Das merkwürdige Gebaren von elektronik-star/elektronik-guenstig

    • Das merkwürdige Gebaren von elektronik-star/elektronik-guenstig

      Meine Odyssee fing damit an, dass ich mir einen schon seit langer Zeit einen kleinen Traum erfüllen wollte. Ich wollte mir eine kleine DJ-Anlage für zu hause anschaffen.
      Da ich meine zukünftige Anlage in der Farbe weiß haben wollte, kaufte ich bereits 2 Plattenspieler in dieser Farbe. Natürlich braucht man noch weiteres Equipment wie Mischpult, Endstufen und Lautsprecher. Darum hielt ich bei eBay Ausschau nach den gesuchten Artikeln. Mir viel dabei ein Anbieter elektronik-star und sein zweit Account elektronik-guenstig auf, die dem entsprechend solche Waren zu angenehmen Preisen anbieten.

      Im November gab es dann eine 15,-€ Gutschein Aktion bei Paypal, dass nahm ich dann zum Anlass und kaufte per Sofortkauf für 80,80€(inkl. Versand) eine Endstufe bei elektronik-guenstig und freute mich schon darauf.
      Im Angebotstext stand, dass es sich um eine "wiederpackte" Ware handelt. Mir war natürlich bewusst das ich mit Abstrichen bezüglich des Gehäuses rechnen muss, wie Kratzer oder ein paar Macken, aber das würde ich in kauf nehmen. Dazu stand noch in der Beschreibung, dass das Gerät auf volle Funktionstüchtigkeit überprüft wurde, also so wie auch angegeben "vom Verkäufer generalüberholt". Also das was ich suche.

      Zum allgemein Verständnis: ich bin Elektroniker und habe früher Veranstaltungstechnik gemacht, somit sollte ich einen gewissen Sachverstand und Kenntnis haben. Dazu habe ich für einen ehemaligen eBay Powerseller für Computer in der Herstellung, Technik und Support gearbeitet.

      Der Versand der Endstufe war recht schnell. Ich erhielt sie 5 Tage später an einem sehr kalten Tag. Ich prüfte das Paket auf Beschädigung und packte die Endstufe aus. Diese nahm ich in Augenschein und wie ich es mir dachte waren ein paar Macken(kleine Schramme oben, eine Kante an der Frontblende etwas abgeschlagen und leicht verbogen) zu finden, aber für mich nicht weiter von Bedeutung. Da nun die Endstufe sehr kalt war legte ich sie so auf den Tisch damit sie sich erst einmal akklimatisieren konnte und so kein Kondenswasser bilden kann. Am Abend dann wollte ich sie testen. Ich schloss also eine Tonquelle an und eine Boxe am rechten Kanal. Leider hörte man nichts als ich den Regler langsam aufdrehte. Darum schloss ich die Boxe am linken Kanal an und dieser funktionierte. Um nun Auszuschließen das der Eingang meiner Tonquelle nicht fehlerhaft sei, tauschte ich die Chinchstecker, das selbe Ergebnis war der Fall. Ich nahm ein Messgerät zur Hand und konnte feststellen, dass aus dem rechten Kanal keine Signal kam, somit dieser Defekt ist und dieser Defekt keines Falls auf dem Transport passieren konnte, also folglich schon vorher da war. Ich machte dann noch Fotos von den Gehäuseschäden und kennzeichnete mit Malerkreppband und Beschriftung den rechten Kanal als Defekt.
      Ich ärgerte mich jetzt natürlich sehr, denn mir war in diesem Moment bewusst, dass hier keine Überprüfung seitens des Verkäufers statt gefunden hat.
      Darauf hin habe ich die Endstufe wieder eingepackt und wollte am nächsten Tag dann bei dem Unternehmen anrufen. In der Zwischenzeit habe ich dann nochmals die Bewertungen durch gesehen und musste feststellen, dass ich nicht der einzige bin dem Defekte Ware zu gesendet wurde.
      Anmerkung:
      Ja ich hätte es besser wissen müssen, aber zu dem Zeitpunkt als ich die Endstufe gekauft habe, waren die Bewertungen nicht so schlecht und ich war überzeugt von den positiven Bewertungen, dass ich hier keinen Fehler mache würde.
      Ich forschte noch ein bisschen über das Unternehmen nach und kam dabei dann auch auf die Mitarbeiterbewertungen von kununu.com. Dort hatte ich beim lesen der Meinungen das Gefühl gehabt, dass vor kurzem ein Techniker das Unternehmen verlassen hatte. Auch das oft mit Praktikanten gearbeitet wird, die natürlich nicht viel Erfahrung haben. Was vermutlich auch das nicht prüfen von Retouren und deren wieder Versand beinhalten könnte. Auch das die Kommunikation zwischen den Abteilung nicht gut funktioniert. Ein Blick bei Trusted Shop zeigt ebenfalls Beschwerden bezüglich defekter Ware.
      Am folge Tag rief ich dann an und musste erst einmal 15 Minuten in der Warteschleife auf einen Gesprächspartner warten. Als ich dann dran kam und meinen Bericht abgab wurde mir kurz und bündig gesagt, dass ich eine Email erhalte mit einem Rücksendeschein sowie den Anweisungen wie mit einer Retoure zu verfahren sei. Die Email kam dann auch schnell und ich konnte so das Paket fertig machen. In das Paket legte ich dazu einen Fehlerbericht bei, sowie die Fristsetzung bis zum 20.12.2013(entsprach 14 Tagen) mir ein Ersatzgerät zu zusenden. Das Paket ging 2 Tage später bei dem Unternehmen ein, was durch eine Email bestätigt wurde.

