Programm zum weltweiten Versand - ein Zollbetrug?

    • Ich kann die Anmerkungen von @grachtenhamster schon verstehen.
      Alle Jubeljahre darf ich arbeitstechn. "Ware" irgendwohin auf dieser Welt verfrachten. Freue ich mich jedesmal tierisch,
      obwahl die zollrechtl. Abwicklung - da ich damit völlig überfordert bin - eine am Flughafen speziallisierte Spedition übernimmt.
      Diese Spedition erledigt den Hauptteil der Arbeit und kommt nur noch auf mich zu, wenn sehr spezielle amtl. Zertifikate beschafft werden müssen.
      Jedes Land auf dieser Welt hat eigene Bestimmungen und die hängen wieder von der Art der Ware ab - und da gibt es ja bekanntlich unzählige Möglichkeiten.
      Seit kurzem weiß ich z.B. dass Angola mal eine portugiesische Kolonie war, da ich den Posten auf der Spediteur-Abrechnung mit " Übersetzung der ganzen Papiere ins Portugiesisch" auf dem Tisch hatte. Ich hätte auf die Briten getippt. Man lernt nie aus.
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      Wenn ich verschicke, dann entweder 1 Karton oder 5 Paletten oder ... also in unterschiedlicher Menge, aber letztlich max. 1-2 "verschiedenartige Waren".
      Das ist auch wohl bei den meisten Unternehmen so. Ein Autohersteller verschifft halt 200 Autos von Timbuktu nach Honolulu. Ein Bekleidungshersteller verschifft 5 Tonnen Bekleidung von Hong Kong nach Rotterdam. Es handelt sich um die gleiche Art von zu verzollender Ware bzw. wenig unterschiedliche, wenn dann ein Luxushersteller seine Lederwaren und seine Bekleidung rumschippern lässt.
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      Steckt nun schon hinter dieser Dienstleistung eine nicht zu verachtende Logistik...
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      Und jetzt soll ein Versanddiensleister in den USA die EU, Japan, Venezuela (einer meiner persönliches "Favoriten"), ..... mit den unterschiedlichten Einfuhrgesetzen nur mit einer Palette von 100-300 Sendungen indem in jeder Sendung was anderes drin steckt, das gebacken bekommen? Einer bestellt verbotene Anabolika, der andere Markenjeans, der 3te gefälschte Markenjeans, der 4te einen Luxuskugelschreiber, der 5te ein Taschenmesser aus Titan mit einer undefinierten Klingellänge, der 6te einen Lüftermotor, der 7te ein paar Schuhe, der 8te einen Karton Wein, der 9te einen Fisch, der 10te ein antiquarisches Buch...Bei einer Sendung ist gar keine Rechnung, bei der nächsten in der Sendung, der übernächste klebt diese tatsächlich außen dran (was für ein Glücksfall - nur leider als Geschenk zu $6 deklariert) ...Sehr fraglich, ob jede Sendung richtig deklariert ist was Inhalt und Preis betrifft....?

      Wie soll das funktionieren?
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      Da wurde lediglich ein Logistikunternehmen (hat ebay, PP, etc. eigentlich Anteile daran) beauftragt Sammelstellen in den USA einzurichten, alle Pakete die in die EU gehen zu bündeln und auf Paletten zu packen und den Address- wie Transitaufkleber für England draufzupappen. Der Rest ist schlichtweg nicht zu leisten, da jede einzelne Sendung geprüft werden müsste, mit den Bestimmungen des jeweiligen Landes abgeglichen werden müsste und erst dann alle notwendigen zolltrechtl. Papiere ausgefertigt werden könnten, wenn die Ware den überhaupt zur Einfuhr zugelassen wäre.
      Der Witz an der Sache ist doch, dass das "alle Sendungen für ein Zielland" auf Palette packen sowieso von jedem Versanddienstleister gemacht wird. Nur das jetzt halt noch einer dazw. gedrängelt hat, um auch noch daran zu verdienen!
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      Jedes Zollamt hat recht, wenn es diesen Unfug ablehnt!
      Wieder Mal so eine völlig undurchdachte Aktion - m.M. nach sogar völlig naive bis dümmliche Aktion - seitens der Plattform um was zu erreichen?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Naja, bei der Unwissenheit, die da viele haben, wundert mich die Aussage nicht.
      Ich bestelle auch immer wieder im Ausland ... und hatte bisher keine Probleme - wenn man mal davon absieht, dass ich anfänglich auch nicht wußte, dass die Rechnung außen drauf sein muss - für mich selbstverständlich korrekt deklariert. Und das Sprüchlein "pappen Sie die Rechnung korrekt deklariert außen drauf, oder ich kann diese leider nicht annehmen" kennt jeder nicht EU-VK bei mir oder lernt dieses kennen. ;)
      Bisher haben sich alle daran gehalten, den sie müssen ja nicht die Zollkosten tragen sondern ich.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • grafiksammler schrieb:

      und das Beste an dem "Filmchen" kam fast ganz am Ende: das Resumee des Zollmenschen "Ambesten nichts (aus dem Ausland) im Internet bestellen."



      Jepp :)
      Und trotzdem wird es mich nicht daran hindern etwas zu tun, was mir zusteht. Als "Normalbürger" Geschäfte auch global zu tätigen. Dass da dann Zollgebühren anstehen, darüber sollte ich mir schon im klaren sein.
      Das wird mich aber nicht davon abbringen darauf zu verzichten. Ich muss nur die Regeln kennen. Und Rechnen.
      So sehr das die Lobby der lokalen Händler auch stören könnte.
      Hey, in einer "globalen Welt" (zumindest die Konzerne sind das zunehmend) nehme auch ich als "Otto-Normal" das Recht raus. Allerdings muss ich dafür wissen, das da noch die Einfuhrsteuer dazu kommt. Erst dann kann ich entscheiden, ob es sich lohnt.
      Ein "Wissen" darüber vermittelt der zitierte Film von Schmatter alle mal.
    • Da geh' ich vollkomen d'accord, schabbes.

      Es ist nur die Frage, ob, wenn man das über die eBay-Plattform tun möchte, der Käufer die gewünschte Entscheidungsfreiheit hat oder nicht.

      Ich möchte mal folgende Punkte aus den oben schon verlinkten "zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen" herausstreichen:

      "Indem Sie eine GSP-Ware vom Verkäufer erwerben, gehen Sie einen verbindlichen Vertrag mit Ihrem Verkäufer für den Kauf der GSP-Ware ein. Des Weiteren schließen Sie eine Vereinbarung unmittelbar mit Pitney Bowes zu den in diesen AGB angegebenen Bedingungen für die Erbringung folgender, mit Ihrer Bestellung in Zusammenhang stehender Dienste ab". ... "Allerdings ist Ihre Zustimmung zu diesen AGB erforderlich, damit Sie GSP-Waren erwerben können" ... "Das Programm wurde entworfen, um in Verbindung mit der eBay.de Website verwendet zu werden und unterliegt daher den eBay.de AGB und Grundsätzen von eBay.de"

      Selbstverständlich steht es Dir frei, bei einem "GSP-Verkäufer" zu kaufen oder nicht. Wenn Du Dich aber dafür entschieden hast, MUSST Du Dich als Käufer den "Regeln" des GSP unterwerfen. Du hast keine Wahl mehr, mit dem Verkäufer überein zu kommen, dass er Dir den Artikel ohne das GSP direkt übersendet. Da stellt sich doch die Frage, ob das rechtlich einwandfrei ist, Stichwort evtl. vielleicht sogar "Knebelungsvertrag". Ich vergleiche das auch mit dem PayPal-Zwang in Deutschland, der damals aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar war (kartellrechtlich?).

      "... an eine von Pitney Bowes verwaltete und von einem Logistikanbieter betriebene Paketleitstelle in den Vereinigten Staaten ("US Versandzentrum", "U.S. Shipping Center") zu versenden. Im Zuge der Vorbereitung des internationalen Versandes beaufsichtigt Pitney Bowes ..."

