Programm zum weltweiten Versand - ein Zollbetrug?

    • Grachtenhamster schrieb:


      Wenn ich z.B. privat über eBay oder Amazon von einem deutschen Verkäufer nach NL liefern lasse bekomme ich die deutsche MwSt berechnet.

      ich bin mir nicht sicher, was du damit sagen willst... 1x näher erklären, bitte.

      die niederlande sind in der EU, also in der zollunion.
      ich hoffe, darin sind wir uns einig.


      Mirabella Neumann schrieb:

      Wurde die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer nicht EU-weit vereinheitlicht. Unabhängig vom MwSt-Satz des jeweiligen Einfuhrlandes?


      wo hast du das denn her?
      EUSt ist in DE 19%, da wurde nix vereinheitlich. wieso auch - in anderen ländern gelten andere USt-sätze als in DE.

      beim zoll steht nix dazu und die würden es wohl wissen:
      zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/…nes/allgemeines_node.html
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • Grachtenhamster schrieb:


      Ich habe das in #16 bereits geschrieben, ein Import in die EU aus Drittländern ist in jedem Mitgliedsland möglich, egal in welchem Land der Endempfänger sitzt. Auf die gewerbliche Abwicklung solcher Einfuhren will ich hier nicht näher eingehen, da das GSP-Programm ja offenbar nur für Privatkäufer anwendbar ist.
      (1) Zoll:
      Egal in welchem Land er kassiert wird - er fliesst in die Taschen der EU nach Brüssel.
      (2) Einfuhrumsatzsteuer:
      Lieferungen an nichtvorsteuerabzugsberechtigte Kunden, also auf gut deutsch Privatverbraucher, können zum MwSt-Satz des Verkäuferlandes abgerechnet werden, und die Steuer wird auch dort abgeführt. Wenn ich z.B. privat über eBay oder Amazon von einem deutschen Verkäufer nach NL liefern lasse bekomme ich die deutsche MwSt berechnet. Vergleichbar ist es bei der Einfuhrumsatzsteuer, die ja de facto ein MwSt-Ersatz ist. Wenn diese z.B. in GB anfällt weil dort die physische Einfuhr stattfindet, dann ist die Steuerpflicht damit erledigt, und zwar EU-weit. Steuertechnisch ist es egal ob ein Paket in Frankfurt-Rhein-Main oder in London-Heathrow zolltechnisch abgefertigt wird.

      (1) Ein für mich neuer Gedanke. Einfuhrsteuer und Zölle werden m.E. von den Nationalstaaten festgelegt und eingehoben, und fließen demzufolge auch in die Staatshaushalte der jeweiligen Nationalstaaten ein. Ein unmittelbares Abführen von Steuern/Zöllen in die Taschen der EU kann ich mir nicht vorstellen. Was ich für denkbar halte ist (auf der Grundlage, dass in der EU die Steuersätze NICHT vereinheitlicht sind), dass die EU-Staaten untereinader auf einen Ausgleich verzichten, wenn jetzt z. B. in UK verzollt wird, aber der Empfänger in D sitzt. Habe versucht, das beim Zoll tel. abzuklären, aber auf der Hotline ist heute kein Durchkommen.
      (2) Ich kenne das so: Wenn exportiert wird, erhält der Verkäufer/Exporteur die selbst beim Kauf gezahlte "MWSt." zurück (nur Gewerbliche, oder auch Private????), der Empfänger zahlt dann in seinem Land die entsprechenden Einfuhrabgaben. Nicht bei Geschäften, die innerhalb der EU abgewickelt werden. Wie das ist mit den Freihandelsabkommen (soll ja irgend wann einmal eins geben zwischen USA/EU/D, wenn man sich bei NSA einigt), weiß ich nicht.
      Aber egal: Das zentrale Problem beim GSP ist ja, egal wie es läuft, der Empfänger erhält offenbar keine Bescheinigung darüber, ob/wie Einfuhrabgaben/Zölle entrichten worden sind. Und ich wage zu bezweifeln, dass die PayPal-Rechnung ein Ersatz ist für eine ordentliche Einfuhrbescheinigung. Die Suppe badet also immer der Empfänger/Käufer aus (siehe dazu auch die AGB zum GSP - Pitney Bowes hat da schon vorgesorgt), wenn es mal (auch später) zu Problemen kommt.

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    • Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber...