      Der 20.12. verstrich und nichts passierte, keine Ware und keine Email. Okay dachte ich, es ist wegen Weihnachten. Dann kommt meine Ware halt nach Weihnachten aber hoffentlich noch vor Silvester. Am 27. und 28. kam auch nichts. Darum habe ich dann am 30.12. eine Mail geschickt nach dem ich 30 Minuten und 3,90€(Handy) in der Warteschleife vergeblich gewartet hatte mit der Nachfrage was mit meiner Retoure sei? Setzte nochmals eine Frist bis zum 06.01. da ich auf Erfüllung des Vertrags bestehen würde, denn der Kaufvertrag wurde meiner Meinung nach noch nicht erfüllt!

      Daraufhin erhielt ich am 03.01.2014 folgende Email:
      ###

      - Bei dem Artikel den Sie ursprünglich bestellt haben, handelte es sich um ein
      widerverpacktes Stück.

      - Diese Art von Artikeln sind natürlich nicht in größerer Stückzahl vorhanden,
      da es sich ja um Rückläufer handelt.

      - Wir bedauern selbstverständlich, dass die Prüfung Ihres Artikels nicht so
      sorgfältig durchgeführt wurde, wie dies hätte der Fall sein sollen.

      - Da der von Ihnen geschilderte Defekt nicht zu beheben ist, können wir Ihnen
      den Artikel leider nicht mehr zustellen.

      - Aus den genannten Gründen ist ein direkter Austausch jedoch auch nicht
      möglich.

      - Ich kann Ihnen jedoch anbieten gegen die Zahlung der bestehenden Differenz
      in Höhe von 18 EUR den Auftrag auf ein neuwertiges Gerät abzuändern.

      - Auch die Wahl einer gänzlich anderen Alternative aus unserem Shop, zur
      Verrechnung wäre möglich: Shop-Link
      Ist diese Alternative günstiger, zahlen wir Ihnen selbstverständlich die
      Differenz zurück.

      - Da Sie sich noch innerhalb der Widerrufsfrist befinden, ist ein Rücktritt
      vom Kauf ebenso möglich.

      ###
      Na toll jetzt soll ich noch 18,-€ zahlen, damit ich ein Neu-Gerät erhalte. Die anderen Optionen kam für mich erst mal nicht in frage, darum schrieb ich nochmals eine Mail zurück mit einer weiteren Fristsetzung zum 8.01. um endlich mal den Vertrag zu erfüllen. Diesmal habe ich auch rechtliche Schritte angedroht.