      Der Käufer schließt also einen Vertrag ab mit einem Unternehmen, dass selbst nur "verwaltet" und "beaufsichtigt". Wer sind die "verwalteten" und "beaufsichtigten" Subunternehmer? Wer haftet da für wen?

      "Pitney Bowes veranlasst den internationalen Versand ... ein oder mehrere Versandunternehmen ... wickelt Pitney Bowes die Ausfuhr sowie die Zollabfertigung der von Ihnen erworbenen GSP-Ware(n) mit Hilfe von Zollagenten ... Die oben beschriebenen Dienste werden entweder von Pitney Bowes selbst, seinen verbundenen Unternehmen, oder einem Logistikanbieter, einem Versandunternehmen, Zollagenten, Spediteuren, und/oder anderen mit Pitney Bowes unter Vertrag stehenden Subunternehmen erbracht. Ihre vertragliche Beziehung mit Pitney Bowes wird durch die vorliegenden AGB geregelt ..."

      dto. Und: Wer erhält da letztlich von eBay via Pitney Bowes meine personenbezogenen Daten?

      " ... Übermittlung der von Ihnen bezahlten Einfuhrabgaben an die zuständige Zoll- und Finanzbehörde ...".

      Wenn der deutsche Käufer selbst unmittelbar nach Deutschland einführt, landet die Sendung beim DEUTSCHEN Zoll, der dann auch letztlich kassiert. Wenn das richtig ist, was man liest, veranlasst Pitney offenbar den Versand gesammt nach UK, ich gehe davon aus, dass dort andere Zollbestimmungen sind als in D. Geht das Geld des deutschen Käufers von USA nach UK, oder wohin? Von welcher Zollbehörde erhält der Käufer ein Bescheinung, dass ordnungsgemäß verzollt worden ist?

      "Sie [der Käufer]sind verpflichtet, (A) zu gewährleisten, dass Ihr Kauf sowie die Einfuhr der GSP-Ware sämtliche einschlägigen Gesetze und Vorschriften des Landes, in welches die GSP-Ware importiert wird, erfüllt, (B) einen ausgefüllten Zolleinfuhrschein samt dazugehörigen Dokumenten bei der Zollbehörde des Landes, in welches die GSP-Ware importiert wird, einzureichen, und (C) die bemessenen Einfuhrzölle sowie andere Abgaben, die bei der Einfuhr der GSP-Ware zu entrichten sind, zu bezahlen"

      Und was habe ich als Käufer nun für Vorteile aus dem GSP, wofür bezahle ich eigentlich (wenn man mal jetzt von den Kosten für den bloßen internationalen Versand absieht)?

      "eBay Inc. ("eBay") und Pitney Bowes sind unabhängige Parteien und haben miteinander eine Vereinbarung abgeschlossen, um Ihnen die oben beschriebenen Dienste im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der eBay.de Website zur Verfügung zu stellen"

      Ob man diese Vereinbarung irgendwo einsehen kann? Und ob es da tatsächlich nur um eine win-win-Situation geht (Vorteil für eBay: Evtl. höherer Umsatz und damit höhere Einnahme aus der Verkaufsprovision, für Pitney zusätzlicher Umsatz durch eBay-Kunden), oder wurde da auch was anderes vereinbart?