      Erhält der Empfänger im Bestimmungsland innerhalb der EU u.U. deshalb keine Bescheinigung, weil Pitney Bowes oder sonst wer GB lediglich als Verteilerland mit Transitverkehr (=Durchfuhr) nach dem Rest der EU nutzt?
      Damit würde die eigentliche Zollabfertigung im Bestimmungsland erfolgen.
      .
      Der dt. Zoll wird Ware, die aus GB kommt, durchwinken, wenn diese eine GB-Sendeadresse hat oder aber vom GB-Zoll einen Abfertigungsvermerk - so wie es der Dt. Zoll ja auch macht - draufgepappt.
      Irgendwie habe ich den Eindruck, dass keines von Beiden der Fall ist und es wahrscheinlich deshalb dem dt. Zoll egal ist.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Schmatter, deine Ausführungen zu "Egal" wären ja wurscht, zumindest für mich als K, wenn ich gar nicht als Importeur gelte, sondern P.B, und Partner.


      "Frau/Herr Neumann",

      ich kann da auch nur auf die "zusätzlichen AGB" verweisen.

      Einschlägig erscheinen mir Ziffer 2.2 "Ihre Rolle als Importeur", Ziffer 3.9 "Ausschlüsse", Ziffer 5 "Haftungsausschluss", Ziffer 6 "Haftungsbeschränkung", Ziffer 7 "Schadloshaltung", Ziffer 11 "Kündigung".

      Es besteht zwar offenbar die Möglichkeit, dass Pitney Bowes als "Importeur" auftreten kann/darf, aber wann und unter welchen Voraussetzungen sich Pitney Bowes selbst als Importeur einsetzt, ist völlig unklar, geht aus den AGB nicht eindeutig hervor. Unterm Strich bedeutet das für mich, dass der Käufer letztlich der Verantwortliche ist.

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    • oldschmatterhand schrieb:


      (2) Ich kenne das so: Wenn exportiert wird, erhält der Verkäufer/Exporteur die selbst beim Kauf gezahlte "MWSt." zurück (nur Gewerbliche, oder auch Private????), der Empfänger zahlt dann in seinem Land die entsprechenden Einfuhrabgaben. Nicht bei Geschäften, die innerhalb der EU abgewickelt werden. Wie das ist mit den Freihandelsabkommen (soll ja irgend wann einmal eins geben zwischen USA/EU/D, wenn man sich bei NSA einigt), weiß ich nicht.
      Aber egal: Das zentrale Problem beim GSP ist ja, egal wie es läuft, der Empfänger erhält offenbar keine Bescheinigung darüber, ob/wie Einfuhrabgaben/Zölle entrichten worden sind. Und ich wage zu bezweifeln, dass die PayPal-Rechnung ein Ersatz ist für eine ordentliche Einfuhrbescheinigung. Die Suppe badet also immer der Empfänger/Käufer aus (siehe dazu auch die AGB zum GSP - Pitney Bowes hat da schon vorgesorgt), wenn es mal (auch später) zu Problemen kommt.



      Du bringst mich ja auf ganz "böse" Gedanken.

      Der am. Verkäufer verkauft ja die Ware mit dem Steuersatz je nach Bundesstaat in den USA zw. 0-11% udn ich habe keine blassen Dunst, wie sich das so auf die Waren verteilt.
      Wer jetzt als Endverbraucher bei einem am. Vk einkauft, wird in der Regel eine eingepreise Sales tax mitbezahlen.
      .
      Und nun lasst mal so 1000 Packerl im Werte von durchschnittlich 100 EUR mit durchschnittlich 5 % zum Versand auflaufen. Das sind dann knapp 5000 EUR, die da eingenommen werden könnten.
      Lohnt sich das? Da ich die Besteuerung der einzelenen Bundesstaaten nicht kenne und was vorzugsweise von Ausländern gekauft wird... nun Lebensmittel, die wahrscheinlich eher weniger besteuert werden, sind es wohl eher nicht, die ins Ausland gehen.
      .
      Kann sich jeder seine Gedanken selbst machen.
      Faszinierend!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Der K - Importeur - muss sich verpflichten bei der Teilnahme/Nutzung von dem GSP eine Vollmacht an P&B bzw. einen namenlosen Dritten zu geben.
      Allerdings kann ich in dem ganzen Text keinerlei Verpflichtungserklärung für irgendetwas - nicht mal den korrekten Transport - seitens ebay, P&B oder eines namenlosen Dritten erkennen.
      .
      Der 1. April kommt doch erst!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • oldschmatterhand schrieb:

      Es besteht zwar offenbar die Möglichkeit, dass Pitney Bowes als "Importeur" auftreten kann/darf, aber wann und unter welchen Voraussetzungen sich Pitney Bowes selbst als Importeur einsetzt, ist völlig unklar, geht aus den AGB nicht eindeutig hervor. Unterm Strich bedeutet das für mich, dass der Käufer letztlich der Verantwortliche ist.