      Ganze 4 Tage später erhielt ich diese Antwort:
      ###

      Es tut uns Leid dass der Artikel defekt ausgeliefert wurde.

      Gern tauschen wir den Artikel aus, sobald dieser wieder in wiederverpackter Form verfügbar ist.

      Da es jedoch nicht absehbar ist wann dies der Fall sein wird, haben wir Ihnen den Vorschlag gemacht den Artikel als Neugerät zu erwerben.

      Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, besteht natürlich auch die Möglichkeit Ihnen den bereits bezahlten Kaufpreis zurück zu erstatten.

      Bitte teilen Sie uns mit wie Sie verbleiben möchten.

      ###
      Okay, heißt ich lass meine Geld bei dem Unternehmen auf unbestimmte Zeit bis man mir ein "wieder verpacktes" Gerät(Neugerät auspacken und wieder einpacken wäre auch "wiederverpackt") zu senden kann oder den Aufpreis zahlen oder den Kaufpreis zurück zu bekommen. Ersteres kommt nicht in Frage und zweites hat irgendwie einen faden Beigeschmack und drittens wollte ich ja nicht, weil ich ja auf die Erfüllung des Vertrages bestehen wollte.
      Nun dachte ich mir aber, ich schaue noch mal bei eBay nach der selben Endstufe im Neuzustand was die so kosten und siehe da, meine Augen wurden groß, da gibt es die Endstufe für 80,90€(zzgl. 9,90€ Versand)! Also gerade mal für 10 CENT mehr, denn der Versand müsste ja das Unternehmen so oder so tragen, ob man mir nun eine "wieder verpackte" Endstufe schickt oder in dem Fall dann die Neue.
      Also habe ich dann nochmal angerufen. Nach dem ich 20 Minuten(1,30€ Festnetz) wieder mal in der Warteschleife verbrachte, meldete sich ein junger Mann, diesem teilte ich meine Kundennummer mit und er überflog dann kurz meinen Fall, als ich ihm dann sagte das ich ja eine Neue Endstufe bei eBay für 10 Cent mehr gefunden hätte und man diese mir zuschicken könnte, meinte er nur, das ginge nicht ich müsste 18,-€ zahlen oder könnte wie bereits angeboten mein Geld, also die 80,80€(explizit nachgefragt und mit "Ja" bestätigt) zurück erhalten. -Diese Aussage fiel in einem sturen Ton!-
      Ich überlegte kurz und entschied mich dann, dass man mir das Geld zurück geben solle. Die Entscheidung fiel mir schwer, aber ich kann mir im Augenblick keinen Rechtsstreit leisten, weil meine Situation es gerade nicht ermöglicht. Ich bat den Herrn dann, dass er die Rückerstattung schnell ausführen möge, darauf hin meinte er, dass würde eine andere Abteilung machen, er hätte da kein Einfluss.
      Was mich wundert, selbst wenn ich meine 80,80€ vollständig zurück erhalte, bräuchte ich lediglich nur 10,-€(9,90€ Versand und 0,10€ Aufpreis) mehr auszugeben um bei eBay eine Neue Endstufe per Sofortkauf beim selben Unternehmen zu erwerben, wie kommt dann das Unternehmen dazu mir 18,-€ als Aufpreis anzubieten?
      Eine weitere Sache ist zudem noch merkwürdig, sollten bei Hotlines die Warteschleifen nicht kostenlos sein. Da gibt es doch ein neues Gesetz.

      Man beachte auch mal die vom Verkäufer abgegebenen Antworten auf Bewertungen, dort wird sich immer nur Entschuldigt und es tut ihnen ja Leid.
      Ich würde mich schämen überhaupt so etwas dahin zu schreiben, wenn es nicht ehrlich gemeint ist.
    • Und nun warte ich seit 3 Tagen auf die Rückerstattung auf mein Paypal Account. Nach dem was man in den Bewertung bei eBay lesen kann, warte ich bestimmt sehr lange und die Portokosten werden bestimmt auch nicht mit erstattet.