      "Die von Pitney Bowes erbrachten Leistungen sind ausschließlich für Handelswaren verfügbar, die vom angegebenen Empfänger verwendet werden. Sie erklären sich daher damit einverstanden, dass Waren, die Sie im Rahmen des Programms erwerben, für den Gebrauch durch den angegebenen Empfänger, und nicht für die gewerbsmäßige Weiterveräußerung bestimmt sind" ... "Sie erklären sich damit einverstanden, keine GSP-Waren im Rahmen des Programms zu erwerben oder zu importieren, wenn dies gegen geltendes Recht oder Vorschriften verstoßen würde. Indem Sie eine GSP-Ware kaufen, garantieren Sie und stehen dafür ein, dass Besitz, Verwendung und Erwerb der GSP-Ware durch Sie oder Ihre/n Bevollmächtigte/n nicht gegen die Gesetze des Landes verstößt, in welches die GSP-Ware importiert wird." ... "...ist es eBay gestattet, zu jeder Zeit, nach eigenem Ermessen, mit oder ohne Benachrichtigung an Sie, Ihre Verwendung des Programms und/oder der Leistungen einzuschränken, zu verbieten, zu verweigern, zu stornieren, zu blockieren, zu suspendieren und/oder zu beenden, sofern Sie gegen Bestimmungen dieser AGB, gegen die Grundsätze von eBay, oder gegen geltendes Recht verstoßen"...."Sie alleine sind verantwortlich für die Bezahlung sämtlicher Zollgebühren, Abgaben, Zuschlagsgebühren, Geldstrafen, Strafen, oder sonstiger Gebühren, die Ihnen von Zoll- oder Finanzbehörden auferlegt werden, nachdem die GSP-Ware vom Zoll erfolgreich abgewickelt und an die von Ihnen angegebene Lieferadresse versandt (oder an einer Abholstelle zur Verfügung gestellt) wurde."

      Ja, auch als Privatkäufer kommt man somit nicht umhin, sich um das "Rechtliche" selbst zu kümmern. Nützt nix, wenn ich dafür einen vermeintlichen "Profi" kostenpflichtig engagiere, die Schaufel krieg ich selber drauf, wenn was schief läuft. Also, für was zahlt der Käufer eigentlich?

      "Die im Angebot Ihres Verkäufers angegebenen Programmgebühren stellen lediglich Schätzungen dar und sind freibleibend, bis Sie Ihre GSP-Ware und die angegebene Programmgebühr in der Kaufabwicklung bezahlen. Nachdem Sie sich zum Kauf einer GSP-Ware verpflichtet haben, sind die angegebenen Programmgebühren unter bestimmten Umständen freibleibend ..."... "Mit Ausnahme der von Ihrem Verkäufer für den Versand Ihrer Bestellung an das US Versandzentrum angegebenen Liefergebühren leitet Pitney Bowes die angegebenen Programmgebühren von proprietären Schätzungen der geltenden Versand- und Importgebühren in Echtzeit ab. Die Schätzungen von Pitney Bowes reflektieren nicht unbedingt immer die für Pitney Bowes entstehenden, tatsächlichen Kosten; die tatsächlichen Versand- und/oder Importgebühren können höher oder niedriger sein, als die Schätzungen..."

      Welche Kosten man da als Käufer mitbezahlt, kann man in Ziff. 3.2 eindrucksvoll nachlesen.

      Aber widerspricht das "freibleibend" nicht der deutschen Gesetzgebung, wonach bei Kaufabschluss die tatsächlich anfallenden Kosten feststehen müssen?

      "Sie erhalten keine Rückerstattung für die etwaige Differenz zwischen den von Ihnen bezahlten Programmgebühren und den für Pitney Bowes angefallenen tatsächlichen Kosten in dem Falle, dass die tatsächlichen Versand- und/oder Importgebühren niedriger sind, als die von Ihnen bezahlten Beträge."

      Und warum nicht?

      "Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Programmgebühren in US Dollar angegeben"

      Zu welchem Wechselkurs????

      "eBay behält sich das Recht vor, etwaige unbezahlte Beträge, die von eBay an Ihren Verkäufer und/oder Pitney Bowes auf Grund Ihrer Nichtzahlung oder fehlgeschlagener Zahlung bezahlt wurden, einzutreiben, oder ihm zur Verfügung stehende Inkassomethoden anzuwenden."

      Wenn eBay Inkasso für Pitney Bowes betreibt: Ob eBay dazu die erforderliche Genehmigung vorweisen kann?

      "Die Käuferschutzrichtlinie von eBay.de kann von jener (falls vorhanden) auf der eBay-Website, auf der Sie sich registriert haben, abweichen."

      Ein altbekanntes Problem ...

      "Ihre Einkäufe von GSP-Waren mittels PayPal fallen unter die anwendbaren Käuferschutzrichtlinie von PayPal, sofern Ihre Käufe die Voraussetzungen und Bedingungen dieser Richtlinie erfüllen und nicht unter einen Ausschluss oder eine Einschränkung fallen."