      Vielleicht bei teurer Ware mit 11 % sales tax?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Damas,

      wenn Deine "bösen Gedanken" darin bestehen, dass Du fragst, wer letztlich, wenn es so ist, wie ich das beschrieben hatte, die in USA wegen Export "zurückgezahlte Steuer" kassiert, nun, darüber geben die AGB keine Auskunft. Die gelten allerdings nur für die Käufer. Ob es da spezielle AGB für Verkäufer gibt, und was da zu dem Thema drin steht, weiß ich nicht.
      In den "Käufer"-AGB heißt es:
      "Die Rolle Ihres Verkäufers als Exporteur. Pitney Bowes
      ernennt Ihren Verkäufer in den Vereinigten Staaten zur
      Hauptinteressenspartei ("Exporteur") der GSP-Ware, die Sie erwerben oder
      ernennt, nach seinem Ermessen, sich selbst oder einen seiner
      Dienstleister zum "Exporteur" anstelle Ihres Verkäufers, um die
      Zollabfertigung der GSP-Ware zu erleichtern...."
      Also das gleiche Wischiwaschi wie beim Importeur.

      pages.ebay.com/help/sell/shipping-globally.html
      pages.ebay.com/sellerinformati…lshippingprogram/faq.html


      Wer könnte da zuständig sein für die Überprüfung dieses GSP, ob das in D überhaupt so umgesetzt werden darf: Der Deutsche Zoll (da müsste man eigentlich im www schon ein "Gutachten" dazu finden?), der Bundesverband der Verbraucherzentralen, Wettbewerbszentrale, gleich das BMF ... ??? Müsste evtl. mehrere Behörden/Institutionen gefragt werden?

      Vorschlag an die Redaktion:
      Könnte man in der Headline evtl. den Titel überarbeiten/ergänzen "Global Shipping Program(m) - GSP", vielleicht finden noch ein paar externe Interessenten hierher und schildern ihre Erfahrungen?
    • oldschmatterhand schrieb:

      Damas,

      wenn Deine "bösen Gedanken" darin bestehen, dass Du fragst, wer letztlich, wenn es so ist, wie ich das beschrieben hatte, die in USA wegen Export "zurückgezahlte Steuer" kassiert, nun, darüber geben die AGB keine Auskunft. Die gelten allerdings nur für die Käufer. Ob es da spezielle AGB für Verkäufer gibt, und was da zu dem Thema drin steht, weiß ich nicht.


      Kann sein, dass ich überlesen habe, wohin die vom K bezahlte, aber nicht zu bezahlende sales tax geht:
      pages.ebay.com/shipping/globalshipping/seller-tnc.html
      Ist hier mit keinem Wort erwähnt.

      Ansich müsste diese an den K, der diese bezahlt hat, zurückgehen. Ist aber auch nicht in den AGB für K erwähnt.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • riverside schrieb:

      Zitat von »Grachtenhamster«
      Wenn ich z.B. privat über eBay oder Amazon von einem deutschen Verkäufer nach NL liefern lasse bekomme ich die deutsche MwSt berechnet.


      ich bin mir nicht sicher, was du damit sagen willst... 1x näher erklären, bitte.

      die niederlande sind in der EU, also in der zollunion.
      ich hoffe, darin sind wir uns einig.

