eBay und die Sterne (Sternchenbewertung)

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich weiß gar nicht, ob man mit der neuen Funktion miese Sternchen melden kann. Vermutlich nicht, weil man den Bewerter ja (offiziell) gar nicht kennt.
      Schön Giu, wenn du dich jetzt mehr mit den Neuerungen beschäftigst.

      Keine Sorge, die Sternchen-Frage beschäftigt mich nicht erst seit gestern ;)
      In dieser Frage bin ich von Anfang an dabei, nicht nur im EBay-Forum (damals zwar schon kastriert, aber immerhin konnte man noch Informationen rausziehen).
      Und EBay informiert mich ja auch dankenswerterweise über jeden neuen Gehirnfurz.

      Um nicht OT zu werden und deinen Eindruck zu bestätigen, eine Meldung ist lt. EBay nicht vorgesehen, da man lt. AGB gar nicht suchen darf.
      Empfehle die Lektüre von @Löschberts letzten Postings.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Natürlich "darf" man nicht.
      Anscheinend "kann" man ja aber.
      Und melden kann man auch. Wer zwingt denn dazu, mit den Sternchen zu argumentieren?
      Wie stumpf oder scharf das Schwert Käufermeldung ist, kann ich nicht beurteilen, hab's noch nicht ausprobieren müssen. *toi! toi! toi!* Jedenfalls füllen sich die Ebayforen in den letzten Wochen mit Beschwerden über verschwundene Bewertungen. Ich vermute, dass das kein Zufall ist.

      Und @riverside
      Ich hab versucht, auch deine letzte Frage zu beantworten. Wenn du darauf bestehst, dich schlecht behandelt zu fühlen, kann ich dich nicht hindern.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Möchte ich also Schadensersatz von dem Schlechtbewerter anfordern, müsste ich weiteres Geld in die Hand nehmen, um dann mit den Ergebnissen von Filtertechniken zu argumentieren.


      Hmmm... Ja und nein. Wer die DSR vergeben hat kann dir als VK vollkommen egal sein. Nehmen wir mal als Beispiel die Versandzeit, an der lässt sich das prima erklären.

      Angenommen der VK hat eine niedere DSR erhalten, dann zeigt das Verkäufer-Cockpit unter Leistung -> Trenddaten exakt, in welchem Monat die Transaktion stattgefunden hat, zu der diese DSR gehört.

      Nimmt man nun einfach alle Transaktionen dieses Monats zur Hand und prüft, ob nach Zahlungseingang (bei Paypal problemlos online gegenüber ebay belegbar, bei Überweisung eine Frage der Kontoauszüge) innerhalb der im jeweiligen Angebot hinterlegten internen Bearbeitungszeit der Versand erfolgt ist. Letzteres sollte beim GVK auch kein echtes Problem sein. Zumindest nicht, wenn er sinnvollerweise nur sendungsverfolgt verschickt. Dann hat er zu jeder Sendung einen Einlieferungsbeleg, den er auch wieder der Transaktion zuoprdnen kann.

      Er kann nun also belegen, dass im fraglichen Monat bei keiner einzigen Transaktion der Versand "verzögert" oder "sehr verzögert" erfolgt ist. Genau das ist aber die Aussage einer niederen DSR bei Versandzeit. Die DSR ist demnach also eine Tatsachenbehauptung (es lässt sich ja objektiv mit "ja" oder "nein" beantworten, ob...) und eine unwahre ausserdem.

      Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. (Stammt nicht von mir, stammt aus §824 BGB)

      Nun ist das ja ein kleines Problemchen, weil Du ja nicht weisst, wer das war. Aber ebay weiss das. Und wenn sie's nicht wissen, müssen sie eben dafür sorgen, das sie's wissen können. In der Datenbank steht das ja drin, sonst könnten DSR gar nicht wieder rausfallen, wenn die zugehörige Bewertung gelöscht wird.

      Also lautet das Stichwort Störerhaftung. Mit anderen Worten: die speichernde Stelle hat ab Kenntnis für die unwahre Tatsachenbehautung die selbe Verantwortung wie der, der die Behauptung aufgestellt hat. Und zwar nicht nur, wenn sie die Behauptung kennen sondern auch schon, wenn sie sie kennen müssen.

      Mirabella Neumann schrieb:



      Dann verklage ich also Ebay, weil ich eben nur meine Filterergebnisse habe und laut AGB noch nicht einmal diese verwenden darf. Richtig?

      Wie Du siehst: Falsch. Du verklagst ebay, weil sie die Behauptung speichern und Dir nicht sagen, von wem die ist. Denn natürlich hast Du auch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, wer solche Behauptungen aufstellt. Sonst weisst Du ja gar nicht, wen Du verklagen sollst, wenn Du mal nicht belegen kannst, dass ebay dein Ansprechpartner aus der Störerhaftung ist.


      Mirabella Neumann schrieb:

      oder gar ihren ganzen Account verlieren können.

      ...was uns direkt wieder zur Kreditgefährdung bringt. Ich sag es mal so: Solange ebay jeden Monat schön artig den Umsatzausfall ersetzt, der dadurch entsteht, dass sie rechtswidrige Behauptungen aufrechterhalten bzw dazu beitragen ist es eigentlich ziemlich wurscht, ob der VK vom Verkaufen ausgeschlossen ist oder ebay gar den ganzen Account aufgrund dieser Bewertungen sperrt. Es bleibt der vertragswidrige Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten aus dem Nutzungsvertrag und der unerlaubte Eingriff in den Geschäftsbetrieb. Und zwar vollkommen unabhängig von der Frage, ob man denn einen grundsätzlichen Anspruch darauf hat, auf ebay anbieten zu dürfen. Den hat man nämlich nicht. Ist aber dazu auch nicht erforderlich, der rechtliche Ansatz ist hier ein ganz anderer. Natürlich darf ebay gerne vertragswidrig Sperren verhängen, solange sie artig dafür zahlen.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Bevor jetzt irgendjemand auf die Idee kommt zu fragen "wie geht das", ich werde keine Anleitung dazu veröffentlichen!

      Musst Du nicht. Ist doch schon.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.