      Heißt wohl konkret, wenn der Artikel nicht einfuhrfähig ist, ist auch nix mit Käuferschutz? eBay wird es wohl am verlängerten Rückgrat vorbeigehen, wenn der Artikel als GPS-zulässig angeboten worden ist, dann hinterher festgestellt worden ist, dass er doch nicht GSP-fähig ist. Na klar, der Käufer hat gezahlt, nix mit Rückerstattung ...

      "Ungeachtet des Vorstehenden wird das Risiko von Verlust oder Beschädigung der GSP-Ware zu keinem Zeitpunkt von eBay oder Pitney Bowes übernommen."

      Aaah jaaaa



      Vorerst stopp, muss was anderes erledigen. Forstsetzung folgt ggf.
    • gemeint ist der Beitrag von schabbesgoi #25. Zitat musste gekürzt werden, da die Software sonst wegen Überlänge die Annahme des Beitrages verweigert hätte.

      Ein guter Hinweis, die 1 - 2 Wochen. Man kann erahnen, wie der Käufer mit den zusätzlichen AGB umgeht, wenn er einen GSP-Artikel kaufen möchte. ... Vorausgesetzt, er findet sie überhaupt. Und WIE stimmt er den aGB zu: Durch konkludentes Handeln, indem er kauft, oder muss er gesondert zustimmen? Auch eine rechtliche Fragestellung, ob man durch konkludentes Handeln in diesem Fall zustimmen kann.

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    • Ich habe mal so ein biserl rumgelesen - auf am. Seiten.

      Auffallend ist, dass Vk, die sowieso schon international vorher relativ viel verkauft haben mit GSP schlichtweg nichts am Hut haben.
      Die, die wenig Erfahrung haben und das gewählt hatten, weil sie an eine Vereinfachung dachten... stellen fest, dass Ihre Kunden völlig überzogene Zusatzkosten haben
      und die, die sich bisher nicht getraut haben international zu verkaufen, nun von der oben Aufgeführten im einvernehmlichen Tenor mitgeteilt bekommen
      "Tu Dir einen Gefallen und mach es selbst, da lediglich die Adresse ein biserl anders ist als beim domestic Shipping und das etwas anders außen aufgeklebt werden muss.
      Ansonsten zahlt Dein Kunde nur drauf und muss länger auf seinen Ware warten".
      .
      Noch scheint die Wahl ob GSP oder nicht beim internationalen Verkauf freiwillig zu sein und wenn es so bleibt... bei den Ratschlägen, die da so kursieren... Schnee von Gestern.
      .
      @schabbes
      Auch mich hindert niemand daran als Endverbraucher globale Geschäfte abzuschließen.
      Anfänglich musste ich noch hie und da zum Zollamt tappeln, weil weder Vk noch ich wußten, wie man die Ware ordentlich deklarieren muss, um die eventuelle Zahlung und Abholung bei der Post zu erreichen. Inzwischen bin ich schon ewig nicht mehr beim Zollamt gewesen.

      PS: der Rat von der "am. Steffi": In very general terms, the GSP is not considered a good fit for items priced under $50. You can read about that and more on the FAQ
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Nach den langen u. eindrucksvollen Posts in diesem Faden fasse ich das mal kurz für mich zusammen:

      Dieses "Programm zum weltweiten Versand" ist nichts als ein weiterer Hirnschiss von ebay.
      Gedacht zur Profitoptimierung durch aufgeblasene Kosten, damit ebay / PP u. möglichst viele weitere "Vertragspartner" Gebühren an allen Ecken & Enden abgreifen können.
      Wie gehabt wird der "Kunde" dabei nur verarscht. Er soll nur mitmachen u. blechen. Haben tut er gar nichts davon, ausser das alles noch komplizierter u. undurchsichtiger wird u. er am Ende auch noch die Haftung (durch geschicktes Verschachteln von AGBs die Otti-Normal ohne Jurastudium schon einzeln gar nicht kapieren kann) für das erhöhte Risiko trägt dass bei dem ganzen Durcheinander was schief läuft.
      Verkauft wird das wie immer latürnich im Namen der "Verbesserung" und "Vereinfachung" des Marktplatzes.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • @mirabella zu deiner Frage:

      Bei gewerbliche:
      Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Für Waren, die Sie liefern, kann von Ihren Kunden gegebenenfalls eine Lieferantenerklärung angefordert werden.
      Für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung müssen Sie sich für die Teilnahme am elektronischen Verfahren rechtzeitig registrieren lassen.
      Quelle:
      zoll.de/DE/Unternehmen/Warenve…nnerhalb-der-eu_node.html
      zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fr…eu_staaten.html?nn=106296
      zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/E…3DF061A72ADAE89DC7AC2754C


      bei Privatpersonen:

      Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. In bestimmten Fällen sind aber besondere Formalitäten zu beachten oder Steuern zu entrichten.

      Quelle: zoll.de/DE/Privatpersonen/Post…nnerhalb-der-eu_node.html
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    • Schumiline, ja eben. Importland ist doch dann GB und unter Ausnutzung des europäischen Binnenmarktes gelangt es dann zum K in Deutschland.
      Von GB nach D werden natürlich keine Steuern mehr fällig, das wird ja gerade ausgenutzt, nehme ich an.
      Da das Teil also gar nicht beim deutschen Zoll landet, möchte er dann doch auch keine Gebühren mehr von mir. Die waren doch in GB fällig und nicht in D.
    • Sollten meine Überlegungen bis hier richtig sein, dann müsste P.B. oder ein Partnerunternehmen in GB als Importeur auftreten, nicht ich als K und ich dürfte somit auch keiner Zollbehörde etwas schuldig sein.

      Irgendwelche "Irrläufer" direkt zum K, die für ihn quasi "Doppeltbesteuerung" zur Folge haben, könnten an unterschiedlichen Einfuhrbestimmungen zw. GB und D liegen und natürlich daran, dass sich in solchen Dingen das Organisationstalent von Ebay ohnehin in starken Grenzen hält. Das wird bei den Partnerunternehmen nicht unbedingt anders sein.
    • Ich habe das in #16 bereits geschrieben, ein Import in die EU aus Drittländern ist in jedem Mitgliedsland möglich, egal in welchem Land der Endempfänger sitzt. Auf die gewerbliche Abwicklung solcher Einfuhren will ich hier nicht näher eingehen, da das GSP-Programm ja offenbar nur für Privatkäufer anwendbar ist.
      (1) Zoll:
      Egal in welchem Land er kassiert wird - er fliesst in die Taschen der EU nach Brüssel.
      (2) Einfuhrumsatzsteuer:
      Lieferungen an nichtvorsteuerabzugsberechtigte Kunden, also auf gut deutsch Privatverbraucher, können zum MwSt-Satz des Verkäuferlandes abgerechnet werden, und die Steuer wird auch dort abgeführt. Wenn ich z.B. privat über eBay oder Amazon von einem deutschen Verkäufer nach NL liefern lasse bekomme ich die deutsche MwSt berechnet. Vergleichbar ist es bei der Einfuhrumsatzsteuer, die ja de facto ein MwSt-Ersatz ist. Wenn diese z.B. in GB anfällt weil dort die physische Einfuhr stattfindet, dann ist die Steuerpflicht damit erledigt, und zwar EU-weit. Steuertechnisch ist es egal ob ein Paket in Frankfurt-Rhein-Main oder in London-Heathrow zolltechnisch abgefertigt wird.
    • Wer aber gilt bei dieser Ebay-Innovation als Importeur (GB) und muss ggf. später Nachweise über die Erfüllung seiner Pflichten erbringen? P.B. oder der private Endempfänger (K)?
      Unabhängig davon, wurden jetzt ja schon mehrere Geschichten laut, wonach der deutsche Zoll anmahnt es würde keine ordnungsgemäße Besteuerung stattfinden.
      Woher weiß er das denn bzw. kommt zu diesem Schluss, in den Fällen, in denen die Ware in GB eingeführt wurde?