      Was ich damit sagen will? Genau das was da steht....
      Die EU ist schon lange keine einfache Zollunion mehr, sondern ein gemeinsamer Binnenmarkt.
      Wenn ich bei einem niederländischen Webshop etwas kaufe dann bekomme ich 21 % MwSt berechnet, kaufe ich bei einem deutschen dann sind es 19 % (deutsche) MwSt. Jeder Verkäufer führt die Umsatzsteuer in seinem eigenen Land ab. Um allerdings Missbrauch zu verhindern (Luxemburg z.B. hat nur einen MwSt-Satz von 15 %) gibt es Obergrenzen für jedes Land, wenn z.B. der Jahresumsatz eines deutschen Versandhändlers in NL über € 100.000 liegt muss NL-Umsatzsteuer berechnet und auch in NL abgeführt werden. Bei Amazon Deutschland zahle ich deshalb 21 % NL-MwSt.


      oldschmatterhand schrieb:

      (1) Ein für mich neuer Gedanke. Einfuhrsteuer und Zölle werden m.E. von den Nationalstaaten festgelegt und eingehoben, und fließen demzufolge auch in die Staatshaushalte der jeweiligen Nationalstaaten ein. Ein unmittelbares Abführen von Steuern/Zöllen in die Taschen der EU kann ich mir nicht vorstellen. Was ich für denkbar halte ist (auf der Grundlage, dass in der EU die Steuersätze NICHT vereinheitlicht sind), dass die EU-Staaten untereinader auf einen Ausgleich verzichten, wenn jetzt z. B. in UK verzollt wird, aber der Empfänger in D sitzt.

      Ich empfehle die Konsultation dieses Artikels:
      de.wikipedia.org/wiki/Zoll_(Abgabe)
      Im Besonderen diesen Satz:
      "Die Zolleinnahmen aller europäischen Mitgliedstaaten stehen der EU zu – eine der wenigen direkten Einnahmequellen der EU, die sich sonst großteils aus Mitgliedsbeiträgen der Mitgliedstaaten finanziert. Die EU legt auch die Höhe der Zölle fest und erlässt weitere Regelungen in dieser Sache."
      Seit wann das genau so ist weiss ich nicht mehr, aber es müssen mindestens 40 Jahre sein.

      Einfuhr(umsatz)steuer und Zoll sind zwei komplett unterschiedliche Stiefel, die EUSt ist Ersatz für die MwSt, die bei Drittlandeinfuhren ja nicht direkt vom Lieferer erhoben werden kann. Und die steht natürlich dem jeweiligen Mitgliedsland zu. Ähnlich wie bei der Versandhandelsregelung gilt für Lieferungen an private Abnehmer das Herkunftlandprinzip, wenn also in Land A einfuhrverzollt wird verbleibt die EUSt dort, auch wenn in Land B, C oder D weiterversandt wird. Zumindest solange die jeweiligen Länderlimits nicht erreicht werden, und wenn es sich nicht um gewerbliche Lieferungen handelt. Die Letzteren werden vollständig anders abgewickelt, ist hier aber off-topic.


      oldschmatterhand schrieb:

      (2) Ich kenne das so: Wenn exportiert wird, erhält der Verkäufer/Exporteur die selbst beim Kauf gezahlte "MWSt." zurück (nur Gewerbliche, oder auch Private????), der Empfänger zahlt dann in seinem Land die entsprechenden Einfuhrabgaben.

      Die Exportregelung gilt nur für gewerbliche Ausfuhren. Der Exporteur bekommt alle gezahlte MwSt (Vorsteuer) zurück, nicht nur die für die Ausfuhren. Für diese muss er allerdings keine Umsatzsteuer einnehmen und abführen. Im Privatbereich gilt das nur für Personen die ihren Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland haben, die können bei der Ausreise aus der EU Mehrwertsteuer auf in der EU erstandene Waren zurückfordern. Da das aber recht umständlich ist empfielt sich besser gleich der Kauf im Duty-Free-Shop.


      oldschmatterhand schrieb:

      Wie das ist mit den Freihandelsabkommen (soll ja irgend wann einmal eins geben zwischen USA/EU/D, wenn man sich bei NSA einigt), weiß ich nicht.

      Davon betroffen ist immer nur der Zoll und nicht die EUSt.


      Die normale Verzollung von Post- bzw. Paketsendungen kennt 3 Kategorien:
      (1) Nichtzollpflichtige Sendungen, z.B. Geschenke, oder Wert unter der Freigrenze. Die werden ganz normal zugestellt.
      (2) Zollpflichtige Sendungen, die aber keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Die werden vom Frachtführer für den Empfänger verzollt und die Kosten bei der Auslieferung abgerechnet.
      (3) Problemsendungen. Dazu zählen u.a. Sendungen mit fehlender oder möglicherweise falscher Inhalts- oder Wertangabe, oder verbotene bzw. auflagenbehaftete Güter. Diese werden vom Frachtführer an das Zollamt des Empfängers zur weiteren Klärung und Abwicklung zugestellt.
      Allerdings kommt es relativ oft vor, dass Sendungen zu (2) wie (1) abgewickelt werden, ob aus Trägheit oder Gutmütigkeit kann ich nicht sagen.

