diese Bewertung.

      Quelle: pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html

      ...ist eine aalglatte Lüge. Wenn Du eine interne Bearbeitungszeit angegeben hast (musst Du ja) und diese nachweislich eingehalten hast (Paypal-Zahlungseingang bis Versand) kann der Käufer trotzdem bei Versandzeit "verzögert" oder "sehr verzögert" bewerten ohne dass das dann wieder gelöscht wird.

      Hinsichtlich Einhaltung der ebay-Richtlinien durch ebay halte ich ebay ungefähr für so vertrauenswürdig wie... Hmmm... nun fällt mir kein einziger Politiker ein, der ähnlich wenig vertrauenswürdig wäre.[/quote]
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • riverside schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:


      Zu dieser Filtertechnik: Sie ist hilfreich, aber eigentlich nur dazu geeignet die Sperrliste zu füttern. Die Aussichten den "bösen" Bewerter u. U. gerichtlich zur Verantwortung ziehen zu können, erachte ich aber eher als gering. Das ist ja das Problem. Ich muss ggf. einen wirtschaftl. Schaden gegen mich gelten lassen und kann mich nicht wehren.

      "nicht wehren können" ist relativ.
      gemäß irgendeiner richtlinie (oder so) darf man den käufer nicht fragen, wie der bewertet hat, aber das braucht man auch nicht, weil man sich das selbst beschaffen kann.
      dann kann man dem käufer eine mail schreiben, darin dessen vergebenen DSR auflisten und fragen, wieso er positiv bewertet, wenn er im detail alles so schrecklich fand. das kann durchaus wirkung zeigen.
      ob "mein" käufer das seitdem lässt, weiß ich nicht - der ist immer noch auf meiner freundesliste.

      Ob es so klug ist, breitzutreten, auch in den eBay-Foren, dass eBay neuerdings die Diskrepanz bei der Vergabe von Sternchen und farblicher Bewertung bei Käufern (manchmal) sanktioniert?
      Mancher Käufer könnte sich bemüßigt fühlen, diese Diskrepanz dann lieber doch nicht entstehen zu lassen, indem er grau oder rot bewertet. - Dann passt's wieder.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Ob es so klug ist, breitzutreten, auch in den eBay-Foren, dass eBay neuerdings die Diskrepanz bei der Vergabe von Sternchen und farblicher Bewertung bei Käufern (manchmal) sanktioniert?

      mir ist nicht klar, wieso du mich zitiert hast - ich trete gar nix breit. das ebay das sanktioniert, lese ich gerade zum 1. mal!
      wenn ich DSR-mäßig nix positives finden kann, dann vergebe ich auch nicht positiv. im beschriebenen fall war es eben so, daß der dachte, er kann das tun, weil es anonym ist. normalerweise sag ich den käufern nicht, wie sie bewertet haben, aber in dem fall fand ich das wirklich dreist.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • Ich finde, Neuerungen sollte man schon kommunizieren. Gerade in Zeiten wie jetzt, in denen es geradezu eine Flut an Neuerungen gibt.

      Unter dem link "unangemessene Bewertungen" abgeben, sieht man ja zunächst die Verbotsschilder. Diese oder vergleichbare Verbotsschilder standen bei Ebay ja schon immer rum.
      Neu scheint zu sein, dass zuweilen Auffälligkeiten bei der Abgabe der Sternchenvergabe geahnet werden. Das betrifft nicht nur auffällige Grünvergabe mit 1 - 2 Sternen, sondern generell auffälliges Verhalten bezügl. der Sternchen.

      Breitgetreten wird es ja in erster Linie in den Foren von den Usern selbst, die solch eine Mahnung von Ebay bekommen haben.
      Und es schlagen ja überwiegend diejenigen auf, die meinten sie hätten ein vorbildliches Bewertungsverhalten und denen die Konsequenzen der Sternchen nicht bewusst war.
      Macht man es also publik, dann nützt diese Info den VK erst einmal nichts. Es könnte aber zu einem bewussteren Umgang der K seitens der Sternchen führen.
      Das kann natürlich auch dazu führen, dass plötzlich häufiger neutral und rot vergeben wird. Das schadet dem Verkäuferstatus zunächst einmal aber weniger als niedrige Sternchen.
      Die Bewertung kann kommentiert werden und ich kann den Bewerter direkt darauf ansprechen bzw. diese Bewertung melden.