      Einen Paypalfall kann ich noch bis zum 13.01. eröffnen und bewerten kann ich auch noch.


      Tut mir Leid wenn es soviel Text ist, aber anders konnte ich es nicht beschreiben.
      Jetzt stellt sich mir dir Frage, soll ich einen Fall eröffnen? Gibt es noch weitere Möglichkeiten um doch die begehrte Endstufe von dem Unternehmen zu erhalten? Evtl. ein hier mitlesender Rechtsanwalt der mir unentgeltlich helfen könnte?
      Auch erinnert mein Fall ein wenig an diesen hier: Defekte Ware von "tundh24" erhalten - Betrug ?

      Ich lese natürlich auch erst einmal, aber irgendwie ist in mir gerade nur Wut und mein Hirn knirscht, wenn ihr versteht was ich meine. Fühle mich halt ungerecht behandelt, dafür das ich Kunde bin und direkt nach dem Kauf sofort bezahlt habe. Ich bin wirklich ein netter, freundlicher und geduldiger Mensch und bin niemals so mit einem Kunden umgegangen, selbst wenn dieser am Telefon geschrien und geflucht hatte. Ich fand immer eine Lösung die für beide Seiten zufriedenstellend war und diese haben auch nicht ewig gedauert!
      Hoffe ich erhalte hier gute Ratschläge und etwas Hilfe.

      Schon mal Danke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JohnDohe ()

    • Angesichts des schlechten Bewertungsprofils von elektronik-guenstig (98,5%) sollte man von Käufen bei diesem Anbieter dringend abraten.

      Folgendes Impressum findet sich in den Auktionen:

      Chal-Tec GmbH
      Peter Chaljawski
      Wallstr. 16
      10179 Berlin
      Deutschland

      Telefon:01805667717
      Fax:01805667719
      E-Mail:guenstig@electronic-star.de
      Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: HRB 98898
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 814529349


      Unter electronic-star.de findet sich der Online-Shop. Eine weitere Seite: chal-tec.com

      Der Amazon-Shop zeigt 4.6 Sterne und ist auch nicht gerade vorbildlich. Die vollständige Firmenbezeichnung lautet CHAL-TEC Vertriebs- + Handels GmbH.

      Der Geschäftsführer Peter Chaljawski:
      internethandel.de/vnl/Deutschl…op_Powerseller_Chaljawski
      internetworld.de/Nachrichten/E…ke-werden-will-68040.html
      hermesworld.com/de/presse/pres…mes-fulfilment_13504.html

      Erfahrungsberichte:
      oecher.talk.narkive.com/ZFtShs…tp-www-elektronik-star-de
      kununu.com/de/all/de/hg/chal-tec-vertriebs-und-handels
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • JohnDohe schrieb:

      ...
      Was mich wundert, selbst wenn ich meine 80,80€ vollständig zurück erhalte, bräuchte ich lediglich nur 10,-€(9,90€ Versand und 0,10€ Aufpreis) mehr auszugeben um bei eBay eine Neue Endstufe per Sofortkauf beim selben Unternehmen zu erwerben, wie kommt dann das Unternehmen dazu mir 18,-€ als Aufpreis anzubieten?

      Weil die Lieferung einer neuen Sache ein freiwilliges Angebot ist, wenn es hier auch verdächtig danach aussieht, daß das Methode ist und der nächste Kunde genauso behandelt wird.

      JohnDohe schrieb:

      ...
      Eine weitere Sache ist zudem noch merkwürdig, sollten bei Hotlines die Warteschleifen nicht kostenlos sein. Da gibt es doch ein neues Gesetz.