      Wenn diese Verzollung nun nicht im Land des Empfängers stattfindet, sondern in einem anderen EU-Land, ändert sich prinzipiell nichts an diesem Abwicklungsmodus, denn der ist EU-weit einheitlich. Ein "Transit" kann innerhalb der EU nicht stattfinden, entweder erfolgt die Verzollung im Land der physischen Ankunft, dann ist der Weitertransport in andere EU-Länder de facto ein Inlandstransport. Oder die Verzollung wird in das Bestimmungsland verlagert, indem z.B. Luftfrachtcontainer noch im Zollfreigelände eines Flughafens in einen LKW gepackt werden, und dieser zollversiegelt in ein anderes Zollfreigelände im Bestimmungsland verbracht wird. Das sieht zwar nach "Transit" aus, ist aber zolltechnisch gesehen nur eine Verlängerung des Transports aus dem Nicht-EU-Land. Im Bestimmungsland werden diese Sendungen dann genauso behandelt wie solche die direkt aus dem Drittland angekommen sind.

      Wie die GSP-Lieferungen nun in der Praxis abgewickelt werden erschliesst sich mir immer noch nicht. Ich weiss nur wie sie abgewickelt werden KÖNNEN, und hoffentlich auch SOLLEN. Ob an der GB-Sache wirklich etwas dran weiss ich nicht, gibt es dafür eigentlich konkrete Daten oder sind das nur Vermutungen oder Behauptungen? Aber selbst wenn es so wäre - zu beanstanden wäre es in erster Instanz jedenfalls nicht. Unklar ist offenbar bisher auch der genaue Ablauf, in diesem Zusammenhang wäre es hilfreich die Daten einer abgewickelten Sendung zu haben, also Kopien bzw. Photos der Aufkleber und der Begleitdokumente.

      Aus dem eBay-Forum:
      "Woher sollte die Fa. Pitney Bowes Inc. über alle Zollhöhen und Steuern in allen Ländern überhaupt Kenntnis haben?"
      Das ist kein Hexenwerk, theoretisch kann jeder Kategorie und Unterkategorie in eBay eine spezifische Zolltarifnummer zugeordnet werden. Und es gibt ausreichend Software welche einer Tarifnummer den betreffenen Zollsatz zuordnet und selbst die EUSt-Kategorie (z.B. der ermässigte Satz für Bücher). Mit diesem System kann man selbst die verbotenen oder genehmigungspflichtigen Güter wie z.B. Medikamente sofort ausfiltern. Eine gut gemachte Software kann also in Kombination mit dem Käuferland per Mausklick für jeden (Händler)Artikel Versandkosten (vorausgesetzt Gewicht und Abmessungen der Verpackungen sind über die Händlerschnittstelle abrufbar) und auch Einfuhrabgaben berechnen. Eine solche Software wäre auch problemlos in der Lage für jede Sendung die notwendigen Begleitpapiere zu erstellen, entweder als Einzelsendung oder auch als Sammelverladung. Sie kann selbst in der Lage sein die für das jeweilige Bestimmungsland notwendige Einfuhranmeldung zu erstellen, und zwar als elektronischer Datensatz (ist heutzutage Standard).
      Hinzu kommt die Möglichkeit, dass PBI durch das zentrale Sammeln der Sendungen in der Lage ist (oder vielleicht auch nur wäre?), alle Pakete bereits in Luftfrachtcontainer zu stauen und dadurch enorme Kostenvorteile hätte.

      Die Zollabwicklung als solche kann individuell erfolgen, also mit dem ausländischen Verkäufer als Ausführer und dem Käufer als Einführer, sie kann aber auch zentralisiert werden indem PBI generell als Ausführer und in der EU als Einführer agiert. Die Tatsache, dass es offenbar keine individuellen Abwicklungspapiere gibt deuten auf die zweite Möglichkeit hin. Wenn das so ist, und wenn dann auch noch die Einfuhr in einem anderen EU-Land abgewickelt wird, dann kann es durchaus zu Problemen kommen. Denn dann würde die Versandhändler-Regelung greifen und damit das Jahreslimit z.B. für Deutschland von € 100.000. Der englische (wenn es denn GB sein sollte) Einfuhrabwickler, also PBI oder ein beauftragtes Unternehmen, hätte bei Weiterlieferung nach Deutschland den steuerlichen Status eines Versandhändlers, und wenn die Lieferungen nach D auf Basis der Monatsdaten 100.000 Euro im Jahr vermutlich überschreiten, dann müsste er in der Tat deutsche Umsatzsteuer abführen. Dafür könnte man sich zwar die in GB gezahlte EUSt zurückholen (nur die für die deutschen Sendungen natürlich), aber das würde ein ausgeklügeltes und gutorganisiertes Konstrukt voraussetzen. Und das ist offenbar nicht vorhanden....
    • Grachtenhamster schrieb:

      Ich weiss nur wie sie abgewickelt werden KÖNNEN, und hoffentlich auch SOLLEN.

      Das es nicht so funktioniert ist ja wohl mittlerweile offensichtlich. Hier wurde eine Chance vertan den internationalen Handel auf eBay attraktiv zu machen. Ob das wirklich nur an der Unfähigkeit der Programmverantwortlichen liegt, oder an der sprichwörtlichen Profitgier von eBay & Consorten, weiss ich nicht. Schlimmstenfalls ist es eine Kombination aus beiden.
    • Bei der ganzen Diskussion sollte man nicht unbeachtet lassen, dass viele Kategorien ausgeschlossen sind. Wobei mir so war, als wären in der engl.AGB-Version mehr ausgeschlossene Kategorien aufgeführt als in der deutschen. Müsste man noch einmal überprüfen. Vielleicht wurde auch inzwischen etwas geändert. Ich hatte mich zuletzt im Frühjahr 2013 kurz mit dieser Thematik befasst.
    • Erfahrungen eines italienischen Käufers:
      community.ebay.com/t5/Internat…g-Programm/qaq-p/17041495

      Ein deutscher Käufer (eBay-Account mir bekannt) hat mir per Mail u. a. mitgeteilt:
      " ... Übrigens wurde in einem Thread die angegebene Mailadresse von BPI [Pitney Bowes] gelöscht - mehrfach.

      Ein weiterer Punkt: in dem PayPal Vorgang die Zahlung betreffend ist keine Mail angegeben.

      Und eine Reklamation der einzelnen Zahlung an PBI über PayPal ist nicht möglich, da es automatisch auf den gekauften Artikel und den Käufer gelenkt wird. ..."
    • oldschmatterhand schrieb:


      Erfahrungen eines italienischen Käufers:
      community.ebay.com/t5/Internation…/qaq-p/17041495

      Ein deutscher Käufer (eBay-Account mir bekannt) hat mir per Mail u. a. mitgeteilt:
      " ... Übrigens wurde in einem Thread die angegebene Mailadresse von BPI [Pitney Bowes] gelöscht - mehrfach.

      Ein weiterer Punkt: in dem PayPal Vorgang die Zahlung betreffend ist keine Mail angegeben.

      Und eine Reklamation der einzelnen Zahlung an PBI über PayPal ist nicht möglich, da es automatisch auf den gekauften Artikel und den Käufer gelenkt wird. ..."
      Das muss natürlich VERKÄUFER heissen.
      Dieser User hat mir auch inzwischen zum PayPal-Procedere Screenshots übersandt, die hier mit seinem Einverständnis veröffentlicht werden dürfen.

      Auch folgende Einschätzung: "Es werden allerdings 2 Fälle aufgemacht, wobei vermutlich nur der Verkaufsgegenstand bemängelt werden kann.
      Auch mit der Transaktionsnummer ist nichts anderes möglich. Wobei ja die "Leistung" von BPI keine Ware ist, somit schon mal freigestellt ist von einem evtl. Käuferschutz"

      Auch die Erfahrungen anderer User, die in der eBay-Community über ihre Erfahrungen berichtet haben, deuten darauf hin, dass ein Beschwerdemanagement, was die Leistungen von Pitney Bowes angeht, praktisch unmöglich ist. Und wenn dann in der Community noch die Mail-Adresse von Pitney Bowes gelöscht wird, "spricht das auch Bände". Immerhin dürfen ja nach den Community-Richtlinien Informationen von Gewerblichen veröffentlicht werden, die diese auf ihrer Homepage veröffentlicht haben.
      Bilder
      • Details zur PayPal-Websitezahlung1.jpg

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      • Details zur PayPal-Websitezahlung2.jpg

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      • PayPalProblemlösung.jpg

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