      Es gibt nämlich eine weitere Neuerung: "Probleme mit K melden", damit bekommt man negative Bewertungen anscheinend leichter weg, so auch eigene Erfahrungen.
      Diese Erfahrungen sind allerdings nicht so riesig, sondern beziehen sich bisher nur auf eine Bewertung.
      Bessere Erfahrungen damit haben natürlich VK, die öfters schlechte Bewertungen bekommen.
      Mit solchen Erfahrungswerten kann ich GsD nicht dienen.
    • riverside schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      Ob es so klug ist, breitzutreten, auch in den eBay-Foren, dass eBay neuerdings die Diskrepanz bei der Vergabe von Sternchen und farblicher Bewertung bei Käufern (manchmal) sanktioniert?

      mir ist nicht klar, wieso du mich zitiert hast - ich trete gar nix breit. das ebay das sanktioniert, lese ich gerade zum 1. mal!
      wenn ich DSR-mäßig nix positives finden kann, dann vergebe ich auch nicht positiv. im beschriebenen fall war es eben so, daß der dachte, er kann das tun, weil es anonym ist. normalerweise sag ich den käufern nicht, wie sie bewertet haben, aber in dem fall fand ich das wirklich dreist.

      Moin!
      @riverside, um einen Sternchenbewerter gezielt melden zu können, muss man ihn natürlich mit Sicherheit identifiziert haben. Und da das das Thema deines Beitrages war und sich die Diskussion zwischenzeitlich schon weiter bewegt hatte, hab ich ihn als Anknüpfungspunkt für meine Überlegung gewählt. Dass ich nicht speziell dich meinte, dachte ich, mit meinem Hinweis auf die Ebayforen deutlich gemacht zu haben. Vielleicht hätte ich besser formulieren sollen: " besonders in den Ebayforen"... ;)

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • löschbert, es geht mir in erster Linie um gewerbl. VK, die eben Rabatte, Listung oder gar ihren ganzen Account verlieren können.
      Möchte ich also Schadensersatz von dem Schlechtbewerter anfordern, müsste ich weiteres Geld in die Hand nehmen, um dann mit den Ergebnissen von Filtertechniken zu argumentieren.
      Ob das sinnvoll ist?

      Deswegen fragte ich ja so intensiv nach der Treffsicherheit mit Hilfe von Afterbuy. Die beträgt offenbar auch keine definitiv nachweisbaren 100 %.

      Dann verklage ich also Ebay, weil ich eben nur meine Filterergebnisse habe und laut AGB noch nicht einmal diese verwenden darf. Richtig?
      OT: Das Ebay-Garantie-Dingens gibt es nicht nur auf Wunsch. Es wurde nicht von allen VK alles Mögliche umgestellt, um es zu haben.
      Manche boten den geforderten Service vorher schon an, aus eigenen Überlegungen.
      Wittern sie nun aufgrund dieses Dingens Abmahngefahr, dann müssten sie ihren Service verschlechtern!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • karakorum666 schrieb:

      Moin!
      @riverside, um einen Sternchenbewerter gezielt melden zu können, muss man ihn natürlich mit Sicherheit identifiziert haben. Und da das das Thema deines Beitrages war und sich die Diskussion zwischenzeitlich schon weiter bewegt hatte, hab ich ihn als Anknüpfungspunkt für meine Überlegung gewählt. Dass ich nicht speziell dich meinte, dachte ich, mit meinem Hinweis auf die Ebayforen deutlich gemacht zu haben. Vielleicht hätte ich besser formulieren sollen: " besonders in den Ebayforen"... ;)


      äh, nein. wenn du mich nicht speziell meinst, wozu dann das zitat?
      im grunde ist das aber auch nicht elementar wichtig. ich geh zu deinen gunsten mal davon aus, daß du erst ein etwas anderes posting im sinn hattest als es dann hier gepostet wurde.
      also, strich drunter. 8)

      um einen Sternchenbewerter gezielt melden zu können, muss man ihn natürlich mit Sicherheit identifiziert haben.

      ja, aber ebay zb beharrt darauf, daß diese DSR anonym sind. einerseits kriegt man von denen eins auf den deckel, wenn man nich mindestens 4,9 hat - aber andererseits wollen die einem auch nicht unbedingt dabei helfen, herauszufinden, welcher käufer nun so fürchterbar unzufrieden ist. das muß sich der vk schon selbst zurecht basteln.

      ob die recht neue funktion "einen käufer melden" was bringt, ich bin da nicht so sicher.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • river,
      die neue Funktion ist eine stumpfe Waffe. Sollte es jemand darauf anlegen gezielt einen Account zu zerschießen wird ihm das gelingen!
      Unterstelle, du weißt das auch ;)
      Mag sein, daß "Problembären" gefunden werden. Aus Datenschutzgründen wird EBay da aber schweigen um wen es sich handelt.

      Bevor jetzt irgendjemand auf die Idee kommt zu fragen "wie geht das", ich werde keine Anleitung dazu veröffentlichen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!