      Dann verlange die Beträge zurück.
    • Ich trage hier mal zu elektonik-guenstig weitere Accounts der Chal-Tec GmbH nach:

      elektronik-star
      electronic-star
      ur.deal

      Inaktiv:

      orient-berlin-de

      Letzteres noch mit wohl alter Anschrift:

      Rechtliche Informationen des Verkäufers

      CHAL-TEC Vertriebs- + Handels GmbH
      Peter Chaljawski
      Fasanenstraße 4
      10623 Berlin
      Deutschland

      Telefon: 01805/019180
      Fax: 01805/222982
      E-Mail: service@elektronik-star.de
      Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: HRB 98898 AG Charlottenburg (Berlin)
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 814529349
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Zitat von »Heiner.Hemken«
      Weil die Lieferung einer neuen Sache ein freiwilliges Angebot ist, wenn es hier auch verdächtig danach aussieht, daß das Methode ist und der nächste Kunde genauso behandelt wird.

      Glaube ich nicht, denn in § 439 BGB heißt es ja, dass ich als Käufer die Lieferung einer mangelfreien Sache fordern kann! Da ich ja, wie bereits oben beschrieben, für die Neue Endstufe die im Betrag 80,90€ kosten würde, gerne ja bereit war die 10 CENT Aufpreis zu zahlen. Eine Weigerung seitens des Verkäufers wäre auch nicht möglich weil in Absatz (3) es heißt "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist" da hier lediglich der Versand der Sache anfallen würde, welche so oder so vom Verkäufer getragen werden müsste, kann ich das ganze Verhalten von der Firma nicht verstehen.

      Zitat von »Heiner.Hemken«
      Dann verlange die Beträge zurück.

      Ich bin mir dessen unsicher wie man so etwas dann durch setzen kann, wenn dann nur evtl mit einem Rechtsanwalt und dazu fehlt mir im Augenblick die Mittel.


      Ab wann macht eBay bei Verkäufern eigentlich Stress bei negativen Bewertungen und <5 Service-Sterne? Oder erkaufen sich Firmen/Powerseller dann den Verkaufsstatus?
    • Ein paar Fragen nun, wenn ich einen "Fall" bei eBay eröffnen möchte:

      1. wenn bei "Mein eBay" da steht, dass ich einen "Fall" bis zum 13.01 eröffnen kann, schließt das den 13.01 mit ein oder muss ich heute am 12.01. den Fall eröffnen?*

      2. da ich ja telefonisch den Rücktritt erklärt habe und nun auf die Zahlung bei Paypal warte, muss ich das in der "Falleröffnung" nochmals erklären?

      3. wenn nicht kann ich dann auf die Vertragserfüllung wie ich bereits geschrieben hatte mit der Aufpreiszahlung von den 10 Cent für die Neuware(wie in Posting 7) hinweisen?


      *geht darum, das ich am Montag nochmal Paypal checken wollte, wenn Geld dann da wäre, könnte man sich das Prozedere sparen.


      4. Wie formuliere ich denn am besten für eBay den Text? Soll ich es in Kurzform so schreiben wie hier oder nur meinen Rücktritt vom Kauf wegen nicht Erfüllens erklären?

      5. An wenn schreibe ich eigentlich bei eröffnen eines "Falles"? An eBay oder an den Verkäufer?


      Und Danke an alle die hier mithelfen, ihr seit echt klasse!

      Nachtrag:
      Welche Frist zur Rückerstattung setze ich dem Unternehmen?
      Soll ich auch die Telefonkosten mit anfordern? Zumindest versuchen?
      Wenn die Firma bis zur gesetzten Frist nicht zahlt, soll ich dann bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterschlagung machen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JohnDohe () aus folgendem Grund: Nachtrag

    • JohnDohe schrieb:

      ...
      1. wenn bei "Mein eBay" da steht, dass ich einen "Fall" bis zum 13.01 eröffnen kann, schließt das den 13.01 mit ein oder muss ich heute am 12.01. den Fall eröffnen?*

      Inkl. der angegebenen Frist.

      JohnDohe schrieb:


      2. da ich ja telefonisch den Rücktritt erklärt habe und nun auf die Zahlung bei Paypal warte, muss ich das in der "Falleröffnung" nochmals erklären?

      Kannst Du den Zugang der Rücktrittserklärung nachweisen?

      JohnDohe schrieb:


      3. wenn nicht kann ich dann auf die Vertragserfüllung wie ich bereits geschrieben hatte mit der Aufpreiszahlung von den 10 Cent für die Neuware(wie in Posting 7) hinweisen?

