Wurde die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer nicht EU-weit vereinheitlicht. Unabhängig vom MwSt-Satz des jeweiligen Einfuhrlandes?
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Grachtenhamster schrieb:
Wenn ich z.B. privat über eBay oder Amazon von einem deutschen Verkäufer nach NL liefern lasse bekomme ich die deutsche MwSt berechnet.
Mirabella Neumann schrieb:
Wurde die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer nicht EU-weit vereinheitlicht. Unabhängig vom MwSt-Satz des jeweiligen Einfuhrlandes?
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Grachtenhamster schrieb:
Ich habe das in #16 bereits geschrieben, ein Import in die EU aus Drittländern ist in jedem Mitgliedsland möglich, egal in welchem Land der Endempfänger sitzt. Auf die gewerbliche Abwicklung solcher Einfuhren will ich hier nicht näher eingehen, da das GSP-Programm ja offenbar nur für Privatkäufer anwendbar ist.
(1) Zoll:
Egal in welchem Land er kassiert wird - er fliesst in die Taschen der EU nach Brüssel.
(2) Einfuhrumsatzsteuer:
Lieferungen an nichtvorsteuerabzugsberechtigte Kunden, also auf gut deutsch Privatverbraucher, können zum MwSt-Satz des Verkäuferlandes abgerechnet werden, und die Steuer wird auch dort abgeführt. Wenn ich z.B. privat über eBay oder Amazon von einem deutschen Verkäufer nach NL liefern lasse bekomme ich die deutsche MwSt berechnet. Vergleichbar ist es bei der Einfuhrumsatzsteuer, die ja de facto ein MwSt-Ersatz ist. Wenn diese z.B. in GB anfällt weil dort die physische Einfuhr stattfindet, dann ist die Steuerpflicht damit erledigt, und zwar EU-weit. Steuertechnisch ist es egal ob ein Paket in Frankfurt-Rhein-Main oder in London-Heathrow zolltechnisch abgefertigt wird.
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Mirabella Neumann schrieb:
Schmatter, deine Ausführungen zu "Egal" wären ja wurscht, zumindest für mich als K, wenn ich gar nicht als Importeur gelte, sondern P.B, und Partner.
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oldschmatterhand schrieb:
(2) Ich kenne das so: Wenn exportiert wird, erhält der Verkäufer/Exporteur die selbst beim Kauf gezahlte "MWSt." zurück (nur Gewerbliche, oder auch Private????), der Empfänger zahlt dann in seinem Land die entsprechenden Einfuhrabgaben. Nicht bei Geschäften, die innerhalb der EU abgewickelt werden. Wie das ist mit den Freihandelsabkommen (soll ja irgend wann einmal eins geben zwischen USA/EU/D, wenn man sich bei NSA einigt), weiß ich nicht.
Aber egal: Das zentrale Problem beim GSP ist ja, egal wie es läuft, der Empfänger erhält offenbar keine Bescheinigung darüber, ob/wie Einfuhrabgaben/Zölle entrichten worden sind. Und ich wage zu bezweifeln, dass die PayPal-Rechnung ein Ersatz ist für eine ordentliche Einfuhrbescheinigung. Die Suppe badet also immer der Empfänger/Käufer aus (siehe dazu auch die AGB zum GSP - Pitney Bowes hat da schon vorgesorgt), wenn es mal (auch später) zu Problemen kommt.
oldschmatterhand schrieb:
Es besteht zwar offenbar die Möglichkeit, dass Pitney Bowes als "Importeur" auftreten kann/darf, aber wann und unter welchen Voraussetzungen sich Pitney Bowes selbst als Importeur einsetzt, ist völlig unklar, geht aus den AGB nicht eindeutig hervor. Unterm Strich bedeutet das für mich, dass der Käufer letztlich der Verantwortliche ist.
oldschmatterhand schrieb:
Damas,
wenn Deine "bösen Gedanken" darin bestehen, dass Du fragst, wer letztlich, wenn es so ist, wie ich das beschrieben hatte, die in USA wegen Export "zurückgezahlte Steuer" kassiert, nun, darüber geben die AGB keine Auskunft. Die gelten allerdings nur für die Käufer. Ob es da spezielle AGB für Verkäufer gibt, und was da zu dem Thema drin steht, weiß ich nicht.
riverside schrieb:
Zitat von »Grachtenhamster«
Wenn ich z.B. privat über eBay oder Amazon von einem deutschen Verkäufer nach NL liefern lasse bekomme ich die deutsche MwSt berechnet.
ich bin mir nicht sicher, was du damit sagen willst... 1x näher erklären, bitte.
die niederlande sind in der EU, also in der zollunion.
ich hoffe, darin sind wir uns einig.
oldschmatterhand schrieb:
(1) Ein für mich neuer Gedanke. Einfuhrsteuer und Zölle werden m.E. von den Nationalstaaten festgelegt und eingehoben, und fließen demzufolge auch in die Staatshaushalte der jeweiligen Nationalstaaten ein. Ein unmittelbares Abführen von Steuern/Zöllen in die Taschen der EU kann ich mir nicht vorstellen. Was ich für denkbar halte ist (auf der Grundlage, dass in der EU die Steuersätze NICHT vereinheitlicht sind), dass die EU-Staaten untereinader auf einen Ausgleich verzichten, wenn jetzt z. B. in UK verzollt wird, aber der Empfänger in D sitzt.
oldschmatterhand schrieb:
(2) Ich kenne das so: Wenn exportiert wird, erhält der Verkäufer/Exporteur die selbst beim Kauf gezahlte "MWSt." zurück (nur Gewerbliche, oder auch Private????), der Empfänger zahlt dann in seinem Land die entsprechenden Einfuhrabgaben.
oldschmatterhand schrieb:
Wie das ist mit den Freihandelsabkommen (soll ja irgend wann einmal eins geben zwischen USA/EU/D, wenn man sich bei NSA einigt), weiß ich nicht.
Grachtenhamster schrieb:
Ich weiss nur wie sie abgewickelt werden KÖNNEN, und hoffentlich auch SOLLEN.
oldschmatterhand schrieb:
Erfahrungen eines italienischen Käufers:
community.ebay.com/t5/Internation…/qaq-p/17041495
Ein deutscher Käufer (eBay-Account mir bekannt) hat mir per Mail u. a. mitgeteilt:
" ... Übrigens wurde in einem Thread die angegebene Mailadresse von BPI [Pitney Bowes] gelöscht - mehrfach.
Ein weiterer Punkt: in dem PayPal Vorgang die Zahlung betreffend ist keine Mail angegeben.
Und eine Reklamation der einzelnen Zahlung an PBI über PayPal ist nicht möglich, da es automatisch auf den gekauften Artikel und denKäufergelenkt wird. ..."