      Klar, kannst Du das, aber entweder es ist eine freiwillige Leistung, wie ich geschrieben habe, dann besteht kein Anspruch auf Neuware mit Zuzahlung oder aber es besteht der Anspruch auf Neuware und dann kann es Dir egal sein, was es den Verkäufer kostet. (Dein Argumentation bzgl. des §439 BGB und der Unzumutbarkeit ist ja nicht von der Hand zu weisen.)

      JohnDohe schrieb:

      ...
      4. Wie formuliere ich denn am besten für eBay den Text? Soll ich es in Kurzform so schreiben wie hier oder nur meinen Rücktritt vom Kauf wegen nicht Erfüllens erklären?

      Ggü. Ebay kannst Du keinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, allerhöchstens mitteilen, daß Du diesen ggü. der Verkäufer erklärt hast.

      JohnDohe schrieb:


      5. An wenn schreibe ich eigentlich bei eröffnen eines "Falles"? An eBay oder an den Verkäufer?

      Bei der Eröffnung des Falles wird eBay darüber in Kenntnis gesetzt, das etwas nicht "richtig läuft". Dabei gibt es noch die Möglichkeit, dem Verkäufer/Käufer einen Text mitzusenden.


      JohnDohe schrieb:

      ...
      Welche Frist zur Rückerstattung setze ich dem Unternehmen?

      Sieben Tage sollten ausreichend sein, die Ware liegt denen ja schon vor. Aber zuvor mußt Du nachweisbar den Rücktritt vom Vertrag erklärt haben, dem aber das Einräumen der Nacherfüllung unter Fristsetzung vorausgehen muß, es sei denn das Unternehmen verweigert diese.

      JohnDohe schrieb:


      Soll ich auch die Telefonkosten mit anfordern? Zumindest versuchen?

      Andere Baustelle, aber natürlich.

      JohnDohe schrieb:


      Wenn die Firma bis zur gesetzten Frist nicht zahlt, soll ich dann bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterschlagung machen?


      Bisher liegt kein strafrechtlich relevanter Tatbestand vor. Zur Zeit geht es nur um die Nichterfüllung eines Vertrages.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • @Heiner.Hemken
      Vielen Dank für deine Antworten.

      Damit ich das richtig verstehe und auch richtig handle, bei der Eröffnung des Falles schreibe ich in das Textfeld an den Verkäufer zunächst die Aufforderung der Nachbesserung. Wird in einer Antwort mir dann irgendwas Angeboten, kann ich das annehmen oder auch nicht. Ich gehe dann mal davon aus, dass ich vom Vertrag zurück trete und meine bereits gezahlte Leistungen in Höhe des gezahlten Betrages inkl. Versandkosten zuzüglich meiner Telefonkosten mit einer Frist von 7 Tagen fordere. Reicht hier der Nachweis über eBay-Kommunikation für eine Rücktrittserklärung eigentlich aus oder muss ich das schriftlich per Einschreiben machen?
    • JohnDohe schrieb:

      @Heiner.Hemken
      Vielen Dank für deine Antworten.

      Damit ich das richtig verstehe und auch richtig handle, bei der Eröffnung des Falles schreibe ich in das Textfeld an den Verkäufer zunächst die Aufforderung der Nachbesserung. Wird in einer Antwort mir dann irgendwas Angeboten, kann ich das annehmen oder auch nicht. Ich gehe dann mal davon aus, dass ich vom Vertrag zurück trete und meine bereits gezahlte Leistungen in Höhe des gezahlten Betrages inkl. Versandkosten zuzüglich meiner Telefonkosten mit einer Frist von 7 Tagen fordere. Reicht hier der Nachweis über eBay-Kommunikation für eine Rücktrittserklärung eigentlich aus oder muss ich das schriftlich per Einschreiben machen?

      Halt, halt! Nicht so schnell.

      Zunächst musst Du dem Verkäufer die Nacherfüllung einräumen, dazu kannst Du, gem. des §439 Abs. 1 BGB, wie Du schon richtig zitiert hast, entweder die Reparatur oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Ich hatte geschrieben, daß die Lieferung einer neuen Kaufsache dann ein frewilliges Angebot ist, das gilt seöbstverändlich nur dann, wenn die ursprüngliche Ware nicht neu war. War sie das, so kann der Verkäufer bei Wahl der mangelfreien Sache nur mit einer neuen Kaufsache, den Vertrag erfüllen. Ob Deine anfängliche Kaufsache neu war, vermag ich nicht beurteilen.

      Du selbst hast aber schon festgestellt, daß der Verkäufer Neuware zu einem minimal höheren Preis vorrätig hat und es bietet sich daher an die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Dieses aufgrund von unzumutbaren Kosten abzulehnen, wird dem Verkäufer nicht rechtlich wirksam gelingen, so daß er selbst dann nicht reparieren kann. (Merke: den Nachweis für die Preisdifferenz musst du erbringen.)
      Hat der Verkäufer Dein Verlangen auf Nacherfüllung abgelehnt oder ist die gesetzte Frist zur Nacherfüllung furchtlos verstrichen, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und der Verkäufer schuldet Dir die Rücküberweisung des Kaufpreises zzgl. sämtlicher Kosten.

      eBay ist hier nichts anderes als eine Plattform. Das was Du hier schreibst, hat im Zweifelsfall keine Bedeutung. Der Kaufvertrag besteht zwischen Dir und dem Verkäufer.
      Du würdest sicher auch nicht den Veranstalter eines Flohmarktes mit kaufrechtilchen Problemen behelligen, die Du mit einem Verkäufer am Stand hast.
      Daraus ergibt sich dann die Antwort, wie dieses Verlangen dem Verkäufer zugestellt werden sollte (Einschreiben - Einwurf oder per Gerichtsvollzieher).

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Okay, ich dachte nur das eBay hier dann als eine Art Zeuge fungiert bzw. dann durch den Käuferschutz die Informationen benötigt um mir am Ende das gezahlte Geld über Paypal zurück zu geben.
      /Nach dem ich eben nochmals im Internet ein wenige recherchiert habe, muss ich feststellen, dass eBay eigentlich nichts mit Paypal zu tun hat und auf der anderen Seite dann doch wieder. Da schiebt der eine den Ball zum anderen und dann wieder zurück. Irgendwie verwirrend./

      Ausgehend von deiner Aussage, werde ich morgen bei der Falleröffnung den selben Text senden wie ich ihn zuvor als Brief ausdrucke und per Einschreiben absenden werde. Mit dem Hinweis auf § 439 BGB sowie explizit auf Abs. 1+3 und der bei eBay um lediglich 10Cent teureren Neu-Ware, welche ich durch Nachzahlung von diesen 10 Cent bereit wäre um ihm als Verkäufer weitere unzumutbaren Kosten zu ersparen.

      Wie ist das eigentlich mit dem Emailverkehr den ich vorher hatte, welcher nicht über eBay gelaufen ist, sondern über meine Email die zwar auch meine Mail für eBay ist?
      Dort hatte ich ja alles eigentlich schon so angefordert. (Info: Den Rücktritt hatte ich nur mündlich am Telefon als letztes gemacht, jedoch nicht schriftlich.)
      Erstmal ignorieren und praktisch die Sache jetzt nochmal anfangen nur über den Einschreibeweg bzw. parallel über eBay-Fall?
    • JohnDohe schrieb:

      ...
      Wie ist das eigentlich mit dem Emailverkehr den ich vorher hatte, welcher nicht über eBay gelaufen ist, sondern über meine Email die zwar auch meine Mail für eBay ist?
      Dort hatte ich ja alles eigentlich schon so angefordert. (Info: Den Rücktritt hatte ich nur mündlich am Telefon als letztes gemacht, jedoch nicht schriftlich.)
      Erstmal ignorieren und praktisch die Sache jetzt nochmal anfangen nur über den Einschreibeweg bzw. parallel über eBay-Fall?

      Parallel beui eBay, damit Du für den worst-case als Sicherheit immer noch das Geld per Paypal wiederholen kannst.

      Soweit sich keiner bei dem Händler an den Rücktritt erinnert oder gebunden fühlt, kannst Du diesen dann ja auch links liegen lassen und erstmal die Nacherfüllung nachweisbar verlangen.
    • Genau so mach ich es. Werden dann hier weiter berichten.

      Ich weiß ja nicht wie die das dort am Telefon machen, immerhin sagte mir der junge Mann, dass es an die Buchhaltung weiter geleitet wird. Die tragen das bestimmt in einer Software und Datenbank ein was so der Kunde so sagt. Nur fraglich ob es dann auch Rechtskräftig wäre. Darum wie du schon sagst, ist es besser das ganze schriftlich zu machen und so mache ich das jetzt auch.


      (Nur ein Gedanke: Hoffentlich geht das Unternehmen jetzt nicht in die Insolvenz.... bei meinem Glück) :S

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JohnDohe ()

    • Ich stelle hier mal den Text rein den ich heute Nachmittag auf die Reise schicke. Vielleicht kann da nochmal jemand drüber schauen?

      Sehr geehrter Damen und Herren,
      ich fordere sie hiermit auf, der Nacherfüllung durch Zusendung einer mangelfreien Sache nach BGB § 439 Abs. 1 wie im Kaufvertrag auf eBay mit der Artikelnummer 151154974661 geschlossen und vereinbart nach zukommen. Die mangelhafte Sache(BGB § 439 Abs. 4) ging ihnen bereits am 09.12.2013 per DHL und der Sendungsnummer 25xxxxxxxxxx wie auch in einer Email von ihnen bestätigt zu. Um ihrem Unternehmen unverhältnismäßigen Kosten laut BGB § 439 Abs. 3 zu ersparen, bietet es sich an, eine Neuware diese wie sie in eBay-Artikelnummer: 360832327363 vorrätig halten mir zu zusenden. Da ich bereits durch meinen Kauf mit der eBay-Artikelnummer: 151154974661 einen Endbetrag von 80,80€ entrichtet habe, bin ich gerne bereit den Differenzbetrag von 0,10€ an sie zu zahlen. Die Kosten des Versandes tragen sie gemäß BGB § 439 Abs. 2.
      Zur Wahrung setze ich ihnen eine Frist von 7 Tagen bis zum 21.01.2014 um der Nacherfüllung nach zu kommen.

      Dieses Schreiben geht ihnen per Fallöffnung auf eBay sowie per Einschreiben zu.


      Mit freundlichen Grüßen
    • @Heiner.Hemken
      Da haben wir beide ja den selben Gedanken gehabt. Ich muss gerade dermaßen ablachen, dass ist nicht mehr feierlich. Mit tut schon der Bauch weh.

      So Fall ist jetzt eröffnet und ich mache mich jetzt auf zum Copyshop, drucke den Brief aus und gehe dann zur Post.
    • So eben teilte mir eBay mit, dass ich eine Rückerstattung von 80,80€ erhalten hätte. Das überprüfte ich nun bei Paypal und der Betrag ist dort nun eingegangen.
      Schon mal gut das ich nun das Geld zumindest wieder habe.

      Aber auf das Schreiben wurde ja nicht wirklich reagiert, sondern vermutlich auf meine Telefonate und dem letzten wo ich ja mit der Rückzahlung einverstanden war. Das es jetzt so schnell ging lag dann auch nur daran das ich einen Fall eröffnet hatte.

      Fragen:
      1. Muss ich jetzt damit einverstanden sein?
      2. Wurden mir der 15,-€ PP Gutschein wieder abgezogen. Kann ich diesen wieder aktiviert bekommen?
      3. Soll ich in dem Fall jetzt das Guthaben wieder auf mein Bankkonto transferieren und erkläre ich damit dann so zu sagen die Zustimmung der Rückzahlung?
      4. Kann ich jetzt noch meinen Aufwand(Telefonkosten und Einschreiben mit Rückschein) gelten machen?
      5. Wenn Ja